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NAB-Geschäftsbericht 2009

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98 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN<br />

Option<br />

Derivatives Finanzinstrument strument mit dem<br />

Recht, den zugrunde e liegenden Wert<br />

vom Vertragspartner (Stillhalter) zu eieinem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb<br />

eines bestimmten Zeitraumes zu<br />

einem fest vereinbarten Preis zu kaufen<br />

(Call-Option) bzw. ihm diesen zu verkaufen<br />

(Put-Option). Optionskontrakte<br />

beziehen sich z. B. auf Aktien, Devisen,<br />

Zinssätze oder Waren.<br />

Portfoliomanagement<br />

Aktive Bewirtschaftung eines Bestandes<br />

an Wertschriften (Portfolio) gemäss<br />

den Anlagekriterien des Investors.<br />

Rebalancing<br />

Rebalancing ist der Prozess der<br />

Wieder angleichung eines Portfolios in<br />

festgelegten Zeiträumen an eine ursprüng<br />

liche Vermögensaufteilung. Dies<br />

geschieht durch Umschichtung von Kapital<br />

zwischen den verschiedenen Anlageklassen.<br />

Replikationsportfolio<br />

Bei variabel verzinslichen Produkten,<br />

den sogenannten Bodensatzprodukten<br />

(z. B. variabel verzinsliche Hypotheken,<br />

Spar- und Privatkonten), ist<br />

nicht bekannt, wie lange die Kunden<br />

das Produkt in Anspruch nehmen werden<br />

und wann und in welchem Umfang<br />

Zinsänderungen erfolgen. Zur Verteilung<br />

der Bestände auf verschiedene<br />

Zeitbänder verwendet die <strong>NAB</strong> Replikationsportfolios(mathematisch-statistische<br />

Methode) und versucht damit<br />

die Zinsänderungsrisiken zu beurteilen.<br />

Grundlage der Replikationsportfolios<br />

sind Regressionsanalysen zu den Zins-<br />

und Volumenentwicklungen der Vergangenheit.<br />

Repurchase- und Reverse-<br />

Repurchase-Geschäfte (Repos)<br />

Repos (Pensionsgeschäfte mit Wertschriften)<br />

sind Verträge, durch die eine<br />

Partei ihr gehörende Wertschriften einer<br />

anderen Partei gegen Zahlung eines<br />

Betrags (Darlehen) überträgt und<br />

in denen gleichzeitig vereinbart wird,<br />

dass die Wertschriften später gegen<br />

Entrichtung eines vereinbarten Barbetrags<br />

an den Pensionsgeber zurückübertragen<br />

werden (Darlehensrückzahlung).<br />

Wirtschaftlich behält der<br />

Pensionsgeber die Verfügungsmacht;<br />

der Pensionsnehmer hat die Stellung<br />

eines gesicherten Kreditgebers.<br />

Restatement<br />

Bei Einzel- und Konzernabschlüssen,<br />

die nach dem True-and-Fair-View-<br />

Prinzip erstellt werden, kann bei<br />

wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsgrundsätze<br />

eine Anpassung der Vorjahreswerte<br />

notwendig sein. Der Abschluss einschliesslich<br />

der Vorjahreszahlen wird<br />

dann so dargestellt, als sei der neu<br />

gewählte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatz<br />

schon immer angewandt<br />

worden. Dabei wird der neu<br />

gewählte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatz<br />

auf Ereignisse und<br />

Geschäftsfälle ab deren Entstehungstag<br />

angewendet. Die Anpassungsbeträge<br />

für frühere Perioden, die in den<br />

Abschluss nicht einbezogen worden<br />

sind, werden im Eigenkapital der<br />

frühesten dargestellten Periode verrechnet.<br />

Bei der Bewertung von Aktiven<br />

und Passiven sind oft Schätzungen<br />

notwendig. Bei veränderten Schätzungen,<br />

z. B. durch neue Erkenntnisse,<br />

ist kein Restatement erforderlich.<br />

Änderungen in den Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätzen sind im Anhang<br />

offenzulegen.<br />

Für F Sabine Bertschi<br />

ein e unverzichtbares<br />

Utensil U auf dem<br />

100-Kilometer-Marsch:<br />

1<br />

eine e Packung Fusspflaster<br />

p gegen Blasen.<br />

Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften<br />

der Eidgenössischen<br />

Finanzmarktaufsicht<br />

(RRV-FINMA)<br />

Der grundlegende Rahmen für die<br />

Rechnungslegung der Banken ist in<br />

den Rechnungslegungsvorschriften<br />

der Bankenverordnung (Art. 23 bis 25<br />

BankV) defi niert. Danach haben Banken<br />

einen statutarischen Einzelabschluss<br />

und gegebenenfalls einen<br />

Konzernabschluss zu erstellen. Die<br />

Abschlüsse müssen ein zuverlässiges<br />

Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage vermitteln (siehe<br />

auch True and Fair View). Zur Präzision<br />

und zur einheitlichen Anwendung der<br />

Verordnung hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht<br />

(ehemals Eidgenössische<br />

Bankenkommission) Richtlinien<br />

erlassen (RRV-FINMA). Diese regeln<br />

sehr detailliert die Anforderungen an<br />

Bilanzierung und Bewertung sowie<br />

den Inhalt und die Form der zu veröffentlichenden<br />

Jahres- und Halbjahresabschlüsse.<br />

Securities Lending and Borrowing<br />

Geschäft, bei dem Wertschriften gegen<br />

ein Entgelt für eine gewisse Dauer<br />

ausgeliehen werden. Der Wertschriftengeber<br />

behält die rechtliche und<br />

wirtschaftliche Verfügungsmacht über<br />

die Wertschriften. Der Wertschriftennehmer<br />

verwendet die Titel typischerweise<br />

als Sicherheit für eine Darlehens<br />

aufnahme oder für Spekulationsgeschäfte.<br />

Der Wertschriftengeber<br />

trägt das Risiko, dass der Wertschriftennehmer<br />

nicht mehr in der Lage ist,<br />

die Wertschriften ganz oder teilweise<br />

zurückzugeben.<br />

Swapgeschäft<br />

Derivatives Finanzinstrument, bei dem<br />

Zahlungsströme zwischen zwei Vertragsparteien<br />

getauscht werden, z. B.<br />

Devisenswap oder Zinssatzswap<br />

(Tausch von Zinszahlungen mit unterschiedlichen<br />

Konditionen über einen

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