Begleitende Übersichten zur PÜ Handels - Lehrstuhl Prof. Dr ...
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<strong>Dr</strong>. Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Übersichten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Handels</strong>- und Gesellschaftsrecht – SS 2006<br />
cc. Mit Vertretungsmacht (-)<br />
� keine Vollmacht zum Kauf von Jahreswagen erteilt<br />
� keine Vertretungsmacht<br />
� keine Zurechung der WE, es sei denn nachträglich durch H genehmigt<br />
� Zwischenergebnis: keine Einigung<br />
d. Vertrauensschutz nach § 56 HGB (-) � erfasst nicht Ankauf<br />
e. Handlungsvollmacht � keine Anhaltspunkte für Erteilung von Handlungsvollmacht<br />
f. We des M könnte dem H gemäß § 15 III HGB aufgrund der Publizitätswirkung der<br />
Eintragung des M als Prokurist zugerechnet werden<br />
aa. eintragungspflichtige Tatsache (+) � § 53 I S. 1 HGB<br />
bb. Unrichtige Bekanntmachung (+)<br />
- Prokura wurde Herrn Meier erteilt<br />
- Nach Bekanntmachung Mauser angeblich Prokurist<br />
cc. Veranlassung<br />
- allgemeine Rechtsscheinsgrundsätze (s.o. 3 § IV). Rechtsschein muss<br />
<strong>zur</strong>echenbar sein<br />
- Deshalb muss die Eintragung <strong>zur</strong>echenbar veranlasst worden<br />
(veranlassen ist nicht gleich Verschulden. Für eine Veranlassung genügt es,<br />
wenn ein Antrag auf Eintragung gestellt wird)<br />
� Veranlassung wäre nur zu verneinen, wenn H überhaupt nicht beteiligt<br />
wäre. Aber hier hat er ja eine Eintragung beantragt � Veranlassung (+)<br />
dd. Gutgläubigkeit � keine positive Kenntnis des <strong>Dr</strong>itten von der Unrichtigkeit<br />
ee. Handeln im Geschäft- und Rechtsverkehr<br />
ff. Wie bei § 15 I muss keine Kausalität zwischen Bekanntmachung und<br />
Handeln des <strong>Dr</strong>itten bestehen<br />
� Voraussetzungen des § 15 III HGB liegen vor<br />
� H darf sich auf die bekannt gemacht Tatsache berufen<br />
� kann sich darauf berufen, dass Mauser Prokurist<br />
� Ankauf des Wagens vom Umfang der Prokura erfasst<br />
� Damit hat Mauser mit Vertretungsmacht gehandelt<br />
� We des Mauser wird gemäß § 164 I S. 1 BGB zugerechnet<br />
� KV zwischen V und H zustande gekommen<br />
� V kann von H Zahlung des Kaufpreises verlangen<br />
5. Vergleichende Übersicht<br />
Positive Publiztät, III HGB<br />
Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragung<br />
im des HR<br />
Berufen auf den Rechtsschein, der sich daraus<br />
ergibt, dass etwas im HR eingetragen ist, war<br />
nicht den Tatsachen entspricht<br />
Publizität nach § 15 I und § 15 III HGB<br />
Negative Publitität, § 15 I HGB<br />
Vertrauen auf das „Schweigen“ des HR<br />
Berufen auf einen Rechtsschein und darauf,<br />
dass die tatsächliche Sach- und Rechtslage<br />
sich dem HR nicht entnehmen lässt<br />
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