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Begleitende Übersichten zur PÜ Handels - Lehrstuhl Prof. Dr ...

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<strong>Dr</strong>. Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Übersichten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Handels</strong>- und Gesellschaftsrecht – SS 2006<br />

cc. Mit Vertretungsmacht (-)<br />

� keine Vollmacht zum Kauf von Jahreswagen erteilt<br />

� keine Vertretungsmacht<br />

� keine Zurechung der WE, es sei denn nachträglich durch H genehmigt<br />

� Zwischenergebnis: keine Einigung<br />

d. Vertrauensschutz nach § 56 HGB (-) � erfasst nicht Ankauf<br />

e. Handlungsvollmacht � keine Anhaltspunkte für Erteilung von Handlungsvollmacht<br />

f. We des M könnte dem H gemäß § 15 III HGB aufgrund der Publizitätswirkung der<br />

Eintragung des M als Prokurist zugerechnet werden<br />

aa. eintragungspflichtige Tatsache (+) � § 53 I S. 1 HGB<br />

bb. Unrichtige Bekanntmachung (+)<br />

- Prokura wurde Herrn Meier erteilt<br />

- Nach Bekanntmachung Mauser angeblich Prokurist<br />

cc. Veranlassung<br />

- allgemeine Rechtsscheinsgrundsätze (s.o. 3 § IV). Rechtsschein muss<br />

<strong>zur</strong>echenbar sein<br />

- Deshalb muss die Eintragung <strong>zur</strong>echenbar veranlasst worden<br />

(veranlassen ist nicht gleich Verschulden. Für eine Veranlassung genügt es,<br />

wenn ein Antrag auf Eintragung gestellt wird)<br />

� Veranlassung wäre nur zu verneinen, wenn H überhaupt nicht beteiligt<br />

wäre. Aber hier hat er ja eine Eintragung beantragt � Veranlassung (+)<br />

dd. Gutgläubigkeit � keine positive Kenntnis des <strong>Dr</strong>itten von der Unrichtigkeit<br />

ee. Handeln im Geschäft- und Rechtsverkehr<br />

ff. Wie bei § 15 I muss keine Kausalität zwischen Bekanntmachung und<br />

Handeln des <strong>Dr</strong>itten bestehen<br />

� Voraussetzungen des § 15 III HGB liegen vor<br />

� H darf sich auf die bekannt gemacht Tatsache berufen<br />

� kann sich darauf berufen, dass Mauser Prokurist<br />

� Ankauf des Wagens vom Umfang der Prokura erfasst<br />

� Damit hat Mauser mit Vertretungsmacht gehandelt<br />

� We des Mauser wird gemäß § 164 I S. 1 BGB zugerechnet<br />

� KV zwischen V und H zustande gekommen<br />

� V kann von H Zahlung des Kaufpreises verlangen<br />

5. Vergleichende Übersicht<br />

Positive Publiztät, III HGB<br />

Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragung<br />

im des HR<br />

Berufen auf den Rechtsschein, der sich daraus<br />

ergibt, dass etwas im HR eingetragen ist, war<br />

nicht den Tatsachen entspricht<br />

Publizität nach § 15 I und § 15 III HGB<br />

Negative Publitität, § 15 I HGB<br />

Vertrauen auf das „Schweigen“ des HR<br />

Berufen auf einen Rechtsschein und darauf,<br />

dass die tatsächliche Sach- und Rechtslage<br />

sich dem HR nicht entnehmen lässt<br />

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