smartLiving Stuttgart Magazin | Ausgabe 03/2021
IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool
IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen
ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten
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Sanierung & Energie<br />
Zu den grundsätzlichen Pflichten gehört die Dämmung der obersten Geschossdecke<br />
machten viele Bauherren zu „Architekten“,<br />
mit der Folge, dass Bauschäden<br />
wegen Pfusch vorprogrammiert waren.<br />
Die 30er-Jahre wiederum zeichneten sich<br />
durch Sparmaßnahmen an den Sparren<br />
im Dachstuhl aus. Hier lag der Querschnitt<br />
oftmals nur zwischen zehn und<br />
zwölf Zentimetern. Schädlingsbefall ist<br />
hier also vorprogrammiert. Um dies zu<br />
verhindern, wurden über Jahre hinweg<br />
hochgiftige Schädlingsbekämpfungsmittel<br />
eingesetzt, deren giftige Wirkstoffe im<br />
Laufe der Zeit auch an angrenzende Bauteile<br />
abgegeben wurden.<br />
In diesem Falle darf also nicht einfach das<br />
Dach nachträglich nur wärmegedämmt<br />
werden, vielmehr wird eine umfangreiche<br />
Sanierung der gesamten Bausubstanz<br />
notwendig. Nicht zu vergessen die<br />
Verwendung von Industriemüll als Baumaterial<br />
bzw. zur Füllung von Fußböden<br />
und Wänden, die Wasserleitungen aus<br />
Blei, die Keller-Gewölbedecken aus Vollziegelstein<br />
und Eisenträger (aufsteigende<br />
Feuchtigkeit führt zu Korrosionen an den<br />
Eisenträgern). Wichtig für den Sanierer<br />
ist deshalb immer die Frage, was einmal<br />
war und was bzw. warum verändert wurde.<br />
Dieser Vorgang muss sinnvoll und<br />
nachvollziehbar sein.<br />
Wichtig: Weder eine Wohnung noch<br />
ein Ausbau bzw. eine Erweiterung sind<br />
steuerbegünstigt, wenn sie entgegen den<br />
baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung<br />
errichtet worden sind. Eine<br />
Erweiterung im Sinne des Gesetzes bedeutet<br />
das Schaffen von neuem, bisher<br />
nicht vorhandenem Wohnraum durch<br />
Aufstockung des Gebäudes bzw. der Anbau<br />
an das Gebäude. Ausbau bedeutet das<br />
Schaffen von Wohnraum durch Ausbau<br />
des Dachgeschosses oder auch die Umwandlung<br />
von Räumen, die bisher nicht<br />
zu Wohnzwecken dienten.<br />
Von daher ist eine nachträglich erstellte<br />
Garage keine förderungswürdige Erweiterung<br />
bzw. Ausbaumaßnahme im Sinne<br />
dieses Gesetzes, während der Anbau eines<br />
Wintergartens als Erweiterungsmaßnahme<br />
begünstigt wird, wenn der Wintergarten<br />
nach seiner baulichen Gestaltung<br />
(d. h. Raumhöhe, Belüftung, Beheizung<br />
etc.) zum dauerhaften Aufenthalt von<br />
Menschen – auch in den Wintermonaten<br />
– objektiv geeignet ist. Des Weiteren<br />
gilt eine Wohnung bzw. ein Haus vor<br />
dem Finanzamt nur dann als Altbau,<br />
wenn die Immobilie erst nach Ablauf des<br />
zweiten auf das Fertigstellungsjahr folgende<br />
Kalenderjahr erworben wurde.<br />
Im Klartext: Wer im Jahre 2020 eine Wohnung<br />
oder ein Haus gekauft hat, das vor<br />
dem 1.1.2017 fertig gestellt wurde, erwarb<br />
finanzamtstechnisch einen Altbau.<br />
Entsprechend gelten im Jahr 2017 fertig<br />
gestellte Immobilien ab dem 1.1.2020 als<br />
Altbauten. Wer also einen Altbau kauft<br />
und auf einen zeitgemäßen Standard<br />
bringen möchte, der muss wissen: Dies<br />
kostet mindestens genauso viel bzw. noch<br />
mehr Geld als der Kauf eines Neubaus.<br />
Welche Zuschüsse von der öffentlichen<br />
Hand gewährt werden (bspw. Denkmalbedingter<br />
Mehraufwand, Einbau einer<br />
Solaranlage), weiß der Architekt.<br />
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Foto: Getty Images – vitranc