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impressum - L&R Sozialforschung

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kurze Beschäftigungsdauer ist die fehlende Entkoppelung zwischen den Arbeitseinsätzen<br />

bei einem Kunden und dem Beschäftigungsverhältnis bei dem Überlasserbetrieb.<br />

Aus diesem Grunde findet sich im Kollektivvertrag der Leiharbeit auch unter Kapitel IV<br />

der folgende Absatz:<br />

3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen zum<br />

Ende der Arbeitswoche gelöst werden. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis<br />

aber nicht wegen des Endes einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag<br />

nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam.<br />

Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers<br />

gelegen sind. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen 6 Monaten gerichtlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

Somit ist seit Frühjahr 2002 die Fünftagesregel für alle LeiharbeiterInnen mit Arbeiter-<br />

Innenvertrag anzuwenden, allerdings nur bei Kündigung durch den Überlasserbetrieb.<br />

Beschäftigungsdaueranalysen (siehe Kapitel 6) belegen nun die relative Wirkungslosigkeit<br />

dieser Maßnahme. Die (bereits bereinigte) Erwerbsdauer von Leiharbeitsverhältnissen<br />

hatte sich seit 2002 nicht verändert. Noch immer sind zwischen 30% und<br />

34% der LeiharbeiterInnen nicht länger als einen Monat beim Überlasserbetrieb beschäftigt,<br />

noch immer 45% und mehr nicht länger als zwei Monate.<br />

Im Rahmen dieser Studie wurde daher untersucht, was aus Sicht von Leiharbeitskräften<br />

nach Ende eines Arbeitseinsatzes bei einem Kunden an Prozessen abläuft. Den<br />

Ergebnissen zufolge kommt in vielen Fällen eine einvernehmliche Auflösung zur Anwendung.<br />

Dies betrifft rund 20% der Arbeitseinsätze (siehe Abbildung 17 und Tabelle<br />

91). Frauen sind hiervon mit rund 24% etwas häufiger als Männer mit rund 19% betroffen.<br />

Abbildung 17: Verlauf nach Ende eines Einsatzes nach Geschlecht<br />

Übernahme durch<br />

Kunde<br />

sonstiges (Urlaub,<br />

etc.)<br />

einvernehmliche<br />

Auflösung<br />

Kündigung durch<br />

LeiharbeiterIn<br />

Kündigung durch<br />

Überlasser<br />

entlohnte Stehzeit<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

sofortiger<br />

Wechsel zum<br />

20%<br />

10%<br />

nächsten Einsatz<br />

0%<br />

Männer Frauen Gesamt<br />

Übernahme durch Kunde 11% 16% 12%<br />

sonstiges (Urlaub, etc.) 26% 31% 27%<br />

einvernehmliche Auflösung 19% 24% 20%<br />

Kündigung durch LeiharbeiterIn 8% 7% 8%<br />

Kündigung durch Überlasser 11% 9% 10%<br />

entlohnte Stehzeit 3% 3% 3%<br />

sofortiger Wechsel zum nächsten Einsatz 23% 11% 20%<br />

Quelle: L&R Datafile ‚Interviews LeiharbeiterInnen’, 2009; Anmerkung: Fragestellung lautete „Was geschah<br />

mehrheitlich nach Endes eines Einsatzes bei einem Kunden?“<br />

Allerdings muss relativierend eingeschränkt werden, dass nicht jede einvernehmliche<br />

Auflösung gegen den Willen der Arbeitskraft durchgesetzt wurde. Bei immerhin rund<br />

27% dieser Fälle erfolgte die einvernehmliche Auflösung auf eigenen Wunsch (siehe<br />

Tabelle 11). Insgesamt verbleibt nach Abzug dieser Population ein Kern von 15% an<br />

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