Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich
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Keine weitere Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
Seite 8 von 25<br />
3. Einbau einer Lüftungsanlage in die <strong>Land</strong>esmusikschule;<br />
Grundsatzentscheidung<br />
Bgm. Mag. Auzinger informiert:<br />
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung am 22.09.2009 dem Einbau einer Lüftungsanlage<br />
für den Vortragssaal der <strong>Land</strong>esmusikschule und dem Probenlokal der Musikkapelle<br />
auf der Grundlage der damals vorgelegenen Kostenschätzung des Arch. Mag.<br />
Erich C. Schlager, vom 22. 09.2009 mit einem Gesamtpreis von rd. € 100.000,-- exkl.<br />
MW<strong>St</strong>. unter der Bedingung zugest<strong>im</strong>mt, dass vor Erteilung von Aufträgen dieses Konzept<br />
dem Haustechnikplaner zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen ist.<br />
Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass das ursprüngliche Angebot nicht alle Leistungen<br />
enthielt und unter Berücksichtigung der eingeholten Nachträge mit Kosten von rd.<br />
€°133.000,-- exkl. MW<strong>St</strong>. ohne der bereits durchgeführten baulichen Maßnahmen zu rechnen<br />
ist.<br />
Ob eine schalltechnische Sonderanlage aufgrund des Gutachtens des beauftragten Akustikplaners<br />
Univ.-Doz. Dr. Hendorfer noch erforderlich ist, kann erst nach endgültiger Begutachtung<br />
eines noch zu erstellenden Projektes durch den Sachverständigendienst des<br />
<strong>Land</strong>es festgestellt werden.<br />
Die Vorsprache bei Herrn LH Dr. Josef Pühringer am <strong>06</strong>.07.<strong>2010</strong> führte zu dem Ergebnis,<br />
dass sich die Förderhöhe nach den tatsächlich entstehenden Kosten richtet, wobei jedenfalls<br />
der geschätzte Kostenrahmen einzuhalten ist.<br />
Im Falle von Einsparungen kann davon ausgegangen werden, dass sowohl zusätzliche Instrumentenankäufe<br />
(66% Förderung) als auch der Einbau einer Lüftungsanlage (2/3 Förderung<br />
– Musikschule und 50% Musikprobenlokal) gefördert werden.<br />
Wegen der eingetretenen Kostenentwicklung für die Lüftungsanlage wird es als notwendig<br />
erachtet, vor weiteren Auftragserteilungen (Haustechniker u. Architekt) eine grundsätzliche<br />
Entscheidung über dieses Projekt „Lüftungsanlage“ einzuholen.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc