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Haushalt der StädteRegion 2020 Dezernat III - Soziales und Gesundheit

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Produkt 05.06.01<br />

Aufgaben/Leistungen nach dem B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eselternzeitgesetz<br />

<strong>Dezernat</strong> <strong>III</strong><br />

Budgetverantwortung:<br />

A 57 - Versorgungsamt Frau H<strong>und</strong>, Tel.: 5701<br />

Produktverantwortung:<br />

Frau Galinnis, Tel.: 5713<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

Elterngeld/Elterngeld Plus:<br />

Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen o<strong>der</strong> ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 St<strong>und</strong>en wöchentlich reduzieren,<br />

erhalten 12 Monate lang eine Elterngeldleistung, ab 01.01.2011 gestaffelt, je nach Höhe des Einkommens von 65 bzw. 67 v.H. des<br />

vor <strong>der</strong> Geburt durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit, höchstens 1.800 €.<br />

Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit einem Kind in einem <strong>Haushalt</strong> leben <strong>und</strong> dieses selbst betreuen <strong>und</strong><br />

erziehen. Während <strong>der</strong> Elternzeit darf <strong>der</strong>/die Arbeitnehmer/in bis zu 30 St<strong>und</strong>en erwerbstätig sein. Den für die Auszahlung des<br />

Elterngeldes zuständigen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit. Das Elterngeld unterstützt Eltern in <strong>der</strong> Frühphase <strong>der</strong><br />

Elternschaft <strong>und</strong> trägt dazu bei, dass sie in diesem Zeitraum selbst für ihr Kind sorgen können. Es eröffnet einen Schonraum, damit<br />

Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden <strong>und</strong> sich vorrangig <strong>der</strong> Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> widmen können.<br />

Die Aufwendungen für das Elterngeld tragen das Land (Personal- <strong>und</strong> Verwaltungskosten) <strong>und</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong> (Elterngeldleistungen).<br />

Für Eltern, <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> ab 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, das Elterngeld-Plus zu beantragen. Das Elterngeld-<br />

Plus macht es den Müttern <strong>und</strong> Vätern leichter, Elterngeld <strong>und</strong> Teilzeitarbeit miteinan<strong>der</strong> zu kombinieren. Denn Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen)<br />

können den Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängern: aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-<br />

Monate. Dabei ersetzt das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100%. Die Höhe<br />

des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens <strong>der</strong> Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.<br />

Damit profitieren Eltern vom Elterngeld Plus auch über den 14. Lebensmonat hinaus.<br />

Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie <strong>und</strong> Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil unterstützt,<br />

wenn beide Eltern in vier aufeinan<strong>der</strong>folgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochenst<strong>und</strong>en arbeiten. In gleicher Weise werden auch<br />

Alleinerziehende geför<strong>der</strong>t.<br />

Zielsetzung Elterngeld:<br />

Bescheidung <strong>der</strong> entscheidungsreifen Anträge innerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Mutterschutzfrist nach <strong>der</strong> Geburt (8 Wochen).<br />

Zielgruppen Elterngeld:<br />

Alle Eltern von Kin<strong>der</strong>n im Alter bis zu max. 14 Monaten in <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> Aachen.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- <strong>und</strong><br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme <strong>der</strong> Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, <strong>der</strong> Aufwendungen aus Abschreibungen <strong>und</strong> ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie <strong>der</strong> dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- <strong>und</strong><br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 <strong>und</strong> 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

413100 bis 456100<br />

541130 bis 543990<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl <strong>der</strong> Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2020</strong> 2019 2018<br />

Stellenanteile ingesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

11,480<br />

11,880<br />

12,430<br />

2,880<br />

2,880<br />

2,880<br />

8,600 9,000 9,550

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