Uferschutzkonzept für UHW-Abschnitt km 32,600 bis km 38,000 In Durchstichen und in Kurvenbereichen muss die Sohl- und Wasserspiegelbreite aufgrund der Begegnung zweier Schubverbände teilweise über längere Abschnitte vergrößert werden. Wird die Fahrspurachse z.B. im Dammgraben (km 35,900 – 36,650) nicht verlegt, so sind beidseitige Uferabgrabungen von jeweils 500 – 600 m Länge (Böschungsneigung 1:3) notwendig. Bei einer Gestaltung der Ufer mit der Neigung 1:5 erstrecken sich die erforderlichen Verbreiterungen über eine Länge von 700 – 800 m (vgl. Abb. 128). Die maximal notwendige Verbreiterung in diesem Bereich beträgt für die Neigung n=3 ausgehend von der Uferlinie ca. 16 m (km 36,200, rechtes Ufer) und für die Neigung n=5 ca. 24 m (km 36,200, rechtes Ufer) . Durch die Ausbildung flacher Uferböschungen (n ≥ 3) reduziert sich die Wellenbelastung des Uferbereichs. Außerdem können bei einer Böschungsneigung von 1:5 im gesamten Streckenabschnitt Wasserbausteine der Klasse I, stellenweise auch Klasse 0 verwendet werden (vgl. Abb. 125). Aus ökologischer Sicht ist die Ausbildung flacher Uferböschungen zu begrüßen, was allerdings einen höheren Flächenbedarf am Gewässerrand mit sich bringt. Die Energie einer auf das Ufer zulaufenden Welle wird umso besser abgebaut, je flacher die Unterwasserböschung ausgebildet ist (Flachwasserzone). Gleichzeitig wird dadurch auch die Entwicklung eines breiteren Röhrichtgürtels gefördert, der zusätzlichen Wellenschutz bietet. Vorteilhaft aus Sicht des Uferschutzes beeinflusst die Böschungsneigung auch die Wellenauflaufhöhe, die mit abnehmendem Winkel und steigender Rauhigkeit des Ufers vermindert wird (WIL- DE, 2000). 8.1.2 Erforderliche Querschnittsverbreiterungen durch Verlegung der Fahrspur in Richtung einer Uferseite Aus den Ausbaurichtlinien für das Projekt 17 geht hervor, dass die Ausbaumaßnahmen im wesentlichen an der Eingriffsminimierung zu orientieren sind (vgl. Kap. 7.1). Die ausgeprägte Kulturlandschaft mit ihrer wertvollen Flora und Fauna entlang des Gewässers darf durch die baulichen Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Nach Möglichkeit soll immer nur an einer Uferseite verbreitert werden, um auf der anderen Seite den vorhandenen Bewuchs zu erhalten und gleichzeitig Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs während der Bauzeit gering zu halten (Bundesministerium für Verkehr, 1997). Verlegung der Fahrspurachse in Richtung linkes Ufer Unter Berücksichtigung, dass der rechte Uferbereich des untersuchten Gewässerabschnitts über die gesamte Strecke der 5,4 km von Verbreiterungen unberührt bleibt, ist der Verlauf der erforderlichen Ausbauprofile für die Böschungsneigung 1:3 (vgl. Abb. 129) und für die Neigung 1:5 (vgl. Abb. 130) graphisch dargestellt. Dabei wird deutlich, dass an einigen Stellen von der ursprünglichen Fahrspurachse abgewichen und die Fahrspur in Richtung des linken Ufers verlegt werden muss, um den gegenüberliegenden Uferbereich von Uferabgrabungen verschonen zu können. Die Neu-Trassierung der Strecke ist in diesem Ansatz nicht berücksichtigt. 202
[m] 500,0 400,0 300,0 200,0 100,0 0,0 -100,0 -200,0 -300,0 -400,0 Uferschutzkonzept für UHW-Abschnitt km 32,600 bis km 38,000 vorhandene Uferlinie erf. Wasserspiegelbreite für 1:3 erf. Sohlbreite neue Fahrspurachse für 1:3 38,000 37,800 37,600 37,400 37,200 37,000 36,800 36,600 36,400 36,200 36,000 35,800 35,600 35,400 35,200 35,000 UHW - [km] rechtes Ufer linkes Ufer 34,800 34,600 34,400 34,200 34,000 33,800 33,600 33,400 33,200 33,000 32,800 32,600 Abbildung 129: Verlauf der erforderlichen Ausbau-Trapezprofile mit der Neigung 1:3, unter der Bedingung, dass nur die linke Uferseite von erforderlichen Querschnittsverbreiterungen betroffen ist und das rechte Ufer unberührt bleibt [m] 500,0 400,0 300,0 200,0 100,0 0,0 -100,0 -200,0 -300,0 -400,0 vorhandene Uferlinie erf. Wasserspiegelbreite für 1:5 erf. Sohlbreite neue Fahrspurachse für 1:5 38,000 37,800 37,600 37,400 37,200 37,000 36,800 36,600 36,400 36,200 36,000 35,800 35,600 35,400 35,200 35,000 UHW - [km] rechtes Ufer linkes Ufer 34,800 34,600 34,400 34,200 34,000 33,800 33,600 33,400 33,200 33,000 32,800 32,600 Abbildung 130: Verlauf der erforderlichen Ausbau-Trapezprofile mit der Neigung 1:5, unter der Bedingung, dass nur die linke Uferseite von erforderlichen Querschnittsverbreiterungen betroffen ist und das rechte Ufer unberührt bleibt 203
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