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Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich

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Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />

Beschluss:<br />

einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

Seite 8 von 25<br />

3. Einbau einer Lüftungsanlage in die <strong>Land</strong>esmusikschule;<br />

Grundsatzentscheidung<br />

Bgm. Mag. Auzinger informiert:<br />

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung am 22.09.2009 dem Einbau einer Lüftungsanlage<br />

für den Vortragssaal der <strong>Land</strong>esmusikschule und dem Probenlokal der Musikkapelle<br />

auf der Grundlage der damals vorgelegenen Kostenschätzung des Arch. Mag.<br />

Erich C. Schlager, vom 22. 09.2009 mit einem Gesamtpreis von rd. € 100.000,-- exkl.<br />

MW<strong>St</strong>. unter der Bedingung zugest<strong>im</strong>mt, dass vor Erteilung von Aufträgen dieses Konzept<br />

dem Haustechnikplaner zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen ist.<br />

Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass das ursprüngliche Angebot nicht alle Leistungen<br />

enthielt und unter Berücksichtigung der eingeholten Nachträge mit Kosten von rd.<br />

€°133.000,-- exkl. MW<strong>St</strong>. ohne der bereits durchgeführten baulichen Maßnahmen zu rechnen<br />

ist.<br />

Ob eine schalltechnische Sonderanlage aufgrund des Gutachtens des beauftragten Akustikplaners<br />

Univ.-Doz. Dr. Hendorfer noch erforderlich ist, kann erst nach endgültiger Begutachtung<br />

eines noch zu erstellenden Projektes durch den Sachverständigendienst des<br />

<strong>Land</strong>es festgestellt werden.<br />

Die Vorsprache bei Herrn LH Dr. Josef Pühringer am <strong>06</strong>.07.<strong>2010</strong> führte zu dem Ergebnis,<br />

dass sich die Förderhöhe nach den tatsächlich entstehenden Kosten richtet, wobei jedenfalls<br />

der geschätzte Kostenrahmen einzuhalten ist.<br />

Im Falle von Einsparungen kann davon ausgegangen werden, dass sowohl zusätzliche Instrumentenankäufe<br />

(66% Förderung) als auch der Einbau einer Lüftungsanlage (2/3 Förderung<br />

– Musikschule und 50% Musikprobenlokal) gefördert werden.<br />

Wegen der eingetretenen Kostenentwicklung für die Lüftungsanlage wird es als notwendig<br />

erachtet, vor weiteren Auftragserteilungen (Haustechniker u. Architekt) eine grundsätzliche<br />

Entscheidung über dieses Projekt „Lüftungsanlage“ einzuholen.<br />

GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc

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