Hanfjournal 01/04
Hanfjournal 01/04
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ueberregional<br />
Roberts Kampf um den Führerschein<br />
Robert Jarosch aus Offenbach verschenkte Hanf (4,5 g THC). Dafür<br />
musste er 2500 Euro Strafe zahlen. Nicht genug für die Führerscheinstelle,<br />
sie ordnete eine MPU an: 566 Euro! Immer noch nicht genug? Verkehrsmedizinische<br />
Untersuchung: 266 Euro! Ergebnis: keinerlei physische<br />
oder psychische Mängel, aber der Urin-Test ergab Cannabis-Abbauprodukte<br />
- kein Wunder, denn Robert ist bekennender Kiffer - außerdem<br />
wurden angebliche Opiat-Abbauprodukte gefunden. Am <strong>04</strong>.03.2003<br />
wurde deswegen sein Führerschein eingezogen.<br />
Robert sieht sich durchaus in der Lage, Cannabis-Konsum und Autofahren<br />
zu trennen und legte (auf Grundlage des BGH-Urteils von Juni 2002:<br />
„Keine MPU ohne Bezug zum Straßenverkehr“) Widerspruch ein. Als<br />
Grund für die Opiat-Abbauprodukte sieht er Mohnkuchenverzehr. Die<br />
Führerscheinstelle gab an, dass er zu Mohnkuchen- oder Brötchen Verzehr<br />
befragt worden sei. Robert hatte allerdings einen Zeugen zur Untersuchung<br />
mitgenommen, der bestätigt, dass nicht nachgefragt wurde.<br />
Im Eilverfahren wurde dann die Beschwerde vom<br />
Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel abgelehnt,<br />
wobei die Begründung jedoch Hoffnung für das Hauptverfahren<br />
lässt: „. . . bezogen auf den regelmäßigen<br />
Cannabis-Konsum ist diese Aussage des Gutachtens<br />
allein keine sichere Grundlage für die Beurteilung der<br />
Frage, ob der Antragsteller geeignet ist, ein Kfz sicher<br />
im Straßenverkehr zu führen . . . die Frage des Opiat-<br />
/Mohnkuchen-Konsums ist im Hauptsacheverfahren<br />
zu klären.“<br />
Roberts Anwalt Dr. Teuter zum aktuellen Stand des<br />
Verfahrens: „Wir sind jetzt im Widerspruchsverfahren<br />
beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die bisherige<br />
Grundlage reicht weder rechtlich noch sachlich für eine<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis aus. Es muss geklärt<br />
werden, ob die gefundenen Messwerte auf Drogenoder<br />
Mohnkuchenkonsum zurückzuführen sind. Hintergrund<br />
dieser Entscheidung ist eine regelmäßig auftretende<br />
Schwäche von Gutachten des TÜV Hessen,<br />
der beispielsweise bei Cannabis nicht zwischen THC,<br />
Hydroxy-THC als rauschwirksame Stoffe und THC-<br />
Carbonsäure als rauschunwirksames Abbauprodukt<br />
unterscheidet und nur von Cannabinoiden spricht.<br />
Diese Bezeichnung trifft auf alle drei genannten Stoffe<br />
und lässt keinerlei Rückschlüsse über den Termin des<br />
Konsums zu. Ob diese Ungenauigkeit gewollt oder auf<br />
Unkenntnis zurückzuführen ist, kann und will ich nicht<br />
beurteilen.“<br />
Der Kreis Offenbach hat eine Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss<br />
abgelehnt, weil „die Sach- und<br />
Rechtslage hinreichend geklärt ist“. Diese Einschätzung<br />
ist natürlich falsch, hat aber Zeit erspart. Also ging die<br />
Sache zum Regierungspräsidium Darmstadt. Dort hat<br />
man sich erkundigt und erfahren, dass durch eine<br />
Haaranalyse unterschieden werden kann, ob Opiate<br />
oder Mohnbrötchen konsumiert wurden, was von Prof.<br />
Dr. Dr. Kauert vom Institut für Forensische Medizin in<br />
Frankfurt bestätigt wurdet.<br />
Um seine Unschuld zu beweisen hat Robert dem Test<br />
zugestimmt. Nun könnte vielleicht schon das Regierungspräsidium<br />
dem Widerspruch stattgeben und<br />
Robert würde seinen Führerschein zurück bekommen.<br />
Aber das bleibt abzuwarten. Das Hanf Journal bleibt<br />
auf jeden Fall für euch am Ball.<br />
Infos: www.gruene-hilfe.de<br />
Jo Biermanski<br />
Achtung!<br />
jeder Missbrauch von<br />
Drogen ist gefährlich!<br />
Wir wollen niemanden<br />
dazu auffordern oder<br />
animieren Drogen zu<br />
konsumieren<br />
Monatssplitter<br />
Aidskranker verurteilt<br />
Ein 48-jähriger Oberösterreicher musste sich<br />
Anfang Dezember 2003 vor Gericht verantworten,<br />
da er in seinem Garten große Mengen<br />
Cannabis anbaute. Er gab bei Gericht an, dass<br />
er das Cannabis ersatzweise zu den teuren<br />
Medikamenten einnahm, die ihm sein Arzt<br />
verschrieb.<br />
Der Richter verwies auf ein Gutachten. „Der<br />
Patient nahm die verordneten Medikamente<br />
gar nicht!“ Der Angeklagte wurde zu einer<br />
Haftstrafe von zwölf Monaten bedingt verurteilt!<br />
Und wozu das ganze Theater, frag ich mich?<br />
Darf ein aidskranker Mensch nicht mal selbst<br />
entscheiden, was für ihn am besten ist? Obwohl<br />
in zahlreichen Arztberichten und Forschungen<br />
über Cannabis doch festgestellt worden ist, dass<br />
es das Immunsystem stärkt, frag ich mich, ob<br />
der Richter oder der Staatsanwalt das für nötig<br />
halten, das Leben dieses Menschen noch härter<br />
und mieser zu gestalten, als es eh schon ist. Wo<br />
bleiben da die Menschenrechte!!<br />
Zwei Studenten versorgten das<br />
Oberland mit Cannabis<br />
Ein 19-jähriger Student, der aus dem österreichischen<br />
Rietz stammt und sein 20-jähriger<br />
Freund und Studienkollege aus Stams versorgten<br />
seit dem Jahre 2002 das Oberland mit<br />
insgesamt 15 bis 17 Kilogramm Cannabis-Kraut.<br />
Vor allem im Umfeld eines Jugendzentrums im<br />
Bezirk Imst ging kiloweise Stoff in Rauch auf.<br />
Offenbar verdienten sich so die beiden<br />
Studenten ihren Lebensunterhalt, bis ihnen die<br />
Gendarmerie einen Strich durch die Rechnung<br />
machte und mit einem Suchtgifthund in deren<br />
Wohnung auftauchten. Das Marihuana und<br />
zwei Digitalwaagen wurden sichergestellt. Die<br />
beiden Verdächtigen wurden in die Justizanstalt<br />
eingeliefert, auch einige Weiterverkäufer wurden<br />
ausgeforscht . . . die Polizei, dein Freund und<br />
Helfer.