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Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2020

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PBEFG-NOVELLE<br />

«POOLING» ALS NEUE<br />

BEFÖRDERUNGSFORM?<br />

Neben <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen will Scheuer die Beförderungsform<br />

„Pooling“ einführen und durch eine Quote regulieren. Hier wird es<br />

besonders darauf ankommen, wie man das im Detail definiert.<br />

Wenn der Gesetzgeber unterschiedliche<br />

Arten der individuellen<br />

Personenbeförderung<br />

– der Gesetzgeber spricht kurz von Verkehrsarten<br />

– definiert, steckt als Absicht<br />

dahinter, dass <strong>Taxi</strong> und Mietwagen sowie<br />

die geplante dritte Verkehrsart „Pooling“<br />

mit gesonderten Regelungen voneinander<br />

abgegrenzt sind – was der eine darf, darf<br />

der andere nicht. Die Pläne der Findungskommission<br />

sehen vor, dass die Pooling-<br />

Dienste einzelne Sitzplätze vermieten dürfen<br />

und grundsätzlich nach Ausführung<br />

des Beförderungsauftrags nicht zu ihrem<br />

Betriebssitz zurückkehren müssen. Der<br />

Unternehmer hätte keine Betriebs- und<br />

Beförderungspflicht und dürfte ausschließlich<br />

den Bestellmarkt bedienen, also keine<br />

Winker aufnehmen oder sich irgendwo<br />

bereitstellen.<br />

Weil sich bedarfsgesteuerte Sammelverkehre<br />

(Pooling-Dienste) außerhalb<br />

des ÖPNV weder in ein <strong>Taxi</strong>- noch in ein<br />

Mietwagenkorsett zwängen lassen, soll<br />

nun eine eigene, dritte Beförderungsform<br />

dafür geschaffen werden – ein Segment<br />

davon innerhalb des ÖPNV, eins außerhalb<br />

des ÖPNV. Letzteres ist für Anbieter wie<br />

Moia, CleverShuttle,<br />

Berlkönig und Co.<br />

gemeint, weshalb<br />

sie nachfolgend als<br />

privates Pooling<br />

bezeichnet wird.<br />

Damit Kommunen<br />

in erster Linie<br />

den meist von ihnen<br />

selbst betriebenen,<br />

klassischen ÖPNV<br />

schützen können,<br />

sollen Ihnen Möglichkeiten<br />

der Steuerung<br />

dieser Verkehrsdienste<br />

an die<br />

Hand gegeben werden.<br />

So könnten sie beispielsweise durch<br />

Festlegung im Nahverkehrsplan eine Rückkehr<br />

zu Betriebshöfen oder Abstellorten<br />

anordnen und Sozialstandards definieren.<br />

Sie sollen zudem dazu verpflichtet werden,<br />

eine Poolingquote zu definieren, die festlegt,<br />

wie viele Fahrgäste im Durchschnitt<br />

gleichzeitig zu befördern sind. Die Kontrolle<br />

wird dadurch erleichtert, dass künftig jeder<br />

Anbieter seine Mobilitätsdaten bereitstellen<br />

muss.<br />

WIRD DAS POOLING<br />

STEUERBAR SEIN?<br />

Ob sich das nun positiv oder kontraproduktiv<br />

für das <strong>Taxi</strong>gewerbe erweist, wird<br />

stark davon abhängen, wie die Vorgabe der<br />

Findungskommission vom Bundesverkehrsministerium<br />

im Referentenentwurf umgesetzt<br />

wird. Für Michael Oppermann vom<br />

Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.<br />

(BVTM) ist entscheidend, dass Pooling steuerbar<br />

ist und kein Wildwuchs entsteht. Vor<br />

allem dürfe die Poolingquote keine Mogelpackung<br />

werden, mahnt Oppermann im<br />

Gespräch mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Wenn im Schnitt<br />

nicht mindestens zwei Fahrgäste mitfahren,<br />

ist es aus meiner Sicht kein Pooling.“<br />

Entscheidend wäre darüber hinaus, dass<br />

die Kommunen die Poolingverkehre und<br />

deren vorgeschriebene Quote verlässlich kon-<br />

FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

12 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI

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