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VOM ÜBERWINDEN VON WIDERSPRÜCHEN| w.news 11.2019

11.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Vom Überwinden von Widersprüchen • Dienstleister und innovative Unternehmen • Advertorial B4B Themenmagazin

11.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Vom Überwinden von Widersprüchen • Dienstleister und innovative Unternehmen • Advertorial B4B Themenmagazin

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anlagenvermittler muss der Gewerbetreibende<br />

jedoch nur nach Aufforderung durch<br />

die zuständige IHK eine Erklärung über die<br />

Erfüllung der Weiterbildungspflicht für das<br />

vergangene Kalenderjahr abgeben.<br />

Finanzanlagenvermittler<br />

Neue rechtliche Anforderungen kommen<br />

auf Finanzanlagenvermittler und Honorar-<br />

Finanzanlagenberater zu. Im Zuge der Umsetzung<br />

von EU-Recht (MiFID II) wird die<br />

Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Fin-<br />

VermV) angepasst. Wie bereits Banken und<br />

andere Finanzdienstleistungsinstitute sollen<br />

auch Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach<br />

§§ 34f oder h GewO künftig einer Aufzeichnungspflicht<br />

für Telefongespräche und elektronische<br />

Kommunikation mit Beratungs-/<br />

Vermittlungsinhalt (sog. Taping) unterliegen.<br />

Die Regelungen der FinVermV sollen zudem<br />

mittelfristig abgelöst und in das Wertpapierhandelsgesetz<br />

(WpHG) übernommen werden.<br />

BaFin statt IHK?<br />

Die Bundesregierung plant, die derzeitige<br />

Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung<br />

und Aufsicht über gewerbliche Finanzanlagenvermittler<br />

und Honorar-Finanzanlagenberater<br />

noch in dieser Legislaturperiode<br />

von den Ländern auf die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

zu übertragen. Soweit bekannt soll die Ba-<br />

Fin ab Januar 2021 die Zuständigkeit für die<br />

Aufsicht übernehmen. Voraussetzungen für<br />

die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler<br />

sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete<br />

Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer<br />

Berufshaftpflichtversicherung und nachgewiesene<br />

Sachkunde sein. Die BaFin wird<br />

die Nachweise – auch bei bestehenden Erlaubnissen<br />

- überprüfen. Der Übergang soll<br />

„sukzessiv und risikoorientiert“ erfolgen.<br />

Geplant ist mit dem Prozess Anfang 2021<br />

bei den großen Vertriebsgesellschaften zu<br />

beginnen. Die BaFin rechnet für die Überprüfung<br />

mit zwei bis maximal fünf Jahren.<br />

Mit Inkrafttreten der WpHG-Neuregelungen<br />

zum 01. Januar 2021 sollen die §§ 34f bis 34h<br />

GewO und die FinVermV außer Kraft treten.<br />

Ab diesem Zeitpunkt sollen dann die Nachweisverfahren<br />

für Finanzanlagenvermittler<br />

mit bestehender Erlaubnis und die Erlaubniserteilungsverfahren<br />

nach WpHG für<br />

neue Finanzanlagenvermittler bei der BaFin<br />

stattfinden. Die Zuständigkeit der bisherigen<br />

Aufsichtsbehörden (Gewerbebehörden<br />

und IHKs) soll zu diesem Zeitpunkt enden.<br />

Die Zuständigkeit für die Durchführung der<br />

Sachkundeprüfungen soll hingegen weiterhin<br />

bei den IHKs verbleiben. Das derzeit von<br />

den IHKs geführte Finanzanlagenvermittlerregister<br />

soll auf die BaFin als neue Regis-<br />

INFO<br />

Hinweis für Bauträger und<br />

Baubetreuer:<br />

Reichen Sie bitte Ihre Prüfungsberichte<br />

oder Negativerklärungen<br />

für das Geschäftsjahr<br />

2018 bis spätestens zum<br />

31. Dezember 2019 als<br />

PDF-Datei per E-Mail oder<br />

postalisch bei der IHK<br />

Heilbronn-Franken ein. Weitere<br />

Informationen unter:<br />

www.heilbronn.ihk.de<br />

Dok.-Nr.: UEU009337.<br />

Verwaltungsgebäude und Fertigungshalle - Backnang<br />

www.heilbronn.ihk.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 29 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- NOVEMBER 2019

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