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Teil 1: Einführung und Überblick über das Rechtssystem der ...

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Fall 6 – Langsame Rechner<br />

Die Werbeagentur A hat den Auftrag für eine große Werbekampagne für <strong>das</strong> Weihnachtsgeschäft<br />

einer Kaufhauskette erhalten. Für die Erledigung dieses Auftrages werden zusätzliche<br />

Graphiker eingestellt, Büroräume gemietet <strong>und</strong> für die Arbeitsplätze Computer <strong>und</strong> Software<br />

bei B bestellt. Die Details <strong>der</strong> Bestellung hat A telefonisch mit B ausgehandelt. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

soll die Lieferung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. B bestätigt die Bestellung am nächsten<br />

Tag schriftlich unter Hinweis auf die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Bei den Lieferanten des B kommt es jedoch zu Produktionsengpässen, so <strong>das</strong>s B A<br />

am folgenden Tag mitteilen muss, er könne erst in 2 bis 3 Wochen liefern. Darauf hin tritt A<br />

mit Zustimmung des B vom Vertrag zurück. A gelingt es jedoch nicht, so rechtzeitig Ersatzcomputer<br />

zu beschaffen, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Auftrag fristgerecht beendet werden kann. Als die Kaufhauskette<br />

dieses mitbekommt, verliert A den Auftrag. A verlangt von B Schadensersatz bzw.<br />

den Ersatz seiner Aufwendungen für den verlorenen Auftrag. B verweist auf seine Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen, die ausdrücklich die Haftung für Schäden bei verspäteter Lieferung<br />

ausschließen. Kann A den Schaden von B ersetzt verlangen?<br />

Fall 7 – In vino veritas est<br />

Der Weinliebhaber L bekam ein attraktives Angebot eines Weinhauses <strong>über</strong> die Lieferung<br />

wertvoller Weine zugeschickt. Sofort begeistert füllt L die Bestellkarte aus, die unfrankiert an<br />

<strong>das</strong> Weinhaus zurückzuschicken war. Dann berechnet er den Gesamtbetrag seiner Bestellung<br />

<strong>und</strong> schmeißt darauf hin mit Entsetzen die ausgefüllte Karte in den Müll. Als er einige<br />

Tage später den Müll von seiner Wohnung in die Mülltonne bringen will, verliert er die Bestellkarte,<br />

die darauf hin von <strong>der</strong> hilfsbereiten Nachbarin in den nächstgelegenen Briefkasten<br />

geworfen wird. Am nächsten Tag hört L eine Nachricht des Weinhauses auf seinem Anrufbeantworter,<br />

<strong>das</strong>s die Lieferung am folgenden Samstag um 10.00 Uhr erfolgen werde. L ruft<br />

verwirrt <strong>das</strong> Weinhaus zurück. Dort ist aber (nach Geschäftsschluss) nur die Putzfrau zu erreichen.<br />

L teilt ihr mit, <strong>das</strong>s er keinen Wein bestellt habe <strong>und</strong> bittet sie dies dem Besitzer des<br />

Weinhauses mitzuteilen. Die Putzfrau vergisst dies jedoch. Als <strong>der</strong> Wein geliefert wird, soll L<br />

den Wein bezahlen, zumindest aber die Kosten für die unnötige Anlieferung tragen. Zu<br />

Recht? Wie wäre <strong>der</strong> Fall zu beurteilen, wenn die Putzfrau sich mit „Weinhaus“ gemeldet<br />

hätte <strong>und</strong> nicht als Putzfrau zu erkennen gewesen wäre.<br />

Fall 8 - Außer Spesen nichts gewesen<br />

III. Vertragsschluss<br />

Fernsehproduzent P hat ein Konzept für eine aufwendige Fernsehshow für <strong>das</strong> Samstagabend-Programm<br />

im ZDF entwickelt. Das ZDF zeigt großes Interesse. In den Verhandlungen<br />

einigt man sich, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Projekt aber nur Marktchancen besitzt, wenn es gelingt Günter<br />

Jauch als Mo<strong>der</strong>ator zu gewinnen. Das sei allerdings sehr unwahrscheinlich. Gleichwohl solle<br />

P schon einmal ein Budget erstellen, damit <strong>das</strong> ZDF dies in seiner Finanzplanung berücksichtigen<br />

kann. P wendet sich daher an den bekannten Designer D, den <strong>das</strong> ZDF mit dem<br />

Design <strong>und</strong> <strong>der</strong> Konstruktion <strong>der</strong> Bühne beauftragen will. D soll zunächst eine Bühne entwerfen<br />

<strong>und</strong> an Hand dieses Entwurfs die Kosten für den Bau <strong>der</strong> Bühne ermitteln. Auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser Kalkulation solle D dann später seinen Auftrag erhalten. Das Problem mit Günter<br />

Jauch verschweigt P. D erstellt darauf hin aufwendige Designvorschläge <strong>und</strong> Kalkulationen<br />

in <strong>der</strong> zutreffende Annahme, <strong>das</strong>s durch <strong>das</strong> ZDF finanzierte Projekte auch realisiert werden.<br />

Als die Verhandlungen mit Günter Jauch scheitern zieht sich <strong>das</strong> ZDF aus dem Projekt zurück<br />

<strong>und</strong> D verlangt von P Ersatz seiner nutzlosen Aufwendungen. Wird er Erfolg haben?

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