Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2020
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PBEFG-NOVELLE<br />
«POOLING» ALS NEUE<br />
BEFÖRDERUNGSFORM?<br />
Neben <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen will Scheuer die Beförderungsform<br />
„Pooling“ einführen und durch eine Quote regulieren. Hier wird es<br />
besonders darauf ankommen, wie man das im Detail definiert.<br />
Wenn der Gesetzgeber unterschiedliche<br />
Arten der individuellen<br />
Personenbeförderung<br />
– der Gesetzgeber spricht kurz von Verkehrsarten<br />
– definiert, steckt als Absicht<br />
dahinter, dass <strong>Taxi</strong> und Mietwagen sowie<br />
die geplante dritte Verkehrsart „Pooling“<br />
mit gesonderten Regelungen voneinander<br />
abgegrenzt sind – was der eine darf, darf<br />
der andere nicht. Die Pläne der Findungskommission<br />
sehen vor, dass die Pooling-<br />
Dienste einzelne Sitzplätze vermieten dürfen<br />
und grundsätzlich nach Ausführung<br />
des Beförderungsauftrags nicht zu ihrem<br />
Betriebssitz zurückkehren müssen. Der<br />
Unternehmer hätte keine Betriebs- und<br />
Beförderungspflicht und dürfte ausschließlich<br />
den Bestellmarkt bedienen, also keine<br />
Winker aufnehmen oder sich irgendwo<br />
bereitstellen.<br />
Weil sich bedarfsgesteuerte Sammelverkehre<br />
(Pooling-Dienste) außerhalb<br />
des ÖPNV weder in ein <strong>Taxi</strong>- noch in ein<br />
Mietwagenkorsett zwängen lassen, soll<br />
nun eine eigene, dritte Beförderungsform<br />
dafür geschaffen werden – ein Segment<br />
davon innerhalb des ÖPNV, eins außerhalb<br />
des ÖPNV. Letzteres ist für Anbieter wie<br />
Moia, CleverShuttle,<br />
Berlkönig und Co.<br />
gemeint, weshalb<br />
sie nachfolgend als<br />
privates Pooling<br />
bezeichnet wird.<br />
Damit Kommunen<br />
in erster Linie<br />
den meist von ihnen<br />
selbst betriebenen,<br />
klassischen ÖPNV<br />
schützen können,<br />
sollen Ihnen Möglichkeiten<br />
der Steuerung<br />
dieser Verkehrsdienste<br />
an die<br />
Hand gegeben werden.<br />
So könnten sie beispielsweise durch<br />
Festlegung im Nahverkehrsplan eine Rückkehr<br />
zu Betriebshöfen oder Abstellorten<br />
anordnen und Sozialstandards definieren.<br />
Sie sollen zudem dazu verpflichtet werden,<br />
eine Poolingquote zu definieren, die festlegt,<br />
wie viele Fahrgäste im Durchschnitt<br />
gleichzeitig zu befördern sind. Die Kontrolle<br />
wird dadurch erleichtert, dass künftig jeder<br />
Anbieter seine Mobilitätsdaten bereitstellen<br />
muss.<br />
WIRD DAS POOLING<br />
STEUERBAR SEIN?<br />
Ob sich das nun positiv oder kontraproduktiv<br />
für das <strong>Taxi</strong>gewerbe erweist, wird<br />
stark davon abhängen, wie die Vorgabe der<br />
Findungskommission vom Bundesverkehrsministerium<br />
im Referentenentwurf umgesetzt<br />
wird. Für Michael Oppermann vom<br />
Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.<br />
(BVTM) ist entscheidend, dass Pooling steuerbar<br />
ist und kein Wildwuchs entsteht. Vor<br />
allem dürfe die Poolingquote keine Mogelpackung<br />
werden, mahnt Oppermann im<br />
Gespräch mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Wenn im Schnitt<br />
nicht mindestens zwei Fahrgäste mitfahren,<br />
ist es aus meiner Sicht kein Pooling.“<br />
Entscheidend wäre darüber hinaus, dass<br />
die Kommunen die Poolingverkehre und<br />
deren vorgeschriebene Quote verlässlich kon-<br />
FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
12 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI