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TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – Mai 2021

Nachhaltigkeits Special: Nachhaltiger Konsum, Photovoltaik & Solarthermie | Corona-Impferfahrungen von TRENDYone Mitarbeitern | Local Hero: Sandra Hofer - Chefköchin mit 24 Jahren

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Liebe & Leidenschaft M25<br />

FAZIT<br />

die Anwendung auf Familien und Freude<br />

spezialisiert und bietet einen ganz<br />

entscheidenden Vorteil gegenüber der<br />

Konkurrenz: es ist keine Registrierung<br />

über <strong>Mai</strong>l, Facebook oder Telefonnummer<br />

notwendig. <strong>Das</strong> Anlegen eines<br />

Profils funktioniert auch „anonym“. In<br />

der App selbst lassen sich Gruppen erstellen,<br />

über einen Code können Mitglieder<br />

hinzugeladen werden. Über fest<br />

definierte Standorte kann eine Art Bewegungsprofil<br />

nachvollzogen werden,<br />

auch Live-Tracking ist möglich. Ein zusätzlicher<br />

Chat ermöglicht die Kommunikation<br />

untereinander direkt in der<br />

Anwendung. Die App gibt’s für iOS und<br />

Android, entweder als kostenlose Testversion<br />

mit eingeschränktem Service<br />

oder als bezahlte Vollversion.<br />

iSharing<br />

Mit iSharing lassen sich Freunde und<br />

Familie in Echtzeit verfolgen, es können<br />

Standortinformationen ausgetauscht<br />

werden und die Kommunikation untereinander<br />

ist ebenfalls möglich. Für die<br />

Nutzung, welche kostenlos ist, ist die<br />

Verknüpfung mit einem Facebookoder<br />

Google-Konto notwendig. Nach<br />

der zusätzlichen Registrierung der<br />

Telefonnummer kann es losgehen, auf<br />

einer einfach dargestellten Karte sieht<br />

man den eigenen Standort sowie den<br />

der eingeladenen Freunde.<br />

Ortungs-Apps in Beziehungen können gefährlich<br />

sein. Nämlich immer dann, wenn<br />

sich die Partner nicht gänzlich einig sind<br />

über den Zweck der Nutzung. Es gilt dringend<br />

zu beachten, dass das jeweilige Einverständnis<br />

des anderen notwendig ist,<br />

um eine App zur „Überwachung“ zu nutzen.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein, macht sich der<br />

Überwacher strafbar. <strong>Das</strong> Opfer kann Strafanzeige<br />

wegen des Straftatbestands des<br />

Nachstellens nach § 238 StGB (Stalking) und<br />

/ oder der Nötigung nach § 240 StGB, erstatten.<br />

Schadensersatz, Schmerzensgeld<br />

und selbstverständlich die Unterlassung<br />

kann die Folge sein. Betroffene können sich<br />

bei der Polizei oder dem Rechtsanwalt entsprechend<br />

beraten lassen.<br />

Sicherheit durch Kontrolle? Unausgesprochenes Misstrauen kann<br />

Schäden in einer Beziehung anrichten

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