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NAB-Geschäftsbericht 2009

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48 CORPORATE GOVERNANCE<br />

5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />

5.1. Inhalt und Festsetzung<br />

Die <strong>NAB</strong> bietet ihren Mitarbeitenden ein konkurrenzfähiges<br />

und fl exibles Vergütungsmodell, das neben fi xer auch variable<br />

Vergütung beinhaltet. Für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> hat die <strong>NAB</strong><br />

eine neue Vergütungsstruktur für Mitarbeitende auf der Rangstufe<br />

von Managing Director und Director eingeführt. Die neue<br />

Struktur stellt sicher, dass der Erfolg der Bank, vorausschauendes<br />

Risikomanagement sowie die Nachhaltigkeit bei den<br />

Vergütungsentscheiden noch enger berücksichtigt werden.<br />

Die Zuteilung erfolgt nach Absprache mit dem Nomination and<br />

Compensation Committee durch den CEO.<br />

Eine Übersicht über die Genehmigungsinstanzen:<br />

Genehmigungsraster Verantwortliche Instanz<br />

Bezüge des Verwaltungsrates Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination<br />

(einschliesslich der Bezüge<br />

des Präsidenten)<br />

and Compensation Committee<br />

Festlegung der Bezüge der Nomination and Compensation Committee<br />

Geschäftsleitungsmitglieder<br />

(inkl. CEO)<br />

mit Genehmigung durch Verwaltungsrat<br />

Eine variable Vergütung bis Fr. 125 000.– wird vollständig in<br />

bar ausbezahlt und ist frei verfügbar. Höhere Beträge werden<br />

einerseits als frei verfügbarer Baranteil und andererseits in<br />

Form von aufgeschobener Vergütung bezahlt. Für Mitarbeitende<br />

bis zur Rangstufe Vice President besteht die aufgeschobene<br />

Vergütung aus ISUs, ein aktienbasiertes (Aktien der Credit<br />

Suisse Group AG) Vergütungsinstrument mit strikten<br />

Verfallsklauseln. Für Managing Directors und Directors teilt<br />

sich die aufgeschobene variable Vergütung zu 50 % in einen<br />

Baranteil (Adjustable Performance Plan, APP) und zu 50 % in<br />

einen aktienbasierten Teil (Scaled Incentive Share Units der<br />

Credit Suisse Group AG, SISUs) auf. Beide Pläne unterliegen<br />

strikten Verfallklauseln. Der APP wird in gleichen Jahrestranchen<br />

über drei Jahre ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlung<br />

wird abhängig vom Geschäftsergebnis der <strong>NAB</strong> und der CS<br />

Group nach unten oder nach oben angepasst. Die Zuteilung<br />

der SISUs erfolgt in vier gleichen Tranchen über vier Jahre hinweg.<br />

Abhängig vom Ergebnis der CS Group können nach Ablauf<br />

der 4 Jahre noch zusätzliche Aktien zugeteilt werden.<br />

Die Höhe der individuellen variablen Entschädigungen basiert<br />

grundsätzlich auf folgenden Kriterien: Leistung der <strong>NAB</strong> und<br />

des Individuums (gemessen an den Management-by-Objective-Werten)<br />

unter Berücksichtigung von Sonderfaktoren (z. B.<br />

Doppelbelastung, längere Abwesenheit, Disziplinarfälle usw.)<br />

sowie der Aufrechterhaltung und dem Vorleben der Vision und<br />

Mission der Bank. Die variable Vergütung stellt eine freiwillige<br />

Leistung dar und wird jedes Jahr von Neuem bestimmt.<br />

Zu den Vergütungen gem. OR 663b bis siehe Seite 88 bis 89.<br />

6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung<br />

Es bestehen keine statutarischen Stimmrechtsbeschränkungen.<br />

Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur<br />

durch einen anderen im Aktienbuch eingetragenen Namen aktionär<br />

vertreten lassen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Vertretungsverhältnisse<br />

sowie die Vertretung von Einzelfi rmen,<br />

Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie von juristischen<br />

Personen durch ihre im Handelsregister eingetragenen zeichnungsberechtigten<br />

Personen.<br />

6.2 Statutarische Quoren<br />

Ein Beschluss über die Aufl ösung der Gesellschaft mit Liquidation<br />

muss zu seiner Gültigkeit die Stimmen von zwei Dritteln<br />

des gesamten Aktienkapitals auf sich vereinigen. Im Übrigen<br />

bestehen keine gegenüber Artikel 703 und 704 des Obligationenrechts<br />

abweichenden Regelungen.<br />

6.3 Einberufung Generalversammlung<br />

Die Regeln zur Einberufung der Generalversammlung entsprechen<br />

den gesetzlichen Vorschriften.<br />

6.4 Traktandierung<br />

Die an der Generalversammlung zu behandelnden Traktanden<br />

werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Aktionäre, die Aktien im<br />

Nennwert von 1 Million Franken vertreten, können die Traktandierung<br />

eines Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br />

6.5 Eintragung im Aktienbuch<br />

Es wird ein Aktienbuch geführt, in welches die Eigentümer und<br />

Nutzniesser auf Gesuch mit Namen und Adresse eingetragen<br />

werden, falls sie erklären, dass sie die Aktien auf eigene Rechnung<br />

erworben haben. Im Übrigen bestehen keine statutarischen<br />

Eintragungsbeschränkungen. Stimmberechtigt an der<br />

Generalversammlung vom 17. April 2010 sind die am 14. April<br />

2010 im Aktienbuch der <strong>NAB</strong> als Aktionäre mit Stimmrecht<br />

eingetragenen Aktionäre.

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