impressum - L&R Sozialforschung
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santerweise folgen bei weitem nicht alle LeiharbeiterInnen dieser Argumentation. Immerhin<br />
25% der Befragten sind der Ansicht, dieses Statement treffe gar nicht zu, weitere<br />
17% schätzen dieses als wenig zutreffend ein. Insgesamt 42% der LeiharbeiterInnen<br />
sehen sich somit nicht der mühevollen Arbeitsuche entbunden. Frauen sind diesbezüglich<br />
noch kritischer, da bei den weiblichen Leiharbeiterinnen 53% dieser Ansicht sind.<br />
Dieser hohe Grad an Ablehnung kann nur dadurch erklärt werden, dass LeiharbeiterInnen<br />
in vielen Fällen wissen, dass bei Ende eines Arbeitseinsatzes die Chancen auf<br />
Weiterbeschäftigung enden wollend sind und somit wieder die Arbeitssuche eine<br />
durchaus realistische Option darstellt.<br />
Diese Problematik der Auslagerung von Flexibilisierungsrisiken auf den Rücken der<br />
Arbeitskräfte zeigt sich auch an anderer Stelle: ein überaus hoher Anteil der befragten<br />
Personen ist der Ansicht, dass LeiharbeiterInnen ein hohes Risiko haben, arbeitslos zu<br />
werden. Mehr als vier Fünftel (82%) kommen zu dem Schluss, dass dieses Statement<br />
eher oder sehr zutrifft. Auch in diesem Fall lassen sich hochsignifikante Altersunterschiede<br />
nachweisen. Mit steigendem Alter ist auch die Zustimmung höher; knapp 90%<br />
der Älteren äußern hier ihre Zustimmung. Unter den Branchen der Beschäftigerbetriebe<br />
sticht auch hier wieder die Industrie hervor: Neun von zehn LeiharbeiterInnen, welche<br />
in die Industrie überlassen wurden, sind der Meinung, dass LeiharbeiterInnen ein<br />
hohes Risiko haben, arbeitslos zu werden (siehe Tabelle 121).<br />
Auch im Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung sehen viele LeiharbeiterInnen sich<br />
gegenüber Standardbeschäftigten benachteiligt, ist doch jedeR dritte Befragte der Meinung,<br />
dass „LeiharbeiterInnen immer die schlechtesten Arbeiten erledigen müssen“<br />
(siehe Tabelle 18). Hier äußern sich männliche Leiharbeiter mit rund 35% Anteil Nennungen<br />
„trifft sehr zu“ oder „trifft eher zu“ deutlich kritischer als deren weibliche Kolleginnen<br />
mit 27% Anteil. Im Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung tritt das Problem<br />
der „Zweiklassengesellschaft“, ausgedrückt durch die Pole Kern- und Randbelegschaft<br />
zutage. Freilich wurden im Rahmen dieser Studie keine objektiven Belastungswerte<br />
erhoben und anhand von Referenzwerten zugeordnet, vielmehr handelt es sich Befragungsergebnisse<br />
basierend auf dem subjektiven Erleben von Arbeitskräften. Allerdings<br />
muss gefragt werden, woher diese Einschätzung stammt, wenn nicht durch die Interpretation<br />
von alltäglichem Handeln und Wahrnehmen der Arbeitskräfte. Hinsichtlich der<br />
Branchen sticht das Feld Transport und Verkehr mit überdurchschnittlich hoher Zustimmung<br />
heraus. Evident ist, dass auch laut Aussage von ExpertInnen eine sehr große<br />
Bandbreite auszumachen ist, wie mit LeiharbeiterInnen im Beschäftigerbetrieb umgegangen<br />
wird. Als positives Beispiel ist etwa ein großer Beschäftigerbetrieb zu erwähnen,<br />
in welchem der Betriebsrat seit Jahren per Vereinbarung durchgesetzt hat,<br />
dass zwischen LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft keine Unterschiede zu<br />
machen sind, was die Arbeitsbedingungen betrifft. Dementsprechend enthalten alle<br />
betrieblichen Vereinbarungen Formulierungen wie „die Arbeitnehmer (einschließlich<br />
Leiharbeiter) … „. An ihre Grenzen stößt diese löbliche Praxis leider auch dann, wenn<br />
der Mitteilungspflicht an den Betriebsrat, welche LeiharbeiterInnen wann im Beschäftigerbetrieb<br />
tätig/nicht mehr tätig sind, nicht oder nur vereinzelt oder nicht zeitnahe<br />
nachgekommen wird und es somit unmöglich ist, für den Betriebsrat, LeiharbeiterInnen<br />
entsprechend zu vertreten. Besonders virulent ist dieses Problem beim Einsatz von<br />
LeiharbeiterInnen im Montagebereich oder auf Baustellen; bei tageweiser Beschäftigung<br />
der LeiharbeiterInnen kann hier praktisch nichts mehr nachvollzogen werden.<br />
Auch gehen alle Schutzmaßnahmen, welche bei Ende eines Beschäftigungseinsatzes<br />
angewendet werden könnten, ins Leere. Erfährt der Betriebsrat zufällig oder am Monatsletzten<br />
von der Beendigung eines Arbeitseinsatzes eines Leiharbeiters/einer Leih-<br />
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