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impressum - L&R Sozialforschung

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Monitor zur Beschäftigung zeigt sich für die letzten Monate eine kontinuierliche sinkende<br />

Tendenz für Leiharbeit (vgl. Abbildung 2). Auch wenn hier keine aktuellen Daten für<br />

alle EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen, kann davon ausgegangen werden,<br />

dass es sich um einen einheitlichen Trend handelt.<br />

Mittelfristig erwarten die Zeitarbeitsfirmen jedoch eine Entspannung der Situation. Gerade<br />

die derzeitige Situation zeige, so die BranchenvertreterInnen, wie wichtig flexibles<br />

Personal ist und so wird erwartet, dass Unternehmen künftig verstärkt auf Leiharbeiter-<br />

Innen zurückgreifen werden (vgl. bspw. Österreichischer Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung<br />

http://www.vza.at/; Bundesverband Zeitarbeit http://www.bza.de).<br />

Abbildung 2: Anzahl in Rechnung gestellter Arbeitsstunden durch private<br />

Zeitarbeitsfirmen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten, prozentuelle<br />

Veränderungen im Jahresvergleich<br />

Quelle: European Commission 2009: 7<br />

Die rechtliche Stellung der Leiharbeit ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union bis dato sehr unterschiedlich. Die Frage der (Un-)Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen<br />

und Stammbelegschaft wird seit vielen Jahren diskutiert. Eine Studie von<br />

Nienhüser/Wenzel aus dem Jahr 2003 untersuchte beispielsweise die Frage der<br />

Gleichbehandlung in 15 Mitgliedstaaten der EU und kam zum Ergebnis, dass schlechtere<br />

Bezahlung und ungünstigere sonstige Arbeitsbedingungen ein typisches Merkmal<br />

der Leiharbeit sind. Mittels der Richtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008 über<br />

Leiharbeit konnten nach jahrelangen Gesprächen europaweite Mindestvorschriften<br />

über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften erzielt werden. Die Richtlinie sieht<br />

eine weitgehende Gleichbehandlung von LeiharbeitnehmerInnen während der Dauer<br />

ihrer Überlassung an ein Unternehmen und der Stammbelegschaft in Bezug auf wesentliche<br />

Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vor. Dazu zählen laut Richtlinie die<br />

Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub und arbeitsfreie<br />

Tage sowie das Arbeitsentgelt. Hinsichtlich des letztgenannten Punktes –<br />

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