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Der_CreditManager_4-2019-HQ

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INTERN

AK INSOLVENZPRAXIS

ZU GAST BEI DORMAKABA

Ausgesprochen freundschaftlich

begrüßte Oliver Squar, Geschäftsführer

der dormakaba Deutschland

GmbH, die über 30 Teilnehmer des

Arbeitskreises Insolvenzpraxis zu

ihrem jüngsten Treffen. Nach einer

kurzen Vorstellung der mehr als

150-jährigen Firmengeschichte sowie

der Jahresergebnisse zum 30.

Juni 2019 übergab er das Wort an

unsere Kollegin Sabine Richter. Als

Credit Managerin übernahm sie im

Jahre 2006 die Debitorenbuchhaltung

mit statischer Kreditprüfung,

die sie im Laufe der Jahre schrittweise,

unter Mithilfe ihrer Kollegen

und Kolleginnen, in eine ganzheitliche

Kundenbetreuung verwandelte.

Heute steuert das Credit Management

maßgeblich das Debitorenund

Collection Management.

Anschließend stellten Karsten Thiele

und Peter Schlindwein CCM im

Rahmen eines Vorabberichtes den

aktuellen Status Quo der „Mindestanforderung

an das Credit

Management in der Insolvenzpraxis“

vor und riefen eindringlich zur

aktiven Mitarbeit auf. Wichtig ist

dem Arbeitskreis, dass diese Mindestanforderungen

an das Credit

Management in der Insolvenzpraxis

verständlich für jede Kauffrau und

jeden Kaufmann verfasst werden

und es sich dabei nicht um den x-

ten Insolvenzrechtsleitfaden handeln

soll.

In der anschließenden Kaffeepause

wurde die anregende Diskussion

aus der ersten Halbzeit vertieft.

Dabei stießen die Mindestanforderung

an das Credit Management in

der Insolvenzpraxis auf sehr großes

Interesse.

In der zweiten Halbzeit nahm RA Michael

Schmidt den Anwesenden die

Angst vor dem Gläubigerausschuss,

indem er sehr anschaulich und praxisnah

auf die Rechte, Pflichten,

Aufgaben, Zusammensetzung und

Haftung dieses Gremiums einging.

RA Matthias Marzluf begann seinen

Vortrag: „Das vorläufige Insolvenzverfahren:

Unterwegs auf schma-

lem Grat!“ mit der Erkenntnis, dass

das vorläufige Insolvenzverfahren

eher dürftig mit Paragraphen im

Gesetz geregelt sei. Dabei gab er

viele praxisnahe Beispiele und die

eine oder andere Anekdote aus seiner

langjährigen Berufstätigkeit

zum Besten. So wissen alle Anwesenden

heute, was die vorläufigen

Insolvenzverwalter in der Kölner Region

mit „Doppeltreuhand“ meinen.

Zusammengefasst: Der kurzweilige

Nachmittag war sehr lehrreich, anregend

und motivierend, das Heft

des Handelns doch in die Hand zu

nehmen, wenn der eine oder andere

Kunde in die Grätsche geht. Getreu

dem Motto: „Glücklich ist, wer vergisst,

was nicht mehr zu ändern ist“

Jan Schneider-Maessen CCM

Mindestanforderungen an

das Credit Management in

der Insolvenzpraxis

Appetit geweckt?

Sie möchten sich aktiv einbringen?

Dann wenden Sie

sich an Peter Schlindwein

CCM, RA Michael Schmidt

oder Karsten Thiele.

Die Kontaktdaten der Herren

finden Sie unter:

https://credit-manager.de/

der-bvcm-verantwortliche/

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