Vorstände der R+V Allgemeine Versicherung AG - R+V Versicherung
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Für spätere Fälligkeiten gelten die Schlussüberschuss- bzw.<br />
Risikoüberschussanteilsätze sowie die Überschussanteilsätze<br />
zur Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven, die in den jeweiligen<br />
Geschäftsberichten erklärt werden.<br />
UR-<strong>Versicherung</strong>en gegen Einmalbeitrag<br />
Innerhalb <strong>der</strong> UR-<strong>Versicherung</strong>en gegen Einmalbeitrag erfolgt<br />
eine Differenzierung nach Tarifgenerationen:<br />
– Tarifgeneration 2006<br />
von April 2006 bis Dezember 2007 offene Tarife<br />
– Tarifgeneration 2008<br />
ab Januar 2008 offene Tarife<br />
Für Zuteilungen in 2008 gilt bei Verträgen gegen Einmalbeitrag<br />
folgen<strong>der</strong> Überschussanteilsatz für die laufende<br />
Überschussbeteiligung in Abhängigkeit vom <strong>Versicherung</strong>sbeginn:<br />
ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE<br />
Tarifgeneration (TG),<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn Bonussatz<br />
TG 2006, <strong>Versicherung</strong>sbeginn bis 30. November 2006 0,90 %<br />
TG 2006, <strong>Versicherung</strong>sbeginn ab 01. Dezember 2006 1,25 %<br />
TG 2008, <strong>Versicherung</strong>sbeginn bis 30. Juni 2008 1,70 %<br />
Für Fälligkeiten in 2008 gelten bei Verträgen gegen Einmalbeitrag<br />
unabhängig vom <strong>Versicherung</strong>sbeginn folgende Überschussanteilsätze<br />
für die Schlussüberschussbeteiligung bzw.<br />
die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven:<br />
– Schlussüberschussanteilsatz 0,00 %<br />
– Überschussanteilsatz für die Mindestbeteiligung<br />
an Bewertungsreserven 0,35 %<br />
Die Ermittlung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven<br />
bei Erreichen des Rückgewährtermins, Rückkauf<br />
o<strong>der</strong> Tod erfolgt jeweils nach <strong>der</strong>selben Systematik wie<br />
die Ermittlung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Schlussüberschussbeteiligung.<br />
Lagebericht 4 Jahresabschluss 31 Weitere Informationen 64<br />
Sonstigen Angaben<br />
Für die Risikoüberschussbeteiligung gelten für Fälligkeiten in<br />
2008 die folgenden Überschussanteilsätze:<br />
ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE<br />
Tarifgeneration (TG), Risikoüberschuss-<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn anteilsatz<br />
TG 2006, <strong>Versicherung</strong>sbeginn bis 30. November 2006 10 %<br />
sonst 15 %<br />
Für spätere Fälligkeiten gelten die Schlussüberschuss- bzw. Risikoüberschussanteilsätze<br />
sowie die Überschussanteilsätze zur<br />
Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven, die in den jeweiligen<br />
Geschäftsberichten erklärt werden.<br />
2. Beitragspflichtige Kin<strong>der</strong>versicherungen mit Schutz<br />
bei Invalidität und Krankenhausaufenthalten<br />
2.1 Entstehung <strong>der</strong> Überschussbeteiligung<br />
Die Kin<strong>der</strong>versicherung mit Schutz bei Invalidität und Krankenhausaufenthalten<br />
leistet bei krankheits- und unfallbedingter<br />
Invalidität und stellte somit bei Produkteinführung<br />
eine neue Form <strong>der</strong> Absicherung für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
dar. Aus diesem Grund wurden die Beiträge unter sehr vorsichtigen<br />
Annahmen in Bezug auf den Schadenaufwand kalkuliert.<br />
Der tatsächliche Risikoverlauf ist günstiger; an den daraus<br />
entstehenden Überschüssen werden die <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
beteiligt, indem nicht <strong>der</strong> volle Tarifbeitrag, son<strong>der</strong>n nur ein<br />
ermäßigter Beitrag zu entrichten ist.<br />
2.2 Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 2008<br />
Für das Geschäftsjahr 2008 hat <strong>der</strong> Vorstand folgende Überschussanteilsätze<br />
festgelegt:<br />
Für Beginntermine und Hauptfälligkeiten in 2008 betragen die<br />
Überschussanteilsätze in Abhängigkeit vom erreichten Alter<br />
10 % bei einem Alter von 1 bis 5 Jahren,<br />
25 % bei einem Alter von 6 bis 10 Jahren,<br />
35 % ab einem Alter von 11 Jahren.<br />
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