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NAB-Geschäftsbericht 2009

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72 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

Die Rechnung der <strong>NAB</strong> wurde in Übereinstimmung mit den im<br />

Bundesgesetz und in der Verordnung über die Banken und<br />

Sparkassen enthaltenen Rechnungslegungsvorschriften, den<br />

Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zu den<br />

Rechnungslegungsvorschriften sowie den Rechnungs legungsvorschriften<br />

des Kotierungsreglements der Schweizer Börse<br />

erstellt.<br />

Fremdwährungsumrechnung<br />

Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte in<br />

Fremdwährungen werden zu den am Jahresende geltenden<br />

Devisenkursen umgerechnet. Die aus der Bewertung resultierenden<br />

Kurserfolge (Gewinne und Verluste) werden erfolgswirksam<br />

verbucht. Erträge und Aufwendungen werden zu den<br />

massgebenden Tageskursen umgerechnet.<br />

Verrechnung<br />

Mit Ausnahme der nachfolgenden Fälle erfolgt grundsätzlich<br />

keine Verrechnung. Forderungen und Verbindlichkeiten werden<br />

verrechnet, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt<br />

sind: Die Forderungen und Verbindlichkeiten erwachsen aus<br />

gleichartigen Geschäften mit derselben Gegenpartei, mit gleicher<br />

oder früherer Fälligkeit der Forderung und in derselben<br />

Währung und können zu keinem Gegenparteirisiko führen. Positive<br />

und negative Wiederbeschaffungswerte mit der gleichen<br />

Gegenpartei werden verrechnet, sofern bilaterale Vereinbarungen<br />

vorliegen, die rechtlich anerkannt und durchsetzbar<br />

sind. Bestände an eigenen Schuldtiteln werden mit den entsprechenden<br />

Passivpositionen verrechnet.<br />

Zwischenhalt im Schnee<br />

auf Philipps Reise zu den<br />

Schwimmwettkämpfen in<br />

Wien: Das Wohnmobil auf<br />

dem Parkplatz am Arlberg.<br />

Bilanzierung nach dem Abschluss- / Erfüllungsdatum-<br />

Prinzip<br />

Wertschriftenkassageschäfte auf eigene Rechnung und für<br />

Kunden werden grundsätzlich am Abschlusstag verbucht. Abgeschlossene<br />

Devisen-, Geldmarkt- und Edelmetallgeschäfte<br />

werden am Erfüllungsdatum (Valutadatum) bilanzwirksam. Bis<br />

zum Erfüllungsdatum werden Devisen- und Edelmetallgeschäfte<br />

zu ihrem Wiederbeschaffungswert in den sonstigen<br />

Aktiven beziehungsweise sonstigen Passiven bilanziert.<br />

Flüssige Mittel, Forderungen gegenüber Banken und<br />

Forderungen aus Geldmarktpapieren<br />

Flüssige Mittel und Forderungen gegenüber Banken werden<br />

zum Nominalwert bewertet. Bei Forderungen aus Geldmarktpapieren,<br />

welche bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden,<br />

wird der noch nicht verdiente Diskont über die Laufzeit abgegrenzt.<br />

Die betriebsnotwendigen Wertberichtigungen für erkennbare<br />

Risiken und für allfällige Verluste werden in der Regel<br />

mit den entsprechenden Aktivposten in der Bilanz verrechnet.

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