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Waffenmarkt-Intern Ausgabe August 2008

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Arbeitsrecht<br />

RECHT<br />

Manfred Krämer (57) ist Anwalt aus<br />

Leidenschaft und hat sich den<br />

kritischen Blick auf die<br />

Rechtslandschaft erhalten.<br />

An dieser Stelle macht er<br />

auf Rechtsvorschriften und<br />

Urteile aufmerksam, die<br />

für Händler wichtig sein<br />

können. Anregungen und<br />

Fragen an den WM-Anwalt<br />

über spindler@waffenmarkt.de<br />

Arbeitsstättenverordnung<br />

Köln (mk) – Von Vielen sicher unbemerkt ist im Jahre 2004<br />

eine neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten, mit der<br />

sich die Philosophie der Regelung grundsätzlich geändert hat.<br />

Sah die "alte” Arbeitsstättenverordnung<br />

konkrete und detaillierte<br />

Vorschriften für die Gestaltung<br />

von Arbeitsstätten, teilweise bis<br />

auf den Zentimeter genau, vor,<br />

schreibt die "neue” Arbeitsstättenverordnung<br />

die Schutzziele und<br />

daraus folgende Grundvorschriften<br />

fest. Es werden die Mindestvoraussetzungen<br />

für die Sicherheit<br />

und den Gesundheitsschutz<br />

der Beschäftigten festgelegt. Den<br />

Betrieben wird Spielraum für Anpassungen<br />

der Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

und der Gestaltung der<br />

Arbeitsstätten an ihre spezifische<br />

Situation gegeben. Dabei ist die<br />

Verordnung aufgeteilt in einen allgemeinen<br />

Teil mit generellen Rahmenvorschriften<br />

und einen Anhang<br />

mit der Konkretisierung dieser<br />

Rahmenvorschriften.<br />

Ein wesentliches Gewicht wird auf<br />

den Nichtraucherschutz gelegt,<br />

ebenso wie auf die Sicherheit und<br />

den Gesundheitsschutz behinderter<br />

Menschen. So wird zukünftig<br />

ein Ausschuß für Arbeitsstätten<br />

eingerichtet werden, bestehend<br />

aus Vertretern der Arbeitgeber,<br />

der Landesbehörden, der Gewerkschaften,<br />

der Berufsgenossenschaften<br />

und Sachverständigen.<br />

Mindestgrundfläche: Für die<br />

Grundfläche wird nicht mehr<br />

ein Mindestwert von acht qm<br />

vorgeschrieben, sondern festgelegt,<br />

daß sie "ausreichend bemessen"<br />

sein muß.<br />

Lichte Höhe: Die Räume der Ar-<br />

§<br />

beitsstätten müssen nicht mehr<br />

wie bisher eine nach Größe variierende<br />

lichte Höhe (zwischen<br />

2,50 und 3,25 m) haben, sondern<br />

diese muß ausreichend<br />

sein, um zu gewährleisten, daß<br />

die Beschäftigten ihre Arbeit<br />

ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit<br />

verrichten können.<br />

Mindestluftraum: Bisher war<br />

vorgeschrieben, daß jeder Arbeitnehmer,<br />

je nach Art seiner<br />

Tätigkeit, zwischen 12 und 18<br />

m 2 Luftraum zur Verfügung haben<br />

muß. Diese Vorschrift ist<br />

weggefallen, der Luftraum muß<br />

das notwendige Ausmaß haben.<br />

Aufenthaltsräume: Diese mußten<br />

bisher eine Sichtverbindung<br />

nach Außen haben. Jetzt reicht<br />

es aus, wenn sie ausreichend<br />

Tageslicht erhalten und mit einer<br />

angemessenen Beleuchtung<br />

ausgestattet sind. Ansonsten<br />

müssen sie ausreichend Grundfläche,<br />

Höhe und Luftraum aufweisen.<br />

Toiletten: Bei Toiletten sind entweder<br />

für Männer und Frauen<br />

getrennte Räume einzurichten<br />

oder es ist eine getrennte Nutzung<br />

zu ermöglichen. Bei Baustellen<br />

mit wenigen Beschäftigten reicht<br />

es aus, wenn eine abschließbare<br />

Toilette vorhanden ist.<br />

Nichtraucherschutz: Der Arbeitgeber<br />

hat geeignete Maßnahmen<br />

zu treffen, um die nichtrauchenden<br />

Arbeitnehmer vor Tabakrauch<br />

zu schützen.<br />

Jeder Arbeitgeber hat ein Interesse daran, daß sich seine Mitarbeiter<br />

wohlfühlen. Dies ist auch das Maß der Dinge in der Arbeitsstättenverordnung.<br />

Tip<br />

10 • <strong>Waffenmarkt</strong>-<strong>Intern</strong> 8/<strong>2008</strong><br />

Freie Waffen<br />

Für den Spaß am Schießen<br />

Köln (tl) – Freie Waffen sind immer noch im Aufwärtstrend<br />

und verkaufen sich gut. <strong>Waffenmarkt</strong>-<strong>Intern</strong> / Messermarkt-<br />

<strong>Intern</strong> präsentiert einige Leckerbissen für das Sortiment.<br />

Nicht nur der Bedarf für KK- und<br />

Softair-IPSC ist in diesem Jahr<br />

eines der wichtigsten Zugpferde<br />

der Branche, sondern allgemein<br />

liegen freie Waffen in der Gunst<br />

der Kundschaft. Je strenger das<br />

Waffengesetz, desto vielfältiger<br />

scheinen die Modelle und Spielarten<br />

zu werden. Einer der<br />

großen Erfolge von German Sport<br />

Guns ist die offizielle Kooperation<br />

mit dem legendären Mikhail Kalashnikov<br />

(siehe WM 11/2007<br />

und 1/<strong>2008</strong>). Nach dem Erfolg<br />

des Halbautomaten GSG-5 in .22<br />

wartet der Markt mit Spannung<br />

auf die Auslieferung der angekündigten<br />

Kleinkaliber-Kalash-<br />

Die CO2-Kalashnikov – nur ein Beispiel für attaktive freie Waffen.<br />

Taktische Kalashnikov-Softair<br />

Die Field Target-Version des Walther 1250 Dominator<br />

Dianas 34 in der Premium-Version<br />

Colt Special Combat in Ganzmetallausführung und Röhms RG 96

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