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der BERGISCHE www.bvg-menzel.de
UNTERNEHMER
DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN
05
2021
Erben und
Vererben
30 Neue Serie
Handwerk heute -
Macher trifft Vorschrift
34 Gastkommentar
Agilität, Vielfalt, Inklusion - gibt
es einen gemeinsamen Nenner?
40 Unterwegs
Lübeck - auf zur
Königin der Hanse
Regional verwurzelt, international verbunden.
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EDITORIAL
WER TRÄUMT NACH ÜBER EINEM JAHR PANDEMIEBE-
KÄMPFUNG NICHT VON EINER SCHÖNEN REISE? Es sind
Zeichen der Hoffnung, die in diesen Tagen Aussicht auf einen schönen Sommer
machen. Nicht jedes Reiseziel wird möglich sein, immer noch werden wir
auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Regelungen
achten müssen. Trotzdem können wir uns allmählich auf den Weg machen und
Planungen für die nächsten Ferien unternehmen. Bewusst haben wir trotz
Reisebeschränkungen an unseren monatlichen Reisetipps festgehalten und Ihnen
zahlreiche schöne Ziele nah und fern vorgestellt. Vielleicht war die eine
oder andere Anregung dabei, die Sie schon bald in die Tat umsetzen können.
Das wünschen wir unseren Leserinnen und Lesern und vor allem der schwer
gebeutelten Reisebranche mit Veranstaltern, Hotelerie und Gastronomie, Reisebusunternehmen
und vielen mehr. Möglicherweise mögen Sie mit einer
Städtereise starten und machen sich auf zur „Königin der Hanse“. In dieser
Ausgabe nehmen wir Sie mit nach Lübeck in die vom Wasser umgebene Altstadt
– eine wahre Schönheit 20 Kilometer von der Ostseeküste entfernt.
Niemand setzt sich wohl gerne mit dem eigenen Nachlass auseinander, vielfach
und viel zu oft wird dieses Thema immer wieder zur Seite gelegt. Das
kann für die Erben fatale Folgen haben, wie die von uns befragten Experten
mit Nachdruck betonen. Daher sollte man rechtzeitig Vorkehrungen treffen,
auch wenn`s schwer fällt. Dazu mehr in unserem aktuellen Titelthema. Unsere
Serie über das Handwerk schließlich setzen wir mit einem Thema fort, das nahezu
jeden Wirtschafts- und Lebensbereich betrifft. Wie die „Macher“ mit der
oftmals überbordenden Bürokratie umgehen, lesen Sie ab Seite 30.
Viel Vergnügen bei der Lektüre.
CreditreformThese Nr. 5
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INHALT
18 Titel
Erben und vererben
(Fast) jeder Nachlass sollte geregelt sein.
30
Serie Handwerk heute:
Macher trifft Vorschrift
34 Gastkommentar
Agilität, Vielfalt und Inklusion - gibt
es einen gemeinsamen Nenner?
4 www.bvg-menzel.de
40
Lübeck: Für Sie unterwegs zur
Königin der Hanse
Namen & Nachrichten
06 Car-Sharing in Mettmann
07 Eckelmann folgt auf Fleßner
08 Robuste Industrie, skeptische
Dienstleister
08 Exporterwartungen steigen
09 Für die Mobilität der Zukunft
10 VBU gegen Testpflicht
10 AGV Solingen mit neuem Vorstand
11 Innovator of the Year 2021
12 Boom im Online-Handel
12 Unternehmen suchen Personal
13 Volksbank zieht um
14 Wer jetzt nicht investiert, ist selber
schuld.
15 Frauenpower für Mettmann
16 Homeoffice Nutzung geht zurück
16 Keine Vorstellung vor Publikum
17 Handel wandert ins Internet ab
Titel
18 Erben und vererben
22 Interview: Auf das Ergebnis kommt
es an.
28 Digitaler Nachlass: Was passiert mit
meinen Daten?
Serie
30 Handwerk heute -
Macher trifft Vorschrift
Gastkommentar
34 Agilität, Vielfalt und Inklusion - gibt
es einen gemeinsamen Nenner?
Aus der Praxis
36 Recht, Finanzen, Steuern
Für Sie unterwegs
40 Lübeck: Unterwegs zur
Königin der Hanse
Rubriken
46 Handelsregister
50 Vorschau / Impressum
RINKE_Anzeige_4c_2021.qxp_RINKE_IHK 22.04.21 12:18 Seite 5
der Bergische Unternehmer 05|21 5
NAMEN & NACHRICHTEN
Car-Sharing ist auch in Mettmann möglich
In einer Testphase sollen Erfahrungen gesammelt werden.
Foto: Kreisstadt Mettmann
Der Wagen von
Greenwheels steht
vor dem Gebäude der
Kreisverwaltung an
der Düsseldorfer Straße.
Car-Sharing entlastet die Umwelt, schont
den Geldbeutel, spart Ressourcen und sorgt
für weniger Verkehr. Die Firma Greenwheels,
die in Düsseldorf, Ratingen und
vielen anderen Städten seit Jahren ihren
Car-Sharing-Service anbietet, hat jetzt
auch in Mettmann ein Fahrzeug stationiert.
Zu finden ist der rote Stadtflitzer auf dem
Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude der
Kreisverwaltung, Düsseldorfer Straße 47.
Mit dem Auto können sowohl kleine Einkäufe
als auch längere Fahrten unternommen
werden. Das Car-Sharing-Projekt läuft
als Versuch bis ins zweite Quartal 2022.
Dann wird ausgewertet, ob das Fahrzeug
von der Bürgerschaft angenommen wurde
und ob der Fuhrpark bei einer entsprechenden
Auslastung des Fahrzeugs möglicherweise
sogar wie in Ratingen erweitert
wird. „In der Testphase haben Bürgerinnen
und Bürger die Möglichkeit, erste Erfahrungen
mit dem Car-Sharing zu machen“,
sagt Marcel Alpkaya, Klimaschutzbeauftragter
der Stadtverwaltung. Um das Fahrzeug
zu mieten, muss man sich einmal kostenfrei
auf der Homepage des Anbieters
registrieren. Mit der Greenwheels-App
oder -Karte, die nach der Anmeldung verschickt
wird, kann das Fahrzeug geöffnet
werden. Hinter der Windschutzschreibe ist
ein Kartenleser angebracht. Im Handschuhfach
liegt der Zündschlüssel.
Als Greenwheels-Kunde gibt es im Basic-
Tarif weder eine monatliche Grundgebühr
noch einen Mindestumsatz. Der Kunde
zahlt nur, wenn er mit dem Wagen tatsächlich
fährt. Hinzu kommen 30 Cent pro Kilometer.
Weitere Kosten gibt es für den
Kunden nicht. Muss der Wagen getankt
werden, wird die Tankkarte, die im Fahrzeug
liegt, genutzt. Das Auto hat einen festen
Car-Sharing-Stellplatz, auf das es wieder
abgestellt werden muss, wenn die Fahrt
beendet ist.
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Eckelmann folgt auf Fleßner
Neuer Leiter für den Bayer-Standort Wuppertal.
Foto: Bayer AG
Am 1. April hat Maik Eckelmann die Leitung
des Bayer-Standortes Wuppertal
übernommen. Er folgt damit auf Dr. Timo
Fleßner, der nach einem Jahr in dieser
Funktion seine Doppelrolle als Standortleiter
und als Leiter der globalen Wirkstoffproduktion
auflöst. Zu Bayer kam
Eckelmann 2006 im Zuge des Kaufs von
Schering, wo er 2001 seine Tätigkeit begonnen
hatte. Nach mehreren Leitungspositionen
in den Bereichen Logistik, Business
Support und Produktion übernahm
Eckelmann 2013 den Bayer-Standort Weimar
und wechselte 2016 nach Brasilien.
Anfänglich für das SC São Paulo zuständig,
hat der Familienvater im Rahmen der
Monsanto-Integration seit Herbst 2018 bis
zuletzt die chemischen und biologischen
Standorte in Lateinamerika geleitet. Maik
Eckelmann sei mit seiner fundierten Expertise,
dem großen Bayer-Wissen und seiner
Persönlichkeit genau der Richtige für
den Wuppertaler Standort“, lobt Timo
Fleßner.
Eckelmann werde ein wichtiges Mitglied
im Leitungsteam der globalen Wirkstoffproduktion
sein. „Wuppertal gehört für
mich, nicht nur innerhalb des Bayer-Konzerns,
sondern in der gesamten pharmazeutischen
Industrie, zu einem der spannendsten
Standorte in Deutschland. Das
liegt daran, dass wir in Aprath und im Werk
an der Wupper Forschung, Entwicklung und
Produktion in einem Standort vereinen.
Hier erforschen wir neue Medikamente,
produzieren innovative Wirkstoffe für die
Markteinführung, stellen aber auch die
Marktversorgung für wichtige Medikamente
sicher, was einzigartig im Bayer Verbund
ist“, begründet Eckelmann seine Rückkehr
nach Deutschland. Spannend sei zudem die
geplante Impfstoffproduktion mit dem Partner
CureVac.
Dr. Timo Fleßner
(l.) übergibt den
symbolischen
Schlüssel an seinen
Nachfolger
und neuen
Standortleiter
Maik Eckelmann.
RWPZuschüsse_Layout 1 29.04.2021 13:09 Seite 1
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Remscheid
der Bergische Unternehmer 05|21 7
NAMEN & NACHRICHTEN
Robuste Industrie, skeptische Dienstleister
Die Wirtschaft blickt überwiegend optimistisch in die Zukunft.
Die Stimmung ist nicht
schlecht, zumindest bei der
Industrie:
Knapp 40 Prozent der Unternehmen wollen
2021 im Vergleich zu 2020 mehr produzieren.
Ein Großteil will zudem mehr investieren
und zusätzliche Mitarbeiter einstellen.
Das zeigt die jüngste Konjunkturumfrage
des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW),
für die mehr als 2.800 Unternehmen befragt
wurden. Die Corona-Pandemie hat bundesweit
tiefe Spuren hinterlassen: Für rund drei
Viertel der über 2.800 Unternehmen, die
das IW zwischen Ende März und Mitte April
befragt hat, hat sich die aktuelle Geschäftslage
im Vergleich zum Frühjahr 2020
nicht verbessert. Ein Drittel sieht sich sogar
in einer schlechteren Situation als vor einem
Jahr. Dennoch gibt es bei den Erwartungen
für das Gesamtjahr 2021 mehr Optimisten
als Pessimisten. Die fortschreitenden Impfungen
sorgen dafür, dass die Unternehmen
zuversichtlich auf die zweite Jahreshälfte
schauen. Vor allem exportorientierte Firmen,
zu denen größtenteils die Industrie
zählt, sind im Aufwind – getragen von der
erstarkenden Konjunktur in den USA und in
China. Im Dienstleistungssektor herrscht
dagegen Niedergeschlagenheit, weil die
meisten Geschäfte weiterhin geschlossen
sind: 36 Prozent der Dienstleister sehen sich
in einer noch schlechteren Position als während
des ersten Lockdowns, nur 18 Prozent
empfinden die Situation als besser.
Aber auch hier hellt sich die Lage auf – weit
mehr als ein Drittel erwartet für das Gesamtjahr
2021 ein Plus und nur noch ein
Viertel ein Minus. „Die optimistischen Einschätzungen
beruhen auf der Hoffnung,
dass die Pandemie unter Kontrolle kommt
und sich die Geschäfte bald wieder normalisieren“,
sagt IW-Konjunkturexperte Michael
Grömling. Die Spaltung der Volkswirtschaft
spiegelt sich auch in den Regionen
wider: In Baden-Württemberg, Nordrhein-
Westfalen sowie – in abgeschwächter Form
– in Bayern dominieren zuversichtliche Unternehmen
das Bild, denn dort ist die Industrie
stärker vertreten.
Exporterwartungen steigen
Sorgenkinder sind
die Hersteller von
Bekleidung.
Unter den deutschen Exporteuren hat sich
die Stimmung verbessert. Die ifo Exporterwartungen
der Industrie sind im April von
23,8 Punkten auf 24,6 Punkte gestiegen.
Das ist der höchste Wert seit Januar 2011. In
vielen Ländern zeigt sich die Industrie von
der Pandemie kaum beeinträchtigt. Davon
profitiert die Nachfrage nach deutschen Exportgütern
deutlich. Über fast alle Industriezweige
hinweg verbesserten sich die Aus-
sichten. In der Elektroindustrie sind die
Erwartungen sehr optimistisch. Auch im
Maschinenbau stieg der Indikator auf den
höchsten Wert seit Januar 2011. Die Chemische
Industrie plant ebenfalls mit mehr Aufträgen
aus dem Ausland im zweiten Quartal.
Die einzigen Sorgenkinder sind die
Hersteller von Bekleidung und der sonstige
Fahrzeugbau. Sie rechnen mit rückläufigen
Auslandsumsätzen.
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PolisMOBILITY:
Für die Mobilität
der Zukunft
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Oliver Frese, Geschäftsführung der Kölnmesse
auf der digitalen Pressekonferenz
Die Kölnmesse stellt ein neues Messeformat
vor: Die polisMOBILITY wird vom
18. bis zum 21. Mai 2022 neue Trends,
Konzepte und Lösungen rund um die Mobilität
der Zukunft im Zusammenhang mit
urbanem Leben und Digitalisierung präsentieren.
Städte und Kommunen stehen
aktuell weltweit vor großen Herausforderungen,
um Mobilität nachhaltig zu gestalten.
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Austausch-, Informations- und Lösungsangebot
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Partner der ersten Stunde im Boot, mit der
polisCONVENTION GmbH ein erfahrener
Wuppertaler Veranstalter von Messe-Kongressformaten
rund um das Thema Stadtentwicklung.
Die polisMOBILITY will
zeigen, wie Mobilität in den Städten in Zukunft
gestaltet werden kann und muss. Urbane
Mobilität ist eine vielfältige Entwicklungs-
und Planungsaufgabe, die einen
ganzheitlichen Zugang braucht. Die Messe
mit den dazugehörigen Veranstaltungen
wird daher verschiedene Blickwinkel und
Themenzugänge anbieten. Sie fokussiert
Lösungen statt reiner Produkte und stellt
die Herausforderungen für die Städte in
den Mittelpunkt. Denn die Organisation
von Mobilität in den Städten ist zentrale
Zukunftsaufgabe.
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der Bergische Unternehmer 05|21 9
NAMEN & NACHRICHTEN
VBU gegen Testpflicht
Professor Wolfgang Kleinebrink kritisiert das „Testgesetz“.
Foto: VBU
Die von der Bundesregierung beschlossenen
verpflichtenden Testangebote
in den Betrieben seien angesichts
der großen Anstrengungen der Unternehmen
zur Bekämpfung der Pandemie
in den vergangenen Wochen weder
angemessen noch nachvollziehbar,
konstatiert Professor Dr. Wolfgang
Kleinebrink, Sprecher der Geschäftsführung
der Vereinigung Bergischer
Unternehmerverbände. „Große wie
kleinere Unternehmen haben ihre
Testanstrengungen stark ausgeweitet,
wie eine Kurzumfrage unseres Verbandes
erst kürzlich ergeben hat“, führt er
aus. Und das, obwohl manche Betriebe
Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink, Sprecher der Geschäftsführung der Vereinigung
Bergischer Unternehmerverbände, fordert mehr Unterstützung der Politik, damit gerade
kleinere und mittlere Betriebe die Teststrategie umsetzen können.
im Moment vor sehr schwierigen wirtschaftlichen
Herausforderungen stünden.
Unternehmen testeten im Interesse aller
Beschäftigten und ergänzten so ihre großen
Anstrengungen, den Arbeitsplatz auch
Corona-fest zu gestalten. „Mit diesem nun
verpflichtenden Testangebot wird dieses
Engagement nicht anerkannt.“ Das „Testgesetz“
schaffe nicht mehr Schutz, sondern
mehr Bürokratie, mehr Kosten, weniger Eigeninitiative
und eine Vielzahl ungeklärter
rechtlicher und organisatorischer Fragen.
„Anstatt zu meinen, mit einer Verordnung
alle Probleme vom Tisch wischen zu können,
sollte die Politik stattdessen insbesondere
kleine und mittlere Betriebe organisatorisch
und finanziell bei der
Durchführung der Corona-Tests unterstützen“,
fordert der Verbandsgeschäftsführer.
AGV Solingen mit neuem Vorstand
Foto: VBU
Der neu gewählte Vorstand des Arbeitgeberverbands Solingen: Johannes G. Berger,
Wolfgang Wüsthof, Horst Gabriel (Vorsitzender) sowie Geschäftsführer Michael
Schwunk (v.l.).
Der Vorstand und der Vorstandsrat des Arbeitgeberverbandes
Solingen setzen sich
nach der Mitgliederversammlung vom 27.
April 2021 wie folgt zusammen: Vorstandsvorsitzender
ist Dipl.-Ing. Horst Gabriel
(Ernst Ludwig Emde GmbH), sein Stellvertreter
ist Johannes G. Berger (Robert Berger
Söhne). Zum Schatzmeister wurde Wolfgang
Wüsthof (Wüsthof GmbH) gewählt.
Zum Vorstandsrat gehören weiterhin Gabriele
Kracht (Credo-Stahlwarenfabrik Gustav
Kracht GmbH & Co. KG), Thomas Kraemer
(Forst Technologie GmbH & Co. KG) sowie
neu gewählt Dajana Toffel (Wilkinson
Sword GmbH) und Nina Tubic (Zwilling
J.A. Henckels AG). Der Arbeitgeberverband
Solingen e.V. ist ein branchenübergreifender
Arbeitgeberverband. Er ist Mitglied der
Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände
e.V. (VBU®).
10 www.bvg-menzel.de
FARE ist „Innovator of the Year 2021“
Auszeichnung für den Remscheider Hersteller von Qualitätsschirmen.
Foto: Fare
Lutz Albrecht, Produkt-
Spezialist bei FARE, bei
der Entgegennahme des
Awards während der digitalen
Sustainability
Award Gala 2021.
Die in Remscheid beheimatete Firma FARE
– Guenther Fassbender GmbH wurde mit
dem Award „Innovator of the Year 2021“
ausgezeichnet. Damit wurde das Engagement
in Sachen Nachhaltigkeit des Herstellers
von Qualitätsschirmen gewürdigt. Beworben
hatte sich FARE mit einem neuen
Werbeschirm für den Autohersteller Audi.
Das Produkt wurde mit dem neuen
waterSAVE®-Bezugsmaterial bespannt, das
neben einem ressourcenschonenden Färbe-
verfahren für die Bezugsstoffe des Regenschirms
auch recycelten Kunststoff für die
Produktion des Garns verwendet. Mit waterSAVE®
wird eine Senkung des CO2-
Ausstoßes um mehr als 60 Prozent, eine
Verringerung des Klärschlamm-Ausstoßes
um ca. 98 Prozent sowie eine Reduzierung
des Energieverbrauchs bis zu 70 Prozent erreicht
und pro Regenschirm normaler Größe
fast sechs Liter Frischwasser gespart. Das
Beispiel des Audi Schirmes zeige, wie sich
Premium-Werbemittel für anspruchsvolle
Kunden mit nachhaltigem Fußabdruck realisieren
lassen können. Durch die Umstellung
auf das neue Material erschließt FARE
ab sofort und in Zukunft ein großes Potenzial
zur Einsparung wertvoller Ressourcen
und der Vermeidung von Umweltbelastung
durch Chemikalien und CO2. Seit vielen
Jahren ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema
bei FARE. Auf Unternehmens- und Mitarbeiterebene
wurden viele Maßnahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Auch
auf der Produktebene solle das Standardsortiment
nachhaltiger aufgestellt werden.
FARE exportiert seit 1955 Qualitätsprodukte
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gibt es eine Spezialisierung auf die Konzeption
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der Bergische Unternehmer 05|21 11
NAMEN & NACHRICHTEN
Boom im Online-Handel
Zu den Gewinnern gehören Multichannel-Anbieter und Online-Spezialmärkte.
Foto: Shutterstock
zent steigern, berichtet das Portal Mittestand-Rhein-Ruhr.de.
Der gesamte Online-
Umsatz 2020 betrug 83,3 Milliarden Euro,
dies bedeutet ein Plus von 14,6 Prozent.
Profiteure waren besonders die Branchen
Lebensmittel, Medikamente und Drogerie.
Die größten Umsätze erzielten die Bereiche
Mode und Bekleidung, Elektronik und Telekommunikation.
Neben den Generalisten, wo man alles kaufen
kann, gibt es viele Spezial-Marktplätze.
In die Kategorie Multichannel fallen
alle Hybridanbieter, also jene, die sowohl
stationär als auch online verkaufen. Dieser
Bereich konnte 2020 um 8,7 Prozent auf 28
Milliarden Euro zulegen. Das entspricht 34
Prozent des gesamten Online-Marktes.
Die Corona-Krise hat dem
E-Commerce satte Gewinne
gebracht.
Rund 20 Prozent der deutschen Wirtschaft
sind derzeit von der Corona-Krise hart getroffen.
Es gibt aber auch deutsche Corona-
Gewinner. Dazu gehören vor allem Online-
Händler. Wie Internet World Business
berichtet, ist der E-Commerce-Umsatz
2020 um knapp 15 Prozent gewachsen.
Profitiert haben davon vor allem die Online-Marktplätze.
Aber auch Einzelshops
konnten ihre Online-Umsätze um 14 Pro-
Unternehmen suchen
neues Personal
Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im
April auf 98,3 Punkte gestiegen, von 97,6
Punkten im März. Der Arbeitsmarkt holt
langsam Teile der Jobverluste aus der Coronakrise
wieder auf. Der Boom in der Industrie
spiegelt sich auch zunehmend im
Einstellungsverhalten der Unternehmen
wider. Insbesondere Firmen im Maschinenbau
wollen mehr Mitarbeiter beschäftigen.
Im Dienstleistungssektor dagegen ist
die Einstellungsbereitschaft auf niedrigem
Niveau unverändert geblieben. Während
im Gastgewerbe und der Tourismusbranche
weiter Jobs verloren gehen, bauen IT-
Dienstleister sowie Architektur- und Ingenieurbüros
Mitarbeiter auf. Im Handel sowie
im Baugewerbe gleichen sich die Pläne
für Einstellungen und Entlassungen gegenwärtig
aus.
12 www.bvg-menzel.de
Volksbank zieht an den Döppersberg
Die Bauarbeiten haben begonnen. Elberfelder Filiale wird verlegt.
Foto: Volksbank/Bettina Osswald
Die Elberfelder Volksbanker machten
sich einen ersten Eindruck von ihrem
künftigen Arbeitsplatz (v.l.) Simone
Nimmerrichter, Jasmin Frenzel, Filialleiter
Marco Hagedorn, Sabine Messerschmidt,
Helga Fisseler und Eugen
Mattes (v.l.)
Die Volksbank im Bergischen Land bereitet
den Umzug ihrer Elberfelder Filiale von der
Herzogstraße an den Döppersberg vor. Unter
der Adresse Alte Freiheit 32 finden die Kunden
ab Sommer am „Tor zur Stadt“ einen
neuen Anlaufpunkt. Filialleiter Marco Hagedorn
und sein Team freuen sich auf die neuen
Räume und verschafften sich bei einem Baustellenbesuch
jetzt einen ersten Eindruck vom
künftigen neuen Arbeitsplatz. Die neue Filiale
wird von der Grundfläche kleiner als die bisherige,
ist aber nun für alle Besucher vollständig
barrierefrei zu nutzen. Unmittelbar neben
der Geschäftsstelle führt der Aufzug ins City-
Plaza-Parkhaus, Schwebebahnhaltestelle und
Hauptbahnhof sind in Sichtweite. In der Filiale
soll die Beratung im Mittelpunkt stehen.
Viele Services rund um ihr Konto erledigen
immer mehr Menschen am heimischen Computer
oder per Smartphone, in die Filialen
kommen sie, um sich persönlichen Rat und
Hilfe zu holen. Für eine Baufinanzierung
oder eine ausführliche Beratung zur Geldanlage
oder der privaten Altersvorsorge braucht
es Zeit und Raum für Vertraulichkeit. Die
gibt es in der neuen Filiale in fünf modernen
Beraterbüros. „Die Filialen sind und bleiben
die Ankerpunkte für eine Regionalbank wie
uns“, betonen die Volksbank-Vorstände Andreas
Otto und Lutz Uwe Magney.
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der Bergische Unternehmer 05|21 13
NAMEN & NACHRICHTEN
Wer jetzt nicht investiert, ist selber schuld!
Förderprogramm bietet Wachstumsschub für die lokale Wirtschaft.
Foto: Sparkasse Remscheid
Michael Wellershaus, Vorstandsvorsitzender
der
Stadtsparkasse Remscheid,
Volker Pleiß, Bereichsdirektor
Firmenkunden
und Reinhard
Steffens von GW-Partner
(v.l.) informieren über die
neuen Förderrichtlinien.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm
(RWP) nimmt kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) besonders in den Blick,
aber auch größere Betriebe können daraus
Nutzen ziehen. Gefördert werden Investitionsvorhaben
der gewerblichen Wirtschaft, durch
die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder
gesichert werden sowie Maßnahmen zur
Schulung und Markteinführung innovativer
Produkte. „Seit Juli 2014 gehört auch Remscheid
zu den förderfähigen Regionen. Dass
die Zuschüsse für die betrieblichen Vorhaben
nicht zurückgezahlt werden müssen, ist ein
großer Mehrwert des Programms. Mit der
Modifizierung sind jetzt auch große Unternehmen,
die nicht mehr die KMU-Grenzen
haben, förderfähig. Das eröffnet unseren Unternehmen
neue Möglichkeiten“, sagt Michael
Wellershaus, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse
Remscheid. Das Programm verfolgt
unter anderen das Ziel, Anreize zur Schaffung
von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in den
strukturschwachen Regionen des Landes zu
geben. „Weiterhin wird damit auch der Gedanke
verbunden, potenzielle Investoren für
die jeweilige Region zu interessieren und jungen,
innovativen Unternehmen sowie kleinen
und mittleren Betrieben durch geeignete Rahmenbedingungen
Entwicklungsmöglichkeiten
zu bieten“, ergänzt Volker Pleiß, Bereichsdirektor
Firmenkunden bei der
Stadtsparkasse Remscheid. „Gerade wurden
die Richtlinien des Programms so modifiziert,
dass sich die Förderbedingungen für
unsere heimischen Unternehmen deutlich
verbessert haben“, erläutert Reinhard Steffens
von der GW Partner GbR. Die Berater
von GW Partner sind mit dem Bereich öffentliche
Fördermittel und nicht zurückzahlbarer
Zuschüsse bestens vertraut. Als Netzwerkpartner
unterstützen sie die Sparkasse
Remscheid mit ihrer Expertise bei der Prüfung
und Beantragung von Fördermitteln, so
auch aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen,
wenn sie betriebliche Investitionen
vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte
in einem Fördergebiet in NRW liegt.
Bis zum Jahresende sind Förderquoten von
bis zu 50 Prozent für Sachinvestitionen bei
kleinen, 40 Prozent bei mittleren und 30 Prozent
bei Großunternehmen möglich. So kann
beispielsweise bereits ein kleiner Produktionsbetrieb
mit 40 Beschäftigten und einem
zusätzlichen langfristigen Personalaufbau
von zwei Mitarbeitern einen 50-prozentigen
nicht rückzahlbaren Zuschuss für eine neue
Maschine im Anschaffungswert von 1 Million
Euro erhalten. „Die neue Richtlinie ist bis
zum 31. Dezember 2021 gültig, allerdings
müssen die entscheidungsreifen Anträge bis
zum 30. September beim Fördermittelgeber
vorliegen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf,
wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Projekt
förderungsfähig ist und unterstützen Sie bei
allen Formalitäten“, appelliert Volker Pleiß
an die Unternehmen vor Ort, sich diese
Chance auf eine attraktive Förderung nicht
entgehen zu lassen. Aufgrund des relativ engen
Zeitfensters, sei eine enge und koordinierte
Antragsaufbereitung notwendig.
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Frauenpower für Mettmann
Knapp 70 Teilnehmerinnen gründen Frauennetzwerk
Foto: Shutterstock
Netzwerken ist schon lange
nicht mehr nur ein
Männer-Ding.
Die Vorschlags- und Arbeitsliste war lang,
die bei der Auftaktveranstaltung zur Gründung
eines Netzwerktreffs für Frauen von
knapp 70 Teilnehmerinnen zusammengetragen
worden war: Ein großes Kulturfestival
für Mettmann, eine Ehrenamtsdatei, Stadtplanung
unter Berücksichtigung der Interessen
von Frauen und Kindern, Feminismus,
regelmäßige Treffen für Frauen zum gegen-
seitigen Austausch, starke Frauen für die
Wirtschaft, Mettmann stärker von Düsseldorf
abnabeln und mehr Selbstbewusstsein
für Mettmann zeigen, Frauen und ihre Arbeit
besser darstellen, mehr Informationen
aus der Stadt. Bürgermeisterin Sandra
Pietschmann und die Gleichstellungsbeauftragten
Karen Brinker luden dazu digital
ein, in einem Monat soll das nächste Treffen
stattfinden, sollen Arbeitsgruppen gebildet
und erste Ideen und Vorschläge konkretisiert
werden. Ihren Interessen und Neigungen
entsprechend konnten sich die Teilnehmerinnen
auf unterschiedliche virtuelle
Räume verteilen, die sich mit den Themen
Kultur, Wirtschaft, Bürgerbeteiligung und
Ehrenamt beschäftigten und von Mitarbeiterinnen
der Verwaltung moderiert wurden.
Darüber hinaus gab es einen offenen Bereich,
in dem sich die Frauen austauschten,
die sich für kein spezielles Thema entschieden
hatten. Nach einer Stunde kamen alle
Teilnehmerinnen wieder zusammen, wurden
die Ergebnisse aus den einzelnen Themenräumen
allen vorgestellt.
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Unsere Verbandsgruppe umfasst rd. 620 Mitgliedsunternehmen mit
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der Bergische Unternehmer 05|21 15
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Homeoffice-Nutzung sinkt auf 30,8 Prozent
Der Rückgang zeigt sich quer durch alle Branchen.
Foto: Shutterstock
Die Arbeit zu Hause ist
ein wichtiges Instrument
der Pandemiebekämpfung.
Doch nicht in jeder
Branche kann und wird
das Homeoffice genutzt.
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Im April haben etwas weniger Beschäftigte
das Homeoffice genutzt als im Vormonat.
Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor.
Demnach sank der Anteil auf 30,8 Prozent
der Beschäftigten, die zumindest teilweise
im Homeoffice arbeiteten, von 31,7 Prozent
im März und 30,3 Prozent im Februar. „Die
verschärfte Pflicht zum Heimbüro in Corona-Zeiten
scheint zu verpuffen“, sagt Jean-
Victor Alipour, Experte für Homeoffice
beim ifo Institut. Der Rückgang zeigt sich
quer durch viele Branchen: In der Industrie
educate coach
von 23,4 auf 22,4 Prozent, bei den Dienstleistern
von 42,6 auf 41,1 Prozent und im Handel
von 19 auf 18,9 Prozent der Beschäftigten.
Nur auf dem Bau stieg der Anteil von 8,3 auf
11,3 Prozent. Das ifo Institut schätzt, dass
über alle Branchen 56 Prozent der Beschäftigten
Arbeit im Heimbüro zumindest teilweise
umsetzen könnten. Die Nutzung und
das Potenzial unterscheiden sich aber in großem
Maße nach den Wirtschaftszweigen. An
der Spitze bei der Nutzung liegen die Erbringer
von Dienstleistungen der Informationstechnik.
In der Pharmabranche liegt die Nutzung
bei 39,4, aber 62,6 Prozent wären
möglich. Weit unter ihren Möglichkeiten liegen
Beschäftigte im Landverkehr und bei
Rohrleitungen.
Keine Vorstellungen
vor Publikum
Bis zum Ende der laufenden Spielzeit Anfang
Juli werden keine regulären Aufführungen
vom Tanztheater Wuppertal Pina Bausch
und den Wuppertaler Bühnen. Die Entscheidung
der Wuppertaler Stadtspitze und den
Leitungsteams der Kultureinrichtungen resultiert
aus dem Inkrafttreten des geänderten
Infektionsschutzgesetzes und den aktuell hohen
Corona-Fallzahlen in Wuppertal. Eine
Wiederaufnahme des regulären Vorstellungsbetriebs
vor Publikum sei in den kommenden
Wochen nicht mehr möglich. Oper, Schauspiel
und Sinfonieorchester der Wuppertaler
Bühnen arbeiten weiterhin an zumeist digitalen
Formaten, bei denen der Schutz von Mitwirkenden
gewährleistet ist und zugleich die
Bindung zu den Besucherinnen und Besuchern
erhalten bleibt. Unter wuppertaler-buehnen.de
informieren Oper, Schauspiel und
Sinfonieorchester über Angebote und weitere
Planungen. Termine des Tanztheater Wuppertal
Pina Bausch sind unter pina-bausch.de
zu finden.
16 www.bvg-menzel.de
Handel wandert ins Internet ab
Krise befördert das Sterben der Innenstädte.
Foto: Thomas E. Wunsch
Foto: Shutterstock
häusern und Geschäften erworben hat, unter
dem Niveau des Vorjahres mit einem
Tiefpunkt im Januar 2021. Eine frühere
Studie hatte bereits ergeben, dass die Ersparnisse
der Konsumenten im ersten
Lockdown um rund 20 Prozentpunkte stiegen
und sich im zweiten Lockdown um
weitere rund 20 Prozentpunkte erhöhten.
„In der zweiten Hälfte 2021 werden die
Menschen diese aufgestaute Kaufkraft ausgeben.
Der Handel muss sich etwas einfallen
lassen, wenn sie die Leute dann wieder
in die Geschäfte locken wollen“, sagt
Falck.
Verwaiste Städte sind
trist und öde. Dem muss
entgegengewirkt werden.
Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher
gewöhnen sich zunehmend daran, Bekleidung
sowie Haushaltswaren und -geräte
im Internet zu kaufen. Das ist das
Ergebnis einer aktuellen Auswertung des
ifo-N26-Wirtschaftsmonitors.
Die Forscher verglichen Offline- und Onlinekäufe
2020/2021 zur Situation vor der
Pandemie. Während der Öffnungen im
Sommer 2020 war das Verhältnis Offlinezu
Onlinehandel wieder nahezu auf Vorkrisenniveau.
Doch seitdem zog der Onlinehandel
fast stetig an und lag Anfang
Dezember zum Weihnachtsgeschäft bei
250 Prozent des Vorkrisenniveaus bei
Haushaltsgeräten, im Februar sogar bei 350
Prozent. „Spätestens seit letztem Sommer
beobachten wir massive Strukturverschiebungen
hin zum Onlinegeschäft – auch
jenseits der Lockdowns. Unsere Daten legen
den Schluss nahe, dass die Krise das
Sterben der Innenstädte befördert“, interpretiert
Oliver Falck, Leiter des Zentrums
für Industrieökonomik und neue Technologien
das Ergebnis. Seit Anfang Dezember
liegen die stationären Einkäufe in den beiden
untersuchten Produktgruppen, die man
traditionell in den innerstädtischen Kauf-
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der Bergische Unternehmer 05|21 17
TITEL ERBEN UND VERERBEN
Text: Stefanie Bona
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Erben und Vererben –
(fast) jeder Nachlass
sollte geregelt sein
der Bergische Unternehmer 05|21 19
TITEL ERBEN UND VERERBEN
Zehn neue Urteile zum Erbrecht stellt alleine der Deutsche Anwaltsverein auf seiner
Website im Zeitraum von Oktober 2020 bis April 2021 vor. Das Spektrum reicht
vom „Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft durch Grundschulden
gesicherte Verbindlichkeiten“ über „Anforderungen an maschinell erstellte Ausfertigungen
eines Erbscheins“ bis hin zur „Anfechtung der Ausschlagung wegen
falscher Überzeugung von Überschuldung“. Soll sagen: Das Erbrecht in Deutschland
ist eine komplexe und komplizierte Rechtsmaterie und bietet immer wieder
Anlass zur juristischen Klärung. Was auch - und nicht selten - an der Unwissenheit
oder falschen Vorstellungen der Erblasser liegt. Hinzu kommen veränderte
Familienstrukturen und eine demographische Entwicklung, die die Menschen immer
älter werden lässt. So können auch dementielle Veränderungen dazu führen, dass
der letzte Wille nicht mehr entsprechend formuliert werden kann. Auch unter diesen
Gesichtspunkten ist eine Nachlassplanung mit juristischem Beistand zwar
nicht zwingend notwendig, aber in sehr vielen Fällen empfehlenswert.
20 www.bvg-menzel.de
Besiegelt: Ein notariell
beurkundetes Testament
bietet immer
noch die größte Sicherheit.
Ob nun ein Testament verfasst
wird oder nicht, weil man mit
der gesetzlichen Erbfolge zufrieden
ist – die Erben sollten
auf jeden Fall wissen, wo entsprechende
Dokumente, Vermögensgegenstände,
Konten, Depots, Schließfachschlüssel
und mehr zu finden sind. Denn nicht
immer sind alle Rechtsbeziehungen und Vermögenswerte
des Erblassers bei denen, die es nach
seinem Tod angeht, hinlänglich bekannt. Hier
sollte man Vorsorge treffen, damit Erben im
Ernstfall unkompliziert und schnell an die relevanten
Informationen gelangen. Und: Unklare
oder missverständliche Nachlassregelungen haben
schon zu manchem Familienstreit geführt, der zu
Lebzeiten der Erben nicht wieder beigelegt wurde
und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen
hat. Das kann man den Hinterbliebenen ersparen,
wenn man rechtzeitig und rechtsicher Vorsorge
für den Todesfall trifft und sich dabei
möglichst juristisch beraten lässt oder sich zumindest
bei Detailfragen Expertise einholt.
Die gesetzliche Erbfolge
Wer darauf vertraut, dass das Gesetz hinsichtlich
des eigenen Erbes schon alles „richtig“ regelt,
liegt gar nicht mal so selten daneben. Im Falle des
Ehepaares, das seit 50 Jahren in trauter Eintracht
zusammenlebt und ein gemeinsames Kind hat, zu
dem ein gutes Verhältnis besteht, mag das zutreffen.
Die Realität sieht heute aber anders aus.
Wenn kein Testament existiert, tritt die gesetzliche
Erbfolge ein: Das heißt: Die Erben erster Ord-
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der Bergische Unternehmer 05|21 21
TITEL INTERVIEW ERBEN UND VERERBEN
Auf das Ergebnis
kommt es an
Die gesetzliche Erbfolge ist formal eindeutig, kann aber eklatant dem widersprechen,
was sich der Erblasser für seinen Nachlass wünscht. Welche
Fallstricke beim Thema Erbe lauern und was für eine juristische Beratung
spricht, erläutert Christoph Dahlkamp im Gespräch mit dem „Bergischen Unternehmer“.
Der Jurist ist Notar in Wuppertal-Elberfeld und Sprecher der
Rheinischen Notarkammer im Bezirk Wuppertal.
Herr Dahlkamp, muss wirklich jeder Nachlass
geregelt werden?
Bei dieser Frage müssen wir unterscheiden: Geht
es um die Nachlassabwicklung im Nachhinein
oder um Vorab-Regelungen für den Todesfall. Natürlich
muss jeder Nachlass abgewickelt werden
in dem Sinne, dass nach dem Tod unter anderem
Konten und Verträge gekündigt und Wohnungen
aufgelöst werden müssen. Wenn es darum geht,
Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, ist
entscheidend, was der Erblasser sich vorstellt.
Wenn nichts mittels Testament geregelt wird,
greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann im Sinne
des Verstorbenen funktionieren. Sehr häufig
liegen die Dinge allerdings sehr viel komplexer.
Letztlich geht es doch darum, dass das Ergebnis
dem Willen des Erblassers entspricht. Wer sich da
alleine auf den Gesetzgeber verlässt, wird unter
Umständen seinen letzten Willen nicht wie gewünscht
durchsetzen können.
Welche Kriterien sprechen für eine juristische
Beratung? Ist beispielsweise die Vermögenshöhe
ein Kriterium?
Die Vermögenshöhe ist insofern ein Kriterium,
weil der Schaden größer ist, wenn zum Beispiel
steuerliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden.
Unklare Formulierungen können Streit bei den
Hinterbliebenen auslösen und letztlich dazu führen,
dass sich Gerichte mit dem letzten Willen des
Erblassers auseinandersetzen. Sie müssen dann
eine Einschätzung darüber vornehmen, was sich
der Verstorbene hinsichtlich seines Erbes wohl
vorgestellt haben mag. Das ist schwierig und muss
auch nicht immer zutreffend sein. Insofern führt
eine juristische Beratung sicherlich dazu, dass das,
was man hinsichtlich des eigenen Nachlasses
möchte, auch rechtssicher umgesetzt wird.
Familiäre Strukturen sind heute nicht mehr so
eindeutig wie noch vor einigen Jahrzehnten.
Nimmt das Einfluss auf die Nachlassregelung?
Wird das Konstrukt „Patchworkfamilie“ oft unterschätzt?
22 www.bvg-menzel.de
man sich auf jeden Fall frühzeitig beraten lassen,
um ein Testament darauf abzustimmen und eventuell
auch schon zu Lebzeiten Schenkungen zu
vollziehen.
Und was ist beim Vererben von Betriebsvermögen
zu beachten – für den Nachlassgeber
und den Nachlassnehmer?
Bei der Nachfolgeplanung für ein Unternehmen
stellen sich eine Vielzahl von Fragen, neben unternehmerischen
auch juristische und steuerliche.
Im Hinblick auf Betriebsvermögen sind stets besondere
steuerliche Fragen zu berücksichtigen,
damit zum Beispiel nicht ungewollt Gewinne realisiert
werden und versteuert werden müssen. Ein
Unternehmertestament muss stets auf die gesellschaftsrechtliche
Situation des Unternehmens
und die familiäre Situation des Betriebsinhabers
angepasst werden.
Notar Christoph Dahlkamp
ist Sprecher der Rheinischen
Notarkammer im
Bezirk Wuppertal.
Generell muss man bei einer komplexeren Familienstruktur
mehr bedenken. Häufig gibt es falsche
Vorstellungen darüber, wer was vom Erbe bekommt.
Kommt es zum Beispiel zu einer Reihenfolge
von Todesfällen, die man nicht erwartet hat,
kann es dazu führen, dass bei gesetzlicher Erbfolge
der Nachlass beim Ex-Partner des Ehemanns
oder der Ehefrau und damit in einer fremden Familie
landet. Auch kann man kann immer wieder
feststellen, dass es große Unkenntnis zur Frage
der Pflichtteilsansprüche gibt. Insofern ist gerade
bei wiederverheirateten Paaren mit Kindern aus
erster Beziehung besondere Vorsicht geboten und
eine professionelle Testamentsgestaltung von
Vorteil.
Welche Fragen sollten beim Nachlass von großen
Vermögen eine Rolle spielen?
Hier sind zusätzlich erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte
besonders wichtig. Wenn man so ein
großes Vermögen hat, dass mehr vorhanden ist,
als die gesetzlichen Freibeträge ausmachen, sollte
Gibt es Besonderheiten, die auf eine Vielzahl
der typisch bergischen Mittelständler zutreffen?
Für viele Unternehmen, die sich ja in unserer Region
häufig im Familieneigentum befinden, stellt
sich die Frage eines geeigneten Nachfolgers oder
einer geeigneten Nachfolgerin. Damit sollte man
sich frühzeitig und fortlaufend auseinandersetzen.
Es gibt Unternehmer, die sich einmal im Jahr hinsetzen
und genau über die Frage „Was passiert
wenn?“ nachdenken. Sie überlegen: „Passt das
noch, was ich mir überlegt habe?“ Es macht
wirklich Sinn, dieses Thema nicht auf die lange
Bank zu schieben und es als laufenden Prozess
anzusehen, der immer wieder aktuell betrachtet
werden muss. Dabei sollte man die nächste Generation
einbinden – auch diejenigen, die nicht als
Nachfolger vorgesehen sind oder dies vielleicht
auch nicht anstreben. Im Testament sollte geregelt
sein, wie man eine gerechte Lösung im Einklang
mit den Erben hinbekommt.
Welche Rolle spielt der Faktor Zeit? Mit anderen
Worten: Wie früh sollte man sich mit dem
Thema Nachlassregelung beschäftigen – gerade
als Unternehmer?
Sofort, ohne Verzögerung! Das kann ich nur immer
wieder empfehlen. Selbst wenn man gerade
ein Unternehmen übernommen oder gegründet
der Bergische Unternehmer 05|21 23
TITEL INTERVIEW ERBEN UND VERERBEN
hat, sollte man sich mit dem eigenen Nachlass beschäftigen.
Es gibt keinen guten Grund, das aufzuschieben,
auch wenn das Tagesgeschäft viel
Zeit und Kraft erfordert. Dabei ist ja nicht nur der
Todesfall zu berücksichtigen, sondern auch längere
oder andauernde Ausfälle etwa durch Krankheit
oder einen Unfall.
Wann muss, wann sollte ein Nachlass notariell
geregelt werden?
Kein Nachlass muss notariell geregelt werden.
Ein handschriftliches Testament ist auch ohne
eine notarielle Beurkundung wirksam. Bedenken
sollte man aber die Punkte, die wir schon angesprochen
haben: Entspricht also das Ergebnis
dem, was sich der Erblasser vorgestellt hat? Hinzu
kommt, dass ein Testament, das zu Hause im
Schrank aufbewahrt wird, immer auch in die falschen
Hände geraten kann. Ein notariell beurkundetes
Testament wird entweder beim Notar selbst
oder beim Nachlassgericht amtlich verwahrt. Damit
ist man schon mal auf der sicheren Seite. Außerdem
bestätigt der Notar zweifelsfrei die Testierfähigkeit,
dass also der Erblasser zum
Zeitpunkt der Testamentsaufstellung voll geschäftsfähig
war. Weiterhin ist ein notarielles
Testament ein Ersatz für einen Erbschein und ein
rechtssicheres Dokument bei der Vorlage von
Banken und Behörden. Dies spart den Erben also
auch Kosten und Zeit. Tatsächlich werden die für
ein Testament anfallenden Notarkosten häufig
überschätzt. Der Gesetzgeber hat die Kosten so
ausgestaltet, dass jeder sich dies leisten kann.
Beispielsweise beträgt die notarielle Beurkundungsgebühr
bei einem Vermögen von 50.000 €
nur 165,00 €, bei 200.000 dann € 435 € In vielen
Fällen sind die Notarkosten für ein Testament im
Ergebnis deutlich günstiger als mögliche Folgekosten
z.B. für Erbscheine nach dem Tod. Ein
ganz wesentlicher Vorteil ist aber auch, dass der
Notar nicht nur beurkundet, sondern auch umfassend
berät. Er erforscht mit gezielten Fragen den
letzten Willen des Erblassers und führt ihm vor
Augen, was vom Erblasser vielleicht noch gar
nicht bedacht wurde. Im Falle von Immobilienbesitz
würde ich immer zu einem notariellen Testament
raten.
Ist es nötig bzw. sinnvoll, neben der juristischen
Beratung auch die steuerliche Expertise
mit ins Boot zu nehmen?
Eine seriöse, erbrechtliche Beratung kann ohne
Kenntnisse und Besprechung der erbschaftssteuerlichen
Rahmenbedingungen gar nicht erfolgen.
Sicher kennen sich Notare und Rechtsanwälte
auch mit diesen Fragen des Steuerrechts aus. Es
ist aber nie falsch, sich weiterer Expertise zu bedienen
– gerade bei hohen Vermögen oder besonderen
Familien- oder Unternehmenskonstellationen
und in jedem Fall dann, wenn der juristische
Experte dies anrät.
Was wird aus Ihrer Sicht beim Thema „Erben
und Vererben“ am häufigsten falsch gemacht?
Ganz klar, dass Dinge zu spät geregelt werden
und dann im Todesfall das „Kind schon in den
Brunnen gefallen“ ist. Vielfach wird beim Thema
Vererben wie selbstverständlich von bestimmten
Ergebnissen ausgegangen, die sich dann nicht so
darstellen wie gewünscht. Gleiches gilt genauso
für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,
auch dies wird häufig verdrängt. Es gibt gute
Gründe, das Ganze rechtzeitig und in Ruhe in
den Blick zu nehmen.
Mit Notar Christoph Dahlkamp sprach
Stefanie Bona.
Foto: privat
Vielfach wird beim Thema „Vererben“ wie selbstverständlich
von bestimmten Ergebnissen ausgegangen, die sich dann nicht
so darstellen wie gewünscht.
24 www.bvg-menzel.de
Fortsetzung von Seite 21
nung erben zuerst: Das sind Kinder, Enkel und
Urenkel. Gibt es aus dieser Gruppe niemanden,
erben Eltern und Geschwister als Erben zweiter
Ordnung. Ist in diesen Angehörigenverhältnissen
auch niemand zu finden, erben Onkel, Tanten,
Cousins und Cousinen. Der Ehegatte erbt neben
den Verwandten der ersten Ordnung, also Kindern
und Enkeln, ein Viertel und neben Verwandten
der zweiten Ordnung, also Eltern und Geschwistern
des Erblassers, die Hälfte. Damit ist der Ehepartner,
der den anderen überlebt, aber nicht testamentarisch
bedacht worden ist, also nicht
zwangsläufig Alleinerbe. Sollte es zum Beispiel
noch einen Neffen oder eine Nichte geben, wird
der hinterbliebene Partner nur zu einem Dreiviertel
als Erbe bedacht. Daher wird gemeinhin geraten,
ein so genanntes „Berliner Testament“ aufzusetzen.
Damit setzen sich Ehepartner oder
eingetragene Lebenspartner wechselseitig zu Alleinerben
ein. Was aber auch nicht zweifelsfrei im
Erbfall so über die Bühne geht, wie sich die Ehepartner
das gedacht haben.
Testament ersetzt Erbfolge
Die gesetzlichen Grundlagen sollte man sich bewusst
machen und dann möglicherweise reagieren,
wenn man sein Erbe anders geregelt haben
möchte. Dies sollten auch junge Ehepaare oder
Lebensgemeinschaften berücksichtigen, damit im
Todesfall eines Partners der andere wirtschaftlich
abgesichert ist und nicht womöglich das gerade
erworbene Haus, den Pkw oder sonstige Vermögensgegenstände
mit anderen Angehörigen teilen
muss oder auf deren Wohlwollen angewiesen ist.
Ein rechtssicher formuliertes Testament, das die
gesetzliche Erbfolge ersetzt, ist in jedem Falle
sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen,
die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens
geregelt werden muss oder eine unwirtschaftliche
Verteilung des Nachlasses unter einer
Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden
soll, rät das Bundesjustizministerium.
Den letzten Willen gestalten
Dr. Bernhard Meiski, selbstständiger Fachanwalt
für Steuer- und Erbrecht in Remscheid, weiß aus
langjähriger Erfahrung, welche Problematiken ein
ungeklärter oder nur vermeintlich geklärter Nachlass
mit sich bringen kann. „Man kann dabei unendlich
viel falsch machen und es wird auch unendlich
viel falsch gemacht“, sagt er. Das Berliner
Testament könne funktionieren, berge aber gerade
bei wiederverheirateten Partnern reichlich Konfliktpotential.
Ein „Klassiker“ in der anwaltlichen
Praxis seien Pflichtteilsansprüche, die die leiblichen
Kinder des Erblassers gegenüber seiner
zweiten Ehefrau, demnach der Stiefmutter, geltend
machten. Genauso würden in steuerrechtlicher
Hinsicht viele Fehler gemacht, unter Umständen
bringe man die Erben um mögliche
Freibeträge. Ursächlich für derlei Probleme und
Unstimmigkeiten seien falsche Vorstellungen über
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der Bergische Unternehmer 05|21 25
TITEL ERBEN UND VERERBEN
Die Unterschrift muss zwingend
eigenhändig sein, also
vom Erblasser selbst herrühren.
Würde ein Dritter unterschreiben,
wäre das Testament
unwirksam.
Erbfolge und Erbrecht. „Manche Dinge werden
nicht bedacht, an andere will man gar nicht denken.
Und schon sind mitunter tragische Fälle vorprogrammiert“,
so der Jurist. Auch von eigenen
Recherchen im Internet kann er nur abraten. „Man
denkt, jetzt sei alles geregelt, und hat `zig Fallstricke
übersehen.“ Die Nachlassregelung bzw. das
Testament habe sehr viel mit Gestaltung zu tun.
Der Letzte Wille müsse buchstäblich gestaltet
werden, damit er nach dem Tod des Erblassers wie
gewünscht und vorgesehen umgesetzt werden
könne.
Frage der Testierfähigkeit
In der heutigen Zeit, wo Erben in der Regel 50, 60
Jahre oder älter und längst wirtschaftlich unabhängig
seien, ginge es vielfach gar nicht mehr so
sehr ums Geld. „Erben und Vererben ist in hohem
Erben und vererben ist in hohem Maß emotional
besetzt. Das sollte man als Erblasser nicht
außer Acht lassen.
Maß emotional besetzt. Auch dass sollte man als
Erblasser nicht außer Acht lassen“, sagt Dr. Meiski,
der regelmäßig im Kollegenkreis über das
Erbrecht und neue Gesichtspunkte referiert. So
führt er einen weiteren Punkt an, der zunehmend
in Erscheinung tritt: „Die Problematik eines –
möglicherweise – dementen Erblassers begegnet
uns mit zunehmender Lebenserwartung immer
öfter“, stellt er fest. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung
sei heute über 80 Jahre alt. Damit einher
ginge die Tatsache, dass immer mehr Menschen
an Demenz litten.
„Uns als Erbrechtler begegnen diese Fälle zunehmend
in zwei Varianten: Die erste ist die, dass immer
mehr Testamente angefochten werden, weil
der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen Verfügung
nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei.“
Die zweite Variante sei, dass der Erblasser zu
Lebzeiten seine Geschäfte nicht mehr selbst erledigen
könne und sie in die Hand eines anderen,
meist eines eigenen Kindes lege. Dies geschehe
dann in Form einer Vorsorge- oder auch Bankvollmacht.
„Nicht selten werden solche Vollmachten
missbraucht oder aber die Geschwister bzw.
die Erben haben den Verdacht eines Vollmachtsmissbrauches“,
zählt der Rechtsanwalt auf. Wie
die aktuelle Rechtssprechung zeigt, müssen sich
26 www.bvg-menzel.de
immer häufiger Gerichte mit der Frage beschäftigen,
ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung
des Testaments testierfähig gewesen ist. Und
hier wird es kompliziert: Zwar handele es sich bei
der Frage der Testierfähigkeit um eine juristische
Frage, gleichwohl bedürften die Gerichte zu ihrer
Beantwortung sachverständiger Hilfe, führt Dr.
Meiski aus: „Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt
der Testamentserrichtung testierfähig war
oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung
in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen
Sachverständigen beantworten.“ Also hier
auch wieder ein Argument für eine frühzeitige
Beschäftigung mit dem Thema. „Jeder, der nicht
schon ein Testament gemacht hat, macht es möglicherweise
zu spät“, warnt der Anwalt.
Eventualitäten mitdenken
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht haben
es im Kanzleialltag mit verantwortungsvollen
Erblassern zu tun, die ihren letzten Willen zweifelsfrei
geregelt haben möchten und auf eine fundierte
Beratung setzen. Genauso aber mit Erben,
die begründet und unbegründet Zweifel an der
Nachlassregelung hegen. Hier und da zeigt sich,
wie sinnvoll und wichtig eine rechtssichere Festlegung
des Erbes ist, die in sehr vielen Fällen kaum
ohne juristische Beratung auskommt. Das trifft
ganz besonders auf größere Vermögen, auf Immobilieneigentum
und auf unternehmerische Nachfolgeplanungen
zu. Eventualitäten sollten immer
mit bedacht werden. Geschieht dies nicht, kann
das weitreichende Folgen haben, die gerade im
Fall von Unternehmen katastrophal für ganze Familien
und Belegschaften enden können.
Dr. Bernhard Meiski ist selbstständiger
Rechtsanwalt in
Remscheid und Experte im Bereich
Erb- und Steuerrecht. Regelmäßig
informiert er im Kollegenkreis
über aktuelle
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der Bergische Unternehmer 05|21 27
TITEL ERBEN UND VERERBEN
Was passiert mit meinen Daten?
Die Regelung des digitalen Nachlasses sollte nicht aus den Augen verloren werden.
In einem Punkt hatten es frühere Generationen
sicherlich leichter: Die Nachlassregelung
war übersichtlicher. Denn zu Vermögen, Vermögensgegenständen,
Immobilien etc.
kommt heute der digitale Nachlass hinzu, der keinesfalls
außer Acht gelassen werden sollte. Nahezu
jeden geht das Thema an. Laut Statistikportal „Statista“
lag der Anteil der Internetnutzer in Deutschland
im Jahr 2020 bei 94 Prozent und damit fünf
Prozent höher als im Vorjahr. Das digitale Erbe tangiert
verbraucherrechtliche, datenschutzrechtliche,
erbrechtliche und urheberrechtliche Fragestellungen.
Der Bundesgerichtshof hat zur Vererblichkeit
von Nutzungsverträgen mit sozialen Netzwerken
festgestellt, dass das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs
auch für den digitalen Nachlass uneingeschränkt
Anwendung findet. Danach rückt der
Erbe auch hinsichtlich des digitalen Nachlasses
vollständig an die Stelle des Erblassers, erläuterte
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu
einer Studie des Fraunhofer Instituts aus 2019, die
sich mit dem Thema aus rechtlicher und techni-
28 www.bvg-menzel.de
scher Sicht beschäftigte. Auch wenn die grundlegenden
erbrechtlichen Fragen weitgehend geklärt
sind, sollte man sich frühzeitig mit der Regelung
des digitalen Erbes befassen. Dies umfasst genauso
den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit beispielsweise
durch Krankheit oder Unfall.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Als „Digitaler Nachlass“ werden zusammenfassend
die unterschiedlichen Rechtspositionen der
oder des Verstorbenen im Internet bezeichnet.
Dazu gehören die Vertragsbeziehungen des Internetnutzers
zu Telekommunikationsanbietern und
Internetdienstleistern sowie zu Anbietern sozialer
Netzwerke oder virtueller Konten. Auch Eigentumsrechte
an Hardware, Nutzungsrechte an der
Software sowie Urheberrechte beispielsweise für
im Netz hinterlegte Fotos, Foreneinträge oder
Blogs zählen dazu. Nicht zu vergessen die im
elektronischen Handel erworbenen Bonuspunkte
und Rabatte, wie etwa Bonusmeilen von Fluggesellschaften
sowie Guthaben bzw. Verpflichtungen
bei Online-Zahlungsdiensten. Insgesamt lässt
sich der digitale Nachlass also als die „Gesamtheit
des digitalen Vermögens“ definieren. Nach einem
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der digitale
Nachlass wie das Erbe von Gegenständen
zu behandeln.
Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen
an Online-Diensten gehen auf die Erben
über. Sie können über alle persönlichen Daten des
Verstorbenen in E-Mail-Diensten und über seine
Konten in sozialen Netzwerken verfügen. So gehen
bestehende Verträge, also auch Abonnements
und kostenpflichtige Mitgliedschaften, im Todesfall
in der Regel auf die Erben über. Zu beachten
ist allerdings, dass Daten auf einem lokalen Speichermedium
in anderer Weise überlassen werden
als eine Online-Vertragsbeziehung.
Was muss geregelt werden?
Genauso, wie die Erben wissen sollten, wo Schlüssel
bzw. Zugang zu Testament, Vorsorgevollmachten,
Patientenverfügungen und vorhandenen
Schließfächern zu finden sind, sollten sie auf eine
übersichtliche Zusammenstellung aller Informationen
zum digitalen Nachlass des Erblassers zu-
rückgreifen können. Erben sollten sich nach dem
Tod des Erblassers möglichst schnell einen Überblick
verschaffen können, welche Online-Dienste
genutzt wurden und welche Regelungen dort für
den Todesfall jeweils gelten, etwa ob die Nutzungsbefugnis
automatisch erlischt oder eine
Kündigung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere
dann, wenn es um vermögensrelevante Daten
geht. Das bedeutet eine Zusammenstellung aller
genutzten Online-Dienste und Aktivitäten mit den
entsprechenden Zugangsdaten und Passwörtern
sollte notariell oder an einem sicheren Ort, über
den der Erbe oder die Erben informiert sind, hinterlegt
werden.
Dies kann als ausgedrucktes Dokument oder auf
einem verschlüsselten USB-Stick geschehen.
Doch Achtung: Diese Daten immer mal wieder
anschauen und aktualisieren. Dazu gilt es, sich
erst einmal selbst einen Überblick über die genutzten
Online-Dienste und -Aktivitäten zu verschaffen.
Dabei wird man vermutlich mehr oder
weniger verwundert feststellen: Es sind ganz
schön viele.
Welche Fragen sind zu klären?
Zu überlegen und zu entscheiden ist, wer überhaupt
Zugang zu digitalen Daten wie etwa dem E-
Mail-Postfach, den online verwalteten Konten
oder dem Online-Kaufhaus erhalten soll? Eine
Möglichkeit ist, eine Person des Vertrauens mittels
Vollmacht, die über den Tod hinaus gelten
sollte, zu einer Art digitalen Nachlassverwalter
bzw. -verwalterin zu bestimmen. Wer dezidierte
Angaben dazu macht, welche Daten gelöscht, welche
Verträge gekündigt und was mit dem Profil in
den Sozialen Medien geschehen soll, macht es
dem Erbnehmer leichter.
Ebenso kann festgelegt werden, was mit Geräten
wie Computer, Smartphone, Tablet und den dort
gespeicherten Daten geschehen soll. Der digitale
Nachlass kann auch im Testament geregelt werden.
Um dies rechtssicher zu gestalten, lohnt sich
eine Beratung vom Notar oder Anwalt. Egal, für
welche Vorkehrungen man sich entscheidet: Je
übersichtlicher alle benötigten Informationen festgehalten
wurden, desto leichter fällt die Abwicklung
des digitalen Erbes.
der Bergische Unternehmer 05|21 29
ERFOLGREICH BERGISCH HANDWERK HEUTE
Macher trifft Vorschrift
Regeln gehören im Handwerk zum Alltag. Ohne Richtschnur liefe vieles schief
am Bau. Ohne Vorgaben geriete so manches aus den Fugen. Solange Vorschriften
zu einem guten Ergebnis beitragen, bleibt also alles im Lot. Doch was geschieht,
wenn beim Regeln das rechte Maß und Ziel verloren gehen? Dann ist
der Weg zum Erfolg mit bürokratischen Stolpersteinen gepflastert, die es zu
überwinden gilt.
Auch wenn die Politik sich eifrig bemüht
und ein Bürokratie-Entlastungsgesetz
nach dem anderen mit millionenschwerem
Einsparvolumen verabschiedet: In
der Praxis ist nur wenig Besserung zu spüren. Die
Wirtschaft ächzt unter Auflagen und Pflichten;
besonders kleine und mittlere Betriebe sind vielfach
überfordert, den umfangreichen Mehraufwand
zusätzlich zum eigentlichen Tagesgeschäft
zu bewältigen.
So kann die Vorbereitung zur Teilnahme an einer
öffentlichen Ausschreibung durchaus zwei Tage
dauern, selbst wenn das Projekt selbst nur eine
Woche in Anspruch nimmt. Ebenso verlangt die
Umsetzung der komplizierten EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung
jede Menge Zeit – immer
dabei eine latente Angst im Nacken, trotz aller
Sorgfalt juristisch nicht einwandfrei die
Gesetze zu befolgen.
Fatale Folgen der Bürokratie
Hans Peter Wollseifer, Zentralverbandspräsident
des Deutschen Handwerks, beklagt, dass Handwerker
immer mehr Zeit am Schreibtisch verbringen
statt in der Werkstatt oder beim Kunden zu
sein. Nicht zuletzt wegen der bürokratischen Hürden
müssten Auftraggeber oft Wochen warten, bis
ein Handwerker zu ihnen kommt. So könne es
nicht weitergehen. Schließlich hätten Handwerker
ihren Beruf nicht gelernt, um als Buchhalter zu
enden. In der Tat kann bürokratische Überregulierung
zu fatalen Entscheidungen führen. Laut
Wollseifer spielen bereits etliche Unternehmer im
Handwerk mit dem Gedanken, ihren Betrieb aufzugeben.
Andere haben aus demselben Grund
Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden.
Ebenso schreckt der Wust an Bürokratie so manchen
potenziellen Gründer ab, den Sprung in die
Selbständigkeit zu wagen.
Oft an der Realität vorbei
Erschwerend kommt hinzu, dass es beim Verhältnis
zwischen Handwerk und Staat mitunter nicht
zum Besten steht. Häufig haben Handwerker das
Empfinden, unter Generalverdacht gestellt zu
werden, weil in den Vollzugsbehörden das Vertrauen
in die Rechtstreue von Betrieben fehlt. Der
ZDH sieht hier eine Bringschuld der Politik. Firmen
sollten zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten
eines Gesetzes genügend Zeit zur Umstellung
bekommen.
Darüber hinaus sollten Verordnungen und Gesetze
klar und verständlich formuliert werden. Oft
sind neue Vorschriften zudem zu unflexibel und
kompliziert, um ohne Weiteres angewendet zu
werden. Im Übrigen seien sie für die Macher vor
Ort im Handwerk und nicht für Rechtsanwälte
und Steuerberater geschrieben worden.
30 www.bvg-menzel.de
Auch für das Handwerk
ist die Digitalisierung
§überlebenswichtig.
der Bergische Unternehmer 05|21 31
ERFOLGREICH BERGISCH HANDWERK HEUTE
§
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer stellt • Aufbewahrungsfrist im Gefahrstoffrecht
fest: „Überbordende Bürokratie erweist sich immer
häufiger als Betriebskiller. Es sei eine der nung verpflichtet Arbeitgeber, ein Verzeichnis
Papierkram ohne Ende. Die Gefahrstoffverord-
drängendsten Aufgaben der Politik, Belastungen ihrer Mitarbeiter zu führen, die mit krebserzeugenden
Stoffen arbeiten. Und diese Liste 40
spürbar zu mindern. Doch das, was bislang beim
Bürokratieabbau gemacht wurde, kommt in der Jahre aufzuheben. Viel zu lange, sagt das ZDH,
Praxis nicht an.“ Deshalb mache es Sinn, mehr als und schlägt stattdessen zehn Jahre vor.
bisher die Erfahrung der Praxis in die Gesetzgebungsverfahren
mit einzubeziehen. Damit bestünde
die Chance, Regeln und Vorgaben so zu gestal-
Zu groß für zahlreiche Betriebe und daher ab-
• Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen
ten, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und schreckend. Der Handwerksverband teilt diese
Leistungsfähigkeit der Handwerksfirmen orientierenreichenden
Unterlagen müsse im richtigen Ver-
Auffassung und meint, der Umfang der einzuhältnis
zum Auftragsvolumen stehen. Außerdem
wäre es sinnvoll, nur solche Dokumente
Streichen und optimieren, wo nötig.
vorlegen zu müssen, die bei der Verwaltung
Wie das praktisch aussehen könnte, noch nicht vorhanden sind.
zeigen diese Beispiele.
Politik zeigt sich einsichtig
• Umfassende Informationspflichten beim
Datenschutz
Der Hilferuf an die Adresse der Politik scheint anzukommen.
Unter anderem ist aus dem Bundes-
Für viele Betriebe ein Ärgernis, weil praxisfern.
Eine überzeugende Alternative wäre es, wirtschaftsministerium zu vernehmen, dass der
die Informationspflicht bei Verarbeitungsprozessen
ohne Risiko in ein Auskunftsrecht des prägender Bestandteil der Mittelstandsstrategie
Abbau von Bürokratie ein wichtiges Anliegen und
Kunden umzuwandeln. Mit anderen Worten: sei. Klartext kommt auch aus Niedersachsen. Hier
Kunden sollen die Informationen erhalten, sieht Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann
wenn sie danach fragen.
sogar die Corona-Krise für den Standort Deutschland
als eine Gelegenheit, die Rückführung überflüssiger
Bürokratie voranzutreiben.
• Kfz-Steuer bei Pritschenwagen
Wenn Pritschenwagen mit Doppelkabine vermehrt
als PKW und nicht mehr als LKW einge-
bei der Bewältigung der Pandemie eine hohe Dy-
Es habe sich gezeigt, dass Verwaltung und Politik
stuft werden, bedeutet das für den betroffenen namik entwickelt hätten. Das Home-Office sei vielerorts
kaum noch wegzudenken, Melde- und Be-
Betrieb mehr Kosten und mehr Zeit durch ein
aufwändiges Einspruchsverfahren mit Beweislast.
Wesentlich besser: Gewerblich genutzte gesetzt. Neue Förderprogramme würden aufgelegt,
richtspflichten seien vorübergehend außer Kraft
Pritschenwagen mit Doppelkabine, die bereits Gesetze innerhalb von Wochen auf den Weg gebracht.
zulassungsrechtlich als LKW gelten, auch bei
der Kfz-Steuer als Lastwagen zu behandeln. Dieser Schwung sollte in die Nach-Corona-Zeit
mitgenommen und dort etabliert werden. Auf diese
Weise könnte insbesondere der Mittelstand nachhaltig
von bürokratischen Lasten befreit werden.
Etwa durch die Verringerung von Dokumentationspflichten,
durch eine Überarbeitung des Hygie-
Es hat sich gezeigt, dass Verwaltung und
Politik bei der Bewältigung der Krise eine hohe neleitfadens für Bäckereien und Konditoreien oder
Dynamik entwickeln.
Hans Peter Wollseifer,
Präsident Zentralverband
des
Deutschen Handwerks
auch durch eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes.
32 www.bvg-menzel.de
Weg damit und besser machen!
Die Bürokratie im Handwerk entwickelt sich
zur Dauerbaustelle, auf der nichts mehr so
richtig voran geht. Deshalb hat sich der
Zentralverband der Branche bei seinen Mitgliedern
umgehört und Ursachenforschung
betrieben. Bei ihrem Hindernislauf durch den
bürokratischen Wildwuchs haben die Verbandsexperten
52 Hürden entdeckt, die den
Arbeitsfortschritt im Handwerk erheblich verzögern.
Daher der dringende Appell an den
Gesetzgeber: Weg damit und besser machen!
Denn unnötigen Ballast, der Zeit vergeudet
und Kosten treibt, braucht kein wirtschaftlich
orientierter Handwerksbetrieb.
Es gibt folglich viel zu tun. Der Katalog des
ZDH zum Abbau der bürokratischen Hemmnisse
hat es in sich. Dazu zählen unter anderem
diese Forderungen:
• Befreiung von der Bonpflicht erleichtern
• Rechtsanspruch auf verbindliche Auskünfte
von Finanzbehörden einführen
• Handels- und steuerrechtliche Vorschriften
bei der Gewinnermittlung harmonisieren
• Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeträgen
abschaffen
• Datenbank über Bauträger nach § 13b UStG
einrichten
• Einheitlichkeit bei der elektronischen Rechnung
an öffentliche Auftraggeber sicherstellen
• Keine Doppelprüfung beim Messen und
Eichen
• Aufwand bei Ausschreibungen reduzieren
• Beratungsförderung überarbeiten
• KfW-Anträge vereinfachen
• Bedingungen bei der LKW-Maut verbessern
• Doppelte Fahrzeugprüfungen vermeiden
• Verpflichtungen im Datenschutz praktikabel
gestalten
• Bei Genehmigungsverfahren eine digitale
Akte einrichten
• Mindestlohn-Dokumentationspflicht weit
gehend streichen
Digital geht’s vorwärts
Nun ist es gut und schön, darauf zu warten, dass
die Politik im Sinne des Handwerks tätig wird.
Doch das kann trotz vieler Versprechungen dauern.
Aber schon jetzt können Handwerker selbst
aktiv werden, um die alltägliche Bürokratie zumindest
teilweise einigermaßen in den Griff zu
bekommen. Das Mittel zum Zweck heißt Digitalisierung.
Drei Hilfen wollen wir an dieser Stelle
kurz vorstellen.
1. Online-Arbeitszeitplanung
Es gibt bessere Möglichkeiten zum Erstellen von
Einsatz- und Schichtplänen als Microsoft Excel.
Eine Online-Arbeitsplanung hilft effektiv, die
bürokratischen Abläufe im Handwerk zu vereinfachen.
Durch browserunabhängige Nutzung auf
jedem Betriebssystem, durch eine leichte, selbsterklärende
Bedienbarkeit sowie durch zusätzliche
Tools wie Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung
und Urlaubsplanung.
2. Digitale Zeiterfassung
Mit einer modernen Software wird die Erfassung
von Arbeitszeiten wesentlich vereinfacht und beschleunigt.
Dank der lückenlosen Dokumentation
von Soll- und Ist-Zeiten lassen sich Überstunden
beispielsweise problemlos identifizieren.
Auch Pausen oder Urlaube können mit Unterstützung
eines solchen Programms geregelt werden.
Zudem bekommt der Chef aussagekräftige
Daten in die Hand, um die Abläufe in seinem
Betrieb bei Bedarf zu korrigieren und neuen Gegebenheiten
anzupassen.
3. Online-Verzeichnisse
Schnell im Internet gefunden werden. Inzwischen
stehen digitale Lösungen zur Verfügung,
mit der sich relevante Branchenverzeichnisse im
Netz managen lassen. Da das System automatisch
alle angeschlossenen Listen aktualisiert, ist
der Aufwand für die Pflege minimal.
Text: Brigitte Waldens
Foto: Shutterstock, Foto: ZDH
der Bergische Unternehmer 05|21 33
AUS DER REGION GASTKOMMENTAR
Agilität, Vielfalt und Inklusion –
gibt es einen gemeinsamen Nenner?
Tanya Akin, Expertin für Diversity and Inclusion
bei der flowedoo GmbH, zum „Faktor
Mensch“ in agilen Organisationen:
„Je größer das Unternehmen, desto mehr agile
Methoden nutzt es in der Regel. Neben geeigneten
Strukturen, Prozessen und Techniken bleibt es letztlich
aber der ‚Faktor Mensch‘, der über die Agilität
von Organisationen entscheidet – daher rückt er in den
aktuellen Entwicklungen unausweichlich in den Vordergrund.
Besonders bei den Begriffen Agilität, Vielfalt
und Inklusion handelt es sich um menschliche
Faktoren, die Unternehmen priorisieren müssen, um
sich in der ‚Zukunft der Arbeit‘ erfolgreich zu behaupten.
In der heutigen Zeit erweist sich vor allem eine auf Diversität
und Inklusion basierende Grundhaltung und
Kultur als Schlüssel zur Agilität. Doch ebenso benötigt
eine agile Führungsweise auch ein Mindset, das
den Mitarbeitern ermöglicht, bei der Arbeit sie
selbst zu sein. Um diese Hürde zu meistern, sollten
Unternehmen auf die Expertise aus vielfältigen Teams
zurückgreifen und sich somit durch eine fokussiert
agile und auf Vielfalt basierte Arbeitsweise an die Anforderungen
des Marktes anpassen.
Das Einbeziehen unterschiedlicher Kompetenzen sorgt
für vielseitige Erfahrungen und schafft die Voraussetzung
dafür, sich schneller an veränderte Gegebenheiten
anzupassen. Führungskräfte sollten sich also
in keinem Fall von unbewussten Vorurteilen leiten
lassen, sondern bewusst diverse Teams aufbauen, um
Chancengleichheit, Kreativität und die Motivation zu
steigern.
Auch im Recruitingprozess reicht es nicht, nur die
richtigen Mitarbeiter einzustellen – Führungskräfte
müssen vielmehr eine offene und inklusive Atmosphäre
schaffen. Zudem gilt es Menschen mit unterschiedlichen
Fähigkeiten und Fertigkeiten einzustellen, um
Foto: flowedoo GmbH
Tanya Akin, Expertin für Diversity and
Inclusion bei der flowedoo GmbH
die moderne Unternehmensentwicklung zu unterstützen,
denn es steht fest: Bei dem Versuch, die Organisation durch
diese komplexen Zeiten zu navigieren, leistet die Förderung
einer solchen Vielfalt und der richtigen Umgebung einen
entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Agilität und
einer positiven Unternehmensentwicklung der Organisation.“
34 www.bvg-menzel.de
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Weniger Fahrten zur ersten
Tätigkeitsstätte bei Homeoffice
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte kann regelmäßig eine
Entfernungspauschale in Höhe von 0,30
Euro für die ersten 20 Entfernungskilometer
(1) als Werbungskosten geltend gemacht
werden. Wird die erste Tätigkeitsstätte
tatsächlich nicht (arbeitstäglich)
aufgesucht – z. B. bei vermehrten Arbeitszeiten
im Homeoffice –, kommt insoweit
auch die Entfernungspauschale
nicht in Betracht. Stattdessen kann in
den Jahren 2020 und 2021 für die Tage,
an denen der Arbeitnehmer ausschließlich
in der häuslichen Wohnung tätig ist,
die sog. Homeoffice-Pauschale (5 Euro/
Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) als Werbungskosten
berücksichtigt werden. (2)
Tatsächliche Aufwendungen für die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel (z.
B. durch eine ÖPNV-Zeitfahrkarte) können
auch dann über die Entfernungspauschale
hinaus als Werbungskosten berücksichtigt
werden, (3) wenn die
Zeitfahrkarte aufgrund der vermehrten
Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten
Umfang für Fahrten zwischen Wohnung
und Tätigkeitsstätte verwendet
wird. Eine Aufteilung der entsprechenden
Aufwendungen auf einzelne Arbeitstage
ist nicht erforderlich. Dies gilt unabhängig
von der Inanspruchnahme der
Homeoffice-Pauschale. (4) (1) Sowie für
2021 bis 2023 für jeden weiteren Entfernungskilometer
0,35 Euro (§ 9 Abs. 1 Nr.
4 Satz 8 EStG).(2) Siehe § 4 Abs. 5 Satz
1 Nr. 6b Satz 4 EStG n. F.(3) Vgl. § 9
Abs. 2 Satz 2 EStG.(4) Vgl. die bundeseinheitliche
Regelung im Erlass des Fin-
Min Thüringen vom 17.02.2021 – S 1901-
2020 Corona – 21.15, 30169/2021.
(Quelle: Rinke Treuhand)
Miete bei Corona-Lockdown
kumsverkehr geschlossen werden musste,
kann seine Mietzahlung nicht ohne
Weiteres aussetzen oder reduzieren.
Eine allgemeine coronabedingte Schließungsanordnung
begründet keinen
Sachmangel des Mietobjekts, der einen
Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
Der Zustand der Mieträume als solcher
erlaubte weiterhin die vertraglich
vorgesehene Nutzung als Verkaufs- und
Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäfts.
Allerdings kann in solchen Fällen eine
Unzumutbarkeit der vollständigen Mietzahlung
wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage
in Betracht kommen.
Das setzt jedoch voraus, dass die Inanspruchnahme
des Mieters zu einer Vernichtung
seiner Existenz führen oder
sein wirtschaftliches Fortkommen zumindest
schwerwiegend beeinträchtigen
kann. Darüber hinaus muss auch die Interessenlage
des Vermieters eine Vertragsanpassung
erlauben. Hierfür ist
eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls
erforderlich, bei der unter anderem
der Rückgang der Umsätze, mögliche
Kompensationen durch Onlinehandel
oder durch öffentliche Leistungen, ersparte
Aufwendungen (etwa durch
Kurzarbeit) sowie fortbestehende Vermögenswerte
durch weiterhin verkäufliche
Ware zu berücksichtigen sind.
(Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe
vom 24. Februar 2021, 7 U 109/20)
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Bergische Unternehmer 05|21 35
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Überschusserzielungsabsicht
musste neu berechnet werden
Fotos: MEV
Eine Immobilie kann im Laufe ihrer Nutzungszeit
ganz verschiedenen Zwecken
dienen. Ein Wechsel der Nutzung ist unter
Umständen von großer Bedeutung für
die steuerliche Bewertung des Objekts.
Der Infodienst Recht und Steuern der
LBS weist auf ein höchstrichterliches Urteil
hin, in dem es um die Prüfung der
Überschusserzielungsabsicht beim Wandel
einer Miet- in eine Ferienwohnung
ging.
Der Fall: Ein Eigentümer besaß ein Zweifamilienhaus
und einen Bungalow mit
zwei Wohnungen, die zunächst unbefristet
vermietet waren. Dann, nach einer
Sanierung, fanden Vermietungen an
Monteure und an Feriengäste statt, der
Eigentümer verwendete außerdem eine
Einheit zu 40 Prozent selbst. Angesichts
dieser gemischten Nutzung gab es Probleme
mit dem Fiskus, der die Werbungskostenüberschüsse
nicht mehr anerkannte.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof
stellte fest, hier sei eine objektbezogene
Prüfung der Überschusserzielungsabsichten
vorzunehmen. Das unterscheide
sich von einer auf Dauer angelegten Vermietung,
bei der im Regelfall keine solche
Prüfung stattfinden muss. Kurz gesagt:
Eine Umwandlung zur
Ferienwohnung erfordert eine neue Bewertung
des Objekts – die im konkreten
Fall für den Eigentümer negativ ausgegangen
war.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R
37/17)
Drittes Corona-
Steuerhilfegesetz
Am 17.3.2021 ist das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz
in Kraft getreten. Es enthält
folgende Maßnahmen zur Unterstützung
von Unternehmen und Familien
während der Corona-Pandemie:
• Die Höchstbeträge für die steuerliche
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Verrechnung von Verlusten der Jahre
2020 und 2021 mit positiven Einkünften
der jeweiligen Vorjahre (sog. Verlustrückträge)
werden auf 10 Mio. € (bzw.
bei Zusammenveranlagung 20 Mio.) erhöht.
• Für Verluste des Jahres 2021 können
auf Antrag in der Einkommen- und Körperschaft-steuererklärung
2020 pauschal
30 % der Einkünfte des Jahres 2020
(ohne die Einkünfte aus nicht selbständiger
Arbeit) als vorläufiger Verlustrücktrag
abgezogen werden. Bei Nachweis,
dass die voraussichtlichen Verluste höher
als der Pauschalbetrag von 30 % sind,
kann auch ein höherer Betrag einkommensmindernd
berücksichtigt werden.
Vor-aussetzung ist, dass die Steuervorauszahlungen
auf 0,00 herabgesetzt
wurden. Im Rahmen der Steuerfestsetzung
wird der Verlustrücktrag überprüft
und die Steuer ggf. angepasst. Damit
wird die entsprechende Regelung für
Steuererklärungen des Jahres 2019 um
ein Jahr verlängert.
• Zur Unterstützung der Gastronomie
wird die befristete Absenkung der Umsatzsteuer
für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen,
mit Ausnahme
von Getränken, von 19 % auf 7 % bis
zum 31.12.2022 verlängert.
• Es wird ein einmaliger Kinderbonus
von 150 € pro Kind gewährt, der mit dem
Kinder-geld im Mai 2021 ausgezahlt
wird. Der Kinderbonus wird ebenso wie
das Kindergeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung
mit dem steuerlichen
Kinderfreibetrag ver-rechnet, sodass
„Besserverdiener“ mangels Erhöhung
des Kinderfreibetrags hiervon nicht
profitieren.
(Quelle: Treumerkur Dr. Schmidt und
Partner KG)
Mindestruhezeit bei mehreren
Verträgen
Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber
mehrere Arbeitsverträge geschlossen,
gilt die tägliche Mindestruhezeit
für die Verträge zusammengenommen
und nicht für jeden der Verträge für sich.
Jedem Arbeitnehmer müssen täglich mindestens
elf zusammenhängende Ruhestunden
gewährt werden. Das kann nicht
erfüllt werden, wenn diese Ruhezeiten im
Falle mehrerer Arbeitsverträge zwischen
dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber
für jeden Vertrag getrennt geprüft
werden. Denn dann können die Stunden,
die im Rahmen eines Vertrags als Ruhezeiten
angesehen werden, im Rahmen eines
anderen Vertrags Arbeitszeiten darstellen.
Da jedoch ein und derselbe
Zeitraum nicht gleichzeitig als Arbeitszeit
und als Ruhezeit eingestuft werden kann,
sind die Arbeitsverträge, die ein Arbeitnehmer
mit seinem Arbeitgeber geschlossen
hat, zusammen zu prüfen.
www.runkel-anwaelte.de
ERFAHRUNG. ENGAGE MENT. ERFOLG.
der Bergische Unternehmer 05|21 37
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
(Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vom 17. März 2021, Rs C-585/19)
Corona-Krise: Verlängerung
der Stundung im vereinfachten
Verfahren und der Herabsetzung
von Vorauszahlungen
Die FinVerw hat mit Schreiben vom
18.3.2021 (Az. IV A 3 – S 0336/20/10001
:037) die steuerlichenMaßnahmen zur
Vermeidung unbilliger Härten im Hinblick
auf die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie verlängert. Für nachweislich
unmittelbar und nicht unerheblich
negativ wirtschaftlich betroffene Stpfl.
– und ausdrücklich nur für solche
und nicht allgemein – gilt:
– Stundungen: Bis zum 30.6.2021 fällige
Steuern können in einem vereinfachten
Verfahren zinslos gestundet werden. Die
Stundungen sind längstens bis zum
30.9.2021 zu gewähren.
– Anpassung von Vorauszahlungen im
vereinfachten Verfahren: Anpassungen
von Vorauszahlungen erfordern keine detaillierten
Nachweise. Ausdrücklich wird
ausgeführt, dass bei der Nachprüfung der
Voraussetzungen keine strengen Anforderungen
zu stellen sind. Diese Anträge
sind nicht deshalb abzulehnen, weil die
Stpfl. die entstandenen Schäden wertmäßig
nicht im Einzelnen nachweisen können.
Handlungsempfehlung: Diese Instrumente
sollten im Einzelfall genutzt
werden. Stets ist zu dokumentieren, dass
der Stpfl. von der Corona-Krise „nachweislich
unmittelbar und nicht unerheblich
negativ wirtschaftlich betroffen“ ist.
Dies kann bspw. bei behördlich angeordneten
Betriebsschließungen der Fall sein.
(Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft
mbH)
Eckpunkte zum Verwaltervertrag
klären
Ein Verwaltervertrag muss die wesentlichen
Aspekte der Arbeit beinhalten. Die
Verwalterin bzw. der Verwalter spielen für
eine Eigentümergemeinschaft eine große
Rolle, denn eine Reihe von Alltagsgeschäften
werden von dieser Person erledigt. Deswegen
ist es nötig, die Eckpunkte der Vertragsbeziehung
wie Vergütung und
Laufzeit in wesentlichen Umrissen zu benennen.
Der Fall: Der Verwalter einer
WEG war seit Jahren für die Gemeinschaft
tätig, zunächst als Einzelkaufmann und
dann in Form einer Gesellschaft. Ein Mitglied
einer Eigentümergemeinschaft legte
Einspruch gegen die Wiederbestellung der
GmbH & Co. KG als Verwalterin ein. Der
Vertrag erfülle wesentliche Voraussetzungen
nicht, hieß es in der Klage. Das Amtsgericht
lehnte die entsprechende Klage in
erster Instanz ab. Das Urteil: Vor dem
Landgericht erhielt der Eigentümer recht.
Die Bestellung sei unwirksam gewesen und
widerspreche ordnungsgemäßer Verwaltung,
weil die Eckpunkte fehlten. Damit
seien in erster Linie die Laufzeit des Vertrages
und die Vergütung des Verwalters
gemeint. Es reiche nicht aus, „wenn sich
die bisherige Höhe der Verwaltervergütung
aus den Jahresabrechnungen der Vorjahre
ersehen lässt“. (Landgericht Köln, Aktenzeichen
29 S 72/19)
(Quelle: LBS Infodienstes Recht und Steuern)
Kürzt Kurzarbeit
Null den Urlaub?
Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts
Düsseldorf hat entschieden: Arbeitnehmer
erwerben für den Zeitraum, in denen sie
sich in Kurzarbeit „Null“ befinden, keine
Urlaubsansprüche (nach § 3 Bundesurlaubsgesetz).
Der Jahresurlaub ist deshalb
für jeden vollen Monat der Kurzarbeit
„Null“ anteilig um 1/12 zu kürzen. Begründung:
Der Zweck des Erholungsurlaubs
liege darin, sich zu erholen und setze
demnach eine Verpflichtung zur
Tätigkeit voraus.
Da während der Kurzarbeit die beiderseitigen
Leistungspflichten aufgehoben seien,
werden Kurzarbeiter wie vorübergehend
teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
behandelt, deren Erholungsurlaub ebenfalls
anteilig zu kürzen sei, so das Gericht.
Dies entspreche der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs, nach der während
der Kurzarbeit „Null“ der europäische
Mindesturlaubsanspruch (aus Art. 7
Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG) nicht
entstehe. Das deutsche Recht enthalte
dazu keine günstigere Regelung. Weder
existiere diesbezüglich eine spezielle Re-
38 www.bvg-menzel.de
gelung für Kurzarbeit noch ergebe sich etwas
anderes aus den Vorschriften des
Bundesurlaubsgesetzes. Insbesondere sei
die Kurzarbeit „Null“ nicht mit Arbeitsunfähigkeit
zu vergleichen.
(Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf)
06.05.2021 Weniger Fahrten zur
ersten Tätigkeitsstätte bei
Homeoffice
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte kann regelmäßig eine Entfernungspauschale
in Höhe von 0,30 Euro
für die ersten 20 Entfernungskilometer (1)
als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wird die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich
nicht (arbeitstäglich) aufgesucht – z. B.
bei vermehrten Arbeitszeiten im Homeoffice
–, kommt insoweit auch die Entfernungspauschale
nicht in Betracht. Stattdessen
kann in den Jahren 2020 und 2021 für
die Tage, an denen der Arbeitnehmer ausschließlich
in der häuslichen Wohnung tätig
ist, die sog. Homeoffice-Pauschale (5
Euro/Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) als
Werbungskosten berücksichtigt werden. (2)
Tatsächliche Aufwendungen für die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel (z. B.
durch eine ÖPNV-Zeitfahrkarte) können
auch dann über die Entfernungspauschale
hinaus als Werbungskosten berücksichtigt
werden, (3) wenn die Zeitfahrkarte aufgrund
der vermehrten Tätigkeit im Homeoffice
nicht im geplanten Umfang für Fahrten
zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
verwendet wird. Eine Aufteilung der entsprechenden
Aufwendungen auf einzelne
Arbeitstage ist nicht erforderlich. Dies gilt
unabhängig von der Inanspruchnahme der
Homeoffice-Pauschale.
(Quelle: Rinke Treuhand)
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der Bergische Unternehmer 05|21 39
FÜR SIE UNTERWEGS LÜBECK - DIE KÖNIGIN DER HANSE
Eine Reise in die Vergangenheit stolzer Kaufmannstradition,
mittelalterliche Backsteingotik, dazu maritimes Flair, jede Menge
Kunst und Kultur und überdies gemeinhin quirliges Leben in den
Straßen, Gassen und Höfen – Lübeck, die „Königin der Hanse“ ist
in vielerlei Hinsicht einzigartig und unbedingt einen Besuch wert
und als Städtereise absolut zu empfehlen.
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Unterwegs
zur Königin der Hanse
Info
Schleswig-Holstein punktet bundesweit mit
niedrigen Inzidenzen und so freut sich die
Hansestadt Lübeck darauf, ab dem 17. Mai
wieder Besucher Willkommen zu heißen.
Dabei ist es sinnvoll sich zur Vorbereitung
des Aufenthalts über die aktuell geltenden
Corona-Regeln zu informieren, zum Beispiel
auf www.schleswig-holstein.de oder unter
www.luebeck-de. Außerdem ermöglicht die
Hansestadt Lübeck die stadtweite Nutzung
der luca-App zur Kontaktverfolgung im Rahmen
der Corona-Hygienekonzepte. Einzelhandel,
Gastronomie, Gewerbe und Veranstalter
können sich bei der luca-App
registrieren und so zur aktiven Pandemiebekämpfung
beitragen. Damit sollen im Falle
einer Infektion mit SARS-CoV-2 schnell
und umfassend Kontakte zur Nachverfolgung
an das Lübecker Gesundheitsamt weitergegeben
und so die die Ausbreitung des
Virus gestoppt werden. Die luca-App soll
ein Teil der Öffnungskonzepte der Stadt
sein und gerade dort zum Einsatz kommen,
wo Publikumsverkehr stattfindet, so zum
Beispiel auch in Museen und Stadtbibliotheken.
der Bergische Unternehmer 05|21 41
FÜR SIE UNTERWEGS LÜBECK - DIE KÖNIGIN DER HANSE
Ein Spaziergang durch
die berühmten Gänge
und Höfe Lübecks darf
bei keinem Sightseeingprogramm
fehlen (oben
l.)
Ein imposantes Bild offenbart
der Blick ins Kirchenschiff
von St. Marien
(oben r.)
Die Universitätsstadt Lübeck ist mit mehr
als 200.000 Einwohnern nach der Landeshauptstadt
Kiel die zweitgrößte Stadt
Schleswig-Holsteins und eines der vier
Oberzentren des Landes. In der Lübecker Bucht gelegen
besteht unmittelbare Nähe zur Ostsee, in 20
Kilometer Entfernung ist die Küste mit weiteren
reizvollen Orten zu erreichen. Lübeck wurde bereits
1143 als erste Hafenstadt an der Ostsee gegründet
und zeichnet sich bis heute durch das pulsierende
Leben und den Charme ihrer langen Geschichte
als Kaufmannsstadt aus. Beginnen wir mit dem Lübecker
Wahrzeichen und einem der bekanntesten
Postkartenmotive Deutschlands: Stolz ragen die
beiden Türme des Holstentores, das zu den Überresten
der Lübecker Stadtbefestigung gehört, in die
Lüfte. Neben dem Burgtor ist das Holstentor das
einzige noch erhaltene Stadttor der Hansestadt, heute
ist dort das stadtgeschichtliche Museum der Stadt
untergebracht. Besonders in der Abendsonne umweht
das Tor eine besondere Stimmung, die viele
Lübeck-Besucher auch gerne auf den umliegenden
Rasenflächen erleben. Durchs Holstentor kann man
hindurch marschieren und überquert unmittelbar
dahinter die Stadttrave und gelangt sodann ganz
schnell in den historischen Ortskern mit seinen vielen
Sehenswürdigkeiten.
Vom Wasser umgeben
Das Besondere an der Lübecker Altstadt, die seit Ende
1987 zum UNESCO-Welkulturterbe zählt: Sie ist fast
vollständig vom Wasser umgeben. Der Stadtkern liegt
auf einer rund 150 Hektar großen, von Wasserläufen
und den Resten der Wallanlagen gesäumten dicht bebauten
Insel. Auch heute kommen die Besucher über
kleine Fußgängerbrücken oder große Brückenstraßen
in die malerische Altstadt. Auf der Trave lässt sich der
Blick auf Kirchtürme, Backsteinhäuser und die pittoreske
Kulisse vom Wasser aus genießen. Entlang der
Wasserstraßen gibt es viele Möglichkeiten zum Flanieren
oder grüne Oasen, wo man die Eindrücke in Ruhe
auf sich wirken lassen kann. Die Ansicht der Altstadt
wird durch die sieben Türme der fünf evangelischen
Hauptkirchen geprägt, während sich an den Straßen
zahlreiche Giebelhäuser aus verschiedenen Epochen
aneinanderreihen. Dahinter schließen sich die einzigartigen
verborgenen Welten der Lübecker Gänge und
die romantischen Höfe an.
Verborgene Welten
Gerade ein Gang durch die historischen Wohngänge
ist sehenswert. Sie ziehen sich wie ein Labyrinth
durch die Hinterhöfe fast der gesamten Altstadt.
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Einst gab es rund 180 bewohnte Gänge und Höfe,
heute existieren noch etwa 90, von denen die
meisten frei zugänglich sind. Die kleinen, liebevoll
restaurierten Ganghäuschen sind heute begehrter
Wohnraum. Aus diesem Zweck sind sie
auch entstanden. Als nämlich im 14. Jahrhundert
der Handel in der Stadt blühte, wurde der Platz
knapp. Also kamen geschäftstüchtige Kaufleute
und andere Hausbesitzer auf die Idee, durch die
Vorderfronten ihrer Häuser schmale Gänge zu
brechen und in ihren Hinterhöfen kleinste, oft
fensterlose „Buden“ zu bauen und sie an Bedienstete,
Tagelöhner, Handwerker und Seeleute mit
ihren Familien zu vermieten. Wenn man sich bewusst
macht, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung
hier lebten, wird der Stellenwert dieser
Wohnquartiere für die Stadt überaus deutlich. Wer
sich heute auf den Weg durch diese Lübecker Besonderheit
machen will, sollte das am besten mit
einem Stadtführer bzw. einer Stadtführerin tun,
die viel von der Geschichte und Geschichten der
„Gangwelten“ zu erzählen haben.
Der Stolz der Bürgerschaft
Neben Holstentor und Kirchen gehört auch das
Rathaus mit seinem prachtvollen Audienzsaal zu
den Sehenswürdigkeiten, die man beim Lübeck-
Besuch keinesfalls links liegen lassen sollte. Der
Bau des Rathauses am Markt begann bereits im
Jahr 1230. Es zählt zu den bekanntesten Bauwerken
der Backsteingotik und gleicht mit seinen
wunderschönen Schaufassaden und filigranen
Türmchen einem steinernen Märchen. Beinahe
in jedem folgenden Jahrhundert wurde das Rathaus
erweitert und ist somit heute ein Stilmix
verschiedener Epochen und architektonischer
Moden. Und bis heute erfüllt das Gebäude als
Tagungsort für das Stadtparlament, die Lübecker
Bürgerschaft, seinen ursprünglichen Zweck.
Gäste sind zu Führungen willkommen. Im Anschluss
kann man sich sodann in die Kellergewölbe
und damit in das Restaurant Ratskeller
begeben und sowohl die Küche als auch Geselligkeit
genießen.
Zeugnis mittelalterlicher Fürsorge
Das Heiligen-Geist-Hospital wurde von reichen
Kaufleuten gestiftet, um Alte und Kranke zu ver-
sorgen. Es ist eines der ältesten Beispiele für mittelalterliche
Fürsorge in ganz Europa. Das Hospital
ist mit seiner dreigiebeligen Schaufront und
den vier schlanken Türmchen, der prächtigen,
kunsthistorisch bedeutsamen Kirchenhalle und
dem Langhaus, in dem die Betten der Bedürftigen
aufgereiht standen, eines der bedeutendsten Monumentalbauten
im Stil der Backsteingotik. Zu
seinem Besitz gehörten in und um Lübeck herum
viele Ländereien, deren Einkünfte ausreichten,
um die hilfsbedürftigen Menschen zu versorgen.
Gäste sind zwecks Besichtigung herzlich willkommen.
Empfehlenswert dabei eine Visite der
Wohnkammern im Langhaus.
„Kabäuschen“ wurden diese winzigen Räume genannt,
die ab 1820 die freistehenden Bettenreihen
ersetzten und sechs Quadratmeter Privatsphäre
ermöglichten. Eines von ihnen ist heute
noch so eingerichtet wie in den späten 1970er
Jahren. Das melodische Glockenspiel im Glockenturm
des Heiligen-Geist-Hospitals erklingt
jeweils fünf Minuten vor der vollen Stunde. Die
18 Bronzeglocken spielen Menuette von Haydn
oder Bach und bekannte Volkslieder wie „Die
Gedanken sind frei“. Die Stücke werden von einem
Carilloneur eingespielt, der als studierter
Glockenspieler die in Moll gestimmten Glocken
Sonnenschein am Malerwinkel
(oben)
der Bergische Unternehmer 05|21 43
FÜR SIE UNTERWEGS LÜBECK - DIE KÖNIGIN DER HANSE
Erinnerung an den
Künstler Günter
Grass: Der Butt im
Hof des Günter
Grass-Hauses (o.l.)
Das Buddenbrookhaus
(o.r.) wird derzeit
für eine neue
Zeit fit gemacht. Aktuell
ist die Ausstellung
im Stadtpalais
Behnhaus zu sehen.
spielt und dabei die Zeitverzögerung vom Anschlag
bis zum Erklingen des Tons miteinberechnen
muss.
Vom Kloster zum Museum
Sehenswert zudem das Burgkloster, ein ehemaliges
Dominikanerkloster, das als die bedeutendste
mittelalterliche Klosteranlage Norddeutschlands
gilt. Das Kloster blickt auf eine wechselvolle Geschichte
zurück, diente nach der Reformation als
Armenhaus. Die Klosterkirche wurde Ende des 19.
Jahrhunderts abgerissen und machte einem Gerichtsgebäude
Platz. Heute gehört das Ensemble
zum Europäischen Hansemuseum, das zu einer
spannenden Reise durch die Geschichte der Hanse
einlädt.
Auf einer Entdeckungsreise am Traveufer darf ein
Halt am beschaulichen Museumshafen nicht fehlen.
Hier liegen liebevoll restaurierte Traditionssegler
aufgereiht nebeneinander. Sie sind mit ihren
stolzen Masten, dem geputzten Messing und
den hölzernen Schiffsplanken wahre Schmuckstücke
und echte Zeitzeugen der Seeschifffahrt. Der
älteste Segler, die „Norden“, wurde 1870 gebaut.
Alle Segelschiffe sind in tadellosem Zustand und
wurden in jahrelanger liebevoller Kleinarbeit restauriert.
Kommen wir noch zur Schiffergesellschaft.
Das Traditionsrestaurant ist seit 1538 der
wichtigste Versammlungsort der Lübecker Seefahrt
und ist es bis heute geblieben. Das Gebäude,
dessen Fassade sich seit seiner Errichtung kaum
verändert hat, stammt aus dem 16. Jahrhundert
und begeistert mit seinem geschichtsträchtigen
Ambiente im großen Gastraum, mit alten
Schiffsmodellen, Bildern und Geräten der Seefahrt,
hölzernen Gelagen, Kronleuchtern und
Wandmalereien
Einkaufserlebnis mit Charme
Wer träumt nicht nach den langen Lockdown-Monaten
von einem ausgiebigen Einkaufsbummel.
Der wird in Lübeck zu einem besonderen Erlebnis
abseits von Massenware und dem Einheitslook so
mancher Großstadt. Wer vom geschäftigen Treiben
in der Breiten Straße und der Königstraße in
die so genannten Rippenstraßen abbiegt, taucht in
die typische Backsteinwelt des alten Lübeck mit
seinen verwinkelten Gassen ein.
Hüxstraße, Fleischhauerstraße und Glockengießerstraße
im Herzen der Stadt verzaubern mit
kleinen, feinen Geschäften und viel Altstadtcharme.
Hier gibt es noch überdurchschnittlich viele
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inhabergeführte Geschäfte, die sich das historische
Flair geschickt zunutze machen. Boutiquen,
Galerien, Manufakturen und Gastronomie bilden
einen interessanten Mix und jede Menge Aufenthaltsqualität.
Lübeck – nobel
Thomas Mann, Günter Grass, Willy Brandt: Während
sowohl der Schöpfer der Buddenbrooks als
auch der frühere Bundeskanzler in Lübeck geboren
wurden, starb der vielseitig begabte Künstler
Günter Grass, der seit 1987 in Lübeck lebte, in der
Hansestadt. Egal wann – Lübeck präsentiert gerne
und stolz seine drei Nobelpreisträger und ist dabei
in diesen Tagen auch mit neuen digitalen Formaten
unterwegs. Das Günter-Grass-Haus zeigt die
Dauerausstellung „Das Ungenaue genau treffen“
und stellt damit Leben und Werk des bedeutenden
Schriftstellers vor. Aktuell geht es um das Projekt
„Inside Blechtrommel“, das damit auf eines der bekanntesten
Romane Günter Grass` Bezug nimmt.
Ein digitaler Museumsbesuch kann mit dem virtuellen
Günter-Grass-Archiv unternommen werden.
Wandern und Radfahren auf den Spuren von Günter
Grass ist unter Einbeziehung der App „Kanal
Digital“ möglich. Mit einer interaktiven Landkarte
und spannenden Video- und Audio-Inhalten erfährt
man mehr über den Autor und bildenden
Künstler Günter Grass und seine facettenreiche
Region.
Die mobile Erlebnistour führt von der Eulenspiegelstadt
Mölln bis zur Hansestadt Lübeck entlang
des Elbe-Lübeck-Kanals. Dazwischen liegt Behlendorf
– ein beschaulicher Ort, in dem sich Grass
ganz in Ruhe auf sein literarisches und bildkünstlerisches
Werk konzentrieren konnte (www.grasshaus.de).
Das Willy-Brandt-Haus präsentiert in
der Ausstellung „Willy Brandt – Ein politisches
Leben im 20. Jahrhundert“ das Leben des 1913 in
Lübeck geborenen Ex-Bundeskanzlers (www.
willy-brandt.de). Das Buddenbrook-Haus indes
schließt bis 2023 seine Türen für eine umfassende
Erneuerung von Haus und Ausstellung. Derweil
ziehen „Die Buddenbrooks“ in Lübecks Stadtpalais
Behnhaus um. Digital lässt sich die Geschichte
von Toni Buddenbrook in sieben Stationen unter
buddenbrookhaus.de/buddenbrooks-homestory
verfolgen.
Gar nicht gleichgültig
Zitieren wir zum Schluss den wohl berühmtesten
Sohn der Stadt, der bei den Lübeckern nicht immer
gut gelitten war, ja sogar als „Nestbeschmutzer“ tituliert
wurde. Fanden sich doch so manche Bürger,
Stadtverordnete und Kaufleute wenig schmeichelhaft
dargestellt in den Buddenbrooks wieder, ohne
dass der Autor sie beim Namen nannte. Doch fand
Thomas Mann dann doch versöhnliche Worte über
seine Heimatstadt: „Eine Stadt, über die man ein
elfhundert Seiten starkes Buch schreibt, kann einem
ja im Grunde nicht so ganz gleichgültig sein.“
Was wäre daher eine bessere Vorbereitung auf einen
Lübeck-Besuch, als sich der Stadt noch einmal
literarisch zu nähern und in die Lektüre der Familie
Buddenbrook einzutauchen. Wer dann entlang
der imposanten Bürgerhäuser spaziert, sieht die
Mitglieder der hanseatischen Kaufmannsfamilie
mit Konsul Buddenbrook an der Spitze vor dem
geistigen Auge durch die Straßen und Gassen eilen.
Liebhaber und Liebhaberinnen von Literatur,
Kunst, Kultur, Geschichte und maritimer Lebensart
sei ein Lübeck-Besuch wärmstens empfohlen.
Text: Stefanie Bona
Fotos: ©LTM/O.Malzahn, Julia Bock,
Vom Wasser aus ergeben
sich malerische
Blicke auf die
Lübecker Altstadt.
der Bergische Unternehmer 05|21 45
HANDELSREGISTER
15.04.2021 HRB 31643: AJ Consulting
GmbH, Wuppertal, Weinberg
4, 42109 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 02.03.2021.
Geschäftsanschrift: Weinberg 4,
42109 Wuppertal. Gegenstand: Die
Unternehmensberatung und die
Erbringung von Dienstleistungen
im Bereich des Rechnungswesens.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Jusowizki, Alexander,
Wuppertal, *23.06.1963, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
15.04.2021 HRB 31640: Marina Graf
Bismarck GmbH, Solingen, Höher
Straße 6, 42655 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 14.12.2020.
Geschäftsanschrift: Höher Straße
6, 42655 Solingen. Gegenstand: Der
Erwerb, die Projektentwicklung und
die Erstellung von Wohnungs- und
Gewerbebauten, Bauträgertätigkeit
sowie die Vermarktung und die
Verwaltung von Grundstücken und
Objekten. Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Aky-
ol, Türkes, Gladbeck, *02.07.1971;
Balija, Hafiz, Solingen, *09.11.1977;
Spengler, Wolf Nicolas, Solingen,
*10.09.1981; Yilmaz, Timur, Solingen,
*12.11.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
15.04.2021 HRB 31637: VM Handelsgesellschaft
mbH, Remscheid,
Lüttringhauser Straße 65, 42897
Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 25.02.2021. Geschäftsanschrift:
Lüttringhauser Straße
65, 42897 Remscheid. Gegenstand:
An- und Verkauf sowie Groß- und
Einzelhandel mit Waren aller Art,
insbesondere medizinischer Ausrüstung,
Elektronikartikeln, Haushaltswaren
und Restposten; Facility-Management;
Erbringung von
Unternehmensberatungsleistungen.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Dogantekin, Eren,
Remscheid, *03.01.2000, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
19.04.2021 HRB 31644: V Red Com
GmbH, Wuppertal, Rudolfstr. 8,
42285 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 18.02.2021. Geschäftsanschrift:
Rudolfstr. 8, 42285
Wuppertal. Gegenstand: Der Vertrieb
von Telefonen und Telefonanlagen
aller Art sowie Vermittlung von
Mobilfunk- und Kommunikationsverträgen
und alle artverwandten
Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck
dienlich sind. Stammkapital:
27.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Sayed, Ahmad John, Essen,
*14.09.1985, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
21.04.2021 HRB 31665: PoTec Immobilien
GmbH, Remscheid, Freiheitstraße
195, 42853 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
11.03.2021. Geschäftsanschrift: Freiheitstraße
195, 42853 Remscheid.
Gegenstand: Der An- und Verkauf
von Immobilien, die Durchführung
von Bauarbeiten und Sanierungen
an Gebäuden, die Vermittlung
von Immobilien, deren Aufteilung,
Vermietung, Verpachtung und die
Entwicklung und Durchführung von
Immobilienprojekten, sowie ferner
die Ausübung aller mit dem vorgenannten
Unternehmensgegenstand
im Zusammenhang stehenden oder
dem Zweck des Unternehmens förderlichen
Tätigkeiten. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Ünsal, Baris, Remscheid,
*06.02.1989; Ünsal, Metin,
Remscheid, *19.05.1972; Ünsal, Yüksel,
Remscheid, *01.03.1965, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
21.04.2021 HRB 31655: Aalberts
Surface Technologies GmbH, Velbert,
Steinbrink 3, 42555 Velbert.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
14.10.1996, mehrfach geändert. Die
Gesellschafterversammlung vom
08.02.2021 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz
(1) (Firma) und § 1 Absatz (2) (Sitz)
und mit ihr die Änderung der Firma
und die Sitzverlegung von Kerpen
(bisher Amtsgericht Köln HRB
42489) nach Velbert beschlossen.
Geschäftsanschrift: Steinbrink 3,
42555 Velbert. Gegenstand: Die Erbringung
von technischen und kaufmännischen
Dienstleistungen sowie
die Betätigung auf dem Gebiet der
Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung
und dem Vertrieb von Oberflächen
auf Werkstoffen aller Art, von
Komplett-Teilen und Oberflächenbehandlungsanlagen
sowie von
Chemikalien aller Art. Gegenstand
des Unternehmens ist insbesondere
die Beteiligung - gleich in welcher
Rechtsform - an Industrie- und
Handelsunternehmen jedweder Art,
auch als persönlich haftende gesellschafterin
oder Kommanditistin
an einer Personengesellschaft (OHG,
KG). Stammkapital: 600.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
wein, sekt,
tee, spirituosen,
bier, wasser &
kohlensäure
bayreuther str. 50 c
42115 wuppertal
tel.: (0202) 30 50 85
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mit einem Prokuristen vertreten.
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Jens, Düsseldorf, *14.08.1976; Jäger,
Oliver, Mettmann, *29.09.1967,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
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Rechtsgeschäfte abzuschließen.
21.04.2021 HRB 31662: TRICU
GMBH, Wuppertal, Kabelstraße
4, 42117 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 01.04.2020 Die
Gesellschafterversammlung vom
02.02.2021 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3
(Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit
ihr die Sitzverlegung von Senden
(bisher Amtsgericht Coesfeld HRB
18878) nach Wuppertal beschlossen.
Geschäftsanschrift: Kabelstraße
4, 42117 Wuppertal. Gegenstand:
Handel und Verarbeitung von Metallen
und Kunststoffen. Stammkapital:
25.002,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Hausdörffer, Philipp, Minden,
*07.05.1949; Heck, Hermann Walter,
Wuppertal, *24.12.1952, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. Nicht mehr
Geschäftsführer: Sattler, Christoph,
Münster, *11.10.1960.
23.04.2021 HRB 31667: Poolspecial
Verwaltungs GmbH, Solingen,
Brucknerstraße 119, 42655 Solingen.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
19.03.2021. Geschäftsanschrift:
Brucknerstraße 119, 42655 Solingen.
Gegenstand: Die Übernahme
der persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung und der Vertretung
bei Gesellschaften, sowie die
Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin
an der Gesellschaften unter
der Firma Poolspecial GmbH & Co.
KG mit Sitz in Solingen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Dr.
Bender, Hans, Solingen, *04.05.1957,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
27.04.2021 HRB 31678: BeLa GmbH,
Remscheid, Langenhaus 11, 42369
Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 19.04.2021. Geschäftsanschrift:
Langenhaus 11, 42369
Remscheid. Gegenstand: Der Betrieb
von Coronatestzentren, die
Planung von Coronatestzentren, der
Vertrieb von Coronatests und Schutzausrüstung
sowie die Erbringung
von Beratungsdienstleistungen zur
Arbeitssicherheit. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer:
Schlingensiepen, Lars, Wuppertal,
*14.09.1982, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
27.04.2021 HRB 31677: SCHNEE-
GANS Digital GmbH, Wuppertal,
Sedanstraße 134, 42281 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
06.04.2021. Geschäftsanschrift:
Sedanstraße 134, 42281 Wuppertal.
Gegenstand: Die Erbringung von
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie,
insbesondere
im Bereich Entwicklung und Consulting
sowie als Service-Provider.
Ferner der Vertrieb von Hard- und
Software sowie ferner die Ausübung
aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand
im Zusammenhang
stehenden oder dem Zweck
des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Riedel,
Steffen, Wuppertal, *03.04.1983,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
28.04.2021 HRB 31679: Limosa Speditions-
& Transport GmbH, Solingen,
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 6, 42653
Solingen. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 24.03.2021. Geschäftsanschrift:
Dietrich-Bonhoeffer-Str.
6, 42653 Solingen. Gegenstand:
Die Durchführung sämtlicher Speditions-,
Transport-, Lagergeschäften
und sonstige Logistikdienstleistung
im weitesten Sinne, sowie die dazu
dienenden, auch internationalen,
Handelstätigkeiten und der Betrieb
von Beherbergungsdienstleistungen
sowie der Betrieb von Stellplätzen
für LKW‘s . Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. Geschäftsführer:
Griciute, Irena, Klaipeda /
Litauen, *22.03.1985, einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Farwick, Clemens August, Solingen,
*26.03.1955; Keblys, Valdemaras,
Klaipëda/Litauen, *24.06.1981.
28.04.2021 HRB 31680: AS Grundbesitz
Verwaltung GmbH, Wuppertal,
Katernberger Straße 128, 42115
Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 08.04.2021. Geschäftsanschrift:
Katernberger Straße
128, 42115 Wuppertal. Gegenstand:
Der Erwerb und die Verwaltung
von Beteiligungen an Handelsgesellschaften
sowie die Übernahme
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Geschäftsführung bei diesen, insbesondere
die Beteiligung als per-
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in der Sicherheitsbranche:
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Die Wach- und Schließgesellschaft.
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HANDELSREGISTER
sönlich haftende geschäftsführende
Gesellschafterin an der Scarpati
Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem
Sitz in Wuppertal, deren Gegenstand
die Vermietung, Verpachtung
und Verwaltung von eigenen Immobilien
und Immobilien der Gesellschafter,
insbesondere des Grundstücks
Scheffelstraße 41, Wuppertal,
ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
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so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Caspari, Dennis, Wuppertal,
*17.12.1988; Scarpati, Anke,
Wuppertal, *09.11.1967, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
29.04.2021 HRB 31687: Lenders Beratung
GmbH, Solingen, Zweibrücker
Str. 7, 42697 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 26.03.2021.
Geschäftsanschrift: Zweibrücker
Str. 7, 42697 Solingen. Gegenstand:
Die Beratung im Gesundheitswesen
mit dem Schwerpunkt der Vermittlung
von Fach- und Führungskräften.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Helmut, Lenders,
Leichlingen, *16.02.1953; Sebastian,
Lenders, Dortmund, *07.11.1987,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
30.04.2021 HRB 31690: FBM Holding
GmbH, Heiligenhaus, Schlehenweg
2, 42579 Heiligenhaus. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 11.02.2021. Geschäftsanschrift:
Schlehenweg 2,
42579 Heiligenhaus. Gegenstand:
Der Erwerb, das Halten und Verwalten
eigenen Vermögens und
Beteiligungen aller Art. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer
gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Stanjek, Sebastian,
Heiligenhaus, *08.08.1984, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
30.04.2021 HRA 25303: WTD Immobilien
OHG, Wuppertal, Kiebitzweg 6,
42111 Wuppertal. (Der Betrieb einer
Hausverwaltung für Privat- und Gewerbeimmobilien
sowie geringfügige
Maklertätigkeiten. Ebenso sollen
weitere immobiliennahe Dienstleistungen
angeboten werden. Die Gesellschaft
wird ebenfalls zum Zweck
der Projektentwicklung, Projektbeteiligung,
Vermietung und Verpachtung
von Bestandsimmobilien
sowie die Beteiligung an weiteren
Unternehmen gegründet. Die Gesellschaft
dient ebenfalls dem Erwerb
und dem Verkauf von Grundstücken,
Wohn- und Geschäftsimmobilien
für den eigenen Bestand.). Offene
Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift:
Kiebitzweg 6, 42111 Wuppertal.
Jeder persönlich haftende
Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich
haftender Gesellschafter:
Althaus, Kathrin Else, Solingen,
*01.01.1982; Wallbruch, Constanze
Sandra, Wuppertal, *01.08.1973,
jeweils von der Vertretung ausgeschlossen.
Persönlich haftender
Gesellschafter: Antonczyk, Thomas
Slawomir, Velbert, *13.01.1980, mit
der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
03.05.2021 HRB 31694: Barmenia
Next Strategies GmbH, Wuppertal,
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
07.04.2021. Geschäftsanschrift:
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.
Gegenstand: Das Halten von Anteilen
an Unternehmen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Ingignoli,
Steffen, Wuppertal, *02.10.1981; Dr.
Seidel, Jan, Wuppertal, *12.04.1986.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen: Dr. Schulte, Torsten,
Witten, *18.01.1968.
03.05.2021 HRB 31695: NOTI Intensivpflege
GmbH, Remscheid, Elber-
felder Straße 77, 42853 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
15.04.2021. Geschäftsanschrift:
Elberfelder Straße 77, 42853 Remscheid.
Gegenstand: Die Pflege von
Kranken mit medizinischer Versorgung
und Betreuung pflegebedürftiger
Menschen mit oder ohne
Beatmungsmaschinen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Noti, Daniela, Remscheid,
*16.12.1974, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
04.05.2021 HRB 31699: 3 Blankennagel
Immobilienverwaltung GmbH,
Wuppertal, Linderhauser Straße
70, 42279 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 15.04.2021
mit Änderung vom 16.04.2021.
Geschäftsanschrift: Linderhauser
Straße 70, 42279 Wuppertal. Gegenstand:
Der Erwerb, die Veräußerung,
die Vermietung und
Verpachtung von Immobilien. Die
Gesellschaft darf keine Tätigkeiten
ausführen, die hinsichtlich § 9 Nr. 1
GewStG schädlich sind. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
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Das Justizministerium des Landes
NRW veröffentlicht unter der Internet-
Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de
zeitnah aktuelle
Insolvenzverfahren.
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Blankennagel, Axel,
Sprockhövel, *21.06.1959; Blankennagel,
Tim, Wuppertal, *13.06.1985;
Blankennagel, Jörn Julian, Sprockhövel,
*10.11.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
05.05.2021 HRB 31700: Micani GmbH,
Wülfrath, Südstr. 17d, 42489 Wülfrath.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 16.04.2021. Geschäftsanschrift:
Südstr. 17d, 42489 Wülfrath. Gegenstand:
Der weltweite Vertrieb
(als Groß- und Einzelhändler) von
Haustierbedarfsartikeln, hierbei
insbesondere Fertignahrung und
Accessoires für Haustiere. Genehmigungspflichtige
Tätigkeiten sind
nicht Gegenstand des Unternehmens.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Schmitt-Baumann,
Nicole, Niederzier, *13.09.1965, einzelvertretungsberechtigt
mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
05.05.2021 HRB 31701: Blue GmbH,
Wuppertal, Vohwinkeler Straße
58, 42329 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 12.03.2021.
Geschäftsanschrift: Vohwinkeler
Straße 58, 42329 Wuppertal. Gegenstand:
Der Betrieb einer Online-Plattform
zur Vermittlung und
Erbringung von Transport- und
Logistikleistungen sowie ferner
die Ausübung aller mit dem vorgenannten
Unternehmensgegenstand
im Zusammenhang stehenden oder
dem Zweck des Unternehmens förderlichen
Tätigkeiten. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Albach, M Ibrahim,
Wuppertal, *10.01.1987, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
06.05.2021 HRB 31703: JONAS Farben
GmbH, Wülfrath, Dieselstraße
42-44, 42489 Wülfrath. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 18.12.1962, zuletzt
geändert am 18.02.2021 Die
Gesellschafterversammlung vom
06.05.2021 HRB 31711: gute Wände
GmbH, Solingen, Langhansstr.
so wird die Gesellschaft durch die
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Aufgrund Namensänderung
nunmehr Geschäftsführer: Becker,
Izabela, Langenfeld, *11.11.1979.
06.05.2021 HRB 31712: MVZ Dentalzentrum
Wuppertal GmbH, Wuppertal,
Im Brühl 13, 61476 Kronberg im
Taunus. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 09.12.2019 Die Gesellschafterversammlung
vom 01.04.2021 hat
educate.nrw
5, 42697 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 17.05.2016,
mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung
vom 15.03.2021 hat
die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Langenfeld
(bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB
85427) nach Solingen beschlossen.
Geschäftsanschrift: Langhansstr. 5,
42697 Solingen. Gegenstand: Die
Hausverwaltung, der Hausmeisterservice,
die Vermittlung von Edelmetallen
und Rabattkarten, Vermittlung
von Geschäftskontakten
und Telekommunikationsverträgen,
Unternehmensberatung, Verkaufsförderung,
Verkauf und Vermietung
von Immobilien. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
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die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr
die Änderung der Firma und die Sitzverlegung
von Wiesbaden (bisher
Amtsgericht Wiesbaden HRB 31609)
nach Wuppertal beschlossen. Geschäftsanschrift:
Im Brühl 13, 61476
Kronberg im Taunus. Gegenstand:
Die Gründung und der Betrieb eines
bzw. mehrerer Medizinischer
Versorgungszentren im Sinne des §
95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller
hiernach zulässigen zahnärztlichen
und nichtzahnärztlichen Leistungen
und aller hiermit im Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten sowie
die Bildung von Kooperationen mit
ambulanten und stationären Leistungserbringern
der Krankenhausbehandlung
und der Vorsorge und
Rehabilitation sowie Kooperationen
mit nichtzahnärztlichen Leistungserbringern
im Bereich des Gesundheitswesens
einschließlich des Angebots
und der Durchführung neuer
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zahnärztlicher Versorgungsformen
wie die integrierte Versorgung.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Dr. Duong, Sebastian,
Kronberg, *30.06.1980, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
06.05.2021 HRB 31706: JUMI-Products
UG (haftungsbeschränkt),
Velbert, Wilhelmshöher Straße 36a,
42555 Velbert. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 26.03.2021. Geschäftsanschrift:
Wilhelmshöher Straße
36a, 42555 Velbert. Gegenstand:
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere
mit Haushaltsgeräten
und mit Zubehör für Elektronikkleingeräte.
Stammkapital: 5.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Reppekus, Julian,
Velbert, *18.12.1983; Wülfing, Michael,
Velbert, *20.02.1984, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
06.05.2021 HRB 31707: Jan Kühr Vermietung
UG (haftungsbeschränkt),
Wuppertal, Heinz-Fangman-Str. 4,
Haus 5, 42287 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
22.02.2021. Geschäftsanschrift:
Heinz-Fangman-Str. 4, Haus 5,
42287 Wuppertal. Gegenstand: Vermietung
von Werkzeugen, Maschinen,
Elektrowerkzeugen, Maschinen
und Geräten sowie KFZ und NFZ.
Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur
ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch die
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Kühr, Jan Phillip,
Remscheid, *09.01.1991, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
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