NAB-Geschäftsbericht 2009
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72 ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
Die Rechnung der <strong>NAB</strong> wurde in Übereinstimmung mit den im<br />
Bundesgesetz und in der Verordnung über die Banken und<br />
Sparkassen enthaltenen Rechnungslegungsvorschriften, den<br />
Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zu den<br />
Rechnungslegungsvorschriften sowie den Rechnungs legungsvorschriften<br />
des Kotierungsreglements der Schweizer Börse<br />
erstellt.<br />
Fremdwährungsumrechnung<br />
Aktiven, Verbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte in<br />
Fremdwährungen werden zu den am Jahresende geltenden<br />
Devisenkursen umgerechnet. Die aus der Bewertung resultierenden<br />
Kurserfolge (Gewinne und Verluste) werden erfolgswirksam<br />
verbucht. Erträge und Aufwendungen werden zu den<br />
massgebenden Tageskursen umgerechnet.<br />
Verrechnung<br />
Mit Ausnahme der nachfolgenden Fälle erfolgt grundsätzlich<br />
keine Verrechnung. Forderungen und Verbindlichkeiten werden<br />
verrechnet, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt<br />
sind: Die Forderungen und Verbindlichkeiten erwachsen aus<br />
gleichartigen Geschäften mit derselben Gegenpartei, mit gleicher<br />
oder früherer Fälligkeit der Forderung und in derselben<br />
Währung und können zu keinem Gegenparteirisiko führen. Positive<br />
und negative Wiederbeschaffungswerte mit der gleichen<br />
Gegenpartei werden verrechnet, sofern bilaterale Vereinbarungen<br />
vorliegen, die rechtlich anerkannt und durchsetzbar<br />
sind. Bestände an eigenen Schuldtiteln werden mit den entsprechenden<br />
Passivpositionen verrechnet.<br />
Zwischenhalt im Schnee<br />
auf Philipps Reise zu den<br />
Schwimmwettkämpfen in<br />
Wien: Das Wohnmobil auf<br />
dem Parkplatz am Arlberg.<br />
Bilanzierung nach dem Abschluss- / Erfüllungsdatum-<br />
Prinzip<br />
Wertschriftenkassageschäfte auf eigene Rechnung und für<br />
Kunden werden grundsätzlich am Abschlusstag verbucht. Abgeschlossene<br />
Devisen-, Geldmarkt- und Edelmetallgeschäfte<br />
werden am Erfüllungsdatum (Valutadatum) bilanzwirksam. Bis<br />
zum Erfüllungsdatum werden Devisen- und Edelmetallgeschäfte<br />
zu ihrem Wiederbeschaffungswert in den sonstigen<br />
Aktiven beziehungsweise sonstigen Passiven bilanziert.<br />
Flüssige Mittel, Forderungen gegenüber Banken und<br />
Forderungen aus Geldmarktpapieren<br />
Flüssige Mittel und Forderungen gegenüber Banken werden<br />
zum Nominalwert bewertet. Bei Forderungen aus Geldmarktpapieren,<br />
welche bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden,<br />
wird der noch nicht verdiente Diskont über die Laufzeit abgegrenzt.<br />
Die betriebsnotwendigen Wertberichtigungen für erkennbare<br />
Risiken und für allfällige Verluste werden in der Regel<br />
mit den entsprechenden Aktivposten in der Bilanz verrechnet.