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<strong>06</strong>‘19 Steuer<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
KURZFRISTIGE<br />
BESCHÄFTIGUNG<br />
Was es zu beachten gilt<br />
Eine kurzfristige Beschäftigung /oder auch „Saisonbeschäftigung“<br />
ist eine Nebentätigkeit die vorab zeitlich<br />
begrenzt ist. Eine kurzfristige Tätigkeit kann maximal 2<br />
Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr ausgeübt werden.<br />
DIE VORTEILE<br />
Der große Vorteil für ein kurzfristiges<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
liegt darin, dass über<br />
einen bestimmten Zeitraum<br />
eine unbegrenzt hohe Summe<br />
(keine Verdienstobergrenze) sozialabgabenfrei<br />
verdient werden kann.<br />
Dadurch erhöht sich der tatsächliche ausbezahlte<br />
(Netto-)Verdienst im Nebenjob für eine<br />
kurzfristige Aushilfstätigkeit.<br />
Auch der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitsverhältnis als<br />
kurzfristige Aushilfe einen Großteil der Sozialabgaben einsparen,<br />
da der Arbeitgeber lediglich reduzierte Sozialabgaben<br />
entrichten muss.<br />
DIE NACHTEILE<br />
Eine kurzfristige Beschäftigung kann nur über begrenzte<br />
Zeit im Jahr ausgeübt werden. Zudem darf es sich bei der<br />
kurzfristigen Beschäftigung ausschließlich um eine Nebenbeschäftigung<br />
handeln. Weitere Regeln sind zu beachten.<br />
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