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Berufsrecht der Steuerberater: Möglichkeiten der - Bundesverband ...

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BC 7/10 – MS-Nr. 2010 01116 Seite 6<br />

Folgerungen für die Praxis:<br />

Zwar hat die <strong>Steuerberater</strong>kammer Revision gegen das<br />

Urteil eingelegt, aber die Begründung des Gerichts<br />

überzeugt nicht nur die Autoren dieses Beitrags, son<strong>der</strong>n<br />

etwa auch, wie angeführt, den stellvertretenden<br />

Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> Bundessteuerberaterkammer.<br />

Wir erwarten deshalb, dass <strong>der</strong> BGH nicht zu<br />

einer an<strong>der</strong>en Auffassung gelangen wird als das OLG<br />

Nürnberg.<br />

Unabhängig davon sollte es auch bis zur BGH-Entscheidung<br />

in <strong>der</strong> Praxis keine Probleme mehr mit <strong>der</strong><br />

These <strong>der</strong> angeblich auch für freie Mitarbeiter geltenden<br />

Nahbereichsregelung geben, obwohl wir selbstverständlich<br />

nicht dafür einstehen können, dass sich alle<br />

<strong>Steuerberater</strong>kammern an diese Rechtsprechung halten.<br />

Im Streitfall sprechen jedenfalls die dargelegten Argumente<br />

gegen die Anwendung <strong>der</strong> Nahbereichsregelung.<br />

Aus Gründen betriebswirtschaftlicher Vorsicht raten<br />

wir dazu, auf dem Urteil des OLG Nürnberg keine aufwendigen<br />

Strukturen einer freien Mitarbeit aufzubauen.<br />

Dafür sollte das BGH-Urteil abgewartet werden, das<br />

hoffentlich bald ergeht. Für ein vorsorgliches Zuwarten<br />

in solchen Fällen spricht auch die zweite Entscheidung,<br />

die im Folgenden näher betrachtet wird – zumal das<br />

OVG Nordrhein-Westfalen wesentliche Gedanken, die<br />

das OLG Nürnberg betont, überraschen<strong>der</strong>weise gar<br />

nicht anspricht und so <strong>der</strong> ihm vorgelegten Fallkonstellation<br />

nur bedingt gerecht wird.

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