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Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2020

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PBEFG-NOVELLE<br />

FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Michael Oppermann, Geschäftsführer des<br />

Bundesverbandes <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.<br />

den Kommunen noch die Möglichkeit gegeben<br />

werden, für den <strong>Taxi</strong>tarif im Bestellmarkt<br />

einen Tarifkorridor mit Mindest- und<br />

Höchstpreisen und für Relationen zu häufig<br />

frequentierten Zielen (z. B. Flughafen,<br />

Bahnhof, Messegelände) Streckentarife<br />

festzulegen.<br />

„Das bedeutet: Nur wenn die Kommune<br />

will, kann sie den Tarifkorridor mit Mindest-<br />

und Höchstpreisen versehen“, erläutert<br />

Michael Oppermann, Geschäftsführer<br />

des Bundesverbands <strong>Taxi</strong>- und Mietwagen<br />

e. V. (BVTM), gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Der<br />

Tarifkorridor ist somit eine Kann-Lösung,<br />

falls eine Kommune davon abweicht, dass<br />

sie gar keine Tarifvorgabe gibt. Gar keine<br />

Tarifvorgabe zu machen, dürfte dann die<br />

Regel werden.“<br />

Das dürfe nicht passieren, warnt Oppermann,<br />

denn das löse das <strong>Taxi</strong> als Teil der<br />

Daseinsvorsorge zu einem verlässlichen<br />

Preisangebot auf. „Uns wäre ein anderes<br />

Modell deutlich lieber. Wir hätten gerne<br />

einen im Taxameter definierten Tarif, hätten<br />

aber gerne die Möglichkeit, abweichend<br />

davon schon vorher auf Basis der Entfernung<br />

Festpreise anbieten zu können. Aber<br />

nicht nur zu bestimmten Strecken, sondern<br />

auch von A nach B auf Basis von Kilometern<br />

und einer gemittelten Wartezeit. Wenn<br />

der Tarifkorridor so gestaltet wäre, dass<br />

sowas möglich wäre, wäre das ein sinnvolles<br />

Modell und was völlig anderes als das,<br />

was derzeit im Papier steht.“<br />

OMA ZUM ARZT: NUR BEI<br />

HOHEM FAHRPREIS LUKRATIV<br />

Jenes Papier sieht übrigens vor, dass für<br />

<strong>Taxi</strong>fahrten im so genannten „Winke- und<br />

Wartemarkt“ weiterhin der kommunal festgelegte<br />

<strong>Taxi</strong>tarif gelten soll. Dies macht laut<br />

Berechnungen von <strong>Taxi</strong> Deutschland etwa<br />

30 Prozent aller <strong>Taxi</strong>fahrten aus. Somit<br />

ist der Bestellmarkt, also das Rufen eines<br />

<strong>Taxi</strong>s über Telefon, App oder Internet mit<br />

den verbliebenen 70 Prozent der wichtigste<br />

Bereich des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Wären die Kommunen<br />

künftig nicht mehr verpflichtet, verbindliche<br />

Beförderungstarife festzulegen,<br />

träten in Deutschland ähnliche Regelungen<br />

in Kraft wie in Finnland und den Niederlanden.<br />

Dies habe dazu geführt, „dass es<br />

außerhalb der Großstädte kaum noch <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

gibt. Die Versorgung auf dem<br />

Land ist damit akut gefährdet“, warnt <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland.<br />

Fazit: Über das Für und Wider einer<br />

Ortskundeprüfung darf man weiterhin ausgewogen<br />

diskutieren. Die Aufhebung der<br />

Tarifpflicht für Bestellfahrten ist dagegen<br />

ein absolutes No-Go. Die parallele Absichtserklärung<br />

aus den elf Eckpunkten, dass<br />

die für <strong>Taxi</strong>s geltende Betriebs- und Beförderungspflicht<br />

beibehalten werden soll,<br />

ist dann nur noch Wunschtraum. Wer zur<br />

Beförderung verpflichtet wird, dabei aber<br />

den Preis frei bestimmen darf, wird jenen<br />

Preis bei unbeliebten Fahrten (z. B. Kurzstrecken<br />

zur Arztpraxis) entsprechend<br />

hoch ansetzen. Den Tarif für den Bestellmarkt<br />

unreguliert freizugeben, wäre deshalb<br />

ein fataler Fehler der Politik – nicht<br />

nur am <strong>Taxi</strong>unternehmer, sondern vor<br />

allem an den Fahrgästen. <br />

jh<br />

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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

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