Uferschutzkonzept für UHW-Abschnitt km 32,600 bis km 38,000 vorhandene Uferlinie erforderliche Ufererweiterung (für n=3) erforderliche Ufererweiterung (für n=5) Fahrspurachse neu (n=5) Fahrspurachse neu (n=3) 38,000 37,800 37,600 37,400 37,200 37,000 36,800 36,600 36,400 36,200 36,000 35,800 35,600 35,400 35,200 35,000 UHW - [km] rechtes Ufer linkes Ufer 34,800 34,600 34,400 34,200 34,000 33,800 33,600 33,400 33,200 33,000 32,800 32,600 Abbildung 131: Kennzeichnung der Uferbereiche, an denen bauliche Maßnahmen zur Verbreiterung der Gewässerprofile erforderlich sind (dargestellt für den Verlauf der Ausbauprofile aus Abb. 129 und 130) In Abbildung 131 sind die betroffenen Stellen und die verlegte Fahrspurachse gekennzeichnet. Die maximale Verlegung der Fahrspurachse findet im Querschnitt km 36,200 statt und beträgt für die Böschungsneigung 1:3 ca. 16 m und für die Neigung 1:5 ca. 24 m (vgl. dazu auch Anlage 10.5). Die erforderlichen Ausbauprofile wurden in den jeweiligen Querschnitten um den für die Gewährleistung der vorhandenen Uferstruktur minimal erforderlichen Betrag in Richtung der gegenüberliegenden Uferseite ” verschoben“. Daraus resultiert der teilweise neue Verlauf der Fahrspurachse. Aus der Überlagerung der Ausbauprofile mit den vorhandenen Uferlinien ergeben sich dann die Uferbereiche, an denen Baumaßnahmen vorzunehmen sind. Verlegung der Fahrspurachse in Richtung rechtes Ufer Analog zur Gewässerverbreiterung an der linken Uferseite ist in Abbildung 132 und 133 die Verlegung der Fahrspur zum rechten Ufer dargestellt. In diesem Fall soll der linke Uferbereich zwischen km 32,600 und km 38,000 von Verbreiterungen unberührt bleiben. Auch hier wird eine durch die Fahrspurverlegung eigentlich erforderliche Neu- Trassierung nicht berücksichtigt. 204
[m] 500,0 400,0 300,0 200,0 100,0 0,0 -100,0 -200,0 -300,0 -400,0 Uferschutzkonzept für UHW-Abschnitt km 32,600 bis km 38,000 vorhandene Uferlinie erf. Wasserspiegelbreite für 1:3 erf. Sohlbreite neue Fahrspurachse für 1:3 38,000 37,800 37,600 37,400 37,200 37,000 36,800 36,600 36,400 36,200 36,000 35,800 35,600 35,400 35,200 UHW - [km] rechtes Ufer linkes Ufer 35,000 34,800 34,600 34,400 34,200 34,000 33,800 33,600 33,400 33,200 33,000 32,800 32,600 Abbildung 132: Verlauf der erforderlichen Ausbau-Trapezprofile mit der Neigung 1:3, unter der Bedingung, dass nur die rechte Uferseite von erforderlichen Querschnittsverbreiterungen betroffen ist und das linke Ufer unberührt bleibt [m] 500,0 400,0 300,0 200,0 100,0 0,0 -100,0 -200,0 -300,0 -400,0 vorhandene Uferlinie erf. Wasserspiegelbreite für 1:5 erf. Sohlbreite neue Fahrspurachse für 1:5 38,000 37,800 37,600 37,400 37,200 37,000 36,800 36,600 36,400 36,200 36,000 35,800 35,600 35,400 35,200 UHW - [km] rechtes Ufer linkes Ufer 35,000 34,800 34,600 34,400 34,200 34,000 33,800 33,600 33,400 33,200 33,000 32,800 32,600 Abbildung 133: Verlauf der erforderlichen Ausbau-Trapezprofile mit der Neigung 1:5, unter der Bedingung, dass nur die rechte Uferseite von erforderlichen Querschnittsverbreiterungen betroffen ist und das linke Ufer unberührt bleibt 205
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