"bruno." (2020)
Das Jahresmagazin der Giordano-Bruno-Stiftung (Ausgabe 2020)
Das Jahresmagazin der Giordano-Bruno-Stiftung (Ausgabe 2020)
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HINTERGRÜNDE
Kann man Mitstifter*in der
Giordano-Bruno-Stiftung werden?
Ja. Wer sich bereiterklärt, der gbs jährlich einen Betrag
von mindestens 5.000 Euro zu spenden, wird in den
gbs-Stifterkreis aufgenommen und einmal pro Jahr zu
einem Treffen am gbs-Stiftungssitz „Haus Weitblick“
eingeladen. Ebenfalls Mitglied des Stifterkreises wird,
wer der gbs eine Schenkung (Zustiftung ins Stiftungsvermögen)
von mindestens 50.000 Euro zukommen lässt
oder in einem notariellen Vertrag zusichert, ihr im Falle
des eigenen Todes Vermögenswerte in dieser Höhe zukommen
zu lassen.
In der Vergangenheit hat die Giordano- Bruno-
Stiftung bereits mehrere unerwartete Erbschaften erhalten,
die u. a. zur Aufstockung des Stiftungs vermögens
beigetragen haben. Über das Vertrauen der
Erblasser*innen haben wir uns sehr gefreut. Falls Sie
erwägen sollten, die gbs in Ihrem Testament zu bedenken,
wäre es schön, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen
würden. Gerne sprechen wir mit Ihnen über
mögliche Förderschwerpunkte und wie diese ggf. umgesetzt
werden können.
Falls Sie Fragen zum Thema „Spenden, Zustiftungen,
Erbschaften“ haben, können Sie sich gerne mit dem Vorstand
in Verbindung setzen. Alle relevanten Stiftungsadressen
finden Sie auf der Seite 80. Gerne vermitteln
wir Ihnen bei testamentarischen Fragen auch eine kostenfreie
und kompetente juristische Beratung aus unserem
Netzwerk.
Man stelle sich vor, was die gbs
erreichen könnte, wenn ihr auch nur
ein Bruch teil des Ver mögens der
milliarden schweren deutschen Kirchen
zur Verfügung stünde.
2020 77