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Themenheft Selbsthilfe

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Wirtschaftsunternehmen akzeptieren, die nicht<br />

mit ihren satzungsmäßigen Zielen und Aufgaben<br />

in Einklang stehen oder ihre Gemeinnützigkeit<br />

gefährden. Vor allem müssen die <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen<br />

darauf achten, dass sie in<br />

allen Bereichen der Zusammenarbeit die volle<br />

Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten<br />

und dabei unabhängig bleiben, sowohl bei ideeller<br />

als auch bei finanzieller Kooperation. Ferner<br />

ist jede Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen<br />

transparent zu gestalten.<br />

Pflicht zur neutralen Information<br />

Die Leitsätze beinhalten außerdem Regelungen,<br />

in welcher Weise <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen<br />

ihre Mitglieder informieren können, ohne<br />

gleichzeitig die Pflicht zur Neutralität bei der<br />

Information zu verletzen. So sind <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen<br />

angehalten, sich nicht an Werbung<br />

zu beteiligen. Wenn Wirtschaftsunternehmen<br />

werben, z. B. in Mitgliederzeitschriften<br />

über Anzeigen, dann ist diese Werbung als solche<br />

eindeutig zu kennzeichnen. <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen<br />

dürfen auch grundsätzlich weder<br />

Empfehlungen für einzelne Medikamente,<br />

Medikamentengruppen, Medizinprodukte,<br />

Hilfsmittel, Heilmittel noch für bestimmte Therapien<br />

bzw. diagnostische Verfahren abgeben,<br />

es sei denn, die Empfehlung kann sich auf eine<br />

Bewertung einer anerkannten und neutralen<br />

Expertengruppe stützen. Dementsprechend<br />

soll die <strong>Selbsthilfe</strong>organisation sowohl über<br />

die Vielfalt von Angeboten als auch über die<br />

Erfahrungen von Betroffenen und über neue<br />

medizinische Entwicklungen in den sie betreffenden<br />

Indikationsbereichen informieren.<br />

In den Leitsätzen findet man auch detaillierte<br />

Regelungen zur Gewährung von Kommunikationsrechten<br />

an Wirtschaftsunternehmen, z. B.<br />

zum Recht auf Verwendung des Vereins namens<br />

oder des Logos, zur Verlinkung oder zur<br />

Gestaltung von Veranstaltungen. Die <strong>Selbsthilfe</strong><br />

organisation kann so sicherstellen, dass<br />

im Rahmen der Zusammenarbeit stets ihre<br />

Neu tralität und ihre Unabhängigkeit bewahrt<br />

bleiben.<br />

Wenn sich <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen an der<br />

Forschung beteiligen, haben sie dafür Sorge zu<br />

tragen, dass Informationen über das Forschungs-<br />

und Studiendesign sowie über laufende<br />

Ergebnisse der Forschungsprogramme<br />

gegenüber der <strong>Selbsthilfe</strong>organisation vollständig<br />

offengelegt werden.<br />

Finanzielle Unabhängigkeit<br />

von Wirtschaftsunternehmen<br />

Tritt ein Unternehmen als Sponsor der <strong>Selbsthilfe</strong><br />

auf, so muss darüber eine schriftliche<br />

Sponsoring-Vereinbarung mit der <strong>Selbsthilfe</strong>organisation<br />

geschlossen werden.<br />

Bei der Entgegennahme von Zuwendungen,<br />

egal ob als Sponsoring oder als Spenden,<br />

haben die <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen nach den<br />

Regeln der Leitsätze darauf zu achten, nicht in<br />

finanzielle Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen<br />

oder einer Gruppe von Wirtschaftsunternehmen<br />

zu geraten. Eine Kernforderung der<br />

Leitsätze ist daher, dass der Anteil der Pharmazuwendungen<br />

längerfristig 15 Prozent der<br />

Gesamteinnahmen nicht übersteigen soll und<br />

auch kurzfristig nicht mehr als 40 Prozent der<br />

Gesamteinnahmen beträgt.<br />

Monitoring zur Einhaltung<br />

der Leitsätze<br />

Zur Absicherung der Leitsätze wurde ein<br />

Gemeinsamer Monitoring-Ausschuss ins Leben<br />

gerufen. Der Ausschuss setzt sich aus gewählten<br />

Vertreter*innen der Mitgliedsverbände von<br />

FORUM und BAG-SH zusammen. Er trifft sich in<br />

regelmäßigen Abständen, um Mitglieder beider<br />

Organisationen im Zusammenhang mit<br />

den Leitsätzen zu beraten und zu überprüfen,<br />

ob die Mitgliedsverbände gemäß den Leitsätzen<br />

handeln. Hinweise auf leit satzwidriges Verhalten<br />

von <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen können<br />

von jedermann an den Moni toring-Ausschuss<br />

herangetragen werden. Erfreulicherweise sind<br />

die meisten Anfragen an den Ausschuss Prüfbitten<br />

der Mitgliedsverbände, die um Rat in<br />

Bezug auf die Ausgestaltung und die Grenzen<br />

der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen<br />

bitten.<br />

Pflicht zur Transparenz<br />

Seit 2017 verpflichten sich die Mitgliedsverbände<br />

von FORUM 2 und BAG-<strong>Selbsthilfe</strong> 3<br />

entsprechend einem in den Leitsätzen vorgegebenen<br />

Muster, auf ihrer Internetseite<br />

Weitere Informationen zum Thema<br />

Unabhängigkeit und<br />

Transparenz finden sich auf der<br />

Internetseite vom FORUM chronisch<br />

kranker und behinderter Menschen im<br />

Paritätischen unter: https://www.<br />

der-paritaetische.de/schwerpunkt/<br />

selbsthilfeforum/unabhaengigkeit/<br />

Transparenz über ihre Zusammenarbeit, insbesondere<br />

mit Wirtschaftsunternehmen des<br />

Gesundheitswesens, herzustellen.<br />

Will man abschätzen, wie hoch die Gefahr der<br />

Einflussnahme von Pharma- und anderen<br />

Unternehmen der Gesundheitswirtschaft auf<br />

die Arbeit der Organisationen ist, muss nach<br />

Überzeugung der meisten Verantwortlichen in<br />

<strong>Selbsthilfe</strong>organisationen der relative Anteil<br />

von Unternehmenszuwendungen an den<br />

Gesamteinnahmen einer Organisation betrachtet<br />

werden. Die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen<br />

aus dem Gesundheitsbereich und<br />

deren relativer Anteil an den Gesamteinnahmen<br />

des <strong>Selbsthilfe</strong>verbandes sind daher die<br />

wichtigste Information bezüglich der Unabhängigkeit<br />

eines Verbandes.<br />

Diese und weitere Informationen werden<br />

daher in der Transparenzerklärung des Verbandes<br />

zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen<br />

auf der Internetseite der <strong>Selbsthilfe</strong>organisation<br />

veröffentlicht. Alle Organisa-<br />

tionen, die gemäß den Leitsätzen Transparenz<br />

herstellen, werden in einer Liste und auf der<br />

Homepage des FORUM und der BAG-SH<br />

zu sammengefasst. Die Listen und die Transparenzerklärungen<br />

auf den Internetseiten der<br />

Verbände werden regelmäßig von Geschäftsstellen<br />

des FORUM und der BAG <strong>Selbsthilfe</strong><br />

kontrolliert. Kommt eine Organisation ihrer<br />

Transparenzverpflichtung nicht nach, so entscheidet<br />

der Monitoring-Ausschuss über die<br />

Löschung aus der Transparenzliste der Dachverbände.<br />

Transparenzverfahren<br />

hat sich bewährt<br />

Das in den Leitsätzen festgelegte Transparenzverfahren<br />

hat sich seit seiner Einführung<br />

in 2017 bewährt, denn <strong>Selbsthilfe</strong>organisationen<br />

stellen nun im Internet echte Transparenz<br />

zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen<br />

her. Damit entfällt auch die<br />

Grund lage für pauschale Verdächtigungen<br />

der <strong>Selbsthilfe</strong> hinsichtlich der Einflussnahme<br />

von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere<br />

Pharmaunternehmen.<br />

Dr. Wolfgang Busse<br />

1<br />

https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/<br />

selbsthilfeforum/unabhaengigkeit/leitsaetze/<br />

2<br />

https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/<br />

selbsthilfeforum/unabhaengigkeit/transparenz/<br />

3<br />

https://www.bag-selbsthilfe.de/informationsportalselbsthilfe-aktive/unabhaengigkeit-der-selbsthilfe/<br />

zuwendungen-von-wirtschaftsunternehmen-transparenzliste/<br />

Der Paritätische in Bayern 15

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