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Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich

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Debatte:<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />

Beschluss:<br />

einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />

Seite 14 von 25<br />

5. Fam. Bauer und Henke, <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A., Am Weinberg; Ansuchen<br />

um Erwerb von <strong>St</strong>raßengrundstücken<br />

Verordnung über die Auflassung der öffentl. Wegparzelle 1925/2; Beschlussfassung<br />

Ausschussobmann GV Bernauer informiert:<br />

Bei der Gemeinderatssitzung am 20.04.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des straßenrechtlichen<br />

Verfahrens zur Auflassung eines ca. 319 m² großen Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />

<strong>Nr</strong>. 1925/2, EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. genehmigt.<br />

Gemäß § 11 Abs. 3, 6 und 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 wurden die Planunterlagen durch<br />

vier Wochen bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aufgelegt sowie die unmittelbar<br />

betroffenen Grundeigentümer verständigt.<br />

Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen eingebracht.<br />

Die Auflassung einer öffentlichen <strong>St</strong>raße hat bei Verkehrsflächen der Gemeinde durch<br />

Verordnung des Gemeinderates dann zu erfolgen, wenn die öffentliche <strong>St</strong>raße wegen<br />

mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist (§ 11,<br />

Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991).<br />

Als öffentliche <strong>St</strong>raße aufgelassene Grundstücke sind den Eigentümern der angrenzenden<br />

Grundstücke zum Erwerb anzubieten, sofern sie nicht für andere <strong>im</strong> öffentlichen Interesse<br />

gelegene Vorhaben benötigt werden (§ 13, Abs. 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz).<br />

Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses und des Beschlusses des Wohnbau- und<br />

Siedlungsausschusses vom 15.07.<strong>2010</strong> stellt GV Bernauer den<br />

Antrag:<br />

folgende Verordnung betreffend der Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />

<strong>Nr</strong>. 1925/2 zu genehmigen:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> vom 29.07.<strong>2010</strong> über die<br />

Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Gemeindestraße „Am Weinberg“<br />

GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc

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