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smartLiving Stuttgart Magazin | Ausgabe 03/2021

IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool

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ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

sieben Euro pro Quadratmeter, darf die<br />

Monatsmiete durch die Modernisierung<br />

in sechs Jahren sogar nur um maximal<br />

zwei Euro je Quadratmeter steigen.<br />

Beispiel: Ein Mieter zahlt vor der Modernisierung<br />

pro Quadratmeter 6,25 Euro.<br />

Außer den 100.000 Euro für die Dämmung<br />

investiert der Vermieter noch einmal<br />

insgesamt 400.000 Euro in bessere<br />

Badezimmer für jede der Wohnungen. Er<br />

kann also insgesamt 40.000 Euro pro Jahr<br />

und 40 Euro je Quadratmeter auf die Mieter<br />

umlegen. Dies ergibt pro Monat und<br />

Quadratmeter: 3,33 Euro – zu viel. Denn<br />

die Miete darf rechtlich um höchstens<br />

zwei Euro auf 8,25 Euro steigen.<br />

VON VORTEIL:<br />

UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN<br />

Um Mieter vor Überforderung und<br />

der Umlage von unzulässigen Kosten<br />

zu schützen, sind Vermieter rechtlich<br />

dazu angehalten, zahlreiche Vorschriften<br />

zu beachten, wenn sie eine<br />

Modernisierung auf Kosten der Mieter<br />

durchführen wollen. Doch was<br />

bedeutet dieses Zauberwort „Modernisierung“?<br />

Rechtlich zulässig ist nur<br />

die Umlage von Investitionen, durch<br />

die das Haus besser bewohnbar wird.<br />

Dazu gehört auch alles, was die Energieeffizienz<br />

steigert und Energie- und<br />

Wasserverbrauch auf Dauer reduziert.<br />

Ausgeschlossen: Luxus.<br />

Luxussanierungen hingegen müssen<br />

Mieter nicht nur nicht zahlen, sondern<br />

können sie komplett stoppen. Beispiel:<br />

Ein Vermieter will in einen einfachen<br />

Altbau Badezimmer mit schicken italienischen<br />

Fliesen sowie teuren Design-Wannen,<br />

-Becken und -Armaturen<br />

einbauen. Das ist übertrieben. Die<br />

Mieter müssen sich das nicht gefallen<br />

lassen. Wo die Modernisierung aufhört<br />

und der Luxus anfängt, ist im Einzelfall<br />

allerdings schwer zu sagen. Immer ist es<br />

zulässig, Wohnungen auf den heute üblichen<br />

Standard zu bringen – auch wenn<br />

schon das zu einer drastischen Mieterhöhung<br />

führt. Auch Verbesserungen<br />

über den Standard hinaus können zulässig<br />

sein. Hierzu ist jedoch ein entsprechendes<br />

Ankündigungsschreiben durch<br />

den Vermieter erforderlich.<br />

Ein Vermieter ist rechtlich dazu verpflichtet,<br />

Bauarbeiten spätestens drei<br />

Monate vor Beginn anzukündigen und<br />

dem Mieter darüber aufzuklären, um<br />

wie viel Euro die Miete voraussichtlich<br />

steigt. Soweit die Kosten für eine gesamte<br />

Reparatur anfallen, dürfen sie nicht umgelegt<br />

werden. Nur um acht Prozent des<br />

auf die Verbesserung der Wohnungen<br />

entfallenden Geldes darf der Vermieter<br />

auf die Mieter umlegen. Insbesondere<br />

die notwendigen Instandhaltungen und<br />

Reparaturen am Gebäude muss der Vermieter<br />

selbst bezahlen.<br />

Beispiel: Eine Dämmung kostet 100.000<br />

Euro. Darin enthalten sind 25.000 Euro<br />

für ein Baugerüst. Das wäre aber auch<br />

für Reparaturen am Außenputz nötig<br />

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