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Stahlmarkt 4/2020

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Menschen & Events<br />

Seitenblick<br />

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />

weitet die Möglichkeit, aus Erwerbsgründen<br />

nach Deutschland einzureisen,<br />

auf alle Berufe aus. Asiatischer<br />

Maschinenbauingenieur mit industrieller<br />

Drehmaschine<br />

Foto: Shutterstock<br />

Nur ein kleiner Schritt<br />

Was bringt das Einwanderungsgesetz gegen den Fachkräftemangel?<br />

Ein neues Gesetz soll die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtern und<br />

helfen, den Personalmangel zu beheben. Wird das gelingen? Sicher ist nur eins: Der bürokratische<br />

Aufwand wird so rasch nicht kleiner.<br />

Von unserem Autor Stefan Weber<br />

Sind es 600 000, 700 000 oder gar<br />

800 000? Wenn es darum geht,<br />

den Bedarf deutscher Unternehmen<br />

an Fachkräften zu ermitteln, kursieren<br />

viele Schätzungen. In einem<br />

Punkt aber besteht Einigkeit: Personalmangel<br />

herrscht in nahezu allen<br />

Branchen. Ob Industrie, Handwerk,<br />

Bauwirtschaft – überall gibt es freie<br />

Stellen. Besserung erhofft sich die<br />

Bundesregierung von einem zum<br />

1. März in Kraft getretenen Gesetz,<br />

das die Zuwanderung aus Nicht-EU-<br />

Ländern neu regelt: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz<br />

weitet die Möglichkeit,<br />

aus Erwerbsgründen nach<br />

Deutschland einzureisen, auf alle Berufe<br />

aus. Bisher war das nur in sogenannten<br />

Engpassberufen möglich,<br />

also dort, wo der Mangel an qualifizierten<br />

Bewerbern besonders groß ist.<br />

Auch eine weitere Hürde fällt nun<br />

weg: die Vorrangprüfung. Seit dem<br />

»Die Diskussion um eine<br />

erleichterte Rekrutierung<br />

von Fachkräften im Ausland<br />

lässt außer Acht, ob qualifizierte<br />

Arbeitnehmer ihre<br />

berufliche Zukunft überhaupt<br />

in Deutschland<br />

sehen.«<br />

1. März werden deutsche und EU-Bürger<br />

bei gleicher Qualifikation nicht<br />

mehr gegenüber Bewerbern aus<br />

Drittstaaten bevorzugt. Für niedrigqualifizierte<br />

Kräfte aus Nicht-EU-Ländern<br />

bleibt das Tor zum deutschen<br />

Arbeitsmarkt jedoch weiterhin geschlossen.<br />

Denn vor der Einreise werden<br />

Schul- und/oder Berufsabschluss<br />

des Bewerbers im so genannten Anerkennungsverfahren<br />

auf ihre Gleichwertigkeit<br />

geprüft. Eine Ausnahme<br />

gibt es nur für IT-Spezialisten mit mindestens<br />

drei Jahren Berufserfahrung<br />

und einem Gehalt von derzeit mindestens<br />

4 140 Euro im Monat.<br />

Werden die erleichterten Zuzugmöglichkeiten<br />

dazu führen, dass sich<br />

42 04 | <strong>2020</strong>

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