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<strong>06</strong>‘19 Presse<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

HEILWALD-PROJEKT AUF GUTEM WEG<br />

Im Hinblick auf die Umsetzung des von der Stadt Lahnstein<br />

verfolgten Projektes zur Ausweisung des ersten rheinland-pfälzischen<br />

Heilwaldes trafen sich nunmehr Staatssekretär<br />

Dr. Thomas Griese, Ministerium für Umwelt, Energie,<br />

Ernährung und Forsten, Vertreter der Forstverwaltung und<br />

der Stadt Lahnstein zu einer weiteren Gesprächsrunde in<br />

Lahnstein. Oberbürgermeister Peter Labonte hatte zu der<br />

Besprechung Prof. Dr. med. Dr. h.c. (mult) Horst Klinkmann<br />

aus Rostock, einen international anerkannten Heilwaldexperten,<br />

eingeladen.<br />

Der Berater und Botschafter Gesundheitswirtschaft der Landesregierung<br />

Mecklenberg-Vorpommern berichtete anlässlich<br />

der Unterredung sehr eindrucksvoll und anschaulich über die<br />

Umsetzung der Heilwald-Idee in Mecklenburg-Vorpommern,<br />

wo der Gedanke einer therapeutischen Nutzung des Waldes<br />

in den letzten Jahren mit großen Engagement und Erfolg vorangebracht<br />

wurde.<br />

Auch in Rheinland-Pfalz soll diese Chance nun genutzt werden.<br />

Staatssekretär Dr. Griese zeigte sich aufgeschlossen, dafür erforderliche<br />

gesetzliche Regelungen zu prüfen. „Eine mögliche<br />

Ausweisung von Heilwaldflächen in Rheinland-Pfalz hat zum<br />

Ziel, für die gesundheitsfördernde Wirkung des Waldes und<br />

damit verbundene, neue Therapieansätze zu werben. Dabei<br />

ZWEITER STÄDTISCHER FLOHMARKT <strong>2019</strong><br />

Der zweite Städtische Flohmarkt in<br />

Koblenz, einer von in diesem Jahr<br />

vier Flohmärkten, findet am Samstag,<br />

<strong>06</strong>. Juli, in der Zeit von 8.00 Uhr bis<br />

17.00 Uhr, statt (weitere Flohmarkttermine<br />

<strong>2019</strong>: 21. September und 19.<br />

Oktober). Veranstaltungsgelände ist<br />

das Konrad-Adenauer-Ufer zwischen<br />

Rheinstraße und Deutschem Eck. Im<br />

Veranstaltungsgelände können max.<br />

ca. 450 Marktstände aufgestellt werden.<br />

Die Teilnahme am Flohmarkt ist<br />

daher nur mit vorheriger Anmeldung<br />

möglich. Die maximale Standbreite<br />

ist auf 6 m begrenzt.<br />

Die Anmeldung zum Flohmarkt ist ab<br />

Montag, dem 20. Mai, möglich und<br />

sollte grundsätzlich auf der Internetseite<br />

der Stadt Koblenz, www.koblenz.<br />

de (ein entsprechendes Online-Formular<br />

wird dort ab dem 20.Mai zur<br />

Verfügung stehen), erfolgen. Wer über<br />

keinen Internetzugang verfügt, kann<br />

sich ab dem 20.Mai, ab 08:00 Uhr,<br />

auch telefonisch unter der Nummer<br />

0261 129-4457 anmelden. Die Auswahl<br />

der Teilnehmer erfolgt nach der<br />

zeitlichen Reihenfolge des Eingangs<br />

der Anmeldungen. Die Standgebühren<br />

betragen für Privatanbieter 8,00<br />

Euro pro laufenden Meter. Gewerbliche<br />

Anbieter haben ein Standgeld<br />

von 20,00 Euro pro laufenden Meter<br />

zu zahlen. Das Flohmarktgelände<br />

ist es jedoch wichtig, die Anerkennung und Ausweisung von<br />

Heilwäldern auf einer medizinisch-wissenschaftlichen Basis<br />

vorzunehmen“, erklärte der Staatssekretär.<br />

„Ich bin hoch erfreut über die Ankündigung des Staatssekretärs,<br />

weil erst gesetzliche Regelungen die Möglichkeit eröffnen<br />

werden, dass wir uns mit dem im Lahnsteiner Wad geplanten<br />

Heilwald von anderen, vorwiegend touristisch geprägten Angeboten<br />

abgrenzen können“, so Oberbürgermeister Peter Labonte<br />

nach der Besprechung. Der Lahnsteiner Stadtchef weiter:<br />

„Wir hatten ein sehr konstruktives Treffen, bei dem von allen<br />

Seiten der Wille erkennbar war, das Vorhaben zu unterstützen.<br />

Dies stimmt mich sehr optimistisch.“<br />

wird in 3 Teilbereiche eingeteilt. Bei<br />

der Anmeldung kann ein bevorzugter<br />

Bereich angegeben werden. Das Ordnungsamt<br />

behält sich allerdings vor,<br />

evtl. einen anderen Standplatz zuzuweisen.<br />

Die zur Teilnahme zugelassenen<br />

Interessenten werden schriftlich<br />

benachrichtigt (voraussichtlich ab<br />

Ende der 25. Kalenderwoche) und<br />

erhalten dabei genaue Hinweise zum<br />

weiteren Ablauf. Es wird schon jetzt<br />

darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge<br />

oder Anhänger nicht im Marktgelände<br />

abgestellt werden können. Diese<br />

sind auf jeden Fall nach dem Entladen<br />

aus dem Marktgelände zu entfernen.<br />

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