Teil 1: Einführung und Überblick über das Rechtssystem der ...
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einem Kurzschluss, <strong>der</strong> die gesamte Bühne in Flammen aufgehen lässt. Der Kurzschluss<br />
wurde durch einen Wasserrohrbruch im Keller des Messegebäudes verursacht. Die Präsentation<br />
des neues Fahrzeuges muss daraufhin verschoben werden. B verlangt seine<br />
Vergütung i.H.v. 100.000,- € - zumindest aber 50 % hiervon für die Ablieferung <strong>der</strong> Entwürfe.<br />
A hingegen weigert sich zu zahlen: zum einen weil B die Bühne schließlich nicht<br />
fertiggestellt hat <strong>und</strong> – sofern B die Vergütung <strong>der</strong> Entwürfe geltend mache – man mit<br />
Schadensersatzansprüchen gegen B aufrechne.<br />
Abwandlung:<br />
Wie ist <strong>der</strong> Fall zu beurteilen, wenn die Bühne nur deswegen noch nicht fertig <strong>und</strong> abgenommen<br />
war, als <strong>der</strong> Brand entstand, weil A 48 St<strong>und</strong>en vor <strong>der</strong> Eröffnung 3 Modelle in<br />
verschiedenen Ausführungen für die Durchführung von Tests <strong>der</strong> Lichtanlage <strong>und</strong> Multimedia-Elemente<br />
zur Verfügung stellen sollte <strong>und</strong> A dieser Verpflichtung nicht nachgekommen<br />
ist.<br />
Fall 18 - Schlechte Bil<strong>der</strong><br />
<strong>Teil</strong> 2: C. Schuldrecht Beson<strong>der</strong>er <strong>Teil</strong><br />
Die Werbeagentur W hat von <strong>der</strong> Bildagentur B unterschiedliches Fotomaterial gekauft.<br />
In dem Vertrag zwischen W <strong>und</strong> B war vereinbart, <strong>das</strong>s W berechtigt sein soll, Nutzungsrechte<br />
an den Bil<strong>der</strong> auf Dritte zu <strong>über</strong>tragen <strong>und</strong>, <strong>das</strong>s die Bil<strong>der</strong> zur exklusiven Verwendung<br />
für alle gängigen Werbemedien (Fernsehen, Kino, Printmedien, Plakatwerbung,<br />
Messen, Internet) geeignet sind. B hatte die Nutzungsrechte an den Bil<strong>der</strong>n von<br />
Fotograf F erworben, <strong>der</strong> gegen<strong>über</strong> B eine entsprechende Nutzung gewährleistet hatte,<br />
obwohl er bereits zuvor die Rechte zur Nutzung <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong> im Internet einer an<strong>der</strong>en<br />
Bildagentur <strong>über</strong>tragen hatte. Als sich dies herausstellt will W wissen, welche Ansprüche<br />
gegen<strong>über</strong> B bestehen.<br />
Fall 19 – Diskriminierende Werbung<br />
Die Werbeagentur W ist von dem Kaufhaus K beauftragt worden, eine neue Anzeigenserie<br />
zu entwickeln. Im Hinblick auf die Vergütung war vereinbart worden, <strong>das</strong>s 30 % bei<br />
Vorlage einer bestimmten Zahl von Entwürfen, 40 % bei <strong>der</strong> Abnahme jeweils mindest<br />
eines Entwurfes sowie 30 % für die Nutzung <strong>der</strong> Entwürfe zu entrichten war. K ist von<br />
<strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> W zunächst begeistert, doch nachdem die ersten Anzeigen erschienen,<br />
wurde K vom Werberat unter Androhung eines entsprechenden Gerichtsverfahrens aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
die Kampagne wegen Diskriminierung von Auslän<strong>der</strong>n, älteren Menschen <strong>und</strong><br />
Obdachlosen einzustellen. Um einen weiteren Imageschaden zu vermeiden, stellte K<br />
daraufhin die Kampagne ein <strong>und</strong> verlangt die Rückzahlung <strong>der</strong> vollen Vergütung sowie<br />
Ersatz eines Imageschadens in Höhe von 100.000 € von W - zu Recht?<br />
Fall 21 – Die vermiedene Karambolage<br />
Autofahrer A fuhr auf einer Landstrasse als bei dem entgegenkommenden Fahrzeug des<br />
B aus ungeklärter Ursache ein Reifen platzte <strong>und</strong> dadurch <strong>das</strong> Fahrzeug des B auf die<br />
Fahrspur des A geriet. A konnte den Zusammenstoß mit B nur dadurch vermeiden, <strong>das</strong>s<br />
er seinen Wagen nach rechts in den Straßengraben lenkte. Kann A von B Ersatz <strong>der</strong><br />
Reparaturkosten verlangen?