smartLiving Stuttgart Magazin | Ausgabe 03/2021
IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool
IMMOBILIEN Nach dem Kauf die Folgekosten nicht unterschätzen
ARCHITEKTUR So baut die Welt – Inspirationen aus fünf Kontinenten
FINANZIERUNG Vermögensaufbau mit Immobilien
WOHNEN & LEBEN Urlaub am eigenen Pool
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Finanzierung<br />
Immobilien<br />
Alles wird gut: Wenn Senioren das Geld nicht reicht, gibt es die Möglichkeit<br />
einer Immobilienrente. Hier wird das Geld freigesetzt, ohne dass die<br />
Eigentümer ihr vertrautes Zuhause verlassen müssen. Gleichzeitig sind sie<br />
von den Lasten der Instandhaltung befreit.<br />
meter. Damit ergibt sich eine jährliche Rückstellungssumme<br />
pro Quadratmeter von 1.359 x 1,5 geteilt durch 80 = 25,48<br />
Euro. Auf die gesamte Wohnfläche gerechnet, ergibt sich ein<br />
jährlicher Rückstellungsbetrag von 3.822,18 Euro.<br />
3. Eine Pauschale von einem Euro pro Quadratmeter und<br />
Monat<br />
Es gibt aber auch den pauschalen Ansatz, wonach ein Euro pro<br />
Quadratmeter und Monat in Anrechnung gebracht werden<br />
sollte. Für ein Haus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern<br />
beträgt der monatliche Rückstellungsbetrag demnach 150<br />
Euro, im Jahr 1.800 Euro.<br />
KOSTEN AUS DEN GESETZLICHEN PFLICHTEN<br />
Neben den Kosten für die Instandhaltung gesellen sich oft auch<br />
Kosten, die aus den gesetzlichen Pflichten für Hauseigentümer<br />
entstehen. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich,<br />
dass von ihrem Eigentum weder Dritte noch das<br />
Allgemeinwohl beeinträchtigt werden. Zu den Pflichten als<br />
Hauseigentümer, die Kosten verursachen können, gehören unter<br />
anderem:<br />
• Verkehrssicherungspflicht:<br />
Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile,<br />
Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten<br />
werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der<br />
Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen. Dazu gehört<br />
beispielsweise auch, Spielgerät im Garten regelmäßig zu überprüfen.<br />
Den rechtmäßigen Anordnungen der zuständigen Baubehörde<br />
muss er Folge leisten.<br />
• Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen:<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentümer zur<br />
energetischen Sanierung verpflichtet. So zum Beispiel, wenn das<br />
Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt wurde und Dach<br />
oder Dachgeschoss nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) erfüllen. Auch bei der Sanierung einzelner<br />
Bauteile müssen die EnEV-Vorgaben eingehalten werden.<br />
WENN SENIOREN DAS GELD NICHT REICHT<br />
Mehr als 18 Millionen Menschen in Deutschland sind heute 65<br />
Jahre und älter. Die Mehrheit lebt im Eigenheim und wollte dort<br />
einen finanziell sorgenfreien Lebensabend verbringen. Doch bei<br />
vielen geht die Rechnung nicht auf, denn auch die Immobilie<br />
kommt in die Jahre. Marode Leitungen, alte Heizung, kaputtes<br />
Dach, sanierungsbedürftige Terrasse – die Instandhaltungskosten<br />
sorgen oftmals für Ebbe in der Kasse und eine Menge Arbeit.<br />
Statt sich um die Enkel oder Hobbys zu kümmern, müssen viele<br />
Senioren mit spitzem Bleistift kalkulieren, wie sie die nächste<br />
Reparatur stemmen können.<br />
MIT DER IMMOBILIENRENTE EINEN RENOVIERUNGS-<br />
STAU VERMEIDEN<br />
Für viele Senioren mit knapper Rente und ohne weiteres Vermögen<br />
sind Reparaturen am Haus sogar ein unlösbares Problem.<br />
Erhard Hackler, Vorstand der Deutschen Seniorenliga,<br />
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Foto: djd/Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG