Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2020
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PBEFG-NOVELLE<br />
FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Michael Oppermann, Geschäftsführer des<br />
Bundesverbandes <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.<br />
den Kommunen noch die Möglichkeit gegeben<br />
werden, für den <strong>Taxi</strong>tarif im Bestellmarkt<br />
einen Tarifkorridor mit Mindest- und<br />
Höchstpreisen und für Relationen zu häufig<br />
frequentierten Zielen (z. B. Flughafen,<br />
Bahnhof, Messegelände) Streckentarife<br />
festzulegen.<br />
„Das bedeutet: Nur wenn die Kommune<br />
will, kann sie den Tarifkorridor mit Mindest-<br />
und Höchstpreisen versehen“, erläutert<br />
Michael Oppermann, Geschäftsführer<br />
des Bundesverbands <strong>Taxi</strong>- und Mietwagen<br />
e. V. (BVTM), gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Der<br />
Tarifkorridor ist somit eine Kann-Lösung,<br />
falls eine Kommune davon abweicht, dass<br />
sie gar keine Tarifvorgabe gibt. Gar keine<br />
Tarifvorgabe zu machen, dürfte dann die<br />
Regel werden.“<br />
Das dürfe nicht passieren, warnt Oppermann,<br />
denn das löse das <strong>Taxi</strong> als Teil der<br />
Daseinsvorsorge zu einem verlässlichen<br />
Preisangebot auf. „Uns wäre ein anderes<br />
Modell deutlich lieber. Wir hätten gerne<br />
einen im Taxameter definierten Tarif, hätten<br />
aber gerne die Möglichkeit, abweichend<br />
davon schon vorher auf Basis der Entfernung<br />
Festpreise anbieten zu können. Aber<br />
nicht nur zu bestimmten Strecken, sondern<br />
auch von A nach B auf Basis von Kilometern<br />
und einer gemittelten Wartezeit. Wenn<br />
der Tarifkorridor so gestaltet wäre, dass<br />
sowas möglich wäre, wäre das ein sinnvolles<br />
Modell und was völlig anderes als das,<br />
was derzeit im Papier steht.“<br />
OMA ZUM ARZT: NUR BEI<br />
HOHEM FAHRPREIS LUKRATIV<br />
Jenes Papier sieht übrigens vor, dass für<br />
<strong>Taxi</strong>fahrten im so genannten „Winke- und<br />
Wartemarkt“ weiterhin der kommunal festgelegte<br />
<strong>Taxi</strong>tarif gelten soll. Dies macht laut<br />
Berechnungen von <strong>Taxi</strong> Deutschland etwa<br />
30 Prozent aller <strong>Taxi</strong>fahrten aus. Somit<br />
ist der Bestellmarkt, also das Rufen eines<br />
<strong>Taxi</strong>s über Telefon, App oder Internet mit<br />
den verbliebenen 70 Prozent der wichtigste<br />
Bereich des <strong>Taxi</strong>gewerbes. Wären die Kommunen<br />
künftig nicht mehr verpflichtet, verbindliche<br />
Beförderungstarife festzulegen,<br />
träten in Deutschland ähnliche Regelungen<br />
in Kraft wie in Finnland und den Niederlanden.<br />
Dies habe dazu geführt, „dass es<br />
außerhalb der Großstädte kaum noch <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
gibt. Die Versorgung auf dem<br />
Land ist damit akut gefährdet“, warnt <strong>Taxi</strong><br />
Deutschland.<br />
Fazit: Über das Für und Wider einer<br />
Ortskundeprüfung darf man weiterhin ausgewogen<br />
diskutieren. Die Aufhebung der<br />
Tarifpflicht für Bestellfahrten ist dagegen<br />
ein absolutes No-Go. Die parallele Absichtserklärung<br />
aus den elf Eckpunkten, dass<br />
die für <strong>Taxi</strong>s geltende Betriebs- und Beförderungspflicht<br />
beibehalten werden soll,<br />
ist dann nur noch Wunschtraum. Wer zur<br />
Beförderung verpflichtet wird, dabei aber<br />
den Preis frei bestimmen darf, wird jenen<br />
Preis bei unbeliebten Fahrten (z. B. Kurzstrecken<br />
zur Arztpraxis) entsprechend<br />
hoch ansetzen. Den Tarif für den Bestellmarkt<br />
unreguliert freizugeben, wäre deshalb<br />
ein fataler Fehler der Politik – nicht<br />
nur am <strong>Taxi</strong>unternehmer, sondern vor<br />
allem an den Fahrgästen. <br />
jh<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
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