Berufsrecht der Steuerberater: Möglichkeiten der - Bundesverband ...
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BC 7/10 – MS-Nr. 2010 01116 Seite 6<br />
Folgerungen für die Praxis:<br />
Zwar hat die <strong>Steuerberater</strong>kammer Revision gegen das<br />
Urteil eingelegt, aber die Begründung des Gerichts<br />
überzeugt nicht nur die Autoren dieses Beitrags, son<strong>der</strong>n<br />
etwa auch, wie angeführt, den stellvertretenden<br />
Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> Bundessteuerberaterkammer.<br />
Wir erwarten deshalb, dass <strong>der</strong> BGH nicht zu<br />
einer an<strong>der</strong>en Auffassung gelangen wird als das OLG<br />
Nürnberg.<br />
Unabhängig davon sollte es auch bis zur BGH-Entscheidung<br />
in <strong>der</strong> Praxis keine Probleme mehr mit <strong>der</strong><br />
These <strong>der</strong> angeblich auch für freie Mitarbeiter geltenden<br />
Nahbereichsregelung geben, obwohl wir selbstverständlich<br />
nicht dafür einstehen können, dass sich alle<br />
<strong>Steuerberater</strong>kammern an diese Rechtsprechung halten.<br />
Im Streitfall sprechen jedenfalls die dargelegten Argumente<br />
gegen die Anwendung <strong>der</strong> Nahbereichsregelung.<br />
Aus Gründen betriebswirtschaftlicher Vorsicht raten<br />
wir dazu, auf dem Urteil des OLG Nürnberg keine aufwendigen<br />
Strukturen einer freien Mitarbeit aufzubauen.<br />
Dafür sollte das BGH-Urteil abgewartet werden, das<br />
hoffentlich bald ergeht. Für ein vorsorgliches Zuwarten<br />
in solchen Fällen spricht auch die zweite Entscheidung,<br />
die im Folgenden näher betrachtet wird – zumal das<br />
OVG Nordrhein-Westfalen wesentliche Gedanken, die<br />
das OLG Nürnberg betont, überraschen<strong>der</strong>weise gar<br />
nicht anspricht und so <strong>der</strong> ihm vorgelegten Fallkonstellation<br />
nur bedingt gerecht wird.