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Gartow-Chronik_DRUCK

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Um den Zustand der Seege festzustellen, gab es bereits

im Juli 1855 eine Seege-Gewässerschau, wobei

die Uferanlieger aufgefordert wurden „bei Vermeidung

von 2 Reichsthaler Strafe“ die in ihrem Abschnitt liegende

Seege „schaufrei aufzuräumen“. Das Gewässer

war in einer Breite von 16 Fuß (4,64 m) und einer Tiefe

von 1 ½ Fuß (0,44 m) zu erhalten. Bei Quarnstedt existierte

eine Furt, die stets eine Breite von 20 Fuß (5,80

m) und eine Tiefe von 1 Fuß (0,29 m) haben musste.

Jeweils im Juni eines jeden Jahres war eine Gewässerschau

durchzuführen, wie auch eine Nachschau im

Herbst. Der zuständige Deichvogt protokollierte Nachlässigkeiten

wie diese im Oktober 1855: „Neben dem

Schloßhofe Gartow bis zur Seegebrücke ist die Seege

ebenfalls stellenweise um 6 bis 12 Zoll auszubaggern“

oder „Unterhalb des Gartower Sees war das linke Ufer

der Seege von der Gartower Bürgerschaft nicht gereinigt.“

Nach der behördlichen Verfügung vom 20.11.1834

wurde festgelegt, dass eine Schau „jährlich am

1. Juni und Oktober oder mindestens in den ersten Tagen

dieser beiden Monate gerichtsseitig oder durch einen zuverlässigen

Gerichtsunterbedienten vorgenommen“ wird.

Der jeweilige Deichvogt in Schnackenburg führte die Aufsicht.

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5.10.1860: Bekanntmachung zur Seegeschau

1867 regte Deichhauptmann von Jagow auf Crüden/Altmark die Regulierung der Seege an. Hintergrund

des Projektes war der schädliche Einstau des Elbehochwassers in die Alandniederung.

Es wurde auch ein Deich mit Siel erbaut, aber das blieb Stückwerk, so lange die Seege nicht

ausgebaut worden war. Als Vermesser wurde ein Herr Panning aus der Altmark geschickt, um das

Sohlengefälle der Seege bis zur Elbe festzustellen. Das Unternehmen blieb unausgeführt. Schon

1869 hatte sich bei Vietze und Meetschow die hinderliche Wasserpest ausgebreitet, eine neue

aus dem Ausland eingeschleppte Pflanze, die den Wasserabfluss stark behindern konnte.

Als 1872 wiederholt die Korrektion der Seege von Anliegern aus der Altmark angeregt wurde, gab

es erneut Widerstände der Unterlieger. Im August 1874 wurde notiert: „… da die Seege in der

Restorfer Feldmark am Laascher Stege so stark mit Schilf zugewachsen sei, dass vom hohen Ufer

kein Wasser zu sehen, der Lauf des Flusses nicht zu erkennen ...“ 14

Da früher der Grundsatz galt, dass der jeweilige Uferanlieger auf Länge seines Grundstückes bis

zur Gewässermitte die Unterhaltungspflicht für die Seege inne hatte, musste das Haus Gartow

aufgrund seines umfangreichen Besitzes lange Strecken der Seege instand halten. Diese Arbeit

verrichteten beim Gut Gartow/Quarnstedt angestellte Arbeitskräfte. Heute ist der Unterhaltungsverband

Jeetzel/Seege für die Unterhaltungsmaßnahmen zuständig.

Am 3. Juli 1930 stellte das damalige Kulturbauamt I in Magdeburg einen „Plan zum Ausbau des

Zehrengrabens, des Schaugrabens und der Seege“ auf, der bezeichnenderweise auch das Gebiet

der Provinz Hannover, also die gesamte Seegestrecke, umfasste. Dieser Plan erfuhr am 1.5.1931

noch einige Ergänzungen, bevor die Länderbehörden in Sachsen und Hannover ihre Prüfungs-

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