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<strong>06</strong>‘19 Steuer<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

KURZFRISTIGE<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

Was es zu beachten gilt<br />

Eine kurzfristige Beschäftigung /oder auch „Saisonbeschäftigung“<br />

ist eine Nebentätigkeit die vorab zeitlich<br />

begrenzt ist. Eine kurzfristige Tätigkeit kann maximal 2<br />

Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr ausgeübt werden.<br />

DIE VORTEILE<br />

Der große Vorteil für ein kurzfristiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

liegt darin, dass über<br />

einen bestimmten Zeitraum<br />

eine unbegrenzt hohe Summe<br />

(keine Verdienstobergrenze) sozialabgabenfrei<br />

verdient werden kann.<br />

Dadurch erhöht sich der tatsächliche ausbezahlte<br />

(Netto-)Verdienst im Nebenjob für eine<br />

kurzfristige Aushilfstätigkeit.<br />

Auch der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitsverhältnis als<br />

kurzfristige Aushilfe einen Großteil der Sozialabgaben einsparen,<br />

da der Arbeitgeber lediglich reduzierte Sozialabgaben<br />

entrichten muss.<br />

DIE NACHTEILE<br />

Eine kurzfristige Beschäftigung kann nur über begrenzte<br />

Zeit im Jahr ausgeübt werden. Zudem darf es sich bei der<br />

kurzfristigen Beschäftigung ausschließlich um eine Nebenbeschäftigung<br />

handeln. Weitere Regeln sind zu beachten.<br />

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