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smartLiving Stuttgart Magazin | Ausgabe 03/2021

IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool

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Finanzierung<br />

Immobilien<br />

Alles wird gut: Wenn Senioren das Geld nicht reicht, gibt es die Möglichkeit<br />

einer Immobilienrente. Hier wird das Geld freigesetzt, ohne dass die<br />

Eigentümer ihr vertrautes Zuhause verlassen müssen. Gleichzeitig sind sie<br />

von den Lasten der Instandhaltung befreit.<br />

meter. Damit ergibt sich eine jährliche Rückstellungssumme<br />

pro Quadratmeter von 1.359 x 1,5 geteilt durch 80 = 25,48<br />

Euro. Auf die gesamte Wohnfläche gerechnet, ergibt sich ein<br />

jährlicher Rückstellungsbetrag von 3.822,18 Euro.<br />

3. Eine Pauschale von einem Euro pro Quadratmeter und<br />

Monat<br />

Es gibt aber auch den pauschalen Ansatz, wonach ein Euro pro<br />

Quadratmeter und Monat in Anrechnung gebracht werden<br />

sollte. Für ein Haus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern<br />

beträgt der monatliche Rückstellungsbetrag demnach 150<br />

Euro, im Jahr 1.800 Euro.<br />

KOSTEN AUS DEN GESETZLICHEN PFLICHTEN<br />

Neben den Kosten für die Instandhaltung gesellen sich oft auch<br />

Kosten, die aus den gesetzlichen Pflichten für Hauseigentümer<br />

entstehen. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich,<br />

dass von ihrem Eigentum weder Dritte noch das<br />

Allgemeinwohl beeinträchtigt werden. Zu den Pflichten als<br />

Hauseigentümer, die Kosten verursachen können, gehören unter<br />

anderem:<br />

• Verkehrssicherungspflicht:<br />

Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile,<br />

Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten<br />

werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der<br />

Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen. Dazu gehört<br />

beispielsweise auch, Spielgerät im Garten regelmäßig zu überprüfen.<br />

Den rechtmäßigen Anordnungen der zuständigen Baubehörde<br />

muss er Folge leisten.<br />

• Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen:<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentümer zur<br />

energetischen Sanierung verpflichtet. So zum Beispiel, wenn das<br />

Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt wurde und Dach<br />

oder Dachgeschoss nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) erfüllen. Auch bei der Sanierung einzelner<br />

Bauteile müssen die EnEV-Vorgaben eingehalten werden.<br />

WENN SENIOREN DAS GELD NICHT REICHT<br />

Mehr als 18 Millionen Menschen in Deutschland sind heute 65<br />

Jahre und älter. Die Mehrheit lebt im Eigenheim und wollte dort<br />

einen finanziell sorgenfreien Lebensabend verbringen. Doch bei<br />

vielen geht die Rechnung nicht auf, denn auch die Immobilie<br />

kommt in die Jahre. Marode Leitungen, alte Heizung, kaputtes<br />

Dach, sanierungsbedürftige Terrasse – die Instandhaltungskosten<br />

sorgen oftmals für Ebbe in der Kasse und eine Menge Arbeit.<br />

Statt sich um die Enkel oder Hobbys zu kümmern, müssen viele<br />

Senioren mit spitzem Bleistift kalkulieren, wie sie die nächste<br />

Reparatur stemmen können.<br />

MIT DER IMMOBILIENRENTE EINEN RENOVIERUNGS-<br />

STAU VERMEIDEN<br />

Für viele Senioren mit knapper Rente und ohne weiteres Vermögen<br />

sind Reparaturen am Haus sogar ein unlösbares Problem.<br />

Erhard Hackler, Vorstand der Deutschen Seniorenliga,<br />

8<br />

Foto: djd/Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG

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