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der BERGISCHE www.bvg-menzel.de

UNTERNEHMER

DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

05

2021

Erben und

Vererben

30 Neue Serie

Handwerk heute -

Macher trifft Vorschrift

34 Gastkommentar

Agilität, Vielfalt, Inklusion - gibt

es einen gemeinsamen Nenner?

40 Unterwegs

Lübeck - auf zur

Königin der Hanse


Regional verwurzelt, international verbunden.

Höchste Ansprüche an die Beratungsqualität und langjährige Verankerung in der Region:

Das sind die Eckpfeiler unserer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungstätigkeit. Zu unseren Mandanten zählen bedeutende

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EDITORIAL

WER TRÄUMT NACH ÜBER EINEM JAHR PANDEMIEBE-

KÄMPFUNG NICHT VON EINER SCHÖNEN REISE? Es sind

Zeichen der Hoffnung, die in diesen Tagen Aussicht auf einen schönen Sommer

machen. Nicht jedes Reiseziel wird möglich sein, immer noch werden wir

auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Regelungen

achten müssen. Trotzdem können wir uns allmählich auf den Weg machen und

Planungen für die nächsten Ferien unternehmen. Bewusst haben wir trotz

Reisebeschränkungen an unseren monatlichen Reisetipps festgehalten und Ihnen

zahlreiche schöne Ziele nah und fern vorgestellt. Vielleicht war die eine

oder andere Anregung dabei, die Sie schon bald in die Tat umsetzen können.

Das wünschen wir unseren Leserinnen und Lesern und vor allem der schwer

gebeutelten Reisebranche mit Veranstaltern, Hotelerie und Gastronomie, Reisebusunternehmen

und vielen mehr. Möglicherweise mögen Sie mit einer

Städtereise starten und machen sich auf zur „Königin der Hanse“. In dieser

Ausgabe nehmen wir Sie mit nach Lübeck in die vom Wasser umgebene Altstadt

– eine wahre Schönheit 20 Kilometer von der Ostseeküste entfernt.

Niemand setzt sich wohl gerne mit dem eigenen Nachlass auseinander, vielfach

und viel zu oft wird dieses Thema immer wieder zur Seite gelegt. Das

kann für die Erben fatale Folgen haben, wie die von uns befragten Experten

mit Nachdruck betonen. Daher sollte man rechtzeitig Vorkehrungen treffen,

auch wenn`s schwer fällt. Dazu mehr in unserem aktuellen Titelthema. Unsere

Serie über das Handwerk schließlich setzen wir mit einem Thema fort, das nahezu

jeden Wirtschafts- und Lebensbereich betrifft. Wie die „Macher“ mit der

oftmals überbordenden Bürokratie umgehen, lesen Sie ab Seite 30.

Viel Vergnügen bei der Lektüre.

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INHALT

18 Titel

Erben und vererben

(Fast) jeder Nachlass sollte geregelt sein.

30

Serie Handwerk heute:

Macher trifft Vorschrift

34 Gastkommentar

Agilität, Vielfalt und Inklusion - gibt

es einen gemeinsamen Nenner?

4 www.bvg-menzel.de


40

Lübeck: Für Sie unterwegs zur

Königin der Hanse

Namen & Nachrichten

06 Car-Sharing in Mettmann

07 Eckelmann folgt auf Fleßner

08 Robuste Industrie, skeptische

Dienstleister

08 Exporterwartungen steigen

09 Für die Mobilität der Zukunft

10 VBU gegen Testpflicht

10 AGV Solingen mit neuem Vorstand

11 Innovator of the Year 2021

12 Boom im Online-Handel

12 Unternehmen suchen Personal

13 Volksbank zieht um

14 Wer jetzt nicht investiert, ist selber

schuld.

15 Frauenpower für Mettmann

16 Homeoffice Nutzung geht zurück

16 Keine Vorstellung vor Publikum

17 Handel wandert ins Internet ab

Titel

18 Erben und vererben

22 Interview: Auf das Ergebnis kommt

es an.

28 Digitaler Nachlass: Was passiert mit

meinen Daten?

Serie

30 Handwerk heute -

Macher trifft Vorschrift

Gastkommentar

34 Agilität, Vielfalt und Inklusion - gibt

es einen gemeinsamen Nenner?

Aus der Praxis

36 Recht, Finanzen, Steuern

Für Sie unterwegs

40 Lübeck: Unterwegs zur

Königin der Hanse

Rubriken

46 Handelsregister

50 Vorschau / Impressum

RINKE_Anzeige_4c_2021.qxp_RINKE_IHK 22.04.21 12:18 Seite 5

der Bergische Unternehmer 05|21 5


NAMEN & NACHRICHTEN

Car-Sharing ist auch in Mettmann möglich

In einer Testphase sollen Erfahrungen gesammelt werden.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Der Wagen von

Greenwheels steht

vor dem Gebäude der

Kreisverwaltung an

der Düsseldorfer Straße.

Car-Sharing entlastet die Umwelt, schont

den Geldbeutel, spart Ressourcen und sorgt

für weniger Verkehr. Die Firma Greenwheels,

die in Düsseldorf, Ratingen und

vielen anderen Städten seit Jahren ihren

Car-Sharing-Service anbietet, hat jetzt

auch in Mettmann ein Fahrzeug stationiert.

Zu finden ist der rote Stadtflitzer auf dem

Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude der

Kreisverwaltung, Düsseldorfer Straße 47.

Mit dem Auto können sowohl kleine Einkäufe

als auch längere Fahrten unternommen

werden. Das Car-Sharing-Projekt läuft

als Versuch bis ins zweite Quartal 2022.

Dann wird ausgewertet, ob das Fahrzeug

von der Bürgerschaft angenommen wurde

und ob der Fuhrpark bei einer entsprechenden

Auslastung des Fahrzeugs möglicherweise

sogar wie in Ratingen erweitert

wird. „In der Testphase haben Bürgerinnen

und Bürger die Möglichkeit, erste Erfahrungen

mit dem Car-Sharing zu machen“,

sagt Marcel Alpkaya, Klimaschutzbeauftragter

der Stadtverwaltung. Um das Fahrzeug

zu mieten, muss man sich einmal kostenfrei

auf der Homepage des Anbieters

registrieren. Mit der Greenwheels-App

oder -Karte, die nach der Anmeldung verschickt

wird, kann das Fahrzeug geöffnet

werden. Hinter der Windschutzschreibe ist

ein Kartenleser angebracht. Im Handschuhfach

liegt der Zündschlüssel.

Als Greenwheels-Kunde gibt es im Basic-

Tarif weder eine monatliche Grundgebühr

noch einen Mindestumsatz. Der Kunde

zahlt nur, wenn er mit dem Wagen tatsächlich

fährt. Hinzu kommen 30 Cent pro Kilometer.

Weitere Kosten gibt es für den

Kunden nicht. Muss der Wagen getankt

werden, wird die Tankkarte, die im Fahrzeug

liegt, genutzt. Das Auto hat einen festen

Car-Sharing-Stellplatz, auf das es wieder

abgestellt werden muss, wenn die Fahrt

beendet ist.

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Eckelmann folgt auf Fleßner

Neuer Leiter für den Bayer-Standort Wuppertal.

Foto: Bayer AG

Am 1. April hat Maik Eckelmann die Leitung

des Bayer-Standortes Wuppertal

übernommen. Er folgt damit auf Dr. Timo

Fleßner, der nach einem Jahr in dieser

Funktion seine Doppelrolle als Standortleiter

und als Leiter der globalen Wirkstoffproduktion

auflöst. Zu Bayer kam

Eckelmann 2006 im Zuge des Kaufs von

Schering, wo er 2001 seine Tätigkeit begonnen

hatte. Nach mehreren Leitungspositionen

in den Bereichen Logistik, Business

Support und Produktion übernahm

Eckelmann 2013 den Bayer-Standort Weimar

und wechselte 2016 nach Brasilien.

Anfänglich für das SC São Paulo zuständig,

hat der Familienvater im Rahmen der

Monsanto-Integration seit Herbst 2018 bis

zuletzt die chemischen und biologischen

Standorte in Lateinamerika geleitet. Maik

Eckelmann sei mit seiner fundierten Expertise,

dem großen Bayer-Wissen und seiner

Persönlichkeit genau der Richtige für

den Wuppertaler Standort“, lobt Timo

Fleßner.

Eckelmann werde ein wichtiges Mitglied

im Leitungsteam der globalen Wirkstoffproduktion

sein. „Wuppertal gehört für

mich, nicht nur innerhalb des Bayer-Konzerns,

sondern in der gesamten pharmazeutischen

Industrie, zu einem der spannendsten

Standorte in Deutschland. Das

liegt daran, dass wir in Aprath und im Werk

an der Wupper Forschung, Entwicklung und

Produktion in einem Standort vereinen.

Hier erforschen wir neue Medikamente,

produzieren innovative Wirkstoffe für die

Markteinführung, stellen aber auch die

Marktversorgung für wichtige Medikamente

sicher, was einzigartig im Bayer Verbund

ist“, begründet Eckelmann seine Rückkehr

nach Deutschland. Spannend sei zudem die

geplante Impfstoffproduktion mit dem Partner

CureVac.

Dr. Timo Fleßner

(l.) übergibt den

symbolischen

Schlüssel an seinen

Nachfolger

und neuen

Standortleiter

Maik Eckelmann.

RWPZuschüsse_Layout 1 29.04.2021 13:09 Seite 1

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Remscheid

der Bergische Unternehmer 05|21 7


NAMEN & NACHRICHTEN

Robuste Industrie, skeptische Dienstleister

Die Wirtschaft blickt überwiegend optimistisch in die Zukunft.

Die Stimmung ist nicht

schlecht, zumindest bei der

Industrie:

Knapp 40 Prozent der Unternehmen wollen

2021 im Vergleich zu 2020 mehr produzieren.

Ein Großteil will zudem mehr investieren

und zusätzliche Mitarbeiter einstellen.

Das zeigt die jüngste Konjunkturumfrage

des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW),

für die mehr als 2.800 Unternehmen befragt

wurden. Die Corona-Pandemie hat bundesweit

tiefe Spuren hinterlassen: Für rund drei

Viertel der über 2.800 Unternehmen, die

das IW zwischen Ende März und Mitte April

befragt hat, hat sich die aktuelle Geschäftslage

im Vergleich zum Frühjahr 2020

nicht verbessert. Ein Drittel sieht sich sogar

in einer schlechteren Situation als vor einem

Jahr. Dennoch gibt es bei den Erwartungen

für das Gesamtjahr 2021 mehr Optimisten

als Pessimisten. Die fortschreitenden Impfungen

sorgen dafür, dass die Unternehmen

zuversichtlich auf die zweite Jahreshälfte

schauen. Vor allem exportorientierte Firmen,

zu denen größtenteils die Industrie

zählt, sind im Aufwind – getragen von der

erstarkenden Konjunktur in den USA und in

China. Im Dienstleistungssektor herrscht

dagegen Niedergeschlagenheit, weil die

meisten Geschäfte weiterhin geschlossen

sind: 36 Prozent der Dienstleister sehen sich

in einer noch schlechteren Position als während

des ersten Lockdowns, nur 18 Prozent

empfinden die Situation als besser.

Aber auch hier hellt sich die Lage auf – weit

mehr als ein Drittel erwartet für das Gesamtjahr

2021 ein Plus und nur noch ein

Viertel ein Minus. „Die optimistischen Einschätzungen

beruhen auf der Hoffnung,

dass die Pandemie unter Kontrolle kommt

und sich die Geschäfte bald wieder normalisieren“,

sagt IW-Konjunkturexperte Michael

Grömling. Die Spaltung der Volkswirtschaft

spiegelt sich auch in den Regionen

wider: In Baden-Württemberg, Nordrhein-

Westfalen sowie – in abgeschwächter Form

– in Bayern dominieren zuversichtliche Unternehmen

das Bild, denn dort ist die Industrie

stärker vertreten.

Exporterwartungen steigen

Sorgenkinder sind

die Hersteller von

Bekleidung.

Unter den deutschen Exporteuren hat sich

die Stimmung verbessert. Die ifo Exporterwartungen

der Industrie sind im April von

23,8 Punkten auf 24,6 Punkte gestiegen.

Das ist der höchste Wert seit Januar 2011. In

vielen Ländern zeigt sich die Industrie von

der Pandemie kaum beeinträchtigt. Davon

profitiert die Nachfrage nach deutschen Exportgütern

deutlich. Über fast alle Industriezweige

hinweg verbesserten sich die Aus-

sichten. In der Elektroindustrie sind die

Erwartungen sehr optimistisch. Auch im

Maschinenbau stieg der Indikator auf den

höchsten Wert seit Januar 2011. Die Chemische

Industrie plant ebenfalls mit mehr Aufträgen

aus dem Ausland im zweiten Quartal.

Die einzigen Sorgenkinder sind die

Hersteller von Bekleidung und der sonstige

Fahrzeugbau. Sie rechnen mit rückläufigen

Auslandsumsätzen.

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PolisMOBILITY:

Für die Mobilität

der Zukunft

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Oliver Frese, Geschäftsführung der Kölnmesse

auf der digitalen Pressekonferenz

Die Kölnmesse stellt ein neues Messeformat

vor: Die polisMOBILITY wird vom

18. bis zum 21. Mai 2022 neue Trends,

Konzepte und Lösungen rund um die Mobilität

der Zukunft im Zusammenhang mit

urbanem Leben und Digitalisierung präsentieren.

Städte und Kommunen stehen

aktuell weltweit vor großen Herausforderungen,

um Mobilität nachhaltig zu gestalten.

Die polisMOBILITY will dazu ein

Austausch-, Informations- und Lösungsangebot

sein. Mit automotiveland.nrw ist ein

Partner der ersten Stunde im Boot, mit der

polisCONVENTION GmbH ein erfahrener

Wuppertaler Veranstalter von Messe-Kongressformaten

rund um das Thema Stadtentwicklung.

Die polisMOBILITY will

zeigen, wie Mobilität in den Städten in Zukunft

gestaltet werden kann und muss. Urbane

Mobilität ist eine vielfältige Entwicklungs-

und Planungsaufgabe, die einen

ganzheitlichen Zugang braucht. Die Messe

mit den dazugehörigen Veranstaltungen

wird daher verschiedene Blickwinkel und

Themenzugänge anbieten. Sie fokussiert

Lösungen statt reiner Produkte und stellt

die Herausforderungen für die Städte in

den Mittelpunkt. Denn die Organisation

von Mobilität in den Städten ist zentrale

Zukunftsaufgabe.

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der Bergische Unternehmer 05|21 9


NAMEN & NACHRICHTEN

VBU gegen Testpflicht

Professor Wolfgang Kleinebrink kritisiert das „Testgesetz“.

Foto: VBU

Die von der Bundesregierung beschlossenen

verpflichtenden Testangebote

in den Betrieben seien angesichts

der großen Anstrengungen der Unternehmen

zur Bekämpfung der Pandemie

in den vergangenen Wochen weder

angemessen noch nachvollziehbar,

konstatiert Professor Dr. Wolfgang

Kleinebrink, Sprecher der Geschäftsführung

der Vereinigung Bergischer

Unternehmerverbände. „Große wie

kleinere Unternehmen haben ihre

Testanstrengungen stark ausgeweitet,

wie eine Kurzumfrage unseres Verbandes

erst kürzlich ergeben hat“, führt er

aus. Und das, obwohl manche Betriebe

Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink, Sprecher der Geschäftsführung der Vereinigung

Bergischer Unternehmerverbände, fordert mehr Unterstützung der Politik, damit gerade

kleinere und mittlere Betriebe die Teststrategie umsetzen können.

im Moment vor sehr schwierigen wirtschaftlichen

Herausforderungen stünden.

Unternehmen testeten im Interesse aller

Beschäftigten und ergänzten so ihre großen

Anstrengungen, den Arbeitsplatz auch

Corona-fest zu gestalten. „Mit diesem nun

verpflichtenden Testangebot wird dieses

Engagement nicht anerkannt.“ Das „Testgesetz“

schaffe nicht mehr Schutz, sondern

mehr Bürokratie, mehr Kosten, weniger Eigeninitiative

und eine Vielzahl ungeklärter

rechtlicher und organisatorischer Fragen.

„Anstatt zu meinen, mit einer Verordnung

alle Probleme vom Tisch wischen zu können,

sollte die Politik stattdessen insbesondere

kleine und mittlere Betriebe organisatorisch

und finanziell bei der

Durchführung der Corona-Tests unterstützen“,

fordert der Verbandsgeschäftsführer.

AGV Solingen mit neuem Vorstand

Foto: VBU

Der neu gewählte Vorstand des Arbeitgeberverbands Solingen: Johannes G. Berger,

Wolfgang Wüsthof, Horst Gabriel (Vorsitzender) sowie Geschäftsführer Michael

Schwunk (v.l.).

Der Vorstand und der Vorstandsrat des Arbeitgeberverbandes

Solingen setzen sich

nach der Mitgliederversammlung vom 27.

April 2021 wie folgt zusammen: Vorstandsvorsitzender

ist Dipl.-Ing. Horst Gabriel

(Ernst Ludwig Emde GmbH), sein Stellvertreter

ist Johannes G. Berger (Robert Berger

Söhne). Zum Schatzmeister wurde Wolfgang

Wüsthof (Wüsthof GmbH) gewählt.

Zum Vorstandsrat gehören weiterhin Gabriele

Kracht (Credo-Stahlwarenfabrik Gustav

Kracht GmbH & Co. KG), Thomas Kraemer

(Forst Technologie GmbH & Co. KG) sowie

neu gewählt Dajana Toffel (Wilkinson

Sword GmbH) und Nina Tubic (Zwilling

J.A. Henckels AG). Der Arbeitgeberverband

Solingen e.V. ist ein branchenübergreifender

Arbeitgeberverband. Er ist Mitglied der

Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände

e.V. (VBU®).

10 www.bvg-menzel.de


FARE ist „Innovator of the Year 2021“

Auszeichnung für den Remscheider Hersteller von Qualitätsschirmen.

Foto: Fare

Lutz Albrecht, Produkt-

Spezialist bei FARE, bei

der Entgegennahme des

Awards während der digitalen

Sustainability

Award Gala 2021.

Die in Remscheid beheimatete Firma FARE

– Guenther Fassbender GmbH wurde mit

dem Award „Innovator of the Year 2021“

ausgezeichnet. Damit wurde das Engagement

in Sachen Nachhaltigkeit des Herstellers

von Qualitätsschirmen gewürdigt. Beworben

hatte sich FARE mit einem neuen

Werbeschirm für den Autohersteller Audi.

Das Produkt wurde mit dem neuen

waterSAVE®-Bezugsmaterial bespannt, das

neben einem ressourcenschonenden Färbe-

verfahren für die Bezugsstoffe des Regenschirms

auch recycelten Kunststoff für die

Produktion des Garns verwendet. Mit waterSAVE®

wird eine Senkung des CO2-

Ausstoßes um mehr als 60 Prozent, eine

Verringerung des Klärschlamm-Ausstoßes

um ca. 98 Prozent sowie eine Reduzierung

des Energieverbrauchs bis zu 70 Prozent erreicht

und pro Regenschirm normaler Größe

fast sechs Liter Frischwasser gespart. Das

Beispiel des Audi Schirmes zeige, wie sich

Premium-Werbemittel für anspruchsvolle

Kunden mit nachhaltigem Fußabdruck realisieren

lassen können. Durch die Umstellung

auf das neue Material erschließt FARE

ab sofort und in Zukunft ein großes Potenzial

zur Einsparung wertvoller Ressourcen

und der Vermeidung von Umweltbelastung

durch Chemikalien und CO2. Seit vielen

Jahren ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema

bei FARE. Auf Unternehmens- und Mitarbeiterebene

wurden viele Maßnahmen der

Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Auch

auf der Produktebene solle das Standardsortiment

nachhaltiger aufgestellt werden.

FARE exportiert seit 1955 Qualitätsprodukte

in die ganze Welt. Seit den 1990er-Jahren

gibt es eine Spezialisierung auf die Konzeption

und Produktion von hochwertigen

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der Bergische Unternehmer 05|21 11


NAMEN & NACHRICHTEN

Boom im Online-Handel

Zu den Gewinnern gehören Multichannel-Anbieter und Online-Spezialmärkte.

Foto: Shutterstock

zent steigern, berichtet das Portal Mittestand-Rhein-Ruhr.de.

Der gesamte Online-

Umsatz 2020 betrug 83,3 Milliarden Euro,

dies bedeutet ein Plus von 14,6 Prozent.

Profiteure waren besonders die Branchen

Lebensmittel, Medikamente und Drogerie.

Die größten Umsätze erzielten die Bereiche

Mode und Bekleidung, Elektronik und Telekommunikation.

Neben den Generalisten, wo man alles kaufen

kann, gibt es viele Spezial-Marktplätze.

In die Kategorie Multichannel fallen

alle Hybridanbieter, also jene, die sowohl

stationär als auch online verkaufen. Dieser

Bereich konnte 2020 um 8,7 Prozent auf 28

Milliarden Euro zulegen. Das entspricht 34

Prozent des gesamten Online-Marktes.

Die Corona-Krise hat dem

E-Commerce satte Gewinne

gebracht.

Rund 20 Prozent der deutschen Wirtschaft

sind derzeit von der Corona-Krise hart getroffen.

Es gibt aber auch deutsche Corona-

Gewinner. Dazu gehören vor allem Online-

Händler. Wie Internet World Business

berichtet, ist der E-Commerce-Umsatz

2020 um knapp 15 Prozent gewachsen.

Profitiert haben davon vor allem die Online-Marktplätze.

Aber auch Einzelshops

konnten ihre Online-Umsätze um 14 Pro-

Unternehmen suchen

neues Personal

Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im

April auf 98,3 Punkte gestiegen, von 97,6

Punkten im März. Der Arbeitsmarkt holt

langsam Teile der Jobverluste aus der Coronakrise

wieder auf. Der Boom in der Industrie

spiegelt sich auch zunehmend im

Einstellungsverhalten der Unternehmen

wider. Insbesondere Firmen im Maschinenbau

wollen mehr Mitarbeiter beschäftigen.

Im Dienstleistungssektor dagegen ist

die Einstellungsbereitschaft auf niedrigem

Niveau unverändert geblieben. Während

im Gastgewerbe und der Tourismusbranche

weiter Jobs verloren gehen, bauen IT-

Dienstleister sowie Architektur- und Ingenieurbüros

Mitarbeiter auf. Im Handel sowie

im Baugewerbe gleichen sich die Pläne

für Einstellungen und Entlassungen gegenwärtig

aus.

12 www.bvg-menzel.de


Volksbank zieht an den Döppersberg

Die Bauarbeiten haben begonnen. Elberfelder Filiale wird verlegt.

Foto: Volksbank/Bettina Osswald

Die Elberfelder Volksbanker machten

sich einen ersten Eindruck von ihrem

künftigen Arbeitsplatz (v.l.) Simone

Nimmerrichter, Jasmin Frenzel, Filialleiter

Marco Hagedorn, Sabine Messerschmidt,

Helga Fisseler und Eugen

Mattes (v.l.)

Die Volksbank im Bergischen Land bereitet

den Umzug ihrer Elberfelder Filiale von der

Herzogstraße an den Döppersberg vor. Unter

der Adresse Alte Freiheit 32 finden die Kunden

ab Sommer am „Tor zur Stadt“ einen

neuen Anlaufpunkt. Filialleiter Marco Hagedorn

und sein Team freuen sich auf die neuen

Räume und verschafften sich bei einem Baustellenbesuch

jetzt einen ersten Eindruck vom

künftigen neuen Arbeitsplatz. Die neue Filiale

wird von der Grundfläche kleiner als die bisherige,

ist aber nun für alle Besucher vollständig

barrierefrei zu nutzen. Unmittelbar neben

der Geschäftsstelle führt der Aufzug ins City-

Plaza-Parkhaus, Schwebebahnhaltestelle und

Hauptbahnhof sind in Sichtweite. In der Filiale

soll die Beratung im Mittelpunkt stehen.

Viele Services rund um ihr Konto erledigen

immer mehr Menschen am heimischen Computer

oder per Smartphone, in die Filialen

kommen sie, um sich persönlichen Rat und

Hilfe zu holen. Für eine Baufinanzierung

oder eine ausführliche Beratung zur Geldanlage

oder der privaten Altersvorsorge braucht

es Zeit und Raum für Vertraulichkeit. Die

gibt es in der neuen Filiale in fünf modernen

Beraterbüros. „Die Filialen sind und bleiben

die Ankerpunkte für eine Regionalbank wie

uns“, betonen die Volksbank-Vorstände Andreas

Otto und Lutz Uwe Magney.

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NAMEN & NACHRICHTEN

Wer jetzt nicht investiert, ist selber schuld!

Förderprogramm bietet Wachstumsschub für die lokale Wirtschaft.

Foto: Sparkasse Remscheid

Michael Wellershaus, Vorstandsvorsitzender

der

Stadtsparkasse Remscheid,

Volker Pleiß, Bereichsdirektor

Firmenkunden

und Reinhard

Steffens von GW-Partner

(v.l.) informieren über die

neuen Förderrichtlinien.

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm

(RWP) nimmt kleine und mittlere Unternehmen

(KMU) besonders in den Blick,

aber auch größere Betriebe können daraus

Nutzen ziehen. Gefördert werden Investitionsvorhaben

der gewerblichen Wirtschaft, durch

die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder

gesichert werden sowie Maßnahmen zur

Schulung und Markteinführung innovativer

Produkte. „Seit Juli 2014 gehört auch Remscheid

zu den förderfähigen Regionen. Dass

die Zuschüsse für die betrieblichen Vorhaben

nicht zurückgezahlt werden müssen, ist ein

großer Mehrwert des Programms. Mit der

Modifizierung sind jetzt auch große Unternehmen,

die nicht mehr die KMU-Grenzen

haben, förderfähig. Das eröffnet unseren Unternehmen

neue Möglichkeiten“, sagt Michael

Wellershaus, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse

Remscheid. Das Programm verfolgt

unter anderen das Ziel, Anreize zur Schaffung

von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in den

strukturschwachen Regionen des Landes zu

geben. „Weiterhin wird damit auch der Gedanke

verbunden, potenzielle Investoren für

die jeweilige Region zu interessieren und jungen,

innovativen Unternehmen sowie kleinen

und mittleren Betrieben durch geeignete Rahmenbedingungen

Entwicklungsmöglichkeiten

zu bieten“, ergänzt Volker Pleiß, Bereichsdirektor

Firmenkunden bei der

Stadtsparkasse Remscheid. „Gerade wurden

die Richtlinien des Programms so modifiziert,

dass sich die Förderbedingungen für

unsere heimischen Unternehmen deutlich

verbessert haben“, erläutert Reinhard Steffens

von der GW Partner GbR. Die Berater

von GW Partner sind mit dem Bereich öffentliche

Fördermittel und nicht zurückzahlbarer

Zuschüsse bestens vertraut. Als Netzwerkpartner

unterstützen sie die Sparkasse

Remscheid mit ihrer Expertise bei der Prüfung

und Beantragung von Fördermitteln, so

auch aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen,

wenn sie betriebliche Investitionen

vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte

in einem Fördergebiet in NRW liegt.

Bis zum Jahresende sind Förderquoten von

bis zu 50 Prozent für Sachinvestitionen bei

kleinen, 40 Prozent bei mittleren und 30 Prozent

bei Großunternehmen möglich. So kann

beispielsweise bereits ein kleiner Produktionsbetrieb

mit 40 Beschäftigten und einem

zusätzlichen langfristigen Personalaufbau

von zwei Mitarbeitern einen 50-prozentigen

nicht rückzahlbaren Zuschuss für eine neue

Maschine im Anschaffungswert von 1 Million

Euro erhalten. „Die neue Richtlinie ist bis

zum 31. Dezember 2021 gültig, allerdings

müssen die entscheidungsreifen Anträge bis

zum 30. September beim Fördermittelgeber

vorliegen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf,

wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Projekt

förderungsfähig ist und unterstützen Sie bei

allen Formalitäten“, appelliert Volker Pleiß

an die Unternehmen vor Ort, sich diese

Chance auf eine attraktive Förderung nicht

entgehen zu lassen. Aufgrund des relativ engen

Zeitfensters, sei eine enge und koordinierte

Antragsaufbereitung notwendig.

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14 www.bvg-menzel.de


Frauenpower für Mettmann

Knapp 70 Teilnehmerinnen gründen Frauennetzwerk

Foto: Shutterstock

Netzwerken ist schon lange

nicht mehr nur ein

Männer-Ding.

Die Vorschlags- und Arbeitsliste war lang,

die bei der Auftaktveranstaltung zur Gründung

eines Netzwerktreffs für Frauen von

knapp 70 Teilnehmerinnen zusammengetragen

worden war: Ein großes Kulturfestival

für Mettmann, eine Ehrenamtsdatei, Stadtplanung

unter Berücksichtigung der Interessen

von Frauen und Kindern, Feminismus,

regelmäßige Treffen für Frauen zum gegen-

seitigen Austausch, starke Frauen für die

Wirtschaft, Mettmann stärker von Düsseldorf

abnabeln und mehr Selbstbewusstsein

für Mettmann zeigen, Frauen und ihre Arbeit

besser darstellen, mehr Informationen

aus der Stadt. Bürgermeisterin Sandra

Pietschmann und die Gleichstellungsbeauftragten

Karen Brinker luden dazu digital

ein, in einem Monat soll das nächste Treffen

stattfinden, sollen Arbeitsgruppen gebildet

und erste Ideen und Vorschläge konkretisiert

werden. Ihren Interessen und Neigungen

entsprechend konnten sich die Teilnehmerinnen

auf unterschiedliche virtuelle

Räume verteilen, die sich mit den Themen

Kultur, Wirtschaft, Bürgerbeteiligung und

Ehrenamt beschäftigten und von Mitarbeiterinnen

der Verwaltung moderiert wurden.

Darüber hinaus gab es einen offenen Bereich,

in dem sich die Frauen austauschten,

die sich für kein spezielles Thema entschieden

hatten. Nach einer Stunde kamen alle

Teilnehmerinnen wieder zusammen, wurden

die Ergebnisse aus den einzelnen Themenräumen

allen vorgestellt.

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Unsere Verbandsgruppe umfasst rd. 620 Mitgliedsunternehmen mit

ca. 71.000 Beschäftigten unterschiedlicher Branchen. Wir informieren,

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der Bergische Unternehmer 05|21 15


NAMEN & NACHRICHTEN

Homeoffice-Nutzung sinkt auf 30,8 Prozent

Der Rückgang zeigt sich quer durch alle Branchen.

Foto: Shutterstock

Die Arbeit zu Hause ist

ein wichtiges Instrument

der Pandemiebekämpfung.

Doch nicht in jeder

Branche kann und wird

das Homeoffice genutzt.

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Im April haben etwas weniger Beschäftigte

das Homeoffice genutzt als im Vormonat.

Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor.

Demnach sank der Anteil auf 30,8 Prozent

der Beschäftigten, die zumindest teilweise

im Homeoffice arbeiteten, von 31,7 Prozent

im März und 30,3 Prozent im Februar. „Die

verschärfte Pflicht zum Heimbüro in Corona-Zeiten

scheint zu verpuffen“, sagt Jean-

Victor Alipour, Experte für Homeoffice

beim ifo Institut. Der Rückgang zeigt sich

quer durch viele Branchen: In der Industrie

educate coach

von 23,4 auf 22,4 Prozent, bei den Dienstleistern

von 42,6 auf 41,1 Prozent und im Handel

von 19 auf 18,9 Prozent der Beschäftigten.

Nur auf dem Bau stieg der Anteil von 8,3 auf

11,3 Prozent. Das ifo Institut schätzt, dass

über alle Branchen 56 Prozent der Beschäftigten

Arbeit im Heimbüro zumindest teilweise

umsetzen könnten. Die Nutzung und

das Potenzial unterscheiden sich aber in großem

Maße nach den Wirtschaftszweigen. An

der Spitze bei der Nutzung liegen die Erbringer

von Dienstleistungen der Informationstechnik.

In der Pharmabranche liegt die Nutzung

bei 39,4, aber 62,6 Prozent wären

möglich. Weit unter ihren Möglichkeiten liegen

Beschäftigte im Landverkehr und bei

Rohrleitungen.

Keine Vorstellungen

vor Publikum

Bis zum Ende der laufenden Spielzeit Anfang

Juli werden keine regulären Aufführungen

vom Tanztheater Wuppertal Pina Bausch

und den Wuppertaler Bühnen. Die Entscheidung

der Wuppertaler Stadtspitze und den

Leitungsteams der Kultureinrichtungen resultiert

aus dem Inkrafttreten des geänderten

Infektionsschutzgesetzes und den aktuell hohen

Corona-Fallzahlen in Wuppertal. Eine

Wiederaufnahme des regulären Vorstellungsbetriebs

vor Publikum sei in den kommenden

Wochen nicht mehr möglich. Oper, Schauspiel

und Sinfonieorchester der Wuppertaler

Bühnen arbeiten weiterhin an zumeist digitalen

Formaten, bei denen der Schutz von Mitwirkenden

gewährleistet ist und zugleich die

Bindung zu den Besucherinnen und Besuchern

erhalten bleibt. Unter wuppertaler-buehnen.de

informieren Oper, Schauspiel und

Sinfonieorchester über Angebote und weitere

Planungen. Termine des Tanztheater Wuppertal

Pina Bausch sind unter pina-bausch.de

zu finden.

16 www.bvg-menzel.de


Handel wandert ins Internet ab

Krise befördert das Sterben der Innenstädte.

Foto: Thomas E. Wunsch

Foto: Shutterstock

häusern und Geschäften erworben hat, unter

dem Niveau des Vorjahres mit einem

Tiefpunkt im Januar 2021. Eine frühere

Studie hatte bereits ergeben, dass die Ersparnisse

der Konsumenten im ersten

Lockdown um rund 20 Prozentpunkte stiegen

und sich im zweiten Lockdown um

weitere rund 20 Prozentpunkte erhöhten.

„In der zweiten Hälfte 2021 werden die

Menschen diese aufgestaute Kaufkraft ausgeben.

Der Handel muss sich etwas einfallen

lassen, wenn sie die Leute dann wieder

in die Geschäfte locken wollen“, sagt

Falck.

Verwaiste Städte sind

trist und öde. Dem muss

entgegengewirkt werden.

Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher

gewöhnen sich zunehmend daran, Bekleidung

sowie Haushaltswaren und -geräte

im Internet zu kaufen. Das ist das

Ergebnis einer aktuellen Auswertung des

ifo-N26-Wirtschaftsmonitors.

Die Forscher verglichen Offline- und Onlinekäufe

2020/2021 zur Situation vor der

Pandemie. Während der Öffnungen im

Sommer 2020 war das Verhältnis Offlinezu

Onlinehandel wieder nahezu auf Vorkrisenniveau.

Doch seitdem zog der Onlinehandel

fast stetig an und lag Anfang

Dezember zum Weihnachtsgeschäft bei

250 Prozent des Vorkrisenniveaus bei

Haushaltsgeräten, im Februar sogar bei 350

Prozent. „Spätestens seit letztem Sommer

beobachten wir massive Strukturverschiebungen

hin zum Onlinegeschäft – auch

jenseits der Lockdowns. Unsere Daten legen

den Schluss nahe, dass die Krise das

Sterben der Innenstädte befördert“, interpretiert

Oliver Falck, Leiter des Zentrums

für Industrieökonomik und neue Technologien

das Ergebnis. Seit Anfang Dezember

liegen die stationären Einkäufe in den beiden

untersuchten Produktgruppen, die man

traditionell in den innerstädtischen Kauf-

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TITEL ERBEN UND VERERBEN

Text: Stefanie Bona

Fotos: BVG, Shutterstock

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Erben und Vererben –

(fast) jeder Nachlass

sollte geregelt sein

der Bergische Unternehmer 05|21 19


TITEL ERBEN UND VERERBEN

Zehn neue Urteile zum Erbrecht stellt alleine der Deutsche Anwaltsverein auf seiner

Website im Zeitraum von Oktober 2020 bis April 2021 vor. Das Spektrum reicht

vom „Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft durch Grundschulden

gesicherte Verbindlichkeiten“ über „Anforderungen an maschinell erstellte Ausfertigungen

eines Erbscheins“ bis hin zur „Anfechtung der Ausschlagung wegen

falscher Überzeugung von Überschuldung“. Soll sagen: Das Erbrecht in Deutschland

ist eine komplexe und komplizierte Rechtsmaterie und bietet immer wieder

Anlass zur juristischen Klärung. Was auch - und nicht selten - an der Unwissenheit

oder falschen Vorstellungen der Erblasser liegt. Hinzu kommen veränderte

Familienstrukturen und eine demographische Entwicklung, die die Menschen immer

älter werden lässt. So können auch dementielle Veränderungen dazu führen, dass

der letzte Wille nicht mehr entsprechend formuliert werden kann. Auch unter diesen

Gesichtspunkten ist eine Nachlassplanung mit juristischem Beistand zwar

nicht zwingend notwendig, aber in sehr vielen Fällen empfehlenswert.

20 www.bvg-menzel.de


Besiegelt: Ein notariell

beurkundetes Testament

bietet immer

noch die größte Sicherheit.

Ob nun ein Testament verfasst

wird oder nicht, weil man mit

der gesetzlichen Erbfolge zufrieden

ist – die Erben sollten

auf jeden Fall wissen, wo entsprechende

Dokumente, Vermögensgegenstände,

Konten, Depots, Schließfachschlüssel

und mehr zu finden sind. Denn nicht

immer sind alle Rechtsbeziehungen und Vermögenswerte

des Erblassers bei denen, die es nach

seinem Tod angeht, hinlänglich bekannt. Hier

sollte man Vorsorge treffen, damit Erben im

Ernstfall unkompliziert und schnell an die relevanten

Informationen gelangen. Und: Unklare

oder missverständliche Nachlassregelungen haben

schon zu manchem Familienstreit geführt, der zu

Lebzeiten der Erben nicht wieder beigelegt wurde

und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen

hat. Das kann man den Hinterbliebenen ersparen,

wenn man rechtzeitig und rechtsicher Vorsorge

für den Todesfall trifft und sich dabei

möglichst juristisch beraten lässt oder sich zumindest

bei Detailfragen Expertise einholt.

Die gesetzliche Erbfolge

Wer darauf vertraut, dass das Gesetz hinsichtlich

des eigenen Erbes schon alles „richtig“ regelt,

liegt gar nicht mal so selten daneben. Im Falle des

Ehepaares, das seit 50 Jahren in trauter Eintracht

zusammenlebt und ein gemeinsames Kind hat, zu

dem ein gutes Verhältnis besteht, mag das zutreffen.

Die Realität sieht heute aber anders aus.

Wenn kein Testament existiert, tritt die gesetzliche

Erbfolge ein: Das heißt: Die Erben erster Ord-

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der Bergische Unternehmer 05|21 21


TITEL INTERVIEW ERBEN UND VERERBEN

Auf das Ergebnis

kommt es an

Die gesetzliche Erbfolge ist formal eindeutig, kann aber eklatant dem widersprechen,

was sich der Erblasser für seinen Nachlass wünscht. Welche

Fallstricke beim Thema Erbe lauern und was für eine juristische Beratung

spricht, erläutert Christoph Dahlkamp im Gespräch mit dem „Bergischen Unternehmer“.

Der Jurist ist Notar in Wuppertal-Elberfeld und Sprecher der

Rheinischen Notarkammer im Bezirk Wuppertal.

Herr Dahlkamp, muss wirklich jeder Nachlass

geregelt werden?

Bei dieser Frage müssen wir unterscheiden: Geht

es um die Nachlassabwicklung im Nachhinein

oder um Vorab-Regelungen für den Todesfall. Natürlich

muss jeder Nachlass abgewickelt werden

in dem Sinne, dass nach dem Tod unter anderem

Konten und Verträge gekündigt und Wohnungen

aufgelöst werden müssen. Wenn es darum geht,

Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, ist

entscheidend, was der Erblasser sich vorstellt.

Wenn nichts mittels Testament geregelt wird,

greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann im Sinne

des Verstorbenen funktionieren. Sehr häufig

liegen die Dinge allerdings sehr viel komplexer.

Letztlich geht es doch darum, dass das Ergebnis

dem Willen des Erblassers entspricht. Wer sich da

alleine auf den Gesetzgeber verlässt, wird unter

Umständen seinen letzten Willen nicht wie gewünscht

durchsetzen können.

Welche Kriterien sprechen für eine juristische

Beratung? Ist beispielsweise die Vermögenshöhe

ein Kriterium?

Die Vermögenshöhe ist insofern ein Kriterium,

weil der Schaden größer ist, wenn zum Beispiel

steuerliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden.

Unklare Formulierungen können Streit bei den

Hinterbliebenen auslösen und letztlich dazu führen,

dass sich Gerichte mit dem letzten Willen des

Erblassers auseinandersetzen. Sie müssen dann

eine Einschätzung darüber vornehmen, was sich

der Verstorbene hinsichtlich seines Erbes wohl

vorgestellt haben mag. Das ist schwierig und muss

auch nicht immer zutreffend sein. Insofern führt

eine juristische Beratung sicherlich dazu, dass das,

was man hinsichtlich des eigenen Nachlasses

möchte, auch rechtssicher umgesetzt wird.

Familiäre Strukturen sind heute nicht mehr so

eindeutig wie noch vor einigen Jahrzehnten.

Nimmt das Einfluss auf die Nachlassregelung?

Wird das Konstrukt „Patchworkfamilie“ oft unterschätzt?

22 www.bvg-menzel.de


man sich auf jeden Fall frühzeitig beraten lassen,

um ein Testament darauf abzustimmen und eventuell

auch schon zu Lebzeiten Schenkungen zu

vollziehen.

Und was ist beim Vererben von Betriebsvermögen

zu beachten – für den Nachlassgeber

und den Nachlassnehmer?

Bei der Nachfolgeplanung für ein Unternehmen

stellen sich eine Vielzahl von Fragen, neben unternehmerischen

auch juristische und steuerliche.

Im Hinblick auf Betriebsvermögen sind stets besondere

steuerliche Fragen zu berücksichtigen,

damit zum Beispiel nicht ungewollt Gewinne realisiert

werden und versteuert werden müssen. Ein

Unternehmertestament muss stets auf die gesellschaftsrechtliche

Situation des Unternehmens

und die familiäre Situation des Betriebsinhabers

angepasst werden.

Notar Christoph Dahlkamp

ist Sprecher der Rheinischen

Notarkammer im

Bezirk Wuppertal.

Generell muss man bei einer komplexeren Familienstruktur

mehr bedenken. Häufig gibt es falsche

Vorstellungen darüber, wer was vom Erbe bekommt.

Kommt es zum Beispiel zu einer Reihenfolge

von Todesfällen, die man nicht erwartet hat,

kann es dazu führen, dass bei gesetzlicher Erbfolge

der Nachlass beim Ex-Partner des Ehemanns

oder der Ehefrau und damit in einer fremden Familie

landet. Auch kann man kann immer wieder

feststellen, dass es große Unkenntnis zur Frage

der Pflichtteilsansprüche gibt. Insofern ist gerade

bei wiederverheirateten Paaren mit Kindern aus

erster Beziehung besondere Vorsicht geboten und

eine professionelle Testamentsgestaltung von

Vorteil.

Welche Fragen sollten beim Nachlass von großen

Vermögen eine Rolle spielen?

Hier sind zusätzlich erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte

besonders wichtig. Wenn man so ein

großes Vermögen hat, dass mehr vorhanden ist,

als die gesetzlichen Freibeträge ausmachen, sollte

Gibt es Besonderheiten, die auf eine Vielzahl

der typisch bergischen Mittelständler zutreffen?

Für viele Unternehmen, die sich ja in unserer Region

häufig im Familieneigentum befinden, stellt

sich die Frage eines geeigneten Nachfolgers oder

einer geeigneten Nachfolgerin. Damit sollte man

sich frühzeitig und fortlaufend auseinandersetzen.

Es gibt Unternehmer, die sich einmal im Jahr hinsetzen

und genau über die Frage „Was passiert

wenn?“ nachdenken. Sie überlegen: „Passt das

noch, was ich mir überlegt habe?“ Es macht

wirklich Sinn, dieses Thema nicht auf die lange

Bank zu schieben und es als laufenden Prozess

anzusehen, der immer wieder aktuell betrachtet

werden muss. Dabei sollte man die nächste Generation

einbinden – auch diejenigen, die nicht als

Nachfolger vorgesehen sind oder dies vielleicht

auch nicht anstreben. Im Testament sollte geregelt

sein, wie man eine gerechte Lösung im Einklang

mit den Erben hinbekommt.

Welche Rolle spielt der Faktor Zeit? Mit anderen

Worten: Wie früh sollte man sich mit dem

Thema Nachlassregelung beschäftigen – gerade

als Unternehmer?

Sofort, ohne Verzögerung! Das kann ich nur immer

wieder empfehlen. Selbst wenn man gerade

ein Unternehmen übernommen oder gegründet

der Bergische Unternehmer 05|21 23


TITEL INTERVIEW ERBEN UND VERERBEN

hat, sollte man sich mit dem eigenen Nachlass beschäftigen.

Es gibt keinen guten Grund, das aufzuschieben,

auch wenn das Tagesgeschäft viel

Zeit und Kraft erfordert. Dabei ist ja nicht nur der

Todesfall zu berücksichtigen, sondern auch längere

oder andauernde Ausfälle etwa durch Krankheit

oder einen Unfall.

Wann muss, wann sollte ein Nachlass notariell

geregelt werden?

Kein Nachlass muss notariell geregelt werden.

Ein handschriftliches Testament ist auch ohne

eine notarielle Beurkundung wirksam. Bedenken

sollte man aber die Punkte, die wir schon angesprochen

haben: Entspricht also das Ergebnis

dem, was sich der Erblasser vorgestellt hat? Hinzu

kommt, dass ein Testament, das zu Hause im

Schrank aufbewahrt wird, immer auch in die falschen

Hände geraten kann. Ein notariell beurkundetes

Testament wird entweder beim Notar selbst

oder beim Nachlassgericht amtlich verwahrt. Damit

ist man schon mal auf der sicheren Seite. Außerdem

bestätigt der Notar zweifelsfrei die Testierfähigkeit,

dass also der Erblasser zum

Zeitpunkt der Testamentsaufstellung voll geschäftsfähig

war. Weiterhin ist ein notarielles

Testament ein Ersatz für einen Erbschein und ein

rechtssicheres Dokument bei der Vorlage von

Banken und Behörden. Dies spart den Erben also

auch Kosten und Zeit. Tatsächlich werden die für

ein Testament anfallenden Notarkosten häufig

überschätzt. Der Gesetzgeber hat die Kosten so

ausgestaltet, dass jeder sich dies leisten kann.

Beispielsweise beträgt die notarielle Beurkundungsgebühr

bei einem Vermögen von 50.000 €

nur 165,00 €, bei 200.000 dann € 435 € In vielen

Fällen sind die Notarkosten für ein Testament im

Ergebnis deutlich günstiger als mögliche Folgekosten

z.B. für Erbscheine nach dem Tod. Ein

ganz wesentlicher Vorteil ist aber auch, dass der

Notar nicht nur beurkundet, sondern auch umfassend

berät. Er erforscht mit gezielten Fragen den

letzten Willen des Erblassers und führt ihm vor

Augen, was vom Erblasser vielleicht noch gar

nicht bedacht wurde. Im Falle von Immobilienbesitz

würde ich immer zu einem notariellen Testament

raten.

Ist es nötig bzw. sinnvoll, neben der juristischen

Beratung auch die steuerliche Expertise

mit ins Boot zu nehmen?

Eine seriöse, erbrechtliche Beratung kann ohne

Kenntnisse und Besprechung der erbschaftssteuerlichen

Rahmenbedingungen gar nicht erfolgen.

Sicher kennen sich Notare und Rechtsanwälte

auch mit diesen Fragen des Steuerrechts aus. Es

ist aber nie falsch, sich weiterer Expertise zu bedienen

– gerade bei hohen Vermögen oder besonderen

Familien- oder Unternehmenskonstellationen

und in jedem Fall dann, wenn der juristische

Experte dies anrät.

Was wird aus Ihrer Sicht beim Thema „Erben

und Vererben“ am häufigsten falsch gemacht?

Ganz klar, dass Dinge zu spät geregelt werden

und dann im Todesfall das „Kind schon in den

Brunnen gefallen“ ist. Vielfach wird beim Thema

Vererben wie selbstverständlich von bestimmten

Ergebnissen ausgegangen, die sich dann nicht so

darstellen wie gewünscht. Gleiches gilt genauso

für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,

auch dies wird häufig verdrängt. Es gibt gute

Gründe, das Ganze rechtzeitig und in Ruhe in

den Blick zu nehmen.

Mit Notar Christoph Dahlkamp sprach

Stefanie Bona.

Foto: privat

Vielfach wird beim Thema „Vererben“ wie selbstverständlich

von bestimmten Ergebnissen ausgegangen, die sich dann nicht

so darstellen wie gewünscht.

24 www.bvg-menzel.de


Fortsetzung von Seite 21

nung erben zuerst: Das sind Kinder, Enkel und

Urenkel. Gibt es aus dieser Gruppe niemanden,

erben Eltern und Geschwister als Erben zweiter

Ordnung. Ist in diesen Angehörigenverhältnissen

auch niemand zu finden, erben Onkel, Tanten,

Cousins und Cousinen. Der Ehegatte erbt neben

den Verwandten der ersten Ordnung, also Kindern

und Enkeln, ein Viertel und neben Verwandten

der zweiten Ordnung, also Eltern und Geschwistern

des Erblassers, die Hälfte. Damit ist der Ehepartner,

der den anderen überlebt, aber nicht testamentarisch

bedacht worden ist, also nicht

zwangsläufig Alleinerbe. Sollte es zum Beispiel

noch einen Neffen oder eine Nichte geben, wird

der hinterbliebene Partner nur zu einem Dreiviertel

als Erbe bedacht. Daher wird gemeinhin geraten,

ein so genanntes „Berliner Testament“ aufzusetzen.

Damit setzen sich Ehepartner oder

eingetragene Lebenspartner wechselseitig zu Alleinerben

ein. Was aber auch nicht zweifelsfrei im

Erbfall so über die Bühne geht, wie sich die Ehepartner

das gedacht haben.

Testament ersetzt Erbfolge

Die gesetzlichen Grundlagen sollte man sich bewusst

machen und dann möglicherweise reagieren,

wenn man sein Erbe anders geregelt haben

möchte. Dies sollten auch junge Ehepaare oder

Lebensgemeinschaften berücksichtigen, damit im

Todesfall eines Partners der andere wirtschaftlich

abgesichert ist und nicht womöglich das gerade

erworbene Haus, den Pkw oder sonstige Vermögensgegenstände

mit anderen Angehörigen teilen

muss oder auf deren Wohlwollen angewiesen ist.

Ein rechtssicher formuliertes Testament, das die

gesetzliche Erbfolge ersetzt, ist in jedem Falle

sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen,

die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens

geregelt werden muss oder eine unwirtschaftliche

Verteilung des Nachlasses unter einer

Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden

soll, rät das Bundesjustizministerium.

Den letzten Willen gestalten

Dr. Bernhard Meiski, selbstständiger Fachanwalt

für Steuer- und Erbrecht in Remscheid, weiß aus

langjähriger Erfahrung, welche Problematiken ein

ungeklärter oder nur vermeintlich geklärter Nachlass

mit sich bringen kann. „Man kann dabei unendlich

viel falsch machen und es wird auch unendlich

viel falsch gemacht“, sagt er. Das Berliner

Testament könne funktionieren, berge aber gerade

bei wiederverheirateten Partnern reichlich Konfliktpotential.

Ein „Klassiker“ in der anwaltlichen

Praxis seien Pflichtteilsansprüche, die die leiblichen

Kinder des Erblassers gegenüber seiner

zweiten Ehefrau, demnach der Stiefmutter, geltend

machten. Genauso würden in steuerrechtlicher

Hinsicht viele Fehler gemacht, unter Umständen

bringe man die Erben um mögliche

Freibeträge. Ursächlich für derlei Probleme und

Unstimmigkeiten seien falsche Vorstellungen über

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der Bergische Unternehmer 05|21 25


TITEL ERBEN UND VERERBEN

Die Unterschrift muss zwingend

eigenhändig sein, also

vom Erblasser selbst herrühren.

Würde ein Dritter unterschreiben,

wäre das Testament

unwirksam.

Erbfolge und Erbrecht. „Manche Dinge werden

nicht bedacht, an andere will man gar nicht denken.

Und schon sind mitunter tragische Fälle vorprogrammiert“,

so der Jurist. Auch von eigenen

Recherchen im Internet kann er nur abraten. „Man

denkt, jetzt sei alles geregelt, und hat `zig Fallstricke

übersehen.“ Die Nachlassregelung bzw. das

Testament habe sehr viel mit Gestaltung zu tun.

Der Letzte Wille müsse buchstäblich gestaltet

werden, damit er nach dem Tod des Erblassers wie

gewünscht und vorgesehen umgesetzt werden

könne.

Frage der Testierfähigkeit

In der heutigen Zeit, wo Erben in der Regel 50, 60

Jahre oder älter und längst wirtschaftlich unabhängig

seien, ginge es vielfach gar nicht mehr so

sehr ums Geld. „Erben und Vererben ist in hohem

Erben und vererben ist in hohem Maß emotional

besetzt. Das sollte man als Erblasser nicht

außer Acht lassen.

Maß emotional besetzt. Auch dass sollte man als

Erblasser nicht außer Acht lassen“, sagt Dr. Meiski,

der regelmäßig im Kollegenkreis über das

Erbrecht und neue Gesichtspunkte referiert. So

führt er einen weiteren Punkt an, der zunehmend

in Erscheinung tritt: „Die Problematik eines –

möglicherweise – dementen Erblassers begegnet

uns mit zunehmender Lebenserwartung immer

öfter“, stellt er fest. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung

sei heute über 80 Jahre alt. Damit einher

ginge die Tatsache, dass immer mehr Menschen

an Demenz litten.

„Uns als Erbrechtler begegnen diese Fälle zunehmend

in zwei Varianten: Die erste ist die, dass immer

mehr Testamente angefochten werden, weil

der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen Verfügung

nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei.“

Die zweite Variante sei, dass der Erblasser zu

Lebzeiten seine Geschäfte nicht mehr selbst erledigen

könne und sie in die Hand eines anderen,

meist eines eigenen Kindes lege. Dies geschehe

dann in Form einer Vorsorge- oder auch Bankvollmacht.

„Nicht selten werden solche Vollmachten

missbraucht oder aber die Geschwister bzw.

die Erben haben den Verdacht eines Vollmachtsmissbrauches“,

zählt der Rechtsanwalt auf. Wie

die aktuelle Rechtssprechung zeigt, müssen sich

26 www.bvg-menzel.de


immer häufiger Gerichte mit der Frage beschäftigen,

ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung

des Testaments testierfähig gewesen ist. Und

hier wird es kompliziert: Zwar handele es sich bei

der Frage der Testierfähigkeit um eine juristische

Frage, gleichwohl bedürften die Gerichte zu ihrer

Beantwortung sachverständiger Hilfe, führt Dr.

Meiski aus: „Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt

der Testamentserrichtung testierfähig war

oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung

in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen

Sachverständigen beantworten.“ Also hier

auch wieder ein Argument für eine frühzeitige

Beschäftigung mit dem Thema. „Jeder, der nicht

schon ein Testament gemacht hat, macht es möglicherweise

zu spät“, warnt der Anwalt.

Eventualitäten mitdenken

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht haben

es im Kanzleialltag mit verantwortungsvollen

Erblassern zu tun, die ihren letzten Willen zweifelsfrei

geregelt haben möchten und auf eine fundierte

Beratung setzen. Genauso aber mit Erben,

die begründet und unbegründet Zweifel an der

Nachlassregelung hegen. Hier und da zeigt sich,

wie sinnvoll und wichtig eine rechtssichere Festlegung

des Erbes ist, die in sehr vielen Fällen kaum

ohne juristische Beratung auskommt. Das trifft

ganz besonders auf größere Vermögen, auf Immobilieneigentum

und auf unternehmerische Nachfolgeplanungen

zu. Eventualitäten sollten immer

mit bedacht werden. Geschieht dies nicht, kann

das weitreichende Folgen haben, die gerade im

Fall von Unternehmen katastrophal für ganze Familien

und Belegschaften enden können.

Dr. Bernhard Meiski ist selbstständiger

Rechtsanwalt in

Remscheid und Experte im Bereich

Erb- und Steuerrecht. Regelmäßig

informiert er im Kollegenkreis

über aktuelle

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TITEL ERBEN UND VERERBEN

Was passiert mit meinen Daten?

Die Regelung des digitalen Nachlasses sollte nicht aus den Augen verloren werden.

In einem Punkt hatten es frühere Generationen

sicherlich leichter: Die Nachlassregelung

war übersichtlicher. Denn zu Vermögen, Vermögensgegenständen,

Immobilien etc.

kommt heute der digitale Nachlass hinzu, der keinesfalls

außer Acht gelassen werden sollte. Nahezu

jeden geht das Thema an. Laut Statistikportal „Statista“

lag der Anteil der Internetnutzer in Deutschland

im Jahr 2020 bei 94 Prozent und damit fünf

Prozent höher als im Vorjahr. Das digitale Erbe tangiert

verbraucherrechtliche, datenschutzrechtliche,

erbrechtliche und urheberrechtliche Fragestellungen.

Der Bundesgerichtshof hat zur Vererblichkeit

von Nutzungsverträgen mit sozialen Netzwerken

festgestellt, dass das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs

auch für den digitalen Nachlass uneingeschränkt

Anwendung findet. Danach rückt der

Erbe auch hinsichtlich des digitalen Nachlasses

vollständig an die Stelle des Erblassers, erläuterte

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu

einer Studie des Fraunhofer Instituts aus 2019, die

sich mit dem Thema aus rechtlicher und techni-

28 www.bvg-menzel.de


scher Sicht beschäftigte. Auch wenn die grundlegenden

erbrechtlichen Fragen weitgehend geklärt

sind, sollte man sich frühzeitig mit der Regelung

des digitalen Erbes befassen. Dies umfasst genauso

den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit beispielsweise

durch Krankheit oder Unfall.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Als „Digitaler Nachlass“ werden zusammenfassend

die unterschiedlichen Rechtspositionen der

oder des Verstorbenen im Internet bezeichnet.

Dazu gehören die Vertragsbeziehungen des Internetnutzers

zu Telekommunikationsanbietern und

Internetdienstleistern sowie zu Anbietern sozialer

Netzwerke oder virtueller Konten. Auch Eigentumsrechte

an Hardware, Nutzungsrechte an der

Software sowie Urheberrechte beispielsweise für

im Netz hinterlegte Fotos, Foreneinträge oder

Blogs zählen dazu. Nicht zu vergessen die im

elektronischen Handel erworbenen Bonuspunkte

und Rabatte, wie etwa Bonusmeilen von Fluggesellschaften

sowie Guthaben bzw. Verpflichtungen

bei Online-Zahlungsdiensten. Insgesamt lässt

sich der digitale Nachlass also als die „Gesamtheit

des digitalen Vermögens“ definieren. Nach einem

Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der digitale

Nachlass wie das Erbe von Gegenständen

zu behandeln.

Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen

an Online-Diensten gehen auf die Erben

über. Sie können über alle persönlichen Daten des

Verstorbenen in E-Mail-Diensten und über seine

Konten in sozialen Netzwerken verfügen. So gehen

bestehende Verträge, also auch Abonnements

und kostenpflichtige Mitgliedschaften, im Todesfall

in der Regel auf die Erben über. Zu beachten

ist allerdings, dass Daten auf einem lokalen Speichermedium

in anderer Weise überlassen werden

als eine Online-Vertragsbeziehung.

Was muss geregelt werden?

Genauso, wie die Erben wissen sollten, wo Schlüssel

bzw. Zugang zu Testament, Vorsorgevollmachten,

Patientenverfügungen und vorhandenen

Schließfächern zu finden sind, sollten sie auf eine

übersichtliche Zusammenstellung aller Informationen

zum digitalen Nachlass des Erblassers zu-

rückgreifen können. Erben sollten sich nach dem

Tod des Erblassers möglichst schnell einen Überblick

verschaffen können, welche Online-Dienste

genutzt wurden und welche Regelungen dort für

den Todesfall jeweils gelten, etwa ob die Nutzungsbefugnis

automatisch erlischt oder eine

Kündigung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere

dann, wenn es um vermögensrelevante Daten

geht. Das bedeutet eine Zusammenstellung aller

genutzten Online-Dienste und Aktivitäten mit den

entsprechenden Zugangsdaten und Passwörtern

sollte notariell oder an einem sicheren Ort, über

den der Erbe oder die Erben informiert sind, hinterlegt

werden.

Dies kann als ausgedrucktes Dokument oder auf

einem verschlüsselten USB-Stick geschehen.

Doch Achtung: Diese Daten immer mal wieder

anschauen und aktualisieren. Dazu gilt es, sich

erst einmal selbst einen Überblick über die genutzten

Online-Dienste und -Aktivitäten zu verschaffen.

Dabei wird man vermutlich mehr oder

weniger verwundert feststellen: Es sind ganz

schön viele.

Welche Fragen sind zu klären?

Zu überlegen und zu entscheiden ist, wer überhaupt

Zugang zu digitalen Daten wie etwa dem E-

Mail-Postfach, den online verwalteten Konten

oder dem Online-Kaufhaus erhalten soll? Eine

Möglichkeit ist, eine Person des Vertrauens mittels

Vollmacht, die über den Tod hinaus gelten

sollte, zu einer Art digitalen Nachlassverwalter

bzw. -verwalterin zu bestimmen. Wer dezidierte

Angaben dazu macht, welche Daten gelöscht, welche

Verträge gekündigt und was mit dem Profil in

den Sozialen Medien geschehen soll, macht es

dem Erbnehmer leichter.

Ebenso kann festgelegt werden, was mit Geräten

wie Computer, Smartphone, Tablet und den dort

gespeicherten Daten geschehen soll. Der digitale

Nachlass kann auch im Testament geregelt werden.

Um dies rechtssicher zu gestalten, lohnt sich

eine Beratung vom Notar oder Anwalt. Egal, für

welche Vorkehrungen man sich entscheidet: Je

übersichtlicher alle benötigten Informationen festgehalten

wurden, desto leichter fällt die Abwicklung

des digitalen Erbes.

der Bergische Unternehmer 05|21 29


ERFOLGREICH BERGISCH HANDWERK HEUTE

Macher trifft Vorschrift

Regeln gehören im Handwerk zum Alltag. Ohne Richtschnur liefe vieles schief

am Bau. Ohne Vorgaben geriete so manches aus den Fugen. Solange Vorschriften

zu einem guten Ergebnis beitragen, bleibt also alles im Lot. Doch was geschieht,

wenn beim Regeln das rechte Maß und Ziel verloren gehen? Dann ist

der Weg zum Erfolg mit bürokratischen Stolpersteinen gepflastert, die es zu

überwinden gilt.

Auch wenn die Politik sich eifrig bemüht

und ein Bürokratie-Entlastungsgesetz

nach dem anderen mit millionenschwerem

Einsparvolumen verabschiedet: In

der Praxis ist nur wenig Besserung zu spüren. Die

Wirtschaft ächzt unter Auflagen und Pflichten;

besonders kleine und mittlere Betriebe sind vielfach

überfordert, den umfangreichen Mehraufwand

zusätzlich zum eigentlichen Tagesgeschäft

zu bewältigen.

So kann die Vorbereitung zur Teilnahme an einer

öffentlichen Ausschreibung durchaus zwei Tage

dauern, selbst wenn das Projekt selbst nur eine

Woche in Anspruch nimmt. Ebenso verlangt die

Umsetzung der komplizierten EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung

jede Menge Zeit – immer

dabei eine latente Angst im Nacken, trotz aller

Sorgfalt juristisch nicht einwandfrei die

Gesetze zu befolgen.

Fatale Folgen der Bürokratie

Hans Peter Wollseifer, Zentralverbandspräsident

des Deutschen Handwerks, beklagt, dass Handwerker

immer mehr Zeit am Schreibtisch verbringen

statt in der Werkstatt oder beim Kunden zu

sein. Nicht zuletzt wegen der bürokratischen Hürden

müssten Auftraggeber oft Wochen warten, bis

ein Handwerker zu ihnen kommt. So könne es

nicht weitergehen. Schließlich hätten Handwerker

ihren Beruf nicht gelernt, um als Buchhalter zu

enden. In der Tat kann bürokratische Überregulierung

zu fatalen Entscheidungen führen. Laut

Wollseifer spielen bereits etliche Unternehmer im

Handwerk mit dem Gedanken, ihren Betrieb aufzugeben.

Andere haben aus demselben Grund

Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden.

Ebenso schreckt der Wust an Bürokratie so manchen

potenziellen Gründer ab, den Sprung in die

Selbständigkeit zu wagen.

Oft an der Realität vorbei

Erschwerend kommt hinzu, dass es beim Verhältnis

zwischen Handwerk und Staat mitunter nicht

zum Besten steht. Häufig haben Handwerker das

Empfinden, unter Generalverdacht gestellt zu

werden, weil in den Vollzugsbehörden das Vertrauen

in die Rechtstreue von Betrieben fehlt. Der

ZDH sieht hier eine Bringschuld der Politik. Firmen

sollten zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten

eines Gesetzes genügend Zeit zur Umstellung

bekommen.

Darüber hinaus sollten Verordnungen und Gesetze

klar und verständlich formuliert werden. Oft

sind neue Vorschriften zudem zu unflexibel und

kompliziert, um ohne Weiteres angewendet zu

werden. Im Übrigen seien sie für die Macher vor

Ort im Handwerk und nicht für Rechtsanwälte

und Steuerberater geschrieben worden.

30 www.bvg-menzel.de


Auch für das Handwerk

ist die Digitalisierung

§überlebenswichtig.

der Bergische Unternehmer 05|21 31


ERFOLGREICH BERGISCH HANDWERK HEUTE

§

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer stellt • Aufbewahrungsfrist im Gefahrstoffrecht

fest: „Überbordende Bürokratie erweist sich immer

häufiger als Betriebskiller. Es sei eine der nung verpflichtet Arbeitgeber, ein Verzeichnis

Papierkram ohne Ende. Die Gefahrstoffverord-

drängendsten Aufgaben der Politik, Belastungen ihrer Mitarbeiter zu führen, die mit krebserzeugenden

Stoffen arbeiten. Und diese Liste 40

spürbar zu mindern. Doch das, was bislang beim

Bürokratieabbau gemacht wurde, kommt in der Jahre aufzuheben. Viel zu lange, sagt das ZDH,

Praxis nicht an.“ Deshalb mache es Sinn, mehr als und schlägt stattdessen zehn Jahre vor.

bisher die Erfahrung der Praxis in die Gesetzgebungsverfahren

mit einzubeziehen. Damit bestünde

die Chance, Regeln und Vorgaben so zu gestal-

Zu groß für zahlreiche Betriebe und daher ab-

• Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen

ten, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und schreckend. Der Handwerksverband teilt diese

Leistungsfähigkeit der Handwerksfirmen orientierenreichenden

Unterlagen müsse im richtigen Ver-

Auffassung und meint, der Umfang der einzuhältnis

zum Auftragsvolumen stehen. Außerdem

wäre es sinnvoll, nur solche Dokumente

Streichen und optimieren, wo nötig.

vorlegen zu müssen, die bei der Verwaltung

Wie das praktisch aussehen könnte, noch nicht vorhanden sind.

zeigen diese Beispiele.

Politik zeigt sich einsichtig

• Umfassende Informationspflichten beim

Datenschutz

Der Hilferuf an die Adresse der Politik scheint anzukommen.

Unter anderem ist aus dem Bundes-

Für viele Betriebe ein Ärgernis, weil praxisfern.

Eine überzeugende Alternative wäre es, wirtschaftsministerium zu vernehmen, dass der

die Informationspflicht bei Verarbeitungsprozessen

ohne Risiko in ein Auskunftsrecht des prägender Bestandteil der Mittelstandsstrategie

Abbau von Bürokratie ein wichtiges Anliegen und

Kunden umzuwandeln. Mit anderen Worten: sei. Klartext kommt auch aus Niedersachsen. Hier

Kunden sollen die Informationen erhalten, sieht Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann

wenn sie danach fragen.

sogar die Corona-Krise für den Standort Deutschland

als eine Gelegenheit, die Rückführung überflüssiger

Bürokratie voranzutreiben.

• Kfz-Steuer bei Pritschenwagen

Wenn Pritschenwagen mit Doppelkabine vermehrt

als PKW und nicht mehr als LKW einge-

bei der Bewältigung der Pandemie eine hohe Dy-

Es habe sich gezeigt, dass Verwaltung und Politik

stuft werden, bedeutet das für den betroffenen namik entwickelt hätten. Das Home-Office sei vielerorts

kaum noch wegzudenken, Melde- und Be-

Betrieb mehr Kosten und mehr Zeit durch ein

aufwändiges Einspruchsverfahren mit Beweislast.

Wesentlich besser: Gewerblich genutzte gesetzt. Neue Förderprogramme würden aufgelegt,

richtspflichten seien vorübergehend außer Kraft

Pritschenwagen mit Doppelkabine, die bereits Gesetze innerhalb von Wochen auf den Weg gebracht.

zulassungsrechtlich als LKW gelten, auch bei

der Kfz-Steuer als Lastwagen zu behandeln. Dieser Schwung sollte in die Nach-Corona-Zeit

mitgenommen und dort etabliert werden. Auf diese

Weise könnte insbesondere der Mittelstand nachhaltig

von bürokratischen Lasten befreit werden.

Etwa durch die Verringerung von Dokumentationspflichten,

durch eine Überarbeitung des Hygie-

Es hat sich gezeigt, dass Verwaltung und

Politik bei der Bewältigung der Krise eine hohe neleitfadens für Bäckereien und Konditoreien oder

Dynamik entwickeln.

Hans Peter Wollseifer,

Präsident Zentralverband

des

Deutschen Handwerks

auch durch eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes.

32 www.bvg-menzel.de


Weg damit und besser machen!

Die Bürokratie im Handwerk entwickelt sich

zur Dauerbaustelle, auf der nichts mehr so

richtig voran geht. Deshalb hat sich der

Zentralverband der Branche bei seinen Mitgliedern

umgehört und Ursachenforschung

betrieben. Bei ihrem Hindernislauf durch den

bürokratischen Wildwuchs haben die Verbandsexperten

52 Hürden entdeckt, die den

Arbeitsfortschritt im Handwerk erheblich verzögern.

Daher der dringende Appell an den

Gesetzgeber: Weg damit und besser machen!

Denn unnötigen Ballast, der Zeit vergeudet

und Kosten treibt, braucht kein wirtschaftlich

orientierter Handwerksbetrieb.

Es gibt folglich viel zu tun. Der Katalog des

ZDH zum Abbau der bürokratischen Hemmnisse

hat es in sich. Dazu zählen unter anderem

diese Forderungen:

• Befreiung von der Bonpflicht erleichtern

• Rechtsanspruch auf verbindliche Auskünfte

von Finanzbehörden einführen

• Handels- und steuerrechtliche Vorschriften

bei der Gewinnermittlung harmonisieren

• Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeträgen

abschaffen

• Datenbank über Bauträger nach § 13b UStG

einrichten

• Einheitlichkeit bei der elektronischen Rechnung

an öffentliche Auftraggeber sicherstellen

• Keine Doppelprüfung beim Messen und

Eichen

• Aufwand bei Ausschreibungen reduzieren

• Beratungsförderung überarbeiten

• KfW-Anträge vereinfachen

• Bedingungen bei der LKW-Maut verbessern

• Doppelte Fahrzeugprüfungen vermeiden

• Verpflichtungen im Datenschutz praktikabel

gestalten

• Bei Genehmigungsverfahren eine digitale

Akte einrichten

• Mindestlohn-Dokumentationspflicht weit

gehend streichen

Digital geht’s vorwärts

Nun ist es gut und schön, darauf zu warten, dass

die Politik im Sinne des Handwerks tätig wird.

Doch das kann trotz vieler Versprechungen dauern.

Aber schon jetzt können Handwerker selbst

aktiv werden, um die alltägliche Bürokratie zumindest

teilweise einigermaßen in den Griff zu

bekommen. Das Mittel zum Zweck heißt Digitalisierung.

Drei Hilfen wollen wir an dieser Stelle

kurz vorstellen.

1. Online-Arbeitszeitplanung

Es gibt bessere Möglichkeiten zum Erstellen von

Einsatz- und Schichtplänen als Microsoft Excel.

Eine Online-Arbeitsplanung hilft effektiv, die

bürokratischen Abläufe im Handwerk zu vereinfachen.

Durch browserunabhängige Nutzung auf

jedem Betriebssystem, durch eine leichte, selbsterklärende

Bedienbarkeit sowie durch zusätzliche

Tools wie Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung

und Urlaubsplanung.

2. Digitale Zeiterfassung

Mit einer modernen Software wird die Erfassung

von Arbeitszeiten wesentlich vereinfacht und beschleunigt.

Dank der lückenlosen Dokumentation

von Soll- und Ist-Zeiten lassen sich Überstunden

beispielsweise problemlos identifizieren.

Auch Pausen oder Urlaube können mit Unterstützung

eines solchen Programms geregelt werden.

Zudem bekommt der Chef aussagekräftige

Daten in die Hand, um die Abläufe in seinem

Betrieb bei Bedarf zu korrigieren und neuen Gegebenheiten

anzupassen.

3. Online-Verzeichnisse

Schnell im Internet gefunden werden. Inzwischen

stehen digitale Lösungen zur Verfügung,

mit der sich relevante Branchenverzeichnisse im

Netz managen lassen. Da das System automatisch

alle angeschlossenen Listen aktualisiert, ist

der Aufwand für die Pflege minimal.

Text: Brigitte Waldens

Foto: Shutterstock, Foto: ZDH

der Bergische Unternehmer 05|21 33


AUS DER REGION GASTKOMMENTAR

Agilität, Vielfalt und Inklusion –

gibt es einen gemeinsamen Nenner?

Tanya Akin, Expertin für Diversity and Inclusion

bei der flowedoo GmbH, zum „Faktor

Mensch“ in agilen Organisationen:

„Je größer das Unternehmen, desto mehr agile

Methoden nutzt es in der Regel. Neben geeigneten

Strukturen, Prozessen und Techniken bleibt es letztlich

aber der ‚Faktor Mensch‘, der über die Agilität

von Organisationen entscheidet – daher rückt er in den

aktuellen Entwicklungen unausweichlich in den Vordergrund.

Besonders bei den Begriffen Agilität, Vielfalt

und Inklusion handelt es sich um menschliche

Faktoren, die Unternehmen priorisieren müssen, um

sich in der ‚Zukunft der Arbeit‘ erfolgreich zu behaupten.

In der heutigen Zeit erweist sich vor allem eine auf Diversität

und Inklusion basierende Grundhaltung und

Kultur als Schlüssel zur Agilität. Doch ebenso benötigt

eine agile Führungsweise auch ein Mindset, das

den Mitarbeitern ermöglicht, bei der Arbeit sie

selbst zu sein. Um diese Hürde zu meistern, sollten

Unternehmen auf die Expertise aus vielfältigen Teams

zurückgreifen und sich somit durch eine fokussiert

agile und auf Vielfalt basierte Arbeitsweise an die Anforderungen

des Marktes anpassen.

Das Einbeziehen unterschiedlicher Kompetenzen sorgt

für vielseitige Erfahrungen und schafft die Voraussetzung

dafür, sich schneller an veränderte Gegebenheiten

anzupassen. Führungskräfte sollten sich also

in keinem Fall von unbewussten Vorurteilen leiten

lassen, sondern bewusst diverse Teams aufbauen, um

Chancengleichheit, Kreativität und die Motivation zu

steigern.

Auch im Recruitingprozess reicht es nicht, nur die

richtigen Mitarbeiter einzustellen – Führungskräfte

müssen vielmehr eine offene und inklusive Atmosphäre

schaffen. Zudem gilt es Menschen mit unterschiedlichen

Fähigkeiten und Fertigkeiten einzustellen, um

Foto: flowedoo GmbH

Tanya Akin, Expertin für Diversity and

Inclusion bei der flowedoo GmbH

die moderne Unternehmensentwicklung zu unterstützen,

denn es steht fest: Bei dem Versuch, die Organisation durch

diese komplexen Zeiten zu navigieren, leistet die Förderung

einer solchen Vielfalt und der richtigen Umgebung einen

entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Agilität und

einer positiven Unternehmensentwicklung der Organisation.“

34 www.bvg-menzel.de


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Weniger Fahrten zur ersten

Tätigkeitsstätte bei Homeoffice

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte kann regelmäßig eine

Entfernungspauschale in Höhe von 0,30

Euro für die ersten 20 Entfernungskilometer

(1) als Werbungskosten geltend gemacht

werden. Wird die erste Tätigkeitsstätte

tatsächlich nicht (arbeitstäglich)

aufgesucht – z. B. bei vermehrten Arbeitszeiten

im Homeoffice –, kommt insoweit

auch die Entfernungspauschale

nicht in Betracht. Stattdessen kann in

den Jahren 2020 und 2021 für die Tage,

an denen der Arbeitnehmer ausschließlich

in der häuslichen Wohnung tätig ist,

die sog. Homeoffice-Pauschale (5 Euro/

Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) als Werbungskosten

berücksichtigt werden. (2)

Tatsächliche Aufwendungen für die Benutzung

öffentlicher Verkehrsmittel (z.

B. durch eine ÖPNV-Zeitfahrkarte) können

auch dann über die Entfernungspauschale

hinaus als Werbungskosten berücksichtigt

werden, (3) wenn die

Zeitfahrkarte aufgrund der vermehrten

Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten

Umfang für Fahrten zwischen Wohnung

und Tätigkeitsstätte verwendet

wird. Eine Aufteilung der entsprechenden

Aufwendungen auf einzelne Arbeitstage

ist nicht erforderlich. Dies gilt unabhängig

von der Inanspruchnahme der

Homeoffice-Pauschale. (4) (1) Sowie für

2021 bis 2023 für jeden weiteren Entfernungskilometer

0,35 Euro (§ 9 Abs. 1 Nr.

4 Satz 8 EStG).(2) Siehe § 4 Abs. 5 Satz

1 Nr. 6b Satz 4 EStG n. F.(3) Vgl. § 9

Abs. 2 Satz 2 EStG.(4) Vgl. die bundeseinheitliche

Regelung im Erlass des Fin-

Min Thüringen vom 17.02.2021 – S 1901-

2020 Corona – 21.15, 30169/2021.

(Quelle: Rinke Treuhand)

Miete bei Corona-Lockdown

kumsverkehr geschlossen werden musste,

kann seine Mietzahlung nicht ohne

Weiteres aussetzen oder reduzieren.

Eine allgemeine coronabedingte Schließungsanordnung

begründet keinen

Sachmangel des Mietobjekts, der einen

Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.

Der Zustand der Mieträume als solcher

erlaubte weiterhin die vertraglich

vorgesehene Nutzung als Verkaufs- und

Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäfts.

Allerdings kann in solchen Fällen eine

Unzumutbarkeit der vollständigen Mietzahlung

wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage

in Betracht kommen.

Das setzt jedoch voraus, dass die Inanspruchnahme

des Mieters zu einer Vernichtung

seiner Existenz führen oder

sein wirtschaftliches Fortkommen zumindest

schwerwiegend beeinträchtigen

kann. Darüber hinaus muss auch die Interessenlage

des Vermieters eine Vertragsanpassung

erlauben. Hierfür ist

eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls

erforderlich, bei der unter anderem

der Rückgang der Umsätze, mögliche

Kompensationen durch Onlinehandel

oder durch öffentliche Leistungen, ersparte

Aufwendungen (etwa durch

Kurzarbeit) sowie fortbestehende Vermögenswerte

durch weiterhin verkäufliche

Ware zu berücksichtigen sind.

(Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe

vom 24. Februar 2021, 7 U 109/20)

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Bergische Unternehmer 05|21 35


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Überschusserzielungsabsicht

musste neu berechnet werden

Fotos: MEV

Eine Immobilie kann im Laufe ihrer Nutzungszeit

ganz verschiedenen Zwecken

dienen. Ein Wechsel der Nutzung ist unter

Umständen von großer Bedeutung für

die steuerliche Bewertung des Objekts.

Der Infodienst Recht und Steuern der

LBS weist auf ein höchstrichterliches Urteil

hin, in dem es um die Prüfung der

Überschusserzielungsabsicht beim Wandel

einer Miet- in eine Ferienwohnung

ging.

Der Fall: Ein Eigentümer besaß ein Zweifamilienhaus

und einen Bungalow mit

zwei Wohnungen, die zunächst unbefristet

vermietet waren. Dann, nach einer

Sanierung, fanden Vermietungen an

Monteure und an Feriengäste statt, der

Eigentümer verwendete außerdem eine

Einheit zu 40 Prozent selbst. Angesichts

dieser gemischten Nutzung gab es Probleme

mit dem Fiskus, der die Werbungskostenüberschüsse

nicht mehr anerkannte.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof

stellte fest, hier sei eine objektbezogene

Prüfung der Überschusserzielungsabsichten

vorzunehmen. Das unterscheide

sich von einer auf Dauer angelegten Vermietung,

bei der im Regelfall keine solche

Prüfung stattfinden muss. Kurz gesagt:

Eine Umwandlung zur

Ferienwohnung erfordert eine neue Bewertung

des Objekts – die im konkreten

Fall für den Eigentümer negativ ausgegangen

war.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R

37/17)

Drittes Corona-

Steuerhilfegesetz

Am 17.3.2021 ist das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz

in Kraft getreten. Es enthält

folgende Maßnahmen zur Unterstützung

von Unternehmen und Familien

während der Corona-Pandemie:

• Die Höchstbeträge für die steuerliche

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Verrechnung von Verlusten der Jahre

2020 und 2021 mit positiven Einkünften

der jeweiligen Vorjahre (sog. Verlustrückträge)

werden auf 10 Mio. € (bzw.

bei Zusammenveranlagung 20 Mio.) erhöht.

• Für Verluste des Jahres 2021 können

auf Antrag in der Einkommen- und Körperschaft-steuererklärung

2020 pauschal

30 % der Einkünfte des Jahres 2020

(ohne die Einkünfte aus nicht selbständiger

Arbeit) als vorläufiger Verlustrücktrag

abgezogen werden. Bei Nachweis,

dass die voraussichtlichen Verluste höher

als der Pauschalbetrag von 30 % sind,

kann auch ein höherer Betrag einkommensmindernd

berücksichtigt werden.

Vor-aussetzung ist, dass die Steuervorauszahlungen

auf 0,00 herabgesetzt

wurden. Im Rahmen der Steuerfestsetzung

wird der Verlustrücktrag überprüft

und die Steuer ggf. angepasst. Damit

wird die entsprechende Regelung für

Steuererklärungen des Jahres 2019 um

ein Jahr verlängert.

• Zur Unterstützung der Gastronomie

wird die befristete Absenkung der Umsatzsteuer

für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen,

mit Ausnahme

von Getränken, von 19 % auf 7 % bis

zum 31.12.2022 verlängert.

• Es wird ein einmaliger Kinderbonus

von 150 € pro Kind gewährt, der mit dem

Kinder-geld im Mai 2021 ausgezahlt

wird. Der Kinderbonus wird ebenso wie

das Kindergeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung

mit dem steuerlichen

Kinderfreibetrag ver-rechnet, sodass

„Besserverdiener“ mangels Erhöhung

des Kinderfreibetrags hiervon nicht

profitieren.

(Quelle: Treumerkur Dr. Schmidt und

Partner KG)

Mindestruhezeit bei mehreren

Verträgen

Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber

mehrere Arbeitsverträge geschlossen,

gilt die tägliche Mindestruhezeit

für die Verträge zusammengenommen

und nicht für jeden der Verträge für sich.

Jedem Arbeitnehmer müssen täglich mindestens

elf zusammenhängende Ruhestunden

gewährt werden. Das kann nicht

erfüllt werden, wenn diese Ruhezeiten im

Falle mehrerer Arbeitsverträge zwischen

dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber

für jeden Vertrag getrennt geprüft

werden. Denn dann können die Stunden,

die im Rahmen eines Vertrags als Ruhezeiten

angesehen werden, im Rahmen eines

anderen Vertrags Arbeitszeiten darstellen.

Da jedoch ein und derselbe

Zeitraum nicht gleichzeitig als Arbeitszeit

und als Ruhezeit eingestuft werden kann,

sind die Arbeitsverträge, die ein Arbeitnehmer

mit seinem Arbeitgeber geschlossen

hat, zusammen zu prüfen.

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ERFAHRUNG. ENGAGE MENT. ERFOLG.

der Bergische Unternehmer 05|21 37


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

(Urteil des Europäischen Gerichtshofs

vom 17. März 2021, Rs C-585/19)

Corona-Krise: Verlängerung

der Stundung im vereinfachten

Verfahren und der Herabsetzung

von Vorauszahlungen

Die FinVerw hat mit Schreiben vom

18.3.2021 (Az. IV A 3 – S 0336/20/10001

:037) die steuerlichenMaßnahmen zur

Vermeidung unbilliger Härten im Hinblick

auf die wirtschaftlichen Folgen der

Corona-Pandemie verlängert. Für nachweislich

unmittelbar und nicht unerheblich

negativ wirtschaftlich betroffene Stpfl.

– und ausdrücklich nur für solche

und nicht allgemein – gilt:

– Stundungen: Bis zum 30.6.2021 fällige

Steuern können in einem vereinfachten

Verfahren zinslos gestundet werden. Die

Stundungen sind längstens bis zum

30.9.2021 zu gewähren.

– Anpassung von Vorauszahlungen im

vereinfachten Verfahren: Anpassungen

von Vorauszahlungen erfordern keine detaillierten

Nachweise. Ausdrücklich wird

ausgeführt, dass bei der Nachprüfung der

Voraussetzungen keine strengen Anforderungen

zu stellen sind. Diese Anträge

sind nicht deshalb abzulehnen, weil die

Stpfl. die entstandenen Schäden wertmäßig

nicht im Einzelnen nachweisen können.

Handlungsempfehlung: Diese Instrumente

sollten im Einzelfall genutzt

werden. Stets ist zu dokumentieren, dass

der Stpfl. von der Corona-Krise „nachweislich

unmittelbar und nicht unerheblich

negativ wirtschaftlich betroffen“ ist.

Dies kann bspw. bei behördlich angeordneten

Betriebsschließungen der Fall sein.

(Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft

mbH)

Eckpunkte zum Verwaltervertrag

klären

Ein Verwaltervertrag muss die wesentlichen

Aspekte der Arbeit beinhalten. Die

Verwalterin bzw. der Verwalter spielen für

eine Eigentümergemeinschaft eine große

Rolle, denn eine Reihe von Alltagsgeschäften

werden von dieser Person erledigt. Deswegen

ist es nötig, die Eckpunkte der Vertragsbeziehung

wie Vergütung und

Laufzeit in wesentlichen Umrissen zu benennen.

Der Fall: Der Verwalter einer

WEG war seit Jahren für die Gemeinschaft

tätig, zunächst als Einzelkaufmann und

dann in Form einer Gesellschaft. Ein Mitglied

einer Eigentümergemeinschaft legte

Einspruch gegen die Wiederbestellung der

GmbH & Co. KG als Verwalterin ein. Der

Vertrag erfülle wesentliche Voraussetzungen

nicht, hieß es in der Klage. Das Amtsgericht

lehnte die entsprechende Klage in

erster Instanz ab. Das Urteil: Vor dem

Landgericht erhielt der Eigentümer recht.

Die Bestellung sei unwirksam gewesen und

widerspreche ordnungsgemäßer Verwaltung,

weil die Eckpunkte fehlten. Damit

seien in erster Linie die Laufzeit des Vertrages

und die Vergütung des Verwalters

gemeint. Es reiche nicht aus, „wenn sich

die bisherige Höhe der Verwaltervergütung

aus den Jahresabrechnungen der Vorjahre

ersehen lässt“. (Landgericht Köln, Aktenzeichen

29 S 72/19)

(Quelle: LBS Infodienstes Recht und Steuern)

Kürzt Kurzarbeit

Null den Urlaub?

Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts

Düsseldorf hat entschieden: Arbeitnehmer

erwerben für den Zeitraum, in denen sie

sich in Kurzarbeit „Null“ befinden, keine

Urlaubsansprüche (nach § 3 Bundesurlaubsgesetz).

Der Jahresurlaub ist deshalb

für jeden vollen Monat der Kurzarbeit

„Null“ anteilig um 1/12 zu kürzen. Begründung:

Der Zweck des Erholungsurlaubs

liege darin, sich zu erholen und setze

demnach eine Verpflichtung zur

Tätigkeit voraus.

Da während der Kurzarbeit die beiderseitigen

Leistungspflichten aufgehoben seien,

werden Kurzarbeiter wie vorübergehend

teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

behandelt, deren Erholungsurlaub ebenfalls

anteilig zu kürzen sei, so das Gericht.

Dies entspreche der Rechtsprechung des

Europäischen Gerichtshofs, nach der während

der Kurzarbeit „Null“ der europäische

Mindesturlaubsanspruch (aus Art. 7

Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG) nicht

entstehe. Das deutsche Recht enthalte

dazu keine günstigere Regelung. Weder

existiere diesbezüglich eine spezielle Re-

38 www.bvg-menzel.de


gelung für Kurzarbeit noch ergebe sich etwas

anderes aus den Vorschriften des

Bundesurlaubsgesetzes. Insbesondere sei

die Kurzarbeit „Null“ nicht mit Arbeitsunfähigkeit

zu vergleichen.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf)

06.05.2021 Weniger Fahrten zur

ersten Tätigkeitsstätte bei

Homeoffice

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte kann regelmäßig eine Entfernungspauschale

in Höhe von 0,30 Euro

für die ersten 20 Entfernungskilometer (1)

als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wird die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich

nicht (arbeitstäglich) aufgesucht – z. B.

bei vermehrten Arbeitszeiten im Homeoffice

–, kommt insoweit auch die Entfernungspauschale

nicht in Betracht. Stattdessen

kann in den Jahren 2020 und 2021 für

die Tage, an denen der Arbeitnehmer ausschließlich

in der häuslichen Wohnung tätig

ist, die sog. Homeoffice-Pauschale (5

Euro/Tag, höchstens 600 Euro/Jahr) als

Werbungskosten berücksichtigt werden. (2)

Tatsächliche Aufwendungen für die Benutzung

öffentlicher Verkehrsmittel (z. B.

durch eine ÖPNV-Zeitfahrkarte) können

auch dann über die Entfernungspauschale

hinaus als Werbungskosten berücksichtigt

werden, (3) wenn die Zeitfahrkarte aufgrund

der vermehrten Tätigkeit im Homeoffice

nicht im geplanten Umfang für Fahrten

zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

verwendet wird. Eine Aufteilung der entsprechenden

Aufwendungen auf einzelne

Arbeitstage ist nicht erforderlich. Dies gilt

unabhängig von der Inanspruchnahme der

Homeoffice-Pauschale.

(Quelle: Rinke Treuhand)

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Eine Reise in die Vergangenheit stolzer Kaufmannstradition,

mittelalterliche Backsteingotik, dazu maritimes Flair, jede Menge

Kunst und Kultur und überdies gemeinhin quirliges Leben in den

Straßen, Gassen und Höfen – Lübeck, die „Königin der Hanse“ ist

in vielerlei Hinsicht einzigartig und unbedingt einen Besuch wert

und als Städtereise absolut zu empfehlen.

40 www.bvg-menzel.de


Unterwegs

zur Königin der Hanse

Info

Schleswig-Holstein punktet bundesweit mit

niedrigen Inzidenzen und so freut sich die

Hansestadt Lübeck darauf, ab dem 17. Mai

wieder Besucher Willkommen zu heißen.

Dabei ist es sinnvoll sich zur Vorbereitung

des Aufenthalts über die aktuell geltenden

Corona-Regeln zu informieren, zum Beispiel

auf www.schleswig-holstein.de oder unter

www.luebeck-de. Außerdem ermöglicht die

Hansestadt Lübeck die stadtweite Nutzung

der luca-App zur Kontaktverfolgung im Rahmen

der Corona-Hygienekonzepte. Einzelhandel,

Gastronomie, Gewerbe und Veranstalter

können sich bei der luca-App

registrieren und so zur aktiven Pandemiebekämpfung

beitragen. Damit sollen im Falle

einer Infektion mit SARS-CoV-2 schnell

und umfassend Kontakte zur Nachverfolgung

an das Lübecker Gesundheitsamt weitergegeben

und so die die Ausbreitung des

Virus gestoppt werden. Die luca-App soll

ein Teil der Öffnungskonzepte der Stadt

sein und gerade dort zum Einsatz kommen,

wo Publikumsverkehr stattfindet, so zum

Beispiel auch in Museen und Stadtbibliotheken.

der Bergische Unternehmer 05|21 41


FÜR SIE UNTERWEGS LÜBECK - DIE KÖNIGIN DER HANSE

Ein Spaziergang durch

die berühmten Gänge

und Höfe Lübecks darf

bei keinem Sightseeingprogramm

fehlen (oben

l.)

Ein imposantes Bild offenbart

der Blick ins Kirchenschiff

von St. Marien

(oben r.)

Die Universitätsstadt Lübeck ist mit mehr

als 200.000 Einwohnern nach der Landeshauptstadt

Kiel die zweitgrößte Stadt

Schleswig-Holsteins und eines der vier

Oberzentren des Landes. In der Lübecker Bucht gelegen

besteht unmittelbare Nähe zur Ostsee, in 20

Kilometer Entfernung ist die Küste mit weiteren

reizvollen Orten zu erreichen. Lübeck wurde bereits

1143 als erste Hafenstadt an der Ostsee gegründet

und zeichnet sich bis heute durch das pulsierende

Leben und den Charme ihrer langen Geschichte

als Kaufmannsstadt aus. Beginnen wir mit dem Lübecker

Wahrzeichen und einem der bekanntesten

Postkartenmotive Deutschlands: Stolz ragen die

beiden Türme des Holstentores, das zu den Überresten

der Lübecker Stadtbefestigung gehört, in die

Lüfte. Neben dem Burgtor ist das Holstentor das

einzige noch erhaltene Stadttor der Hansestadt, heute

ist dort das stadtgeschichtliche Museum der Stadt

untergebracht. Besonders in der Abendsonne umweht

das Tor eine besondere Stimmung, die viele

Lübeck-Besucher auch gerne auf den umliegenden

Rasenflächen erleben. Durchs Holstentor kann man

hindurch marschieren und überquert unmittelbar

dahinter die Stadttrave und gelangt sodann ganz

schnell in den historischen Ortskern mit seinen vielen

Sehenswürdigkeiten.

Vom Wasser umgeben

Das Besondere an der Lübecker Altstadt, die seit Ende

1987 zum UNESCO-Welkulturterbe zählt: Sie ist fast

vollständig vom Wasser umgeben. Der Stadtkern liegt

auf einer rund 150 Hektar großen, von Wasserläufen

und den Resten der Wallanlagen gesäumten dicht bebauten

Insel. Auch heute kommen die Besucher über

kleine Fußgängerbrücken oder große Brückenstraßen

in die malerische Altstadt. Auf der Trave lässt sich der

Blick auf Kirchtürme, Backsteinhäuser und die pittoreske

Kulisse vom Wasser aus genießen. Entlang der

Wasserstraßen gibt es viele Möglichkeiten zum Flanieren

oder grüne Oasen, wo man die Eindrücke in Ruhe

auf sich wirken lassen kann. Die Ansicht der Altstadt

wird durch die sieben Türme der fünf evangelischen

Hauptkirchen geprägt, während sich an den Straßen

zahlreiche Giebelhäuser aus verschiedenen Epochen

aneinanderreihen. Dahinter schließen sich die einzigartigen

verborgenen Welten der Lübecker Gänge und

die romantischen Höfe an.

Verborgene Welten

Gerade ein Gang durch die historischen Wohngänge

ist sehenswert. Sie ziehen sich wie ein Labyrinth

durch die Hinterhöfe fast der gesamten Altstadt.

42 www.bvg-menzel.de


Einst gab es rund 180 bewohnte Gänge und Höfe,

heute existieren noch etwa 90, von denen die

meisten frei zugänglich sind. Die kleinen, liebevoll

restaurierten Ganghäuschen sind heute begehrter

Wohnraum. Aus diesem Zweck sind sie

auch entstanden. Als nämlich im 14. Jahrhundert

der Handel in der Stadt blühte, wurde der Platz

knapp. Also kamen geschäftstüchtige Kaufleute

und andere Hausbesitzer auf die Idee, durch die

Vorderfronten ihrer Häuser schmale Gänge zu

brechen und in ihren Hinterhöfen kleinste, oft

fensterlose „Buden“ zu bauen und sie an Bedienstete,

Tagelöhner, Handwerker und Seeleute mit

ihren Familien zu vermieten. Wenn man sich bewusst

macht, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung

hier lebten, wird der Stellenwert dieser

Wohnquartiere für die Stadt überaus deutlich. Wer

sich heute auf den Weg durch diese Lübecker Besonderheit

machen will, sollte das am besten mit

einem Stadtführer bzw. einer Stadtführerin tun,

die viel von der Geschichte und Geschichten der

„Gangwelten“ zu erzählen haben.

Der Stolz der Bürgerschaft

Neben Holstentor und Kirchen gehört auch das

Rathaus mit seinem prachtvollen Audienzsaal zu

den Sehenswürdigkeiten, die man beim Lübeck-

Besuch keinesfalls links liegen lassen sollte. Der

Bau des Rathauses am Markt begann bereits im

Jahr 1230. Es zählt zu den bekanntesten Bauwerken

der Backsteingotik und gleicht mit seinen

wunderschönen Schaufassaden und filigranen

Türmchen einem steinernen Märchen. Beinahe

in jedem folgenden Jahrhundert wurde das Rathaus

erweitert und ist somit heute ein Stilmix

verschiedener Epochen und architektonischer

Moden. Und bis heute erfüllt das Gebäude als

Tagungsort für das Stadtparlament, die Lübecker

Bürgerschaft, seinen ursprünglichen Zweck.

Gäste sind zu Führungen willkommen. Im Anschluss

kann man sich sodann in die Kellergewölbe

und damit in das Restaurant Ratskeller

begeben und sowohl die Küche als auch Geselligkeit

genießen.

Zeugnis mittelalterlicher Fürsorge

Das Heiligen-Geist-Hospital wurde von reichen

Kaufleuten gestiftet, um Alte und Kranke zu ver-

sorgen. Es ist eines der ältesten Beispiele für mittelalterliche

Fürsorge in ganz Europa. Das Hospital

ist mit seiner dreigiebeligen Schaufront und

den vier schlanken Türmchen, der prächtigen,

kunsthistorisch bedeutsamen Kirchenhalle und

dem Langhaus, in dem die Betten der Bedürftigen

aufgereiht standen, eines der bedeutendsten Monumentalbauten

im Stil der Backsteingotik. Zu

seinem Besitz gehörten in und um Lübeck herum

viele Ländereien, deren Einkünfte ausreichten,

um die hilfsbedürftigen Menschen zu versorgen.

Gäste sind zwecks Besichtigung herzlich willkommen.

Empfehlenswert dabei eine Visite der

Wohnkammern im Langhaus.

„Kabäuschen“ wurden diese winzigen Räume genannt,

die ab 1820 die freistehenden Bettenreihen

ersetzten und sechs Quadratmeter Privatsphäre

ermöglichten. Eines von ihnen ist heute

noch so eingerichtet wie in den späten 1970er

Jahren. Das melodische Glockenspiel im Glockenturm

des Heiligen-Geist-Hospitals erklingt

jeweils fünf Minuten vor der vollen Stunde. Die

18 Bronzeglocken spielen Menuette von Haydn

oder Bach und bekannte Volkslieder wie „Die

Gedanken sind frei“. Die Stücke werden von einem

Carilloneur eingespielt, der als studierter

Glockenspieler die in Moll gestimmten Glocken

Sonnenschein am Malerwinkel

(oben)

der Bergische Unternehmer 05|21 43


FÜR SIE UNTERWEGS LÜBECK - DIE KÖNIGIN DER HANSE

Erinnerung an den

Künstler Günter

Grass: Der Butt im

Hof des Günter

Grass-Hauses (o.l.)

Das Buddenbrookhaus

(o.r.) wird derzeit

für eine neue

Zeit fit gemacht. Aktuell

ist die Ausstellung

im Stadtpalais

Behnhaus zu sehen.

spielt und dabei die Zeitverzögerung vom Anschlag

bis zum Erklingen des Tons miteinberechnen

muss.

Vom Kloster zum Museum

Sehenswert zudem das Burgkloster, ein ehemaliges

Dominikanerkloster, das als die bedeutendste

mittelalterliche Klosteranlage Norddeutschlands

gilt. Das Kloster blickt auf eine wechselvolle Geschichte

zurück, diente nach der Reformation als

Armenhaus. Die Klosterkirche wurde Ende des 19.

Jahrhunderts abgerissen und machte einem Gerichtsgebäude

Platz. Heute gehört das Ensemble

zum Europäischen Hansemuseum, das zu einer

spannenden Reise durch die Geschichte der Hanse

einlädt.

Auf einer Entdeckungsreise am Traveufer darf ein

Halt am beschaulichen Museumshafen nicht fehlen.

Hier liegen liebevoll restaurierte Traditionssegler

aufgereiht nebeneinander. Sie sind mit ihren

stolzen Masten, dem geputzten Messing und

den hölzernen Schiffsplanken wahre Schmuckstücke

und echte Zeitzeugen der Seeschifffahrt. Der

älteste Segler, die „Norden“, wurde 1870 gebaut.

Alle Segelschiffe sind in tadellosem Zustand und

wurden in jahrelanger liebevoller Kleinarbeit restauriert.

Kommen wir noch zur Schiffergesellschaft.

Das Traditionsrestaurant ist seit 1538 der

wichtigste Versammlungsort der Lübecker Seefahrt

und ist es bis heute geblieben. Das Gebäude,

dessen Fassade sich seit seiner Errichtung kaum

verändert hat, stammt aus dem 16. Jahrhundert

und begeistert mit seinem geschichtsträchtigen

Ambiente im großen Gastraum, mit alten

Schiffsmodellen, Bildern und Geräten der Seefahrt,

hölzernen Gelagen, Kronleuchtern und

Wandmalereien

Einkaufserlebnis mit Charme

Wer träumt nicht nach den langen Lockdown-Monaten

von einem ausgiebigen Einkaufsbummel.

Der wird in Lübeck zu einem besonderen Erlebnis

abseits von Massenware und dem Einheitslook so

mancher Großstadt. Wer vom geschäftigen Treiben

in der Breiten Straße und der Königstraße in

die so genannten Rippenstraßen abbiegt, taucht in

die typische Backsteinwelt des alten Lübeck mit

seinen verwinkelten Gassen ein.

Hüxstraße, Fleischhauerstraße und Glockengießerstraße

im Herzen der Stadt verzaubern mit

kleinen, feinen Geschäften und viel Altstadtcharme.

Hier gibt es noch überdurchschnittlich viele

44 www.bvg-menzel.de


inhabergeführte Geschäfte, die sich das historische

Flair geschickt zunutze machen. Boutiquen,

Galerien, Manufakturen und Gastronomie bilden

einen interessanten Mix und jede Menge Aufenthaltsqualität.

Lübeck – nobel

Thomas Mann, Günter Grass, Willy Brandt: Während

sowohl der Schöpfer der Buddenbrooks als

auch der frühere Bundeskanzler in Lübeck geboren

wurden, starb der vielseitig begabte Künstler

Günter Grass, der seit 1987 in Lübeck lebte, in der

Hansestadt. Egal wann – Lübeck präsentiert gerne

und stolz seine drei Nobelpreisträger und ist dabei

in diesen Tagen auch mit neuen digitalen Formaten

unterwegs. Das Günter-Grass-Haus zeigt die

Dauerausstellung „Das Ungenaue genau treffen“

und stellt damit Leben und Werk des bedeutenden

Schriftstellers vor. Aktuell geht es um das Projekt

„Inside Blechtrommel“, das damit auf eines der bekanntesten

Romane Günter Grass` Bezug nimmt.

Ein digitaler Museumsbesuch kann mit dem virtuellen

Günter-Grass-Archiv unternommen werden.

Wandern und Radfahren auf den Spuren von Günter

Grass ist unter Einbeziehung der App „Kanal

Digital“ möglich. Mit einer interaktiven Landkarte

und spannenden Video- und Audio-Inhalten erfährt

man mehr über den Autor und bildenden

Künstler Günter Grass und seine facettenreiche

Region.

Die mobile Erlebnistour führt von der Eulenspiegelstadt

Mölln bis zur Hansestadt Lübeck entlang

des Elbe-Lübeck-Kanals. Dazwischen liegt Behlendorf

– ein beschaulicher Ort, in dem sich Grass

ganz in Ruhe auf sein literarisches und bildkünstlerisches

Werk konzentrieren konnte (www.grasshaus.de).

Das Willy-Brandt-Haus präsentiert in

der Ausstellung „Willy Brandt – Ein politisches

Leben im 20. Jahrhundert“ das Leben des 1913 in

Lübeck geborenen Ex-Bundeskanzlers (www.

willy-brandt.de). Das Buddenbrook-Haus indes

schließt bis 2023 seine Türen für eine umfassende

Erneuerung von Haus und Ausstellung. Derweil

ziehen „Die Buddenbrooks“ in Lübecks Stadtpalais

Behnhaus um. Digital lässt sich die Geschichte

von Toni Buddenbrook in sieben Stationen unter

buddenbrookhaus.de/buddenbrooks-homestory

verfolgen.

Gar nicht gleichgültig

Zitieren wir zum Schluss den wohl berühmtesten

Sohn der Stadt, der bei den Lübeckern nicht immer

gut gelitten war, ja sogar als „Nestbeschmutzer“ tituliert

wurde. Fanden sich doch so manche Bürger,

Stadtverordnete und Kaufleute wenig schmeichelhaft

dargestellt in den Buddenbrooks wieder, ohne

dass der Autor sie beim Namen nannte. Doch fand

Thomas Mann dann doch versöhnliche Worte über

seine Heimatstadt: „Eine Stadt, über die man ein

elfhundert Seiten starkes Buch schreibt, kann einem

ja im Grunde nicht so ganz gleichgültig sein.“

Was wäre daher eine bessere Vorbereitung auf einen

Lübeck-Besuch, als sich der Stadt noch einmal

literarisch zu nähern und in die Lektüre der Familie

Buddenbrook einzutauchen. Wer dann entlang

der imposanten Bürgerhäuser spaziert, sieht die

Mitglieder der hanseatischen Kaufmannsfamilie

mit Konsul Buddenbrook an der Spitze vor dem

geistigen Auge durch die Straßen und Gassen eilen.

Liebhaber und Liebhaberinnen von Literatur,

Kunst, Kultur, Geschichte und maritimer Lebensart

sei ein Lübeck-Besuch wärmstens empfohlen.

Text: Stefanie Bona

Fotos: ©LTM/O.Malzahn, Julia Bock,

Vom Wasser aus ergeben

sich malerische

Blicke auf die

Lübecker Altstadt.

der Bergische Unternehmer 05|21 45


HANDELSREGISTER

15.04.2021 HRB 31643: AJ Consulting

GmbH, Wuppertal, Weinberg

4, 42109 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 02.03.2021.

Geschäftsanschrift: Weinberg 4,

42109 Wuppertal. Gegenstand: Die

Unternehmensberatung und die

Erbringung von Dienstleistungen

im Bereich des Rechnungswesens.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Jusowizki, Alexander,

Wuppertal, *23.06.1963, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

15.04.2021 HRB 31640: Marina Graf

Bismarck GmbH, Solingen, Höher

Straße 6, 42655 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 14.12.2020.

Geschäftsanschrift: Höher Straße

6, 42655 Solingen. Gegenstand: Der

Erwerb, die Projektentwicklung und

die Erstellung von Wohnungs- und

Gewerbebauten, Bauträgertätigkeit

sowie die Vermarktung und die

Verwaltung von Grundstücken und

Objekten. Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Aky-

ol, Türkes, Gladbeck, *02.07.1971;

Balija, Hafiz, Solingen, *09.11.1977;

Spengler, Wolf Nicolas, Solingen,

*10.09.1981; Yilmaz, Timur, Solingen,

*12.11.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

15.04.2021 HRB 31637: VM Handelsgesellschaft

mbH, Remscheid,

Lüttringhauser Straße 65, 42897

Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 25.02.2021. Geschäftsanschrift:

Lüttringhauser Straße

65, 42897 Remscheid. Gegenstand:

An- und Verkauf sowie Groß- und

Einzelhandel mit Waren aller Art,

insbesondere medizinischer Ausrüstung,

Elektronikartikeln, Haushaltswaren

und Restposten; Facility-Management;

Erbringung von

Unternehmensberatungsleistungen.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Dogantekin, Eren,

Remscheid, *03.01.2000, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

19.04.2021 HRB 31644: V Red Com

GmbH, Wuppertal, Rudolfstr. 8,

42285 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 18.02.2021. Geschäftsanschrift:

Rudolfstr. 8, 42285

Wuppertal. Gegenstand: Der Vertrieb

von Telefonen und Telefonanlagen

aller Art sowie Vermittlung von

Mobilfunk- und Kommunikationsverträgen

und alle artverwandten

Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck

dienlich sind. Stammkapital:

27.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Sayed, Ahmad John, Essen,

*14.09.1985, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

21.04.2021 HRB 31665: PoTec Immobilien

GmbH, Remscheid, Freiheitstraße

195, 42853 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

11.03.2021. Geschäftsanschrift: Freiheitstraße

195, 42853 Remscheid.

Gegenstand: Der An- und Verkauf

von Immobilien, die Durchführung

von Bauarbeiten und Sanierungen

an Gebäuden, die Vermittlung

von Immobilien, deren Aufteilung,

Vermietung, Verpachtung und die

Entwicklung und Durchführung von

Immobilienprojekten, sowie ferner

die Ausübung aller mit dem vorgenannten

Unternehmensgegenstand

im Zusammenhang stehenden oder

dem Zweck des Unternehmens förderlichen

Tätigkeiten. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Ünsal, Baris, Remscheid,

*06.02.1989; Ünsal, Metin,

Remscheid, *19.05.1972; Ünsal, Yüksel,

Remscheid, *01.03.1965, jeweils

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

21.04.2021 HRB 31655: Aalberts

Surface Technologies GmbH, Velbert,

Steinbrink 3, 42555 Velbert.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

14.10.1996, mehrfach geändert. Die

Gesellschafterversammlung vom

08.02.2021 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz

(1) (Firma) und § 1 Absatz (2) (Sitz)

und mit ihr die Änderung der Firma

und die Sitzverlegung von Kerpen

(bisher Amtsgericht Köln HRB

42489) nach Velbert beschlossen.

Geschäftsanschrift: Steinbrink 3,

42555 Velbert. Gegenstand: Die Erbringung

von technischen und kaufmännischen

Dienstleistungen sowie

die Betätigung auf dem Gebiet der

Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung

und dem Vertrieb von Oberflächen

auf Werkstoffen aller Art, von

Komplett-Teilen und Oberflächenbehandlungsanlagen

sowie von

Chemikalien aller Art. Gegenstand

des Unternehmens ist insbesondere

die Beteiligung - gleich in welcher

Rechtsform - an Industrie- und

Handelsunternehmen jedweder Art,

auch als persönlich haftende gesellschafterin

oder Kommanditistin

an einer Personengesellschaft (OHG,

KG). Stammkapital: 600.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

wein, sekt,

tee, spirituosen,

bier, wasser &

kohlensäure

bayreuther str. 50 c

42115 wuppertal

tel.: (0202) 30 50 85

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Deutscher Ring 69 · 42327 Wuppertal · Telefon 744035

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Unbenannt 2 1 10 12 12 14:47


Für die Aktualität, Korrektheit und

Vollständigkeit der Anlage kann vom

Verlag keine Gewähr übernommen

werden.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Dr. Hackenberger,

Jens, Düsseldorf, *14.08.1976; Jäger,

Oliver, Mettmann, *29.09.1967,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

21.04.2021 HRB 31662: TRICU

GMBH, Wuppertal, Kabelstraße

4, 42117 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 01.04.2020 Die

Gesellschafterversammlung vom

02.02.2021 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3

(Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit

ihr die Sitzverlegung von Senden

(bisher Amtsgericht Coesfeld HRB

18878) nach Wuppertal beschlossen.

Geschäftsanschrift: Kabelstraße

4, 42117 Wuppertal. Gegenstand:

Handel und Verarbeitung von Metallen

und Kunststoffen. Stammkapital:

25.002,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Hausdörffer, Philipp, Minden,

*07.05.1949; Heck, Hermann Walter,

Wuppertal, *24.12.1952, jeweils

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen. Nicht mehr

Geschäftsführer: Sattler, Christoph,

Münster, *11.10.1960.

23.04.2021 HRB 31667: Poolspecial

Verwaltungs GmbH, Solingen,

Brucknerstraße 119, 42655 Solingen.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

19.03.2021. Geschäftsanschrift:

Brucknerstraße 119, 42655 Solingen.

Gegenstand: Die Übernahme

der persönlichen Haftung und der

Geschäftsführung und der Vertretung

bei Gesellschaften, sowie die

Beteiligung als persönlich haftende,

geschäftsführende Gesellschafterin

an der Gesellschaften unter

der Firma Poolspecial GmbH & Co.

KG mit Sitz in Solingen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Dr.

Bender, Hans, Solingen, *04.05.1957,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

27.04.2021 HRB 31678: BeLa GmbH,

Remscheid, Langenhaus 11, 42369

Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 19.04.2021. Geschäftsanschrift:

Langenhaus 11, 42369

Remscheid. Gegenstand: Der Betrieb

von Coronatestzentren, die

Planung von Coronatestzentren, der

Vertrieb von Coronatests und Schutzausrüstung

sowie die Erbringung

von Beratungsdienstleistungen zur

Arbeitssicherheit. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer:

Schlingensiepen, Lars, Wuppertal,

*14.09.1982, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

27.04.2021 HRB 31677: SCHNEE-

GANS Digital GmbH, Wuppertal,

Sedanstraße 134, 42281 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

06.04.2021. Geschäftsanschrift:

Sedanstraße 134, 42281 Wuppertal.

Gegenstand: Die Erbringung von

Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie,

insbesondere

im Bereich Entwicklung und Consulting

sowie als Service-Provider.

Ferner der Vertrieb von Hard- und

Software sowie ferner die Ausübung

aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand

im Zusammenhang

stehenden oder dem Zweck

des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Riedel,

Steffen, Wuppertal, *03.04.1983,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

28.04.2021 HRB 31679: Limosa Speditions-

& Transport GmbH, Solingen,

Dietrich-Bonhoeffer-Str. 6, 42653

Solingen. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 24.03.2021. Geschäftsanschrift:

Dietrich-Bonhoeffer-Str.

6, 42653 Solingen. Gegenstand:

Die Durchführung sämtlicher Speditions-,

Transport-, Lagergeschäften

und sonstige Logistikdienstleistung

im weitesten Sinne, sowie die dazu

dienenden, auch internationalen,

Handelstätigkeiten und der Betrieb

von Beherbergungsdienstleistungen

sowie der Betrieb von Stellplätzen

für LKW‘s . Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Jeder Geschäftsführer ist

befugt, im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder

als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

vorzunehmen. Geschäftsführer:

Griciute, Irena, Klaipeda /

Litauen, *22.03.1985, einzelvertretungsberechtigt.

Einzelprokura:

Farwick, Clemens August, Solingen,

*26.03.1955; Keblys, Valdemaras,

Klaipëda/Litauen, *24.06.1981.

28.04.2021 HRB 31680: AS Grundbesitz

Verwaltung GmbH, Wuppertal,

Katernberger Straße 128, 42115

Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 08.04.2021. Geschäftsanschrift:

Katernberger Straße

128, 42115 Wuppertal. Gegenstand:

Der Erwerb und die Verwaltung

von Beteiligungen an Handelsgesellschaften

sowie die Übernahme

der persönlichen Haftung und

Geschäftsführung bei diesen, insbesondere

die Beteiligung als per-

Das Traditionsunternehmen

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HANDELSREGISTER

sönlich haftende geschäftsführende

Gesellschafterin an der Scarpati

Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem

Sitz in Wuppertal, deren Gegenstand

die Vermietung, Verpachtung

und Verwaltung von eigenen Immobilien

und Immobilien der Gesellschafter,

insbesondere des Grundstücks

Scheffelstraße 41, Wuppertal,

ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Caspari, Dennis, Wuppertal,

*17.12.1988; Scarpati, Anke,

Wuppertal, *09.11.1967, jeweils

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

29.04.2021 HRB 31687: Lenders Beratung

GmbH, Solingen, Zweibrücker

Str. 7, 42697 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 26.03.2021.

Geschäftsanschrift: Zweibrücker

Str. 7, 42697 Solingen. Gegenstand:

Die Beratung im Gesundheitswesen

mit dem Schwerpunkt der Vermittlung

von Fach- und Führungskräften.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Helmut, Lenders,

Leichlingen, *16.02.1953; Sebastian,

Lenders, Dortmund, *07.11.1987,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

30.04.2021 HRB 31690: FBM Holding

GmbH, Heiligenhaus, Schlehenweg

2, 42579 Heiligenhaus. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 11.02.2021. Geschäftsanschrift:

Schlehenweg 2,

42579 Heiligenhaus. Gegenstand:

Der Erwerb, das Halten und Verwalten

eigenen Vermögens und

Beteiligungen aller Art. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer

gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Stanjek, Sebastian,

Heiligenhaus, *08.08.1984, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

30.04.2021 HRA 25303: WTD Immobilien

OHG, Wuppertal, Kiebitzweg 6,

42111 Wuppertal. (Der Betrieb einer

Hausverwaltung für Privat- und Gewerbeimmobilien

sowie geringfügige

Maklertätigkeiten. Ebenso sollen

weitere immobiliennahe Dienstleistungen

angeboten werden. Die Gesellschaft

wird ebenfalls zum Zweck

der Projektentwicklung, Projektbeteiligung,

Vermietung und Verpachtung

von Bestandsimmobilien

sowie die Beteiligung an weiteren

Unternehmen gegründet. Die Gesellschaft

dient ebenfalls dem Erwerb

und dem Verkauf von Grundstücken,

Wohn- und Geschäftsimmobilien

für den eigenen Bestand.). Offene

Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift:

Kiebitzweg 6, 42111 Wuppertal.

Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich

haftender Gesellschafter:

Althaus, Kathrin Else, Solingen,

*01.01.1982; Wallbruch, Constanze

Sandra, Wuppertal, *01.08.1973,

jeweils von der Vertretung ausgeschlossen.

Persönlich haftender

Gesellschafter: Antonczyk, Thomas

Slawomir, Velbert, *13.01.1980, mit

der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

03.05.2021 HRB 31694: Barmenia

Next Strategies GmbH, Wuppertal,

Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

07.04.2021. Geschäftsanschrift:

Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.

Gegenstand: Das Halten von Anteilen

an Unternehmen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er die

Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Ingignoli,

Steffen, Wuppertal, *02.10.1981; Dr.

Seidel, Jan, Wuppertal, *12.04.1986.

Gesamtprokura gemeinsam mit einem

Geschäftsführer oder einem anderen

Prokuristen: Dr. Schulte, Torsten,

Witten, *18.01.1968.

03.05.2021 HRB 31695: NOTI Intensivpflege

GmbH, Remscheid, Elber-

felder Straße 77, 42853 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

15.04.2021. Geschäftsanschrift:

Elberfelder Straße 77, 42853 Remscheid.

Gegenstand: Die Pflege von

Kranken mit medizinischer Versorgung

und Betreuung pflegebedürftiger

Menschen mit oder ohne

Beatmungsmaschinen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Noti, Daniela, Remscheid,

*16.12.1974, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

04.05.2021 HRB 31699: 3 Blankennagel

Immobilienverwaltung GmbH,

Wuppertal, Linderhauser Straße

70, 42279 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 15.04.2021

mit Änderung vom 16.04.2021.

Geschäftsanschrift: Linderhauser

Straße 70, 42279 Wuppertal. Gegenstand:

Der Erwerb, die Veräußerung,

die Vermietung und

Verpachtung von Immobilien. Die

Gesellschaft darf keine Tätigkeiten

ausführen, die hinsichtlich § 9 Nr. 1

GewStG schädlich sind. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

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Das Justizministerium des Landes

NRW veröffentlicht unter der Internet-

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zeitnah aktuelle

Insolvenzverfahren.

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Blankennagel, Axel,

Sprockhövel, *21.06.1959; Blankennagel,

Tim, Wuppertal, *13.06.1985;

Blankennagel, Jörn Julian, Sprockhövel,

*10.11.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

05.05.2021 HRB 31700: Micani GmbH,

Wülfrath, Südstr. 17d, 42489 Wülfrath.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 16.04.2021. Geschäftsanschrift:

Südstr. 17d, 42489 Wülfrath. Gegenstand:

Der weltweite Vertrieb

(als Groß- und Einzelhändler) von

Haustierbedarfsartikeln, hierbei

insbesondere Fertignahrung und

Accessoires für Haustiere. Genehmigungspflichtige

Tätigkeiten sind

nicht Gegenstand des Unternehmens.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Schmitt-Baumann,

Nicole, Niederzier, *13.09.1965, einzelvertretungsberechtigt

mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

05.05.2021 HRB 31701: Blue GmbH,

Wuppertal, Vohwinkeler Straße

58, 42329 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 12.03.2021.

Geschäftsanschrift: Vohwinkeler

Straße 58, 42329 Wuppertal. Gegenstand:

Der Betrieb einer Online-Plattform

zur Vermittlung und

Erbringung von Transport- und

Logistikleistungen sowie ferner

die Ausübung aller mit dem vorgenannten

Unternehmensgegenstand

im Zusammenhang stehenden oder

dem Zweck des Unternehmens förderlichen

Tätigkeiten. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Albach, M Ibrahim,

Wuppertal, *10.01.1987, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

06.05.2021 HRB 31703: JONAS Farben

GmbH, Wülfrath, Dieselstraße

42-44, 42489 Wülfrath. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 18.12.1962, zuletzt

geändert am 18.02.2021 Die

Gesellschafterversammlung vom

06.05.2021 HRB 31711: gute Wände

GmbH, Solingen, Langhansstr.

so wird die Gesellschaft durch die

Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Aufgrund Namensänderung

nunmehr Geschäftsführer: Becker,

Izabela, Langenfeld, *11.11.1979.

06.05.2021 HRB 31712: MVZ Dentalzentrum

Wuppertal GmbH, Wuppertal,

Im Brühl 13, 61476 Kronberg im

Taunus. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 09.12.2019 Die Gesellschafterversammlung

vom 01.04.2021 hat

educate.nrw

5, 42697 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 17.05.2016,

mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung

vom 15.03.2021 hat

die Änderung des Gesellschaftsvertrages

in § 1 (Sitz) und mit ihr

die Sitzverlegung von Langenfeld

(bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB

85427) nach Solingen beschlossen.

Geschäftsanschrift: Langhansstr. 5,

42697 Solingen. Gegenstand: Die

Hausverwaltung, der Hausmeisterservice,

die Vermittlung von Edelmetallen

und Rabattkarten, Vermittlung

von Geschäftskontakten

und Telekommunikationsverträgen,

Unternehmensberatung, Verkaufsförderung,

Verkauf und Vermietung

von Immobilien. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

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die Änderung des Gesellschaftsvertrages

in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr

die Änderung der Firma und die Sitzverlegung

von Wiesbaden (bisher

Amtsgericht Wiesbaden HRB 31609)

nach Wuppertal beschlossen. Geschäftsanschrift:

Im Brühl 13, 61476

Kronberg im Taunus. Gegenstand:

Die Gründung und der Betrieb eines

bzw. mehrerer Medizinischer

Versorgungszentren im Sinne des §

95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller

hiernach zulässigen zahnärztlichen

und nichtzahnärztlichen Leistungen

und aller hiermit im Zusammenhang

stehenden Tätigkeiten sowie

die Bildung von Kooperationen mit

ambulanten und stationären Leistungserbringern

der Krankenhausbehandlung

und der Vorsorge und

Rehabilitation sowie Kooperationen

mit nichtzahnärztlichen Leistungserbringern

im Bereich des Gesundheitswesens

einschließlich des Angebots

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zahnärztlicher Versorgungsformen

wie die integrierte Versorgung.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Dr. Duong, Sebastian,

Kronberg, *30.06.1980, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

06.05.2021 HRB 31706: JUMI-Products

UG (haftungsbeschränkt),

Velbert, Wilhelmshöher Straße 36a,

42555 Velbert. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 26.03.2021. Geschäftsanschrift:

Wilhelmshöher Straße

36a, 42555 Velbert. Gegenstand:

Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere

mit Haushaltsgeräten

und mit Zubehör für Elektronikkleingeräte.

Stammkapital: 5.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Reppekus, Julian,

Velbert, *18.12.1983; Wülfing, Michael,

Velbert, *20.02.1984, jeweils

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

06.05.2021 HRB 31707: Jan Kühr Vermietung

UG (haftungsbeschränkt),

Wuppertal, Heinz-Fangman-Str. 4,

Haus 5, 42287 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

22.02.2021. Geschäftsanschrift:

Heinz-Fangman-Str. 4, Haus 5,

42287 Wuppertal. Gegenstand: Vermietung

von Werkzeugen, Maschinen,

Elektrowerkzeugen, Maschinen

und Geräten sowie KFZ und NFZ.

Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur

ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch die

Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Kühr, Jan Phillip,

Remscheid, *09.01.1991, mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

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