NAB-Geschäftsbericht 2009
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48 CORPORATE GOVERNANCE<br />
5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />
5.1. Inhalt und Festsetzung<br />
Die <strong>NAB</strong> bietet ihren Mitarbeitenden ein konkurrenzfähiges<br />
und fl exibles Vergütungsmodell, das neben fi xer auch variable<br />
Vergütung beinhaltet. Für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> hat die <strong>NAB</strong><br />
eine neue Vergütungsstruktur für Mitarbeitende auf der Rangstufe<br />
von Managing Director und Director eingeführt. Die neue<br />
Struktur stellt sicher, dass der Erfolg der Bank, vorausschauendes<br />
Risikomanagement sowie die Nachhaltigkeit bei den<br />
Vergütungsentscheiden noch enger berücksichtigt werden.<br />
Die Zuteilung erfolgt nach Absprache mit dem Nomination and<br />
Compensation Committee durch den CEO.<br />
Eine Übersicht über die Genehmigungsinstanzen:<br />
Genehmigungsraster Verantwortliche Instanz<br />
Bezüge des Verwaltungsrates Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination<br />
(einschliesslich der Bezüge<br />
des Präsidenten)<br />
and Compensation Committee<br />
Festlegung der Bezüge der Nomination and Compensation Committee<br />
Geschäftsleitungsmitglieder<br />
(inkl. CEO)<br />
mit Genehmigung durch Verwaltungsrat<br />
Eine variable Vergütung bis Fr. 125 000.– wird vollständig in<br />
bar ausbezahlt und ist frei verfügbar. Höhere Beträge werden<br />
einerseits als frei verfügbarer Baranteil und andererseits in<br />
Form von aufgeschobener Vergütung bezahlt. Für Mitarbeitende<br />
bis zur Rangstufe Vice President besteht die aufgeschobene<br />
Vergütung aus ISUs, ein aktienbasiertes (Aktien der Credit<br />
Suisse Group AG) Vergütungsinstrument mit strikten<br />
Verfallsklauseln. Für Managing Directors und Directors teilt<br />
sich die aufgeschobene variable Vergütung zu 50 % in einen<br />
Baranteil (Adjustable Performance Plan, APP) und zu 50 % in<br />
einen aktienbasierten Teil (Scaled Incentive Share Units der<br />
Credit Suisse Group AG, SISUs) auf. Beide Pläne unterliegen<br />
strikten Verfallklauseln. Der APP wird in gleichen Jahrestranchen<br />
über drei Jahre ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlung<br />
wird abhängig vom Geschäftsergebnis der <strong>NAB</strong> und der CS<br />
Group nach unten oder nach oben angepasst. Die Zuteilung<br />
der SISUs erfolgt in vier gleichen Tranchen über vier Jahre hinweg.<br />
Abhängig vom Ergebnis der CS Group können nach Ablauf<br />
der 4 Jahre noch zusätzliche Aktien zugeteilt werden.<br />
Die Höhe der individuellen variablen Entschädigungen basiert<br />
grundsätzlich auf folgenden Kriterien: Leistung der <strong>NAB</strong> und<br />
des Individuums (gemessen an den Management-by-Objective-Werten)<br />
unter Berücksichtigung von Sonderfaktoren (z. B.<br />
Doppelbelastung, längere Abwesenheit, Disziplinarfälle usw.)<br />
sowie der Aufrechterhaltung und dem Vorleben der Vision und<br />
Mission der Bank. Die variable Vergütung stellt eine freiwillige<br />
Leistung dar und wird jedes Jahr von Neuem bestimmt.<br />
Zu den Vergütungen gem. OR 663b bis siehe Seite 88 bis 89.<br />
6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung<br />
Es bestehen keine statutarischen Stimmrechtsbeschränkungen.<br />
Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur<br />
durch einen anderen im Aktienbuch eingetragenen Namen aktionär<br />
vertreten lassen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Vertretungsverhältnisse<br />
sowie die Vertretung von Einzelfi rmen,<br />
Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie von juristischen<br />
Personen durch ihre im Handelsregister eingetragenen zeichnungsberechtigten<br />
Personen.<br />
6.2 Statutarische Quoren<br />
Ein Beschluss über die Aufl ösung der Gesellschaft mit Liquidation<br />
muss zu seiner Gültigkeit die Stimmen von zwei Dritteln<br />
des gesamten Aktienkapitals auf sich vereinigen. Im Übrigen<br />
bestehen keine gegenüber Artikel 703 und 704 des Obligationenrechts<br />
abweichenden Regelungen.<br />
6.3 Einberufung Generalversammlung<br />
Die Regeln zur Einberufung der Generalversammlung entsprechen<br />
den gesetzlichen Vorschriften.<br />
6.4 Traktandierung<br />
Die an der Generalversammlung zu behandelnden Traktanden<br />
werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Aktionäre, die Aktien im<br />
Nennwert von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung<br />
eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br />
6.5 Eintragung im Aktienbuch<br />
Es wird ein Aktienbuch geführt, in welches die Eigentümer und<br />
Nutzniesser auf Gesuch mit Namen und Adresse eingetragen<br />
werden, falls sie erklären, dass sie die Aktien auf eigene Rechnung<br />
erworben haben. Im Übrigen bestehen keine statutarischen<br />
Eintragungsbeschränkungen. Stimmberechtigt an der<br />
Generalversammlung vom 17. April 2010 sind die am 14. April<br />
2010 im Aktienbuch der <strong>NAB</strong> als Aktionäre mit Stimmrecht<br />
eingetragenen Aktionäre.