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smartLiving Stuttgart Magazin | Ausgabe 03/2021

IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool

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Sanierung & Energie<br />

Zu den grundsätzlichen Pflichten gehört die Dämmung der obersten Geschossdecke<br />

machten viele Bauherren zu „Architekten“,<br />

mit der Folge, dass Bauschäden<br />

wegen Pfusch vorprogrammiert waren.<br />

Die 30er-Jahre wiederum zeichneten sich<br />

durch Sparmaßnahmen an den Sparren<br />

im Dachstuhl aus. Hier lag der Querschnitt<br />

oftmals nur zwischen zehn und<br />

zwölf Zentimetern. Schädlingsbefall ist<br />

hier also vorprogrammiert. Um dies zu<br />

verhindern, wurden über Jahre hinweg<br />

hochgiftige Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

eingesetzt, deren giftige Wirkstoffe im<br />

Laufe der Zeit auch an angrenzende Bauteile<br />

abgegeben wurden.<br />

In diesem Falle darf also nicht einfach das<br />

Dach nachträglich nur wärmegedämmt<br />

werden, vielmehr wird eine umfangreiche<br />

Sanierung der gesamten Bausubstanz<br />

notwendig. Nicht zu vergessen die<br />

Verwendung von Industriemüll als Baumaterial<br />

bzw. zur Füllung von Fußböden<br />

und Wänden, die Wasserleitungen aus<br />

Blei, die Keller-Gewölbedecken aus Vollziegelstein<br />

und Eisenträger (aufsteigende<br />

Feuchtigkeit führt zu Korrosionen an den<br />

Eisenträgern). Wichtig für den Sanierer<br />

ist deshalb immer die Frage, was einmal<br />

war und was bzw. warum verändert wurde.<br />

Dieser Vorgang muss sinnvoll und<br />

nachvollziehbar sein.<br />

Wichtig: Weder eine Wohnung noch<br />

ein Ausbau bzw. eine Erweiterung sind<br />

steuerbegünstigt, wenn sie entgegen den<br />

baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung<br />

errichtet worden sind. Eine<br />

Erweiterung im Sinne des Gesetzes bedeutet<br />

das Schaffen von neuem, bisher<br />

nicht vorhandenem Wohnraum durch<br />

Aufstockung des Gebäudes bzw. der Anbau<br />

an das Gebäude. Ausbau bedeutet das<br />

Schaffen von Wohnraum durch Ausbau<br />

des Dachgeschosses oder auch die Umwandlung<br />

von Räumen, die bisher nicht<br />

zu Wohnzwecken dienten.<br />

Von daher ist eine nachträglich erstellte<br />

Garage keine förderungswürdige Erweiterung<br />

bzw. Ausbaumaßnahme im Sinne<br />

dieses Gesetzes, während der Anbau eines<br />

Wintergartens als Erweiterungsmaßnahme<br />

begünstigt wird, wenn der Wintergarten<br />

nach seiner baulichen Gestaltung<br />

(d. h. Raumhöhe, Belüftung, Beheizung<br />

etc.) zum dauerhaften Aufenthalt von<br />

Menschen – auch in den Wintermonaten<br />

– objektiv geeignet ist. Des Weiteren<br />

gilt eine Wohnung bzw. ein Haus vor<br />

dem Finanzamt nur dann als Altbau,<br />

wenn die Immobilie erst nach Ablauf des<br />

zweiten auf das Fertigstellungsjahr folgende<br />

Kalenderjahr erworben wurde.<br />

Im Klartext: Wer im Jahre 2020 eine Wohnung<br />

oder ein Haus gekauft hat, das vor<br />

dem 1.1.2017 fertig gestellt wurde, erwarb<br />

finanzamtstechnisch einen Altbau.<br />

Entsprechend gelten im Jahr 2017 fertig<br />

gestellte Immobilien ab dem 1.1.2020 als<br />

Altbauten. Wer also einen Altbau kauft<br />

und auf einen zeitgemäßen Standard<br />

bringen möchte, der muss wissen: Dies<br />

kostet mindestens genauso viel bzw. noch<br />

mehr Geld als der Kauf eines Neubaus.<br />

Welche Zuschüsse von der öffentlichen<br />

Hand gewährt werden (bspw. Denkmalbedingter<br />

Mehraufwand, Einbau einer<br />

Solaranlage), weiß der Architekt.<br />

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Foto: Getty Images – vitranc

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