Waffenmarkt-Intern Ausgabe August 2008
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Arbeitsrecht<br />
RECHT<br />
Manfred Krämer (57) ist Anwalt aus<br />
Leidenschaft und hat sich den<br />
kritischen Blick auf die<br />
Rechtslandschaft erhalten.<br />
An dieser Stelle macht er<br />
auf Rechtsvorschriften und<br />
Urteile aufmerksam, die<br />
für Händler wichtig sein<br />
können. Anregungen und<br />
Fragen an den WM-Anwalt<br />
über spindler@waffenmarkt.de<br />
Arbeitsstättenverordnung<br />
Köln (mk) – Von Vielen sicher unbemerkt ist im Jahre 2004<br />
eine neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten, mit der<br />
sich die Philosophie der Regelung grundsätzlich geändert hat.<br />
Sah die "alte” Arbeitsstättenverordnung<br />
konkrete und detaillierte<br />
Vorschriften für die Gestaltung<br />
von Arbeitsstätten, teilweise bis<br />
auf den Zentimeter genau, vor,<br />
schreibt die "neue” Arbeitsstättenverordnung<br />
die Schutzziele und<br />
daraus folgende Grundvorschriften<br />
fest. Es werden die Mindestvoraussetzungen<br />
für die Sicherheit<br />
und den Gesundheitsschutz<br />
der Beschäftigten festgelegt. Den<br />
Betrieben wird Spielraum für Anpassungen<br />
der Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
und der Gestaltung der<br />
Arbeitsstätten an ihre spezifische<br />
Situation gegeben. Dabei ist die<br />
Verordnung aufgeteilt in einen allgemeinen<br />
Teil mit generellen Rahmenvorschriften<br />
und einen Anhang<br />
mit der Konkretisierung dieser<br />
Rahmenvorschriften.<br />
Ein wesentliches Gewicht wird auf<br />
den Nichtraucherschutz gelegt,<br />
ebenso wie auf die Sicherheit und<br />
den Gesundheitsschutz behinderter<br />
Menschen. So wird zukünftig<br />
ein Ausschuß für Arbeitsstätten<br />
eingerichtet werden, bestehend<br />
aus Vertretern der Arbeitgeber,<br />
der Landesbehörden, der Gewerkschaften,<br />
der Berufsgenossenschaften<br />
und Sachverständigen.<br />
Mindestgrundfläche: Für die<br />
Grundfläche wird nicht mehr<br />
ein Mindestwert von acht qm<br />
vorgeschrieben, sondern festgelegt,<br />
daß sie "ausreichend bemessen"<br />
sein muß.<br />
Lichte Höhe: Die Räume der Ar-<br />
§<br />
beitsstätten müssen nicht mehr<br />
wie bisher eine nach Größe variierende<br />
lichte Höhe (zwischen<br />
2,50 und 3,25 m) haben, sondern<br />
diese muß ausreichend<br />
sein, um zu gewährleisten, daß<br />
die Beschäftigten ihre Arbeit<br />
ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit<br />
verrichten können.<br />
Mindestluftraum: Bisher war<br />
vorgeschrieben, daß jeder Arbeitnehmer,<br />
je nach Art seiner<br />
Tätigkeit, zwischen 12 und 18<br />
m 2 Luftraum zur Verfügung haben<br />
muß. Diese Vorschrift ist<br />
weggefallen, der Luftraum muß<br />
das notwendige Ausmaß haben.<br />
Aufenthaltsräume: Diese mußten<br />
bisher eine Sichtverbindung<br />
nach Außen haben. Jetzt reicht<br />
es aus, wenn sie ausreichend<br />
Tageslicht erhalten und mit einer<br />
angemessenen Beleuchtung<br />
ausgestattet sind. Ansonsten<br />
müssen sie ausreichend Grundfläche,<br />
Höhe und Luftraum aufweisen.<br />
Toiletten: Bei Toiletten sind entweder<br />
für Männer und Frauen<br />
getrennte Räume einzurichten<br />
oder es ist eine getrennte Nutzung<br />
zu ermöglichen. Bei Baustellen<br />
mit wenigen Beschäftigten reicht<br />
es aus, wenn eine abschließbare<br />
Toilette vorhanden ist.<br />
Nichtraucherschutz: Der Arbeitgeber<br />
hat geeignete Maßnahmen<br />
zu treffen, um die nichtrauchenden<br />
Arbeitnehmer vor Tabakrauch<br />
zu schützen.<br />
Jeder Arbeitgeber hat ein Interesse daran, daß sich seine Mitarbeiter<br />
wohlfühlen. Dies ist auch das Maß der Dinge in der Arbeitsstättenverordnung.<br />
Tip<br />
10 • <strong>Waffenmarkt</strong>-<strong>Intern</strong> 8/<strong>2008</strong><br />
Freie Waffen<br />
Für den Spaß am Schießen<br />
Köln (tl) – Freie Waffen sind immer noch im Aufwärtstrend<br />
und verkaufen sich gut. <strong>Waffenmarkt</strong>-<strong>Intern</strong> / Messermarkt-<br />
<strong>Intern</strong> präsentiert einige Leckerbissen für das Sortiment.<br />
Nicht nur der Bedarf für KK- und<br />
Softair-IPSC ist in diesem Jahr<br />
eines der wichtigsten Zugpferde<br />
der Branche, sondern allgemein<br />
liegen freie Waffen in der Gunst<br />
der Kundschaft. Je strenger das<br />
Waffengesetz, desto vielfältiger<br />
scheinen die Modelle und Spielarten<br />
zu werden. Einer der<br />
großen Erfolge von German Sport<br />
Guns ist die offizielle Kooperation<br />
mit dem legendären Mikhail Kalashnikov<br />
(siehe WM 11/2007<br />
und 1/<strong>2008</strong>). Nach dem Erfolg<br />
des Halbautomaten GSG-5 in .22<br />
wartet der Markt mit Spannung<br />
auf die Auslieferung der angekündigten<br />
Kleinkaliber-Kalash-<br />
Die CO2-Kalashnikov – nur ein Beispiel für attaktive freie Waffen.<br />
Taktische Kalashnikov-Softair<br />
Die Field Target-Version des Walther 1250 Dominator<br />
Dianas 34 in der Premium-Version<br />
Colt Special Combat in Ganzmetallausführung und Röhms RG 96