22.12.2012 Aufrufe

Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich

Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich

Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 12 von 25<br />

Über den Antrag auf gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung ergeht per Handzeichen der<br />

Beschluss:<br />

Dafür: 9 (GV Schneeweiß, GV Bernauer, GR Baumann, GR Fischer, GR Haberl, GR<br />

Liftinger, GR Zsitek K., ErsGR Herzog, ErsGR Schweizer)<br />

Dagegen: 15 (GV Roither, ErsGR <strong>St</strong>aufer, ErsGR Fellner, GR Neubacher, GR Dollberger,<br />

GR Windhager, ErsGR Wallinger, GR Hamader, GR Hemetsberger, GR<br />

Ing. Wintereder, GR Norz, GR Rottner, GV <strong>St</strong>aufer, Vzbgm. Aigner, Bgm.<br />

Mag. Auzinger)<br />

Enthaltung: 1 (GV Ing. Wiesinger)<br />

Da die Voraussetzungen gemäß § 51, Abs. 3 Oö. GemO 1990 i. d. g. F. erfüllt sind, ergeht<br />

über den Hauptantrag per gehe<strong>im</strong>er Abst<strong>im</strong>mung der<br />

Beschluss:<br />

Dafür: 16<br />

Dagegen: 9<br />

GR Haberl möchte wissen, was passiert, wenn der Kostenrahmen doch überschritten<br />

wird.<br />

Keine weitere Wortmeldung.<br />

4. Renate Winzer, <strong>St</strong>.<strong>Georgen</strong> i.A., Kogl 66; Ansuchen um Erwerb<br />

eines Grundstückes in der Kottulinskystraße<br />

Verordnung über die Auflassung eines Teilstückes der öffentl. Wegparzelle<br />

4307/5; Beschlussfassung<br />

Siedlungsausschuss-Obmann GV Bernauer informiert:<br />

Bei der Gemeinderatssitzung am 20.04.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des straßenrechtlichen<br />

Verfahrens zur Auflassung eines ca. 109 m² großen Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />

<strong>Nr</strong>. 4307/5, EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. genehmigt.<br />

Gemäß § 11 Abs. 3, 6 und 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 wurden die Planunterlagen durch<br />

vier Wochen bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aufgelegt sowie die unmittelbar<br />

betroffenen Grundeigentümer verständigt. Herr Hochrainer, Eigentümer der Liegenschaft<br />

Kottulinskystraße 9, Hauptwohnsitz in Spanien, hat die Verständigung nicht behoben.<br />

Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen eingebracht.<br />

Die Auflassung einer öffentlichen <strong>St</strong>raße hat bei Verkehrsflächen der Gemeinde durch<br />

Verordnung des Gemeinderates dann zu erfolgen, wenn die öffentliche <strong>St</strong>raße wegen<br />

mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist (§ 11,<br />

Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991).<br />

GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!