Haushalt der StädteRegion 2020 Dezernat III - Soziales und Gesundheit
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Produkt 05.06.01<br />
Aufgaben/Leistungen nach dem B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>eselternzeitgesetz<br />
<strong>Dezernat</strong> <strong>III</strong><br />
Budgetverantwortung:<br />
A 57 - Versorgungsamt Frau H<strong>und</strong>, Tel.: 5701<br />
Produktverantwortung:<br />
Frau Galinnis, Tel.: 5713<br />
Inhalte des Produktes:<br />
Beschreibung:<br />
Elterngeld/Elterngeld Plus:<br />
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen o<strong>der</strong> ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 St<strong>und</strong>en wöchentlich reduzieren,<br />
erhalten 12 Monate lang eine Elterngeldleistung, ab 01.01.2011 gestaffelt, je nach Höhe des Einkommens von 65 bzw. 67 v.H. des<br />
vor <strong>der</strong> Geburt durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit, höchstens 1.800 €.<br />
Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit einem Kind in einem <strong>Haushalt</strong> leben <strong>und</strong> dieses selbst betreuen <strong>und</strong><br />
erziehen. Während <strong>der</strong> Elternzeit darf <strong>der</strong>/die Arbeitnehmer/in bis zu 30 St<strong>und</strong>en erwerbstätig sein. Den für die Auszahlung des<br />
Elterngeldes zuständigen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit. Das Elterngeld unterstützt Eltern in <strong>der</strong> Frühphase <strong>der</strong><br />
Elternschaft <strong>und</strong> trägt dazu bei, dass sie in diesem Zeitraum selbst für ihr Kind sorgen können. Es eröffnet einen Schonraum, damit<br />
Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden <strong>und</strong> sich vorrangig <strong>der</strong> Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> widmen können.<br />
Die Aufwendungen für das Elterngeld tragen das Land (Personal- <strong>und</strong> Verwaltungskosten) <strong>und</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong> (Elterngeldleistungen).<br />
Für Eltern, <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> ab 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, das Elterngeld-Plus zu beantragen. Das Elterngeld-<br />
Plus macht es den Müttern <strong>und</strong> Vätern leichter, Elterngeld <strong>und</strong> Teilzeitarbeit miteinan<strong>der</strong> zu kombinieren. Denn Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen)<br />
können den Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängern: aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-<br />
Monate. Dabei ersetzt das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100%. Die Höhe<br />
des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens <strong>der</strong> Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.<br />
Damit profitieren Eltern vom Elterngeld Plus auch über den 14. Lebensmonat hinaus.<br />
Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie <strong>und</strong> Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil unterstützt,<br />
wenn beide Eltern in vier aufeinan<strong>der</strong>folgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochenst<strong>und</strong>en arbeiten. In gleicher Weise werden auch<br />
Alleinerziehende geför<strong>der</strong>t.<br />
Zielsetzung Elterngeld:<br />
Bescheidung <strong>der</strong> entscheidungsreifen Anträge innerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Mutterschutzfrist nach <strong>der</strong> Geburt (8 Wochen).<br />
Zielgruppen Elterngeld:<br />
Alle Eltern von Kin<strong>der</strong>n im Alter bis zu max. 14 Monaten in <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> Aachen.<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- <strong>und</strong><br />
1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme <strong>der</strong> Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, <strong>der</strong> Aufwendungen aus Abschreibungen <strong>und</strong> ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie <strong>der</strong> dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />
543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- <strong>und</strong><br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 <strong>und</strong> 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
413100 bis 456100<br />
541130 bis 543990<br />
Personelle Ausstattung<br />
Zahl <strong>der</strong> Stellen<br />
tatsächlich besetzt<br />
<strong>2020</strong> 2019 2018<br />
Stellenanteile ingesamt<br />
davon<br />
Beamte<br />
tariflich Beschäftigte<br />
11,480<br />
11,880<br />
12,430<br />
2,880<br />
2,880<br />
2,880<br />
8,600 9,000 9,550