VOM ÜBERWINDEN VON WIDERSPRÜCHEN| w.news 11.2019
11.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Vom Überwinden von Widersprüchen • Dienstleister und innovative Unternehmen • Advertorial B4B Themenmagazin
11.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Vom Überwinden von Widersprüchen • Dienstleister und innovative Unternehmen • Advertorial B4B Themenmagazin
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anlagenvermittler muss der Gewerbetreibende<br />
jedoch nur nach Aufforderung durch<br />
die zuständige IHK eine Erklärung über die<br />
Erfüllung der Weiterbildungspflicht für das<br />
vergangene Kalenderjahr abgeben.<br />
Finanzanlagenvermittler<br />
Neue rechtliche Anforderungen kommen<br />
auf Finanzanlagenvermittler und Honorar-<br />
Finanzanlagenberater zu. Im Zuge der Umsetzung<br />
von EU-Recht (MiFID II) wird die<br />
Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Fin-<br />
VermV) angepasst. Wie bereits Banken und<br />
andere Finanzdienstleistungsinstitute sollen<br />
auch Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach<br />
§§ 34f oder h GewO künftig einer Aufzeichnungspflicht<br />
für Telefongespräche und elektronische<br />
Kommunikation mit Beratungs-/<br />
Vermittlungsinhalt (sog. Taping) unterliegen.<br />
Die Regelungen der FinVermV sollen zudem<br />
mittelfristig abgelöst und in das Wertpapierhandelsgesetz<br />
(WpHG) übernommen werden.<br />
BaFin statt IHK?<br />
Die Bundesregierung plant, die derzeitige<br />
Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung<br />
und Aufsicht über gewerbliche Finanzanlagenvermittler<br />
und Honorar-Finanzanlagenberater<br />
noch in dieser Legislaturperiode<br />
von den Ländern auf die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
zu übertragen. Soweit bekannt soll die Ba-<br />
Fin ab Januar 2021 die Zuständigkeit für die<br />
Aufsicht übernehmen. Voraussetzungen für<br />
die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler<br />
sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete<br />
Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer<br />
Berufshaftpflichtversicherung und nachgewiesene<br />
Sachkunde sein. Die BaFin wird<br />
die Nachweise – auch bei bestehenden Erlaubnissen<br />
- überprüfen. Der Übergang soll<br />
„sukzessiv und risikoorientiert“ erfolgen.<br />
Geplant ist mit dem Prozess Anfang 2021<br />
bei den großen Vertriebsgesellschaften zu<br />
beginnen. Die BaFin rechnet für die Überprüfung<br />
mit zwei bis maximal fünf Jahren.<br />
Mit Inkrafttreten der WpHG-Neuregelungen<br />
zum 01. Januar 2021 sollen die §§ 34f bis 34h<br />
GewO und die FinVermV außer Kraft treten.<br />
Ab diesem Zeitpunkt sollen dann die Nachweisverfahren<br />
für Finanzanlagenvermittler<br />
mit bestehender Erlaubnis und die Erlaubniserteilungsverfahren<br />
nach WpHG für<br />
neue Finanzanlagenvermittler bei der BaFin<br />
stattfinden. Die Zuständigkeit der bisherigen<br />
Aufsichtsbehörden (Gewerbebehörden<br />
und IHKs) soll zu diesem Zeitpunkt enden.<br />
Die Zuständigkeit für die Durchführung der<br />
Sachkundeprüfungen soll hingegen weiterhin<br />
bei den IHKs verbleiben. Das derzeit von<br />
den IHKs geführte Finanzanlagenvermittlerregister<br />
soll auf die BaFin als neue Regis-<br />
INFO<br />
Hinweis für Bauträger und<br />
Baubetreuer:<br />
Reichen Sie bitte Ihre Prüfungsberichte<br />
oder Negativerklärungen<br />
für das Geschäftsjahr<br />
2018 bis spätestens zum<br />
31. Dezember 2019 als<br />
PDF-Datei per E-Mail oder<br />
postalisch bei der IHK<br />
Heilbronn-Franken ein. Weitere<br />
Informationen unter:<br />
www.heilbronn.ihk.de<br />
Dok.-Nr.: UEU009337.<br />
Verwaltungsgebäude und Fertigungshalle - Backnang<br />
www.heilbronn.ihk.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 29 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- NOVEMBER 2019