smartLiving Stuttgart Magazin | Ausgabe 03/2021
IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool
IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen
ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten
FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien
WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
sieben Euro pro Quadratmeter, darf die<br />
Monatsmiete durch die Modernisierung<br />
in sechs Jahren sogar nur um maximal<br />
zwei Euro je Quadratmeter steigen.<br />
Beispiel: Ein Mieter zahlt vor der Modernisierung<br />
pro Quadratmeter 6,25 Euro.<br />
Außer den 100.000 Euro für die Dämmung<br />
investiert der Vermieter noch einmal<br />
insgesamt 400.000 Euro in bessere<br />
Badezimmer für jede der Wohnungen. Er<br />
kann also insgesamt 40.000 Euro pro Jahr<br />
und 40 Euro je Quadratmeter auf die Mieter<br />
umlegen. Dies ergibt pro Monat und<br />
Quadratmeter: 3,33 Euro – zu viel. Denn<br />
die Miete darf rechtlich um höchstens<br />
zwei Euro auf 8,25 Euro steigen.<br />
VON VORTEIL:<br />
UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN<br />
Um Mieter vor Überforderung und<br />
der Umlage von unzulässigen Kosten<br />
zu schützen, sind Vermieter rechtlich<br />
dazu angehalten, zahlreiche Vorschriften<br />
zu beachten, wenn sie eine<br />
Modernisierung auf Kosten der Mieter<br />
durchführen wollen. Doch was<br />
bedeutet dieses Zauberwort „Modernisierung“?<br />
Rechtlich zulässig ist nur<br />
die Umlage von Investitionen, durch<br />
die das Haus besser bewohnbar wird.<br />
Dazu gehört auch alles, was die Energieeffizienz<br />
steigert und Energie- und<br />
Wasserverbrauch auf Dauer reduziert.<br />
Ausgeschlossen: Luxus.<br />
Luxussanierungen hingegen müssen<br />
Mieter nicht nur nicht zahlen, sondern<br />
können sie komplett stoppen. Beispiel:<br />
Ein Vermieter will in einen einfachen<br />
Altbau Badezimmer mit schicken italienischen<br />
Fliesen sowie teuren Design-Wannen,<br />
-Becken und -Armaturen<br />
einbauen. Das ist übertrieben. Die<br />
Mieter müssen sich das nicht gefallen<br />
lassen. Wo die Modernisierung aufhört<br />
und der Luxus anfängt, ist im Einzelfall<br />
allerdings schwer zu sagen. Immer ist es<br />
zulässig, Wohnungen auf den heute üblichen<br />
Standard zu bringen – auch wenn<br />
schon das zu einer drastischen Mieterhöhung<br />
führt. Auch Verbesserungen<br />
über den Standard hinaus können zulässig<br />
sein. Hierzu ist jedoch ein entsprechendes<br />
Ankündigungsschreiben durch<br />
den Vermieter erforderlich.<br />
Ein Vermieter ist rechtlich dazu verpflichtet,<br />
Bauarbeiten spätestens drei<br />
Monate vor Beginn anzukündigen und<br />
dem Mieter darüber aufzuklären, um<br />
wie viel Euro die Miete voraussichtlich<br />
steigt. Soweit die Kosten für eine gesamte<br />
Reparatur anfallen, dürfen sie nicht umgelegt<br />
werden. Nur um acht Prozent des<br />
auf die Verbesserung der Wohnungen<br />
entfallenden Geldes darf der Vermieter<br />
auf die Mieter umlegen. Insbesondere<br />
die notwendigen Instandhaltungen und<br />
Reparaturen am Gebäude muss der Vermieter<br />
selbst bezahlen.<br />
Beispiel: Eine Dämmung kostet 100.000<br />
Euro. Darin enthalten sind 25.000 Euro<br />
für ein Baugerüst. Das wäre aber auch<br />
für Reparaturen am Außenputz nötig<br />
Online-Seminare rund um das Thema Immobilie<br />
05.05.21 - Jetzt modernisieren! Das Klimaschutzpaket<br />
bietet viel: Förderung, Gesetze, Fahrplan!<br />
Jetzt anmelden oder weitere Seminare finden unter:<br />
www.hausbesitzerverlag.de/seminare<br />
Haus & Grund-Mitglied<br />
werden und entspannt den<br />
Frühling genießen!<br />
Unsere Stärke: Einen umfassenden<br />
und weitestgehend kostenlosen<br />
Beratungsservice rund um die Immobilie<br />
Ihre Vorteile:<br />
> Beratungsleistungen<br />
> Serviceangebote<br />
> Seminare und Veranstaltungen<br />
> Verträge und Formulare<br />
> Mitgliederzeitschrift<br />
Wir sind da für:<br />
> Hauseigentümer<br />
> Wohnungseigentümer<br />
> Vermieter<br />
> Kauf- und Bauwillige<br />
Weitere Informationen auf<br />
www.hausundgrund-stuttgart.de<br />
MITGLIED WERDEN &<br />
VORTEILE NUTZEN<br />
57