Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich
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9. Allfälliges<br />
Seite 22 von 25<br />
9.1 Dringlichkeitsantrag: Wegebau <strong>im</strong> Zuge des Zusammenlegungsverfahrens,<br />
„Z - <strong>St</strong>.<strong>Georgen</strong> Teil 2 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i A.“<br />
Bgm. Mag. Auzinger ersucht den Antragsteller Vzbgm. Aigner um dessen Bericht und<br />
Antragstellung.<br />
Vzbgm Aigner informiert:<br />
Im Gemeindegebiet <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. wird ein Zusammenlegungsverfahren (Z -<strong>St</strong>.<br />
<strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong>) durchgeführt. Die Agrarbezirksbehörde für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle<br />
Gmunden, hat in Hinblick auf die zukünftige Neueinteilung der landwirtschaftlichen<br />
Grundstücke ersucht, auch das Wegenetz neu anzupassen. Hiezu wurde von der Agrarbezirksbehörde<br />
für <strong>Oberösterreich</strong> ein Wegenetzplan und eine Wegenetzbeschreibung erstellt.<br />
Das <strong>im</strong> Wegeplan dargestellte Wegenetz steht <strong>im</strong> Einklang mit dem Plan der gemeinsamen<br />
Maßnahmen und Anlagen. Die genaue Lage der aufzulassenden, der bestehen<br />
bleibenden und der neu zu bauenden Wege ist <strong>im</strong> Wegplan „Z. <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> -<br />
Wegenetzplan (Teil 2 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>)“, ersichtlich.<br />
Vzbgm Aigner stellt folgenden<br />
Antrag:<br />
1.) Nach dem Wegenetzplan der Agrarbezirksbehörde für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle<br />
Gmunden, vom 05.07.<strong>2010</strong>, Zahl ABG-I0<strong>06</strong>16/687-<strong>2010</strong>, sollen die unter den Nummern<br />
41, 43, 45, 45a, 47, 49 und 50 in roter Farbe dargestellten Wege als gemeinsame Anlagen<br />
<strong>im</strong> Sinne des § 16 Abs. 1 Oö. Flurverfassungs-<strong>Land</strong>esgesetz neu gebaut bzw. verbreitet<br />
werden. Der Weg <strong>Nr</strong>. 43 soll nicht ausgebaut (ist schon errichtet), jedoch als öffentliche<br />
Wege (Verkehrsflächen der Gemeinde) ausgeschieden werden. Die Gemeinde erklärt sich<br />
bereit, diese Wege für den Gemeingebrauch zu widmen und in die <strong>St</strong>raßengattung "Gemeindestraße"<br />
bzw. "Radfahrwege, Fußgängerwege'" (§8, Abs. 2, Zi. 1 und 3, Oö. <strong>St</strong>raßengesetz<br />
1991) einzureihen.<br />
2.) Die <strong>im</strong> Wegenetzplan der Agrarbezirksbehörde für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle Gmunden,<br />
vom 05.07.<strong>2010</strong>, Zahl ABG-I0<strong>06</strong>16/687-<strong>2010</strong>, unter den 40, 42, 44, 46, 48, und 51 in<br />
gelber Farbe dargestellten Wege bzw. Wegteile werden als öffentliche Wege (Verkehrs<br />
flächen der Gemeinde) aufgelassen. Die aufgelassenen öffentlichen Wege werden der Agrarbezirksbehörde<br />
für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle Gmunden, für die Verbreiterung bzw.<br />
den Neubau öffentlicher Wege <strong>im</strong> Zuge des anhängenden Zusammenlegungsverfahrens<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc