JPMorgan Investment Funds
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<strong>JPMorgan</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />
Erläuterungen zum Jahresabschluss (Fortsetzung)<br />
zum 31. Dezember 2005<br />
h) Optionsverträge<br />
Erworbene Optionen werden als Anlagen ausgewiesen; Optionsverkäufe werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Führt die Ausübung einer Option zu einer Verrechnung in<br />
bar, wird die Differenz zwischen dem Aufgeld und den Verrechnungserlösen als realisierter Gewinn oder Verlust verbucht. Werden bei der Ausübung einer Option Wertpapiere<br />
erworben oder ausgeliefert, werden die Erwerbskosten oder Verkaufserlöse um den Betrag des Aufgelds berichtigt. Bei Glattstellung einer Optionsposition wird die Differenz<br />
zwischen dem Aufgeld und den Kosten der Glattstellung der Optionsposition als realisierter Gewinn oder Verlust verbucht. Bei Optionsverfall wird das Aufgeld als realisierter<br />
Gewinn für den Optionsverkauf bzw. als realisierter Verlust beim Optionserwerb verbucht.<br />
i) To-Be-Announced Wertpapiere (Noch bekannt zu gebende Wertpapiere, “TBA”)<br />
Hierbei handelt es sich um durch Hypotheken unterlegte Wertpapiere von staatlich unterstützten Agenturen. Diese Agenturen legen in der Regel ihre Hypothekenkredite<br />
zusammen (Pool) und veräußern Beteiligungen in dem geschaffenen Pool. Diese Wertpapiere beziehen sich auf künftige Pools dieser Agenturen, die zur künftigen Glattstellung<br />
gekauft oder verkauft werden und deren Zinssatz oder Fälligkeit noch nicht festliegt. In den Wertpapierbestand werden die TBAs getrennt offen gelegt.<br />
3. Gebühren und Kosten<br />
a) Alle Teilfonds – Aktienklassen A (acc), A (dist), B (acc) und D (acc)<br />
Die Gebühren und Kosten, die diesen Aktienklassen berechnet werden, entsprechen einem festen Prozentsatz von den gesamten Nettovermögenswerten der betreffenden<br />
Aktienklasse. Dieser feste Prozentsatz beinhaltet alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Aktienklassen einschließlich der<br />
Vermögensverwaltungsgebühren, Gebühren für die Betreuung der Aktionäre und sonstige Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen wie beispielsweise Gebühren der<br />
Depotbank, der registerführenden Stelle und der Übertragungsstelle; er deckt weder die Steuern ab, die auf Anlagen entrichtet werden, außergewöhnliche Aufwendungen noch<br />
jegliche erfolgsbezogene Vergütung. Darüber hinaus werden den Aktienklassen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt, und der Vermögensverwalter übernimmt die etwaige<br />
Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Betriebskosten dieser Aktienklassen und dem festen Prozentsatz. Unterschreiten die tatsächlichen Betriebskosten den festen<br />
Prozentsatz, wird der Überschuss an den Vermögensverwalter gezahlt und dem Posten “Vermögensverwaltungsgebühren” zugeordnet. Überschreiten die tatsächlichen<br />
Betriebskosten den festen Prozentsatz, wird der von den Vermögensverwaltern übernommene Betrag in der konsolidierten Aufstellung des Nettovermögens und der<br />
konsolidierten Ertrags- und Aufwandsrechnung und Entwicklung des Nettovermögens gesondert als “Verzicht auf Anlageberatungsgebühren” ausgewiesen.<br />
Der jährliche Festsatz für Gebühren und Aufwendungen wird als Gesamtkostenquote bezeichnet. Die jährlichen Festsätze für jede Aktienklasse sind im Anhang angegeben.<br />
b) Alle Teilfonds – Aktien der Klasse C (acc)<br />
Der Höchstbetrag, der von den Inhabern von Aktien der Klasse C (acc) eines jeden Teilfonds zu tragenden Gesamtgebühren und -aufwendungen, ist nicht höher als ein nach oben<br />
begrenzter Prozentsatz des dieser Klasse zuzurechnenden Gesamtnettovermögens. Diese nach oben begrenzten Gebühren und Aufwendungen beinhalten<br />
Vermögensverwaltungsgebühren zuzüglich sonstiger Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen, die auf Gebühren der Depotbank, Treuhandgebühren und<br />
Buchführungsgebühren, Gebühren der Übertragungsstelle und Steuern beschränkt sind; sie decken jegliche erfolgsbezogene Vergütung nicht ab.<br />
Dieser jährliche Höchstbetrag für Gebühren und Aufwendungen wird als “Kostenquote mit Obergrenze” ausgewiesen. Diese jährlichen Höchstbeträge für jede Aktienklasse sind<br />
im Anhang angegeben.<br />
Gemäß dem letzten Prospekt vom September 2005 werden die sonstigen Aufwendungen mittlerweile vom Fonds getragen und im Rahmen der nach oben begrenzten Gebühren<br />
berücksichtigt.<br />
c) Alle Teilfonds – Aktien der Klasse X (acc) und der Klasse X (dist)<br />
Für die Aktienklasse X (acc) und X (dist) wird ein anteilsmäßiger Betrag der Depot- und Buchführungsgebühren berechnet, die diesem Teilfonds zuzuordnen sind.<br />
Der Vermögensverwalter zahlt alle anderen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen, die dieser Klasse zuzuordnen sind, ausschließslich der erfolgsbezogenen Vergütung. Der von<br />
den Aktionären der Klasse X (acc) und X (dist) zu tragende Höchstbetrag der Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen eines Teilfonds überschreitet nicht den Höchstbetrag, der<br />
dieser Klasse zuzuordnen ist, wie im Anhang angegeben.<br />
Die jährliche Management-und Beratungsgebühr, die im Regelfall für die Aktienklasse X (acc) und X (dist) zu zahlen ist, wird verwaltungsmäßig erhoben und von der<br />
Hauptvertriebsstelle oder dem betreffenden Unternehmensbereich von J. P. Morgan Chase & Co. direkt vom Aktionäre eingezogen.<br />
Gemäß dem letzten Prospekt vom September 2005 werden die Treuhand- und Übertragungsstellengebühren, Steuern sowie sonstigen Aufwendungen mittlerweile vom Fonds<br />
getragen und im Rahmen der nach oben begrenzten Gebühren berücksichtigt.<br />
d) Erfolgsbezogene Vergütung<br />
Gemäß dem Vermögensverwaltungsvertrag hat der Vermögensverwalter Anspruch auf eine jährliche erfolgsbezogene Vergütung (die “erfolgsbezogene Vergütung”) aus dem<br />
Nettovermögen bestimmter einzelner Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen, wie im Anhang dieses Prospekts näher beschrieben, in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (der<br />
“Satz der erfolgsbezogenen Vergütung”, wie im Anhang zu diesem Prospekt näher beschrieben) vom Ertrag der Aktienklasse (wie nachstehend definiert), der den<br />
Benchmark-Ertrag (den “Mehrertrag”) übersteigt. An jedem Bewertungstag wird, sofern erforderlich, für die erfolgsbezogene Vergütung des vorangegangenen Bewertungstages<br />
eine Rückstellung gebildet, wobei die endgültige Zahlung der erfolgsbezogenen Vergütung jährlich erfolgt.<br />
Ertrag einer Aktienklasse<br />
An jedem Bewertungstag wird für jede Klasse eines Teilfonds, für die eine erfolgsbezogene Vergütung anfällt, unter Abgrenzung aller entstandenen Gebühren und Ausgaben<br />
(einschließlich der auf die einzelnen Aktienklassen entfallenden jährlichen Verwaltungs- und Beratungsgebühren sowie Betriebs- und Verwaltungsausgaben in Höhe des jeweiligen<br />
Satzes wie sie im Anhang zu diesem Prospekt festgelegt ist) der jeweilige Nettoinventarwert um etwaige Zeichnungen und Rücknahmen angepasst, die vor 14:30 Uhr (MEZ) an<br />
diesem Bewertungstag eingehen. Eine bis zu diesem Tag im Hinblick auf die Aktienklasse akkumulierte angefallene erfolgsbezogene Vergütung wird sodann dem<br />
Nettoinventarwert zugerechnet (der “angepasste Nettoinventarwert”). Zur Ermittlung der erfolgsbezogenen Vergütung wird der “Ertrag einer Aktienklasse” an jedem<br />
Bewertungstag aus der Differenz zwischen dem jeweils festgestellten Nettoinventarwert (angepasst um die Hinzufügung einer angefallenen erfolgsbezogenen Vergütung) und dem<br />
angepassten Nettoinventarwert an dem vorangegangenen Bewertungstag berechnet, ausgedrückt als Ertrag auf der Grundlage des am vorangegangenen Bewertungstag<br />
berechneten Angepassten Nettoinventarwertes für diese Klasse.<br />
Entstehen der erfolgsbezogenen Vergütung<br />
Sofern der Ertrag einer Aktienklasse den jeweiligen Benchmark-Ertrag (wie im Anhang zu diesem Prospekt beschrieben) übersteigt, wird die aufgelaufene erfolgsbezogene<br />
Vergütung erhöht, indem der Satz der erfolgsbezogenen Vergütung mit dem Mehrertrag und mit dem am vorangegangenen Bewertungstag berechneten angepassten<br />
Nettoinventarwert für diese Klasse multipliziert wird. Sofern der Ertrag einer Aktienklasse den jeweiligen Benchmark-Ertrag nicht übersteigt, wird die aufgelaufene<br />
erfolgsbezogene Vergütung reduziert (aber nicht unter Null), indem der Satz der erfolgsbezogenen Vergütung mit dem negativen Mehrertrag und mit dem am vorangegangenen<br />
Bewertungstag berechneten angepassten Nettoinventarwert für diese Klasse multipliziert wird. Nach einem Zeitraum von mehreren Bewertungstagen mit negativem Mehrertrag,<br />
wodurch sich die aufgelaufene erfolgsbezogene Vergütung auf Null reduziert hat, fällt keine neue erfolgsbezogene Vergütung bis zu dem Zeitpunkt an, zu dem der seit dem Beginn<br />
des Geschäftsjahres erzielte kumulative Ertrag einer Aktienklasse den kumulativen Benchmark-Ertrag übersteigt. Ergibt sich für ein Geschäftsjahr kein Anspruch auf eine<br />
erfolgsbezogene Vergütung, so entsteht in dem darauf folgenden Geschäftsjahr erst ab dem Zeitpunkt wieder ein Anspruch auf eine erfolgsbezogene Vergütung, zu dem der<br />
Nettoinventarwert pro Aktie höher ist als der an dem letzten Bewertungstag des letzten Geschäftsjahres, für das sich ein Anspruch auf eine erfolgsbezogene Vergütung ergeben hat.<br />
Eine zu einem Bewertungstag aufgelaufene erfolgsbezogene Vergütung findet ihren Niederschlag in dem Nettoinventarwert pro Aktie, der als Grundlage für die Zeichnung und<br />
Rücknahme von Aktien dient.<br />
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