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Hanfjournal 01/04

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16<br />

Wanted<br />

Pot<br />

Der Kommentar: „Drugwipe“<br />

Ist das neue Spielzeug der NRW-Exekutive<br />

tatsächlich so effektiv, wie es angepriesen wird?!<br />

DRUG<br />

Angeschwollene Augen, obwohl kein Frühling ist; außerge- gerade mal läppische 200 Euro, plus<br />

wöhnliche Aufmerksamkeit und Wachheit obwohl es Nacht anfallende Arztkosten versteht sich. Eine<br />

ist; Schweißausbrüche, obwohl doch gerade Winter ist – wenn Einsparung medizinischen Fachperso-<br />

die Exekutive, dein Freund und Helfer, zum Zwangsstopp an nals und eine Expansion von<br />

den Straßenrand bittet, kommt den Männlein und Weiblein in Kontrolltechniken also. Und eine<br />

grüner Einheitskleidung gelegentlich manch einer merkwürdig ökonomische „two-in-one“vor.<br />

Lösung zugunsten von<br />

Finanzbeamten? Nun,<br />

Oft schütteln sie den Kopf und zweifeln. Aber nicht wegen der nicht zwangsläufig,<br />

Sinnhaftigkeit ihrer eigenen Funktion, sondern eher an der denn schlägt der<br />

Unbescholtenheit und Seriosität des „Freak-Bürgers“. Sogar, „Rauschgiftwenn<br />

der Alkoholtest jenen frei von unterstelltem Fehlverhalten Test“ erst<br />

zu sprechen scheint. Bislang hatten die Beamten dann nur die einmal an,<br />

Wahl, den Verdächtigen ziehen zu lassen, oder – bei hinreichen- muss<br />

dem „Anfangsverdacht“ – zur teuren und zeitaufwendigen<br />

Blutprobe zu bitten.<br />

der<br />

Doch, oh Frevel des Fortschritts, diese Zeiten sind vorbei! Die<br />

Exekutive NRWs ist seit Anfang des Jahres von Papa Staat mit<br />

einer neuen Waffe ausgestattet worden und im Kampf gegen<br />

den Drogenterror auf deutschen Straßen unterwegs. „Drugwipe“,<br />

der Drogenschnelltest.<br />

Den exekutierenden Beamten genügt dafür nur ein<br />

wenig Schweiß des Verdächtigten. Sie feuchten die<br />

Teststreifen mit Wasser an und wischen diese dann<br />

meist über die Stirn des Fahrers. (theoretisch auch<br />

über die Achselhöhlen! iiieeeh !) Nach wenigen<br />

Sekunden wissen die Beamten, zumindest<br />

qualitativ, Bescheid. Je nachdem, welches Feld<br />

des Streifens rot anläuft, kann der Autofahrer<br />

als Heroin-, Kokain-, Ecstasy- oder<br />

Haschisch-Konsument „enttarnt“ und<br />

klassifiziert werden. Bleibt der<br />

Indikator-Streifen hingegen weiß,<br />

darf die Fahrt weitergehen. Der<br />

Test sagt also nur „ja“ oder<br />

„nein“, nicht wieviel<br />

wovon.<br />

„Dein Schweiß; der Nektar<br />

meiner Begierde“ (Sven Väth)<br />

„Drugwipe“ heißt zu<br />

Deutsch soviel wie<br />

„Drogenwischer“. 13<br />

Euro kostet ein Test,<br />

ist somit viel<br />

günstiger als<br />

ein Bluttest.<br />

Dieser<br />

kostet<br />

Gesucht: Trend- und szeneläden ohne Hanf Journale<br />

Ziel: zukünftige Auslage des Hanf Journals<br />

Methode: Anzeigen (beim Hanf Journal, auf keinen<br />

Fall bei der Polizei)<br />

Wo: zentrale@hanfjournal.de<br />

Belohnung: kleine Geschenke (z.B.: Drehmaschiene,<br />

Grinder, CDs, ...)<br />

Das Hanf Journal sucht Head- und Growshops die noch keine Hanf Journale auslegen. Kennt ihr einen Shop der<br />

das noch nicht tut, dann gibt uns die Adresse und wir kümmern uns darum das ihr auch in diesem Shop Hanf<br />

Journale bekommt. Für fachdienliche Hinweise warten kifferfreundliche Belohnungen.<br />

Fahrer<br />

trotzdem<br />

zur Blutabnahme<br />

und<br />

fett Kohle latzen.<br />

Der Test sei angeblich<br />

genau. „Marihuana ist<br />

auch noch bis zu zwölf<br />

Tage nach dem Rauchen<br />

nachweisbar.“ berichtet Polizist<br />

Frank Berger aus Mönchengladbach.<br />

Nachgewiesen werden können<br />

„die gängigen Rauschmittel.“, so Berger,<br />

darunter auch die Palette an Opiaten und<br />

Amphetaminen, wie etwa Speed. Doch nicht<br />

nur das. Auch Mohnbrötchen können als<br />

Heroin ausschlagen! Also bloß nicht mehr vom<br />

Bäcker mit Pkw heimfahren. Immerhin 467 Unfälle<br />

wurden 2002 in NRW registriert, bei denen Rauschgifte<br />

im Spiel waren. Das seien 40 Prozent mehr als vor fünf Jahren.<br />

Genaueres über die Methodik dieser Statistik war bei Redaktionsschluss<br />

nicht bekannt. Allerdings sei zu beachten: Fängt<br />

man erst einmal nach der 23 zu suchen, so meint man auch<br />

überall eine 23 zu sehen. Wie sagt ein altes Sprichwort? „Wer<br />

suchet, der findet.“ Vielleicht waren diese Zahlen schon seit je<br />

her präsent und werden mittlerweile einfach nur verstärkt<br />

quantitativ erfasst.<br />

Wann und wie viel Drogen eingenommen wurden, zeige der<br />

neue „Wischtest“ nicht, äußert sich ein anderer Exekutiven-<br />

Kommandant NRWs. Genaueren Aufschluss gebe nur eine<br />

Blutanalyse im Labor. Ob der Drogenkonsum dann als Straftat<br />

oder Ordnungswidrigkeit gewertet wird, hängt auch davon<br />

ab, ob die Fahrweise „auffällig“ war. Denn Promille-Grenzen,<br />

wie beim Alkohol, gibt es (noch?!) nicht.<br />

Eine weitere Grauzone tut sich hier auf, die ein Risiko an bürgerlich-normierter<br />

Willkür beherbergen könnte, da es nunmal<br />

heutzutage keine universelle Definition mehr von „auffällig“<br />

gibt. Was als „auffällig“ bezeichnet wird, ist immer Kontext<br />

gebunden. Es hängt quasi vom Betrachter und vom jeweiligem<br />

Beamten ab. Wenn der Autofahrer zwar Drogenspuren im<br />

Schweiß und im Blut hat, aber ansonsten unauffällig ist, also<br />

eigentlich keine Verkehrsgefährdung darstellt, weil er<br />

„normales“ Verhalten<br />

an den Tag legt, kann es<br />

für ihn eine Geldstrafe<br />

geben und ganz schön teuer<br />

werden: 250 bis 750 Euro kann<br />

die Staatsanwaltschaft fordern.<br />

Dazu kommen dann noch ein bis<br />

drei Monate Führerschein-Entzug<br />

und gerade mal vier Punkte im Flensburger<br />

Verkehrssünder-Register.<br />

Steht der Autofahrer deutlich unter Drogeneinfluss,<br />

wird dies als Straftat gewertet. Der<br />

Führerschein kommt weg. Zusätzlich droht sogar<br />

eine Haftstrafe.<br />

Nebenbei: Der deutsche Innenminister Otto Schily und<br />

natürlich auch seine Minister der deutschen Bundesländer<br />

fordern, dass die Niederländer an der Grenze und vor allem<br />

am Flughafen Amsterdam-Schiphol schärfere Drogenkontrollen<br />

durchführen sollen . In einer Erklärung, die die Minister<br />

herausgaben, geben sie bekannt, dass die Art, in der die<br />

niederländischen Autoritäten bislang gegen den Export von<br />

Drogen auftragen „eine Gefahr für die innere Sicherheit von<br />

Deutschland und anderen europäischen Ländern“ darstellen.<br />

Der Innenminister der Bundesrepublik wiederum äußerte seine<br />

Zugetanheit gegenüber der Auffassung, dass alle Coffeeshops<br />

in den Niederlanden schließen müssen. Er ließ auch wissen,<br />

dass er dem niederländischen Vorhaben, härter gegen den<br />

Handel von harten Drogen aufzutreten, positiv gegenübersteht.<br />

Dolle Wurst! Und warum datt allez?! Vielleicht aufgrund des<br />

Ende Oktober 2003 von Schily initiierten Arbeitsgesprächs zur<br />

niederländischen Drogenpolitik, zusammen mit dem<br />

niederländischen Justizminister.<br />

Beide Minister vereinbarten folgende Maßnahmen:<br />

– Einführung von 100-Prozent-Kontrollen auf<br />

Drogenschmuggler für Flüge aus so genannten<br />

„Risikostaaten“ am Flughafen Amsterdam-Schiphol<br />

– Entsendung eines Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA)<br />

an den Flughafen von Amsterdam zur Begleitung der<br />

Kontrollmaßnahmen<br />

– Einsetzung einer bilateralen (heißt: auf beiden Seiten der<br />

Grenze) Arbeitsgruppe auf operativer (heißt: strategischer)<br />

Ebene unter Einbindung der an die Niederlande angrenzenden<br />

Länder Niedersachsen und (ach, schau an) NRW.<br />

– Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Bekämpfung der Drogenkriminalität.<br />

Wie praktisch ist es in solchen Zeiten, dass es Drugwipe gibt.<br />

Zumindest aus der Perspektive der Exekutive. Doch vermischen<br />

die Verantwortlichen dabei nicht eventuell zwei verschiedene<br />

Ziele?!<br />

Einerseits sollen Drogenkonsumenten bzw. Drogenuser verwirrt<br />

und eingeschüchtert werden. Ok, das kennt man ja schon. Sie<br />

werden förmlich zu einer anderen Verhaltensweise gezwungen<br />

und es wird versucht sie „normal“ zu konditionieren. Daumen<br />

drauf und feste zudrücken. Aber kann ein ökonomisch wertvoller<br />

Ansatz seitens der Repression eine tatsächliche Minderung<br />

der Drogengebrauchszahlen verursachen?! Wohl kaum und<br />

eher im Gegenteil. Diese Art prohibitionistischer Staatspädagogik<br />

ist vom vornherein zum Scheitern verurteilt.

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