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Kunst Auktion 25. - 27. November 2019, Germann Auktionshaus, Zürich

Kunst Katalog, Moderne und Zeitgenössische Kunst, Auktion vom 25. - 27. November 2019, Germann Auktionshaus, Stockerstrasse 38, 8002 Zürich. Bedeutende Gemälde, Skulpturen, Aquarelle, Zeichnungen, Multiples, Bedeutende Internationale Druckgrafik, Fotografie, Portfolios und Künstbücher, Internationale Druckgrafik. Germann Auction House, Switzerland, Fine Art Auctions, Kunstauktionen, Auktion

Kunst Katalog, Moderne und Zeitgenössische Kunst, Auktion vom 25. - 27. November 2019, Germann Auktionshaus, Stockerstrasse 38, 8002 Zürich. Bedeutende Gemälde, Skulpturen, Aquarelle, Zeichnungen, Multiples, Bedeutende Internationale Druckgrafik, Fotografie, Portfolios und Künstbücher, Internationale Druckgrafik.
Germann Auction House, Switzerland, Fine Art Auctions, Kunstauktionen, Auktion

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<strong>Auktion</strong>sbedingungen<br />

1. Die Abgabe eines Gebots schliesst die Anerkennung der <strong>Auktion</strong>sbedingungen<br />

von <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG ein. Der vom <strong>Auktion</strong>ator anerkannte<br />

Meistbietende in Schweizer Franken erhält den Zuschlag, wodurch<br />

ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer (Einlieferer) und Käufer abgeschlossen<br />

wird. Verkäufer dürfen auf eigene Objekte nicht mitbieten.<br />

2. Zur Erleichterung der Umrechnung von Schweizer Franken in Fremdwährungen<br />

ist an einigen <strong>Auktion</strong>en als Service unsere Währungs-Umrechnungstafel<br />

in Betrieb. Jegliche Haftung für Fehler, die durch die Benutzung<br />

der Anzeigetafel entstehen, werden ausdrücklich wegbedungen.<br />

3. Jeder Käufer haftet persönlich für seine Gebote. Einwendungen, für Rechnung<br />

Dritter gekauft zu haben, werden nicht berücksichtigt. Der Bieter<br />

bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten<br />

oder vom <strong>Auktion</strong>ator abgelehnt wird. Der <strong>Auktion</strong>ator kann den<br />

Zuschlag verweigern oder annullieren, die Versteigerung unterbrechen<br />

oder abbrechen sowie Lots zurückziehen oder erneut ausserhalb der Reihenfolge<br />

zur Versteigerung bringen. Angebot und Ausruf erfolgen in der<br />

Regel unterhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Limiten. <strong>Kunst</strong>werke<br />

können ohne Verkauf zugeschlagen oder zurückgenommen werden, ohne<br />

dass dies vor Abschluss der <strong>Auktion</strong> erkennbar ist. Rechnungen sind innerhalb<br />

von 10 Tagen nach der <strong>Auktion</strong> zu begleichen. Verrechnung ist ausgeschlossen.<br />

4. Die Teilnahme an einer <strong>Auktion</strong> als Bieter steht jedermann offen. <strong>Germann</strong><br />

<strong>Auktion</strong>shaus AG behält sich aber das Recht vor, die Teilnahme an der<br />

<strong>Auktion</strong> zu untersagen.<br />

5. Neu: Bieter, die <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG nicht persönlich bekannt sind,<br />

müssen sich mittels des dafür vorgesehenen Formulars «Bieter-Erstanmeldung»<br />

bis 24 Stunden vor der <strong>Auktion</strong> registrieren. Dem rechtsgültig unterschriebenen<br />

Registrierungsformular ist eine Kopie des gültigen Reisepasses<br />

oder der Identitätskarte beizulegen. <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG kann<br />

auch eine Bankreferenz oder eine Akontozahlung verlangen.<br />

6. Neu: Persönlich im <strong>Auktion</strong>ssaal anwesende Bieter beziehen eine halbe<br />

Stunde vor der <strong>Auktion</strong> eine Bieternummer. Ohne Bieternummer ist die<br />

Teilnahme an der <strong>Auktion</strong> nicht möglich.<br />

7. Biet-Aufträge werden mittels des <strong>Auktion</strong>sauftrag-Formulars und des<br />

Identitätsnachweises bis 24 Stunden vor <strong>Auktion</strong>sbeginn schriftlich entgegengenommen.<br />

Telefonbieter sind damit einverstanden, dass das Telefongespräch<br />

aufgezeichnet werden kann.<br />

<strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG übernimmt keinerlei Haftung für nicht berücksichtigte<br />

Biet-Aufträge.<br />

8. Auf dem Zuschlagspreis ist pro Lot ein Aufgeld zu entrichten, das wie folgt<br />

berechnet wird:<br />

Bis zu einem Zuschlagspreis von CHF 10 000: 25 %<br />

Bei einem Zuschlag über CHF 10 000 bis CHF 400 000:<br />

25 % auf die ersten CHF 10 000<br />

20 % auf die Differenz von CHF 10 000 bis CHF 400 000<br />

Bei einem Zuschlag über CHF 400 000:<br />

25 % auf die ersten CHF 10 000<br />

20 % auf die Differenz von CHF 10 000 bis CHF 400 000<br />

15 % auf die Differenz von CHF 400 000 bis zur Höhe des Zuschlages.<br />

9. Ein zusätzliches Aufgeld von 3 % auf den Zuschlagspreis wird bei Käufen<br />

über «Live-Online-Auctions» berechnet. Gebote über eine Online-<strong>Auktion</strong><br />

unterstehen den <strong>Auktion</strong>sbedingungen, welche auf der «Live-<strong>Auktion</strong><br />

Website» publiziert sind. Diese können von den hier publizierten abweichen.<br />

10. Auf dem Aufgeld ist die schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) vom Käufer<br />

zu bezahlen. Bei mit Stern (*) bezeichneten Losen sind der Zuschlagspreis<br />

sowie das Aufgeld mehrwertsteuerpflichtig.<br />

11. Wird von ausländischen Käufern eine vom Schweizer Zoll ordnungsgemäss<br />

abgestempelte Ausfuhrdeklaration beigebracht, vergütet <strong>Germann</strong><br />

<strong>Auktion</strong>shaus AG die schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) zurück, sofern<br />

der Betrag CHF 50 übersteigt.<br />

12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte werden im Namen und<br />

auf Rechnung Dritter versteigert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe<br />

des Einlieferers und ist damit einverstanden, dass <strong>Germann</strong><br />

<strong>Auktion</strong>shaus AG auch von diesem eine Provision erhält.<br />

13. Der Käufer hat die Objekte in dem Zustand zu übernehmen, in welchem sie<br />

sich beim Zuschlag befinden. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit,<br />

die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Die Beschreibung der<br />

Gegenstände erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch kann<br />

<strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen.<br />

Jede Gewährleistung für irgendwelche Mängel, sei es in tatsächlicher<br />

oder rechtlicher Hinsicht, wird ausdrücklich wegbedungen. Alle<br />

mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcher Art sind keine<br />

Zusicherungen, Gewährleistungszusagen, Garantien oder dergleichen,<br />

sondern lediglich persönliche Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert<br />

werden können.<br />

14. Falls sich herausstellen sollte, dass der ersteigerte Gegenstand im Hinblick<br />

auf die Katalogangaben eine «absichtliche Fälschung» darstellt, so wird<br />

der Versteigerer den Zuschlag aufheben und den Kaufpreis rückerstatten,<br />

sofern ihm der Gegenstand innerhalb eines Jahres seit dem Zuschlag zurückgebracht<br />

wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich der ersteigerte Gegenstand<br />

in demjenigen Zustand befindet, in dem er sich zur Zeit des Zuschlages<br />

befunden hat.<br />

15. Der Nachweis einer Fälschung ist vom Käufer zu erbringen. Als «absichtliche<br />

Fälschung» wird jede Nachahmung bezeichnet, die in der Absicht<br />

angefertigt ist, den Käufer, insbesondere hinsichtlich des Ursprungs, des<br />

Alters, der Epoche, des Kulturkreises oder der Quelle eines Kaufobjektes<br />

zu täuschen. Voraussetzung bleibt, dass dies aus den Katalogangaben<br />

nicht ersichtlich war und dass das Objekt zur Zeit des Zuschlags einen<br />

geringeren Wert darstellte, als wenn es der Katalogbeschreibung entsprochen<br />

hätte. Ein Objekt gilt nicht als gefälscht, wenn es lediglich beschädigt<br />

ist oder an ihm Restaurierungsarbeiten oder Veränderungen vorgenommen<br />

wurden. Rückgabeberechtigt ist lediglich der wirkliche Käufer, auf dessen<br />

Namen die Verkaufsrechnung ausgestellt wurde.<br />

16. Nachstehende Einschränkungen werden geltend gemacht. Kein Rückgaberecht<br />

besteht:<br />

– wenn die Katalogbeschreibung dem Stand der Wissenschaft bzw. den<br />

mehrheitlichen Meinungen der Fachexperten zur Zeit der Katalogisierung<br />

entsprach, oder<br />

– wenn die Fälschung zur Zeit der Katalogisierung nach dem Stand der<br />

Forschung noch nicht als solche zu bezeichnen gewesen wäre.<br />

17. Der Ersteigerer erwirbt das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung des<br />

Zuschlagspreises und des Aufgeldes sowie allfälliger Steuern. Die ersteigerten<br />

und bezahlten Objekte sind während der <strong>Auktion</strong> oder innerhalb von<br />

10 Tagen auf Risiko und Kosten des Käufers abzuholen, danach werden<br />

die Objekte auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert.<br />

18. Kreditkarten werden nicht angenommen. Verspätete Zahlungen werden<br />

mit einem Verzugszins von 1% pro angebrochenen Monat belastet.<br />

19. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so kann <strong>Germann</strong><br />

<strong>Auktion</strong>shaus AG wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder<br />

den Zuschlag an den Käufer jederzeit ohne Fristansetzung oder sonstige<br />

Mitteilung annullieren. Der Käufer haftet für allen, aus der Nichtzahlung<br />

bzw. Zahlungsverspätung entstehenden Schaden; bei der Aufhebung des<br />

Zuschlags insbesondere für einen allfälligen Mindererlös, falls der Steigerungsgegenstand<br />

anderweitig veräussert wird. Bis zur vollständigen Bezahlung<br />

aller geschuldeten Beträge behält <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG an<br />

allen, sich in ihrem Gewahrsam befindlichen Objekten des Käufers ein<br />

Retentions- und Pfandrecht. <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG ist zur freihändigen<br />

Verwertung solcher Pfänder berechtigt. Auf einen allfälligen Mehrerlös<br />

hat der Käufer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch. Im<br />

Übrigen gelten die Bestimmungen vor Art. 213.ff. und 102.ff. des «Schweizerischen<br />

Obligationenrechts». Falls der Kaufgegenstand vor der vollständigen<br />

Bezahlung in den Besitz des Käufers übergegangen sein sollte, ist<br />

die <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG oder der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag<br />

zurückzutreten und die übergebene Sache zurückzufordern.<br />

20. <strong>Germann</strong> <strong>Auktion</strong>shaus AG hilft bei der Organisation des Versands,<br />

schliesst aber jegliche Haftung für vorgenannte Handlung aus. Objekte, die<br />

nach 10 Tagen nicht abgeholt sind, werden auf Kosten und Gefahr des<br />

Käufers eingelagert oder können auch in einem Lagerhaus kostenpflichtig<br />

deponiert werden.<br />

21. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteile jedes einzelnen an der<br />

<strong>Auktion</strong> geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich<br />

gültig. Sofern Teile dieser <strong>Auktion</strong>sbedingungen der geltenden Rechtslage<br />

nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die<br />

übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt.<br />

22. Staat und Gemeinde <strong>Zürich</strong> sind von jeglicher juristischen Verantwortung<br />

befreit. Der Stadtammann handelt lediglich als Aufsichtsperson, ohne Verantwortung<br />

rechtlicher Art. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht<br />

in allen Teilen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher<br />

Gerichtsstand ist <strong>Zürich</strong> 2 unter Vorbehalt des Weiterzugsrechtes<br />

an das Schweizerische Bundesgericht.<br />

Stand: Oktober <strong>2019</strong>

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