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Wohnbauzone IV<br />

Nach einem längeren Stillstand konnte<br />

nun endlich die Zonenerschließung für die<br />

Wohnbauzone Taisten IV abgeschlossen<br />

werden. 3 Baulose wurden bereits vergeben<br />

und sind auch sc<strong>hon</strong> im Bau. In dieser<br />

Wohnbauzone Taisten IV sind noch 9 freie<br />

Baulose verfügbar. Interessierte können<br />

sich in der Gemeinde melden.<br />

Dorfentwicklungsprojekt Taisten<br />

Im Frühjahr konnte das Dorfentwicklungsprojekt<br />

Taisten gestartet werden.<br />

Gemeinsam mit Beratern der Firma CIMA<br />

und der Dorfbevölkerung wurden mehrere<br />

Arbeitskreissitzungen abgehalten, wo<br />

die verschiedensten Ideen, Vorschläge,<br />

Befürchtungen, Anregungen usw. festgehalten<br />

und erarbeitet wurden.<br />

Der ursprünglich geplante Termin für<br />

den Abschluss des Projektes konnte leider<br />

nicht eingehalten werden, da einerseits<br />

die Firma CIMA auch an vielen anderen<br />

Projekten arbeitet, und andererseits eine<br />

Lösungsfindung sich nicht so einfach<br />

gestaltet.<br />

Doch jetzt, nach der Sommerpause und<br />

Urlaubszeit, biegt dieses Projekt auf die<br />

Zielgerade.<br />

Für die abschließenden Arbeitskreissitzungen<br />

werden alle wieder per Email<br />

kontaktiert, und natürlich sind hier wiederum<br />

alle Interessierten aufs Herzlichste<br />

eingeladen mitzuarbeiten.<br />

›Kurt Schwingshackl<br />

inso blattl | infos aus der gemeindeverwaltung<br />

›Vermietung der Seniorenwohnungen<br />

im „Haus Rudolf von Kempter“ in Welsberg<br />

Nach nur zwei Jahren können wir mit Freude mitteilen, dass die Arbeiten zum<br />

Neubau des Hauses Rudolf von Kempter im Frühjahr 2012 abgeschlossen und die 6<br />

neuen Seniorenwohnungen mit Ostern 2012 bezogen werden können.<br />

Es handelt sich hierbei um 6 Kleinwohnungen, welche den Bedürfnissen und Ansprüchen<br />

älterer und behinderter Menschen gerecht werden, in barrierefreier Bauweise<br />

verwirklicht wurden und zum sozialen Mietzins vermietet werden können.<br />

Da die Kleinwohnungen in Form einer Kondominiumsgemeinschaft geführt werden<br />

und andere Zusatzleistungen nur geringfügig angeboten werden, ist es unerlässlich,<br />

dass die Bewerber einen genügenden bzw. relativ hohen Selbstständigkeitsgrad aufweisen.<br />

Die Seniorenwohnungen werden von der Gemeinde Welsberg-<br />

Taisten aufgrund schriftlicher Ansuchen innerhalb vom 31.12.2011<br />

an BewerberInnen vergeben, welche folgende Voraussetzungen<br />

erfüllen:<br />

Zugangsvoraussetzungen:<br />

· Ansässigkeit in der Gemeinde Welsberg-Taisten<br />

· Vollendetes 60. Lebensjahr im Gesuchsjahr (bei einer Gehbehinderung wird das<br />

Alter nicht berücksichtigt)<br />

Sofern mehr Bewerbungen eingehen sollten, als Wohnungen zur<br />

Verfügung stehen, behält es sich die Gemeindeverwaltung vor,<br />

eine Rangordnung unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher<br />

Kriterien zu erstellen:<br />

· die Einkommens- und Eigentumsverhältnisse<br />

· die Familienverhältnisse<br />

· die eventuelle gerichtliche Zwangsräumung<br />

· das Alter<br />

· der Gesundheitszustand und der Selbstständigkeitsgrad<br />

· der eventuelle Invaliditätsgrad<br />

· der Zustand der zur Zeit vom Bewerber bewohnten Wohnung<br />

· der Nachweis über eine evtl. Unbewohnbarkeitserklärung der vom Bewerber bewohnten<br />

Wohnung;<br />

· die Dauer der Ansässigkeit in der Gemeinde<br />

· ethnischer Proporz<br />

· Ehepaare und Personen, die bereit sind, die Wohnungen mit anderen zu teilen,<br />

werden besonders berücksichtigt.<br />

Sofern sich keine BürgerInnen der Gemeinde Welsberg-Taisten bewerben, können<br />

die Kleinwohnungen auch an BürgerInnen anderer Gemeinden vermietet werden.<br />

Interessierte können sich für nähere Informationen an die Referentin für Soziales,<br />

Frau Brunhilde Rossi, unter der Handynummer 349/7542862 wenden.<br />

›Beitragsgesuche an die Gemeinde<br />

Aus organisatorischen Gründen müssen sämtliche Beitragsansuchen innerhalb<br />

30.September an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden, damit diese im Haushaltsplan<br />

des Folgejahres berücksichtigt werden können.<br />

Nach diesem Datum vorgelegte Ansuchen werden erst im Rahmen des Nachtragshaushalts<br />

oder im Jahr darauf berücksichtigt, natürlich immer nach den finanziellen<br />

Möglichkeiten der Gemeinde.<br />

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