Der_CreditManager_4-2019-HQ
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
INTERN
AK INSOLVENZPRAXIS
ZU GAST BEI DORMAKABA
Ausgesprochen freundschaftlich
begrüßte Oliver Squar, Geschäftsführer
der dormakaba Deutschland
GmbH, die über 30 Teilnehmer des
Arbeitskreises Insolvenzpraxis zu
ihrem jüngsten Treffen. Nach einer
kurzen Vorstellung der mehr als
150-jährigen Firmengeschichte sowie
der Jahresergebnisse zum 30.
Juni 2019 übergab er das Wort an
unsere Kollegin Sabine Richter. Als
Credit Managerin übernahm sie im
Jahre 2006 die Debitorenbuchhaltung
mit statischer Kreditprüfung,
die sie im Laufe der Jahre schrittweise,
unter Mithilfe ihrer Kollegen
und Kolleginnen, in eine ganzheitliche
Kundenbetreuung verwandelte.
Heute steuert das Credit Management
maßgeblich das Debitorenund
Collection Management.
Anschließend stellten Karsten Thiele
und Peter Schlindwein CCM im
Rahmen eines Vorabberichtes den
aktuellen Status Quo der „Mindestanforderung
an das Credit
Management in der Insolvenzpraxis“
vor und riefen eindringlich zur
aktiven Mitarbeit auf. Wichtig ist
dem Arbeitskreis, dass diese Mindestanforderungen
an das Credit
Management in der Insolvenzpraxis
verständlich für jede Kauffrau und
jeden Kaufmann verfasst werden
und es sich dabei nicht um den x-
ten Insolvenzrechtsleitfaden handeln
soll.
In der anschließenden Kaffeepause
wurde die anregende Diskussion
aus der ersten Halbzeit vertieft.
Dabei stießen die Mindestanforderung
an das Credit Management in
der Insolvenzpraxis auf sehr großes
Interesse.
In der zweiten Halbzeit nahm RA Michael
Schmidt den Anwesenden die
Angst vor dem Gläubigerausschuss,
indem er sehr anschaulich und praxisnah
auf die Rechte, Pflichten,
Aufgaben, Zusammensetzung und
Haftung dieses Gremiums einging.
RA Matthias Marzluf begann seinen
Vortrag: „Das vorläufige Insolvenzverfahren:
Unterwegs auf schma-
lem Grat!“ mit der Erkenntnis, dass
das vorläufige Insolvenzverfahren
eher dürftig mit Paragraphen im
Gesetz geregelt sei. Dabei gab er
viele praxisnahe Beispiele und die
eine oder andere Anekdote aus seiner
langjährigen Berufstätigkeit
zum Besten. So wissen alle Anwesenden
heute, was die vorläufigen
Insolvenzverwalter in der Kölner Region
mit „Doppeltreuhand“ meinen.
Zusammengefasst: Der kurzweilige
Nachmittag war sehr lehrreich, anregend
und motivierend, das Heft
des Handelns doch in die Hand zu
nehmen, wenn der eine oder andere
Kunde in die Grätsche geht. Getreu
dem Motto: „Glücklich ist, wer vergisst,
was nicht mehr zu ändern ist“
Jan Schneider-Maessen CCM
Mindestanforderungen an
das Credit Management in
der Insolvenzpraxis
Appetit geweckt?
Sie möchten sich aktiv einbringen?
Dann wenden Sie
sich an Peter Schlindwein
CCM, RA Michael Schmidt
oder Karsten Thiele.
Die Kontaktdaten der Herren
finden Sie unter:
https://credit-manager.de/
der-bvcm-verantwortliche/
31