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Hanfjournal 01/04

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ueberregional<br />

Roberts Kampf um den Führerschein<br />

Robert Jarosch aus Offenbach verschenkte Hanf (4,5 g THC). Dafür<br />

musste er 2500 Euro Strafe zahlen. Nicht genug für die Führerscheinstelle,<br />

sie ordnete eine MPU an: 566 Euro! Immer noch nicht genug? Verkehrsmedizinische<br />

Untersuchung: 266 Euro! Ergebnis: keinerlei physische<br />

oder psychische Mängel, aber der Urin-Test ergab Cannabis-Abbauprodukte<br />

- kein Wunder, denn Robert ist bekennender Kiffer - außerdem<br />

wurden angebliche Opiat-Abbauprodukte gefunden. Am <strong>04</strong>.03.2003<br />

wurde deswegen sein Führerschein eingezogen.<br />

Robert sieht sich durchaus in der Lage, Cannabis-Konsum und Autofahren<br />

zu trennen und legte (auf Grundlage des BGH-Urteils von Juni 2002:<br />

„Keine MPU ohne Bezug zum Straßenverkehr“) Widerspruch ein. Als<br />

Grund für die Opiat-Abbauprodukte sieht er Mohnkuchenverzehr. Die<br />

Führerscheinstelle gab an, dass er zu Mohnkuchen- oder Brötchen Verzehr<br />

befragt worden sei. Robert hatte allerdings einen Zeugen zur Untersuchung<br />

mitgenommen, der bestätigt, dass nicht nachgefragt wurde.<br />

Im Eilverfahren wurde dann die Beschwerde vom<br />

Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel abgelehnt,<br />

wobei die Begründung jedoch Hoffnung für das Hauptverfahren<br />

lässt: „. . . bezogen auf den regelmäßigen<br />

Cannabis-Konsum ist diese Aussage des Gutachtens<br />

allein keine sichere Grundlage für die Beurteilung der<br />

Frage, ob der Antragsteller geeignet ist, ein Kfz sicher<br />

im Straßenverkehr zu führen . . . die Frage des Opiat-<br />

/Mohnkuchen-Konsums ist im Hauptsacheverfahren<br />

zu klären.“<br />

Roberts Anwalt Dr. Teuter zum aktuellen Stand des<br />

Verfahrens: „Wir sind jetzt im Widerspruchsverfahren<br />

beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die bisherige<br />

Grundlage reicht weder rechtlich noch sachlich für eine<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis aus. Es muss geklärt<br />

werden, ob die gefundenen Messwerte auf Drogenoder<br />

Mohnkuchenkonsum zurückzuführen sind. Hintergrund<br />

dieser Entscheidung ist eine regelmäßig auftretende<br />

Schwäche von Gutachten des TÜV Hessen,<br />

der beispielsweise bei Cannabis nicht zwischen THC,<br />

Hydroxy-THC als rauschwirksame Stoffe und THC-<br />

Carbonsäure als rauschunwirksames Abbauprodukt<br />

unterscheidet und nur von Cannabinoiden spricht.<br />

Diese Bezeichnung trifft auf alle drei genannten Stoffe<br />

und lässt keinerlei Rückschlüsse über den Termin des<br />

Konsums zu. Ob diese Ungenauigkeit gewollt oder auf<br />

Unkenntnis zurückzuführen ist, kann und will ich nicht<br />

beurteilen.“<br />

Der Kreis Offenbach hat eine Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss<br />

abgelehnt, weil „die Sach- und<br />

Rechtslage hinreichend geklärt ist“. Diese Einschätzung<br />

ist natürlich falsch, hat aber Zeit erspart. Also ging die<br />

Sache zum Regierungspräsidium Darmstadt. Dort hat<br />

man sich erkundigt und erfahren, dass durch eine<br />

Haaranalyse unterschieden werden kann, ob Opiate<br />

oder Mohnbrötchen konsumiert wurden, was von Prof.<br />

Dr. Dr. Kauert vom Institut für Forensische Medizin in<br />

Frankfurt bestätigt wurdet.<br />

Um seine Unschuld zu beweisen hat Robert dem Test<br />

zugestimmt. Nun könnte vielleicht schon das Regierungspräsidium<br />

dem Widerspruch stattgeben und<br />

Robert würde seinen Führerschein zurück bekommen.<br />

Aber das bleibt abzuwarten. Das Hanf Journal bleibt<br />

auf jeden Fall für euch am Ball.<br />

Infos: www.gruene-hilfe.de<br />

Jo Biermanski<br />

Achtung!<br />

jeder Missbrauch von<br />

Drogen ist gefährlich!<br />

Wir wollen niemanden<br />

dazu auffordern oder<br />

animieren Drogen zu<br />

konsumieren<br />

Monatssplitter<br />

Aidskranker verurteilt<br />

Ein 48-jähriger Oberösterreicher musste sich<br />

Anfang Dezember 2003 vor Gericht verantworten,<br />

da er in seinem Garten große Mengen<br />

Cannabis anbaute. Er gab bei Gericht an, dass<br />

er das Cannabis ersatzweise zu den teuren<br />

Medikamenten einnahm, die ihm sein Arzt<br />

verschrieb.<br />

Der Richter verwies auf ein Gutachten. „Der<br />

Patient nahm die verordneten Medikamente<br />

gar nicht!“ Der Angeklagte wurde zu einer<br />

Haftstrafe von zwölf Monaten bedingt verurteilt!<br />

Und wozu das ganze Theater, frag ich mich?<br />

Darf ein aidskranker Mensch nicht mal selbst<br />

entscheiden, was für ihn am besten ist? Obwohl<br />

in zahlreichen Arztberichten und Forschungen<br />

über Cannabis doch festgestellt worden ist, dass<br />

es das Immunsystem stärkt, frag ich mich, ob<br />

der Richter oder der Staatsanwalt das für nötig<br />

halten, das Leben dieses Menschen noch härter<br />

und mieser zu gestalten, als es eh schon ist. Wo<br />

bleiben da die Menschenrechte!!<br />

Zwei Studenten versorgten das<br />

Oberland mit Cannabis<br />

Ein 19-jähriger Student, der aus dem österreichischen<br />

Rietz stammt und sein 20-jähriger<br />

Freund und Studienkollege aus Stams versorgten<br />

seit dem Jahre 2002 das Oberland mit<br />

insgesamt 15 bis 17 Kilogramm Cannabis-Kraut.<br />

Vor allem im Umfeld eines Jugendzentrums im<br />

Bezirk Imst ging kiloweise Stoff in Rauch auf.<br />

Offenbar verdienten sich so die beiden<br />

Studenten ihren Lebensunterhalt, bis ihnen die<br />

Gendarmerie einen Strich durch die Rechnung<br />

machte und mit einem Suchtgifthund in deren<br />

Wohnung auftauchten. Das Marihuana und<br />

zwei Digitalwaagen wurden sichergestellt. Die<br />

beiden Verdächtigen wurden in die Justizanstalt<br />

eingeliefert, auch einige Weiterverkäufer wurden<br />

ausgeforscht . . . die Polizei, dein Freund und<br />

Helfer.

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