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impressum - L&R Sozialforschung

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santerweise folgen bei weitem nicht alle LeiharbeiterInnen dieser Argumentation. Immerhin<br />

25% der Befragten sind der Ansicht, dieses Statement treffe gar nicht zu, weitere<br />

17% schätzen dieses als wenig zutreffend ein. Insgesamt 42% der LeiharbeiterInnen<br />

sehen sich somit nicht der mühevollen Arbeitsuche entbunden. Frauen sind diesbezüglich<br />

noch kritischer, da bei den weiblichen Leiharbeiterinnen 53% dieser Ansicht sind.<br />

Dieser hohe Grad an Ablehnung kann nur dadurch erklärt werden, dass LeiharbeiterInnen<br />

in vielen Fällen wissen, dass bei Ende eines Arbeitseinsatzes die Chancen auf<br />

Weiterbeschäftigung enden wollend sind und somit wieder die Arbeitssuche eine<br />

durchaus realistische Option darstellt.<br />

Diese Problematik der Auslagerung von Flexibilisierungsrisiken auf den Rücken der<br />

Arbeitskräfte zeigt sich auch an anderer Stelle: ein überaus hoher Anteil der befragten<br />

Personen ist der Ansicht, dass LeiharbeiterInnen ein hohes Risiko haben, arbeitslos zu<br />

werden. Mehr als vier Fünftel (82%) kommen zu dem Schluss, dass dieses Statement<br />

eher oder sehr zutrifft. Auch in diesem Fall lassen sich hochsignifikante Altersunterschiede<br />

nachweisen. Mit steigendem Alter ist auch die Zustimmung höher; knapp 90%<br />

der Älteren äußern hier ihre Zustimmung. Unter den Branchen der Beschäftigerbetriebe<br />

sticht auch hier wieder die Industrie hervor: Neun von zehn LeiharbeiterInnen, welche<br />

in die Industrie überlassen wurden, sind der Meinung, dass LeiharbeiterInnen ein<br />

hohes Risiko haben, arbeitslos zu werden (siehe Tabelle 121).<br />

Auch im Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung sehen viele LeiharbeiterInnen sich<br />

gegenüber Standardbeschäftigten benachteiligt, ist doch jedeR dritte Befragte der Meinung,<br />

dass „LeiharbeiterInnen immer die schlechtesten Arbeiten erledigen müssen“<br />

(siehe Tabelle 18). Hier äußern sich männliche Leiharbeiter mit rund 35% Anteil Nennungen<br />

„trifft sehr zu“ oder „trifft eher zu“ deutlich kritischer als deren weibliche Kolleginnen<br />

mit 27% Anteil. Im Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung tritt das Problem<br />

der „Zweiklassengesellschaft“, ausgedrückt durch die Pole Kern- und Randbelegschaft<br />

zutage. Freilich wurden im Rahmen dieser Studie keine objektiven Belastungswerte<br />

erhoben und anhand von Referenzwerten zugeordnet, vielmehr handelt es sich Befragungsergebnisse<br />

basierend auf dem subjektiven Erleben von Arbeitskräften. Allerdings<br />

muss gefragt werden, woher diese Einschätzung stammt, wenn nicht durch die Interpretation<br />

von alltäglichem Handeln und Wahrnehmen der Arbeitskräfte. Hinsichtlich der<br />

Branchen sticht das Feld Transport und Verkehr mit überdurchschnittlich hoher Zustimmung<br />

heraus. Evident ist, dass auch laut Aussage von ExpertInnen eine sehr große<br />

Bandbreite auszumachen ist, wie mit LeiharbeiterInnen im Beschäftigerbetrieb umgegangen<br />

wird. Als positives Beispiel ist etwa ein großer Beschäftigerbetrieb zu erwähnen,<br />

in welchem der Betriebsrat seit Jahren per Vereinbarung durchgesetzt hat,<br />

dass zwischen LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft keine Unterschiede zu<br />

machen sind, was die Arbeitsbedingungen betrifft. Dementsprechend enthalten alle<br />

betrieblichen Vereinbarungen Formulierungen wie „die Arbeitnehmer (einschließlich<br />

Leiharbeiter) … „. An ihre Grenzen stößt diese löbliche Praxis leider auch dann, wenn<br />

der Mitteilungspflicht an den Betriebsrat, welche LeiharbeiterInnen wann im Beschäftigerbetrieb<br />

tätig/nicht mehr tätig sind, nicht oder nur vereinzelt oder nicht zeitnahe<br />

nachgekommen wird und es somit unmöglich ist, für den Betriebsrat, LeiharbeiterInnen<br />

entsprechend zu vertreten. Besonders virulent ist dieses Problem beim Einsatz von<br />

LeiharbeiterInnen im Montagebereich oder auf Baustellen; bei tageweiser Beschäftigung<br />

der LeiharbeiterInnen kann hier praktisch nichts mehr nachvollzogen werden.<br />

Auch gehen alle Schutzmaßnahmen, welche bei Ende eines Beschäftigungseinsatzes<br />

angewendet werden könnten, ins Leere. Erfährt der Betriebsrat zufällig oder am Monatsletzten<br />

von der Beendigung eines Arbeitseinsatzes eines Leiharbeiters/einer Leih-<br />

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