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Wohnbauzone IV<br />
Nach einem längeren Stillstand konnte<br />
nun endlich die Zonenerschließung für die<br />
Wohnbauzone Taisten IV abgeschlossen<br />
werden. 3 Baulose wurden bereits vergeben<br />
und sind auch sc<strong>hon</strong> im Bau. In dieser<br />
Wohnbauzone Taisten IV sind noch 9 freie<br />
Baulose verfügbar. Interessierte können<br />
sich in der Gemeinde melden.<br />
Dorfentwicklungsprojekt Taisten<br />
Im Frühjahr konnte das Dorfentwicklungsprojekt<br />
Taisten gestartet werden.<br />
Gemeinsam mit Beratern der Firma CIMA<br />
und der Dorfbevölkerung wurden mehrere<br />
Arbeitskreissitzungen abgehalten, wo<br />
die verschiedensten Ideen, Vorschläge,<br />
Befürchtungen, Anregungen usw. festgehalten<br />
und erarbeitet wurden.<br />
Der ursprünglich geplante Termin für<br />
den Abschluss des Projektes konnte leider<br />
nicht eingehalten werden, da einerseits<br />
die Firma CIMA auch an vielen anderen<br />
Projekten arbeitet, und andererseits eine<br />
Lösungsfindung sich nicht so einfach<br />
gestaltet.<br />
Doch jetzt, nach der Sommerpause und<br />
Urlaubszeit, biegt dieses Projekt auf die<br />
Zielgerade.<br />
Für die abschließenden Arbeitskreissitzungen<br />
werden alle wieder per Email<br />
kontaktiert, und natürlich sind hier wiederum<br />
alle Interessierten aufs Herzlichste<br />
eingeladen mitzuarbeiten.<br />
›Kurt Schwingshackl<br />
inso blattl | infos aus der gemeindeverwaltung<br />
›Vermietung der Seniorenwohnungen<br />
im „Haus Rudolf von Kempter“ in Welsberg<br />
Nach nur zwei Jahren können wir mit Freude mitteilen, dass die Arbeiten zum<br />
Neubau des Hauses Rudolf von Kempter im Frühjahr 2012 abgeschlossen und die 6<br />
neuen Seniorenwohnungen mit Ostern 2012 bezogen werden können.<br />
Es handelt sich hierbei um 6 Kleinwohnungen, welche den Bedürfnissen und Ansprüchen<br />
älterer und behinderter Menschen gerecht werden, in barrierefreier Bauweise<br />
verwirklicht wurden und zum sozialen Mietzins vermietet werden können.<br />
Da die Kleinwohnungen in Form einer Kondominiumsgemeinschaft geführt werden<br />
und andere Zusatzleistungen nur geringfügig angeboten werden, ist es unerlässlich,<br />
dass die Bewerber einen genügenden bzw. relativ hohen Selbstständigkeitsgrad aufweisen.<br />
Die Seniorenwohnungen werden von der Gemeinde Welsberg-<br />
Taisten aufgrund schriftlicher Ansuchen innerhalb vom 31.12.2011<br />
an BewerberInnen vergeben, welche folgende Voraussetzungen<br />
erfüllen:<br />
Zugangsvoraussetzungen:<br />
· Ansässigkeit in der Gemeinde Welsberg-Taisten<br />
· Vollendetes 60. Lebensjahr im Gesuchsjahr (bei einer Gehbehinderung wird das<br />
Alter nicht berücksichtigt)<br />
Sofern mehr Bewerbungen eingehen sollten, als Wohnungen zur<br />
Verfügung stehen, behält es sich die Gemeindeverwaltung vor,<br />
eine Rangordnung unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher<br />
Kriterien zu erstellen:<br />
· die Einkommens- und Eigentumsverhältnisse<br />
· die Familienverhältnisse<br />
· die eventuelle gerichtliche Zwangsräumung<br />
· das Alter<br />
· der Gesundheitszustand und der Selbstständigkeitsgrad<br />
· der eventuelle Invaliditätsgrad<br />
· der Zustand der zur Zeit vom Bewerber bewohnten Wohnung<br />
· der Nachweis über eine evtl. Unbewohnbarkeitserklärung der vom Bewerber bewohnten<br />
Wohnung;<br />
· die Dauer der Ansässigkeit in der Gemeinde<br />
· ethnischer Proporz<br />
· Ehepaare und Personen, die bereit sind, die Wohnungen mit anderen zu teilen,<br />
werden besonders berücksichtigt.<br />
Sofern sich keine BürgerInnen der Gemeinde Welsberg-Taisten bewerben, können<br />
die Kleinwohnungen auch an BürgerInnen anderer Gemeinden vermietet werden.<br />
Interessierte können sich für nähere Informationen an die Referentin für Soziales,<br />
Frau Brunhilde Rossi, unter der Handynummer 349/7542862 wenden.<br />
›Beitragsgesuche an die Gemeinde<br />
Aus organisatorischen Gründen müssen sämtliche Beitragsansuchen innerhalb<br />
30.September an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden, damit diese im Haushaltsplan<br />
des Folgejahres berücksichtigt werden können.<br />
Nach diesem Datum vorgelegte Ansuchen werden erst im Rahmen des Nachtragshaushalts<br />
oder im Jahr darauf berücksichtigt, natürlich immer nach den finanziellen<br />
Möglichkeiten der Gemeinde.<br />
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