impressum - L&R Sozialforschung
impressum - L&R Sozialforschung
impressum - L&R Sozialforschung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
kurze Beschäftigungsdauer ist die fehlende Entkoppelung zwischen den Arbeitseinsätzen<br />
bei einem Kunden und dem Beschäftigungsverhältnis bei dem Überlasserbetrieb.<br />
Aus diesem Grunde findet sich im Kollektivvertrag der Leiharbeit auch unter Kapitel IV<br />
der folgende Absatz:<br />
3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen<br />
Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum<br />
Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis<br />
aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag<br />
nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam.<br />
Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers<br />
gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich<br />
geltend gemacht werden.<br />
Somit ist seit Frühjahr 2002 die Fünftagesregel für alle LeiharbeiterInnen mit Arbeiter-<br />
Innenvertrag anzuwenden, allerdings nur bei Kündigung durch den Überlasserbetrieb.<br />
Beschäftigungsdaueranalysen (siehe Kapitel 6) belegen nun die relative Wirkungslosigkeit<br />
dieser Maßnahme. Die (bereits bereinigte) Erwerbsdauer von Leiharbeitsverhältnissen<br />
hatte sich seit 2002 nicht verändert. Noch immer sind zwischen 30% und<br />
34% der LeiharbeiterInnen nicht länger als einen Monat beim Überlasserbetrieb beschäftigt,<br />
noch immer 45% und mehr nicht länger als zwei Monate.<br />
Im Rahmen dieser Studie wurde daher untersucht, was aus Sicht von Leiharbeitskräften<br />
nach Ende eines Arbeitseinsatzes bei einem Kunden an Prozessen abläuft. Den<br />
Ergebnissen zufolge kommt in vielen Fällen eine einvernehmliche Auflösung zur Anwendung.<br />
Dies betrifft rund 20% der Arbeitseinsätze (siehe Abbildung 17 und Tabelle<br />
91). Frauen sind hiervon mit rund 24% etwas häufiger als Männer mit rund 19% betroffen.<br />
Abbildung 17: Verlauf nach Ende eines Einsatzes nach Geschlecht<br />
Übernahme durch<br />
Kunde<br />
sonstiges (Urlaub,<br />
etc.)<br />
einvernehmliche<br />
Auflösung<br />
Kündigung durch<br />
LeiharbeiterIn<br />
Kündigung durch<br />
Überlasser<br />
entlohnte Stehzeit<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
sofortiger<br />
Wechsel zum<br />
20%<br />
10%<br />
nächsten Einsatz<br />
0%<br />
Männer Frauen Gesamt<br />
Übernahme durch Kunde 11% 16% 12%<br />
sonstiges (Urlaub, etc.) 26% 31% 27%<br />
einvernehmliche Auflösung 19% 24% 20%<br />
Kündigung durch LeiharbeiterIn 8% 7% 8%<br />
Kündigung durch Überlasser 11% 9% 10%<br />
entlohnte Stehzeit 3% 3% 3%<br />
sofortiger Wechsel zum nächsten Einsatz 23% 11% 20%<br />
Quelle: L&R Datafile ‚Interviews LeiharbeiterInnen’, 2009; Anmerkung: Fragestellung lautete „Was geschah<br />
mehrheitlich nach Endes eines Einsatzes bei einem Kunden?“<br />
Allerdings muss relativierend eingeschränkt werden, dass nicht jede einvernehmliche<br />
Auflösung gegen den Willen der Arbeitskraft durchgesetzt wurde. Bei immerhin rund<br />
27% dieser Fälle erfolgte die einvernehmliche Auflösung auf eigenen Wunsch (siehe<br />
Tabelle 11). Insgesamt verbleibt nach Abzug dieser Population ein Kern von 15% an<br />
28