Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich
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Debatte:<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />
Seite 14 von 25<br />
5. Fam. Bauer und Henke, <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A., Am Weinberg; Ansuchen<br />
um Erwerb von <strong>St</strong>raßengrundstücken<br />
Verordnung über die Auflassung der öffentl. Wegparzelle 1925/2; Beschlussfassung<br />
Ausschussobmann GV Bernauer informiert:<br />
Bei der Gemeinderatssitzung am 20.04.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des straßenrechtlichen<br />
Verfahrens zur Auflassung eines ca. 319 m² großen Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
<strong>Nr</strong>. 1925/2, EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. genehmigt.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3, 6 und 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 wurden die Planunterlagen durch<br />
vier Wochen bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aufgelegt sowie die unmittelbar<br />
betroffenen Grundeigentümer verständigt.<br />
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen eingebracht.<br />
Die Auflassung einer öffentlichen <strong>St</strong>raße hat bei Verkehrsflächen der Gemeinde durch<br />
Verordnung des Gemeinderates dann zu erfolgen, wenn die öffentliche <strong>St</strong>raße wegen<br />
mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist (§ 11,<br />
Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991).<br />
Als öffentliche <strong>St</strong>raße aufgelassene Grundstücke sind den Eigentümern der angrenzenden<br />
Grundstücke zum Erwerb anzubieten, sofern sie nicht für andere <strong>im</strong> öffentlichen Interesse<br />
gelegene Vorhaben benötigt werden (§ 13, Abs. 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz).<br />
Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses und des Beschlusses des Wohnbau- und<br />
Siedlungsausschusses vom 15.07.<strong>2010</strong> stellt GV Bernauer den<br />
Antrag:<br />
folgende Verordnung betreffend der Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
<strong>Nr</strong>. 1925/2 zu genehmigen:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> vom 29.07.<strong>2010</strong> über die<br />
Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Gemeindestraße „Am Weinberg“<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc