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Verfassungswidrige Frauenquote

31 Prozent ist der Anteil der Frauen im Bundestag. Frauen sind unterrepräsentiert.

Thüringen und Brandenburg wollten deshalb so genannte Paritätsgesetze auf

den Weg bringen, wonach bei Kommunalwahlen gleich viele Männer wie Frauen als Kandidaten

verpflichtend wären. Auf Anfrage der AfD und der NPD erklärten die Verfassungsgerichtshöfe

allerdings: Paritätsgesetze sind verfassungswidrig

Politik

© Andy Kelly, Unsplash

© Unsplash, Lucia

Proteste für Gleichberechtigung von Frauen begleiten uns seit Jahren

Das Streben der Frauenbewegung nach Gleichberechtigung

gibt es seit jeher – sei es in Bezug auf

Wahlrecht oder Abtreibung. Die Politik bestimmt heute

noch in vielen Ländern mit, wie Frauen ihre Zukunft

verbringen müssen, ob mit Kind oder ohne.

Frauenbewegungen, wie kürzlich in Polen gesehen,

setzen sich für ein lockeres Abtreibungsgesetz ein.

Doch blockiert die hauptsächlich von Männern geführte

Politik vielerorts dieses Anliegen und entscheidet

somit in gewisser Weise über den Körper einer

Frau.

Parität Ä in der Politik

Die Gleichberechtigung im Parlament ist eine weitere

Aufgabe, die angegangen werden muss. Paritätsgesetze

sind, zumindest in Deutschland, ein gescheiterter

Versuch, Gleichberechtigung ins Parlament

einziehen zu lassen. Der Ruf nach Gleichberechtigung

kommt nicht nur von einigen wenigen Frauen,

sondern auch von der Grundlage unserer Gesellschaft,

dem Grundgesetz. „Männer und Frauen sind

gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche

Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen

und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender

Nachteile hin“, so steht es im Art. 3 Abs. 2

des deutschen Grundgesetzes.

Aber was kann der Staat tun, um diesen Artikel zu

verwirklichen? Die Struktur des Staates müsste hierzu

grundlegend geändert werden. Seit Jahrzehnten

dominiert das männliche Geschlecht in demokratisch

gewählten Parlamenten. Struktureller Sexismus

– sowohl in den Establishments großer, alter

Parteien als auch in demokratisch gewählten Organen

– sei traurige Realität. Der Staat müsse einen

Weg finden, um die tatsächliche Durchsetzung der

Gleichberechtigung anzustoßen, fordert die Frau-

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