impressum - L&R Sozialforschung
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Monitor zur Beschäftigung zeigt sich für die letzten Monate eine kontinuierliche sinkende<br />
Tendenz für Leiharbeit (vgl. Abbildung 2). Auch wenn hier keine aktuellen Daten für<br />
alle EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen, kann davon ausgegangen werden,<br />
dass es sich um einen einheitlichen Trend handelt.<br />
Mittelfristig erwarten die Zeitarbeitsfirmen jedoch eine Entspannung der Situation. Gerade<br />
die derzeitige Situation zeige, so die BranchenvertreterInnen, wie wichtig flexibles<br />
Personal ist und so wird erwartet, dass Unternehmen künftig verstärkt auf Leiharbeiter-<br />
Innen zurückgreifen werden (vgl. bspw. Österreichischer Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung<br />
http://www.vza.at/; Bundesverband Zeitarbeit http://www.bza.de).<br />
Abbildung 2: Anzahl in Rechnung gestellter Arbeitsstunden durch private<br />
Zeitarbeitsfirmen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten, prozentuelle<br />
Veränderungen im Jahresvergleich<br />
Quelle: European Commission 2009: 7<br />
Die rechtliche Stellung der Leiharbeit ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union bis dato sehr unterschiedlich. Die Frage der (Un-)Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen<br />
und Stammbelegschaft wird seit vielen Jahren diskutiert. Eine Studie von<br />
Nienhüser/Wenzel aus dem Jahr 2003 untersuchte beispielsweise die Frage der<br />
Gleichbehandlung in 15 Mitgliedstaaten der EU und kam zum Ergebnis, dass schlechtere<br />
Bezahlung und ungünstigere sonstige Arbeitsbedingungen ein typisches Merkmal<br />
der Leiharbeit sind. Mittels der Richtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008 über<br />
Leiharbeit konnten nach jahrelangen Gesprächen europaweite Mindestvorschriften<br />
über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften erzielt werden. Die Richtlinie sieht<br />
eine weitgehende Gleichbehandlung von LeiharbeitnehmerInnen während der Dauer<br />
ihrer Überlassung an ein Unternehmen und der Stammbelegschaft in Bezug auf wesentliche<br />
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vor. Dazu zählen laut Richtlinie die<br />
Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub und arbeitsfreie<br />
Tage sowie das Arbeitsentgelt. Hinsichtlich des letztgenannten Punktes –<br />
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