103_next_06_2019
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<strong>06</strong>‘19 Presse<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
HEILWALD-PROJEKT AUF GUTEM WEG<br />
Im Hinblick auf die Umsetzung des von der Stadt Lahnstein<br />
verfolgten Projektes zur Ausweisung des ersten rheinland-pfälzischen<br />
Heilwaldes trafen sich nunmehr Staatssekretär<br />
Dr. Thomas Griese, Ministerium für Umwelt, Energie,<br />
Ernährung und Forsten, Vertreter der Forstverwaltung und<br />
der Stadt Lahnstein zu einer weiteren Gesprächsrunde in<br />
Lahnstein. Oberbürgermeister Peter Labonte hatte zu der<br />
Besprechung Prof. Dr. med. Dr. h.c. (mult) Horst Klinkmann<br />
aus Rostock, einen international anerkannten Heilwaldexperten,<br />
eingeladen.<br />
Der Berater und Botschafter Gesundheitswirtschaft der Landesregierung<br />
Mecklenberg-Vorpommern berichtete anlässlich<br />
der Unterredung sehr eindrucksvoll und anschaulich über die<br />
Umsetzung der Heilwald-Idee in Mecklenburg-Vorpommern,<br />
wo der Gedanke einer therapeutischen Nutzung des Waldes<br />
in den letzten Jahren mit großen Engagement und Erfolg vorangebracht<br />
wurde.<br />
Auch in Rheinland-Pfalz soll diese Chance nun genutzt werden.<br />
Staatssekretär Dr. Griese zeigte sich aufgeschlossen, dafür erforderliche<br />
gesetzliche Regelungen zu prüfen. „Eine mögliche<br />
Ausweisung von Heilwaldflächen in Rheinland-Pfalz hat zum<br />
Ziel, für die gesundheitsfördernde Wirkung des Waldes und<br />
damit verbundene, neue Therapieansätze zu werben. Dabei<br />
ZWEITER STÄDTISCHER FLOHMARKT <strong>2019</strong><br />
Der zweite Städtische Flohmarkt in<br />
Koblenz, einer von in diesem Jahr<br />
vier Flohmärkten, findet am Samstag,<br />
<strong>06</strong>. Juli, in der Zeit von 8.00 Uhr bis<br />
17.00 Uhr, statt (weitere Flohmarkttermine<br />
<strong>2019</strong>: 21. September und 19.<br />
Oktober). Veranstaltungsgelände ist<br />
das Konrad-Adenauer-Ufer zwischen<br />
Rheinstraße und Deutschem Eck. Im<br />
Veranstaltungsgelände können max.<br />
ca. 450 Marktstände aufgestellt werden.<br />
Die Teilnahme am Flohmarkt ist<br />
daher nur mit vorheriger Anmeldung<br />
möglich. Die maximale Standbreite<br />
ist auf 6 m begrenzt.<br />
Die Anmeldung zum Flohmarkt ist ab<br />
Montag, dem 20. Mai, möglich und<br />
sollte grundsätzlich auf der Internetseite<br />
der Stadt Koblenz, www.koblenz.<br />
de (ein entsprechendes Online-Formular<br />
wird dort ab dem 20.Mai zur<br />
Verfügung stehen), erfolgen. Wer über<br />
keinen Internetzugang verfügt, kann<br />
sich ab dem 20.Mai, ab 08:00 Uhr,<br />
auch telefonisch unter der Nummer<br />
0261 129-4457 anmelden. Die Auswahl<br />
der Teilnehmer erfolgt nach der<br />
zeitlichen Reihenfolge des Eingangs<br />
der Anmeldungen. Die Standgebühren<br />
betragen für Privatanbieter 8,00<br />
Euro pro laufenden Meter. Gewerbliche<br />
Anbieter haben ein Standgeld<br />
von 20,00 Euro pro laufenden Meter<br />
zu zahlen. Das Flohmarktgelände<br />
ist es jedoch wichtig, die Anerkennung und Ausweisung von<br />
Heilwäldern auf einer medizinisch-wissenschaftlichen Basis<br />
vorzunehmen“, erklärte der Staatssekretär.<br />
„Ich bin hoch erfreut über die Ankündigung des Staatssekretärs,<br />
weil erst gesetzliche Regelungen die Möglichkeit eröffnen<br />
werden, dass wir uns mit dem im Lahnsteiner Wad geplanten<br />
Heilwald von anderen, vorwiegend touristisch geprägten Angeboten<br />
abgrenzen können“, so Oberbürgermeister Peter Labonte<br />
nach der Besprechung. Der Lahnsteiner Stadtchef weiter:<br />
„Wir hatten ein sehr konstruktives Treffen, bei dem von allen<br />
Seiten der Wille erkennbar war, das Vorhaben zu unterstützen.<br />
Dies stimmt mich sehr optimistisch.“<br />
wird in 3 Teilbereiche eingeteilt. Bei<br />
der Anmeldung kann ein bevorzugter<br />
Bereich angegeben werden. Das Ordnungsamt<br />
behält sich allerdings vor,<br />
evtl. einen anderen Standplatz zuzuweisen.<br />
Die zur Teilnahme zugelassenen<br />
Interessenten werden schriftlich<br />
benachrichtigt (voraussichtlich ab<br />
Ende der 25. Kalenderwoche) und<br />
erhalten dabei genaue Hinweise zum<br />
weiteren Ablauf. Es wird schon jetzt<br />
darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge<br />
oder Anhänger nicht im Marktgelände<br />
abgestellt werden können. Diese<br />
sind auf jeden Fall nach dem Entladen<br />
aus dem Marktgelände zu entfernen.<br />
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