Stahlmarkt 4/2020
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Menschen & Events<br />
Seitenblick<br />
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />
weitet die Möglichkeit, aus Erwerbsgründen<br />
nach Deutschland einzureisen,<br />
auf alle Berufe aus. Asiatischer<br />
Maschinenbauingenieur mit industrieller<br />
Drehmaschine<br />
Foto: Shutterstock<br />
Nur ein kleiner Schritt<br />
Was bringt das Einwanderungsgesetz gegen den Fachkräftemangel?<br />
Ein neues Gesetz soll die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtern und<br />
helfen, den Personalmangel zu beheben. Wird das gelingen? Sicher ist nur eins: Der bürokratische<br />
Aufwand wird so rasch nicht kleiner.<br />
Von unserem Autor Stefan Weber<br />
Sind es 600 000, 700 000 oder gar<br />
800 000? Wenn es darum geht,<br />
den Bedarf deutscher Unternehmen<br />
an Fachkräften zu ermitteln, kursieren<br />
viele Schätzungen. In einem<br />
Punkt aber besteht Einigkeit: Personalmangel<br />
herrscht in nahezu allen<br />
Branchen. Ob Industrie, Handwerk,<br />
Bauwirtschaft – überall gibt es freie<br />
Stellen. Besserung erhofft sich die<br />
Bundesregierung von einem zum<br />
1. März in Kraft getretenen Gesetz,<br />
das die Zuwanderung aus Nicht-EU-<br />
Ländern neu regelt: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />
weitet die Möglichkeit,<br />
aus Erwerbsgründen nach<br />
Deutschland einzureisen, auf alle Berufe<br />
aus. Bisher war das nur in sogenannten<br />
Engpassberufen möglich,<br />
also dort, wo der Mangel an qualifizierten<br />
Bewerbern besonders groß ist.<br />
Auch eine weitere Hürde fällt nun<br />
weg: die Vorrangprüfung. Seit dem<br />
»Die Diskussion um eine<br />
erleichterte Rekrutierung<br />
von Fachkräften im Ausland<br />
lässt außer Acht, ob qualifizierte<br />
Arbeitnehmer ihre<br />
berufliche Zukunft überhaupt<br />
in Deutschland<br />
sehen.«<br />
1. März werden deutsche und EU-Bürger<br />
bei gleicher Qualifikation nicht<br />
mehr gegenüber Bewerbern aus<br />
Drittstaaten bevorzugt. Für niedrigqualifizierte<br />
Kräfte aus Nicht-EU-Ländern<br />
bleibt das Tor zum deutschen<br />
Arbeitsmarkt jedoch weiterhin geschlossen.<br />
Denn vor der Einreise werden<br />
Schul- und/oder Berufsabschluss<br />
des Bewerbers im so genannten Anerkennungsverfahren<br />
auf ihre Gleichwertigkeit<br />
geprüft. Eine Ausnahme<br />
gibt es nur für IT-Spezialisten mit mindestens<br />
drei Jahren Berufserfahrung<br />
und einem Gehalt von derzeit mindestens<br />
4 140 Euro im Monat.<br />
Werden die erleichterten Zuzugmöglichkeiten<br />
dazu führen, dass sich<br />
42 04 | <strong>2020</strong>