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Gartow-Chronik_DRUCK

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Infolge zahlreicher Klagen beauftragte der Regierungspräsident

in Lüneburg das Wasserwirtschaftsamt

Lüneburg, eine Untersuchung zur

Verminderung von Hochwassergefährdungen

zu erarbeiten. Letzteres legte mit Datum vom

6.1.1962 den „Bericht zu den Möglichkeiten

zur Verbesserung der Abflußverhältnisse in

der Seegeniederung“ vor. Neben dem Ausbau

der Seege zwischen Restorf und Brünkendorf

war die Anlage von Sommerdeichen

zwischen Gartow und Meetschow südlich der

Seege nahe an den Gewässern Seege, Gartower

und Laascher See geplant. Damit sollte

ein 320 ha großes Gebiet zumindest von

Elbe-Sommerhochwässern geschützt werden.

Die Planungen sind später nicht umgesetzt

worden.

Der Bau künstlicher Mäander an der Seege ab

2007

Alandüberleitung

Seit mehr als hundert Jahren, die ersten schriftlichen Ausarbeitungen datieren von 1901, wird

eine Planung verfolgt, die Alandmündung unter Benutzung des Seegetales künstlich zu verlegen.

Hierbei soll die Alandniederung gegen den Einfluss der ständig wiederkehrenden und Schaden

bringend in die Alandniederung einströmenden Elbehochwasser geschützt werden. Mit der Verlagerung

der Alandmündung an die Seegemündung in die Elbe wäre die Hochwassergefahr für

immer gebannt.

Der Magdeburger Regierungsbaumeister Rogge hatte 1904 bereits detaillierte Pläne dazu erarbeitet

und die Ergebnisse in der Denkschrift: „Verlegung der Alandmündung – Kurze Erläuterungen

zu dem Entwurf des Regierungsbaumeisters Rogge vom 29. Dezember 1904“ veröffentlichen

lassen. Um 1940 lag ein baureifer Entwurf vor, kam jedoch wegen der Kriegsverhältnisse nicht zur

Ausführung. Zudem hatten die Anlieger in der Provinz Hannover kein Interesse daran, die ohnehin

vorhandenen Probleme (ebenfalls Hochwassergefährdung) noch durch die Alandverlegung zu

verschärfen.

Nach dem 2. Weltkrieg kam zwischen den beiden deutschen Staaten keine gemeinsame Zusammenarbeit

in wasserwirtschaftlichen Fragen zustande. Dennoch verfolgte der Volkseigene Betrieb

Wasserwirtschaft Mittlere Elbe in Magdeburg den alten Plan weiter. Im Jahre 1956 wurde hierzu

die „Grundkonzeption zu dem Plan der Ableitung von Alandwasser zur Seege“ erarbeitet. Diese

sah vor, nur dann Alandwasser überzuleiten, wenn die Alandniederung bereits infolge Elbehochwasser

oder Eigenhochwasser geflutet war. Am 4. Oktober 1967 kam es in dieser Angelegenheit

zu einem Gespräch zwischen der Oberflußmeisterei Osterburg und der Bauabteilung Dannenberg

des Wasserwirtschaftsamtes Lüneburg. Seitens Osterburg war eine Verlegung in den 1970iger

Jahren vorgesehen, aber da hierfür zuvor die Seege hätte ausgebaut werden müssen, unterblieb

das Vorhaben. Immerhin ist dieser Aspekt beim Bau der Seegebrücke Meetschow-Vietze berücksichtigt

worden, indem diese eine größere Lichtweite erhielt. Bei einem Wasserstand von +4,70 m

am Pegel Wittenberge (Pegelnull = NN +16,59 m) sollte die Überleitung wirksam werden. Das entspricht

einem Elbewasserstand von NN +16,50 m an der Seegemündung, zu diesem Wasserstand

ist das Seegetal bis in die Altmark hinein überstaut. Die Alandüberleitung war auch Gegenstand

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