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Hanfjournal 01/04

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4<br />

Das Eckthema:<br />

Bekiffte Prominente<br />

Angelika Beer:<br />

„Wenn sich bei<br />

Freunden die<br />

Gelegenheit ergab,<br />

habe ich ab und zu `ne<br />

Tüte geraucht.“<br />

Email: buz@ hanfverband.de<br />

Tel: +49 (0) 30. 44 71 66 53<br />

Lettestraße 3<br />

1<strong>04</strong>37 Berlin<br />

news<br />

Die Bayern<br />

drehen durch<br />

Bakul muss gerettet werden<br />

Es ist unglaublich, aber wahr. Anstatt erstmal zu lesen oder<br />

einen Shop zu besuchen, schießen die Bayern lieber schnell.<br />

Aber wer kann denn auch verlangen, dass man weiß was<br />

man da wirklich kritisiert.<br />

Aber nun alles einmal langsam. In Kempten gibt es einen bösen<br />

bösen Laden. Ja der ist wirklich schlimm, denn „dort wird die<br />

Zeitschrift „Hanfzeitung“ kostenlos weitergegeben, die für den<br />

Haschischkonsum und dessen Legalisierung wirbt“. Sag ich<br />

doch, ein wirklich böser Laden, denn er macht er sich die Mühe<br />

jeden Monat den Namen des Hanf Journals durch „Hanfzeitung“<br />

zu ersetzt! Und legt es dann auch noch aus. Sehr böse!<br />

Das Zitat und das „Hanfzeitung“ stammt aber eher aus einem<br />

Schreiben des Verbandes „Familienfreundliches Kempten“, in<br />

dem sie fordern, dass der Vermieter des India-Ladens „Bakul“<br />

diesen wegen unserer Zeitung kündigt. Nach längeren Recherchen<br />

haben wir nun herausbekommen, dass eine Umänderung<br />

des Namens unserer Zeitung doch nicht stattgefunden hat,<br />

was uns einzig und allein auf die Tatsache schließen lässt, dass<br />

die besagten Schützer der Jugend unsere Zeitung noch nicht<br />

einmal in den Händen hielten.<br />

Auch die Begründungen zum Schutz der Jugend konnte bisher<br />

noch nicht konkretisiert werden. Denn weitere Briefe gegen<br />

Wirtshäuser, die gleich Alkohol verkaufen und nicht nur eine<br />

Zeitung dazu verschenken oder für das Abhängen von Zigarettenautomaten<br />

hat dieser Verband nicht vor.<br />

In Kempten ist nun wieder etwas passiert, was wir schon oft<br />

gesehen haben. Im Namen des Jugendschutzes ziehen besorgte<br />

Eltern unter der Peitsche schwingenden CSU gegen die Legalisierungsfront<br />

vor und vergessen dabei komplett, sich einmal<br />

wirklich zu informieren. Weder die Zeitung, die beschimpft<br />

wird, wurde gelesen noch Informationen über eine sinnvolle<br />

Drogenpolitik können genannt werden und wenn man legale<br />

Drogen wie Alkohol, Nikotin oder Kaffee anspricht kommen<br />

sie sofort wieder mit Verharmlosungen. So lieben wir sie, die<br />

Bayern.<br />

Eines können wir aber an dieser Stelle allen versprechen. Wir<br />

freuen uns sehr, wenn Sie sich mit uns anlegen. Schließlich<br />

lieben wir es, lange Gespräche über Drogen am Telefon zu<br />

führen, Hunderte von E-Mails und Studien zu versenden und<br />

endlich mal jemanden zu finden, der sich unsere Meinung<br />

anhört. Wir werden sicherlich so lange schreiben, bis es eine<br />

humane Drogenpolitik in Deutschland gibt und auch jeden<br />

nerven, bis er uns seine Position inhaltlich und nicht nur<br />

populistisch wiedergibt. Das „Bakul“ und auch das Hanf<br />

Journal werden sich nicht unterkriegen lassen, schon gar nicht<br />

von Prohibitionisten.<br />

Unterstützen Sie deshalb die politische<br />

Arbeit des DHV, privat oder als Firma.<br />

mehr Infos unter www.hanfverband.de<br />

Werner Graf<br />

Grosse´s Glück Mit Einzelfällen Schritt für Schritt Richtung Legalisierung?<br />

Der 27. November 2003 war ein denkwürdiger Tag der<br />

deutschen Geschichte. An diesem Datum fiel das Urteil, das<br />

dem Berliner Michael Grosse den Eigenanbau von Cannabis<br />

zu medizinischen Zwecken erlaubte. Richter Zimmermann<br />

vom Amtsgericht Berlin Tiergarten sah bei Herrn Grosse<br />

einen rechtfertigenden Notstand.<br />

Also schon wieder ein Einzelfall, der durch die<br />

ganz spezielle Situation des Angeklagten seine<br />

Rechtfertigung erhält. Michael Grosse benötigt das<br />

Weed nämlich aus medizinischen Gründen. Er leidet<br />

an Morbus Crohn, einer unheilbaren Darmkrankheit.<br />

Zahlreiche Behandlungsversuche schlugen fehl, bis<br />

ihm die Ärzte zur Therapie mit Cannabis rieten. Um<br />

die Schwierigkeiten des Schwarzmarktes zu<br />

umgehen, begann er 1997 selbst zu züchten. Drei<br />

Jahre ging das gut, bis ein geruchsempfindlicher<br />

Nachbar die Polizei rief. Der hielt den süßlichen<br />

Cannabisrauch für den Gestank von Verwesung,<br />

befürchtete Herr Grosse sei tot und rief die Polizei.<br />

Die fand dann 59 Pflanzen und erstattete Anzeige.<br />

Zuerst wurde er zu fünf Monaten Haft auf<br />

Bewährung verurteilt. Das Berufungsgericht<br />

akzeptierte das so allerdings nicht und verwies<br />

den Fall zurück an das Amtsgericht. Erst in der<br />

zweiten Runde erkannte die Justiz den rechtfertigenden<br />

Notstand. Dass die Therapie mit<br />

Cannabis tatsächlich anschlägt, wurde Herrn<br />

Grosse von drei Ärzten bestätigt. Da konnte das<br />

Gericht nicht mehr wegsehen.<br />

Herr Grosse raucht täglich mehrere Joints um<br />

seine Beschwerden zu lindern, außerdem<br />

badet er in einem Aufguss aus Cannabis-<br />

Blüten. Was für uns dekadent klingt, war bei<br />

ihm hilfreich. Die Beschwerden können<br />

dadurch tatsächlich eingedämmt<br />

werden. Ein Effekt, den in dieser<br />

Ausprägung vorher noch kein<br />

Medikament hatte.<br />

Das Urteil erlaubt Grosse nun den<br />

Anbau in eigenbedarfsgerechten<br />

Mengen. Eigenbedarfsgerecht<br />

beschreibt in diesem Zusammenhang<br />

eine Jahresration. Wie viel<br />

das genau ist, erfahren wir erst<br />

in der Urteilsbegründung. Da<br />

keine Berufung eingelegt wurde,<br />

ist das Urteil definitiv rechtskräftig.<br />

So etwas gab es seit über 40<br />

Jahren nicht mehr! Einen kleinen<br />

Haken hat die Geschichte aller-<br />

Michael Grosse<br />

dings: Sollte er mehr anbauen,<br />

muss er dennoch 4050 Euro Strafe<br />

zahlen.<br />

Das macht auch Hoffnungen in Bezug auf Grosses Antrag bei<br />

der Bundesopiumstelle (Erlaubnis zum Eigenanbau). Da die<br />

Rechtslage in diesem Fall inzwischen endgültig geklärt wurde,<br />

dürfte auch die Bundesopiumstelle Schwierigkeiten damit<br />

haben, den Antrag nicht zu genehmigen.<br />

Jetzt gibt es in Berlin einen Ort, an dem legal echtes Cannabis<br />

gegrowt wird. Der Besitzer diese Pflanzen würde sie übrigens<br />

auch gern der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Er hat vor,<br />

das von ihm gegrowte Gras in die Apotheke zu bringen, um<br />

es sich von dort wieder zuteilen zu lassen. Den Apotheker, der<br />

die dafür notwendige Erlaubnis bei der Bundesopiumstelle<br />

beantragt, hat er schon gefunden. Würde das funktionieren<br />

wäre es ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn dann<br />

könnten auch andere Patienten ihr Recht auf eine Versorgung<br />

mit Cannabis aus der Apotheke einfordern.<br />

Im Moment drängt uns die deutsche Judikative in eine schwierige<br />

Position. Sollen wir jetzt glücklich sein über all die medizinischen<br />

Einzelfälle, die derzeit von den Gerichten Freiheiten<br />

zugeteilt bekommen, von denen wir nie zu träumen gewagt<br />

hätten?<br />

Natürlich freuen wir uns für diese Menschen, aber dennoch<br />

scheint dies auch ein Weg zu sein, die generelle Legalisierung<br />

in noch weitere Ferne zu rücken. Denn der Druck, den die<br />

enorme Dringlichkeit der medizinischen Fälle hinter die<br />

Legalisierungsbewegung stellt, versickert so nach und nach<br />

im Boden.<br />

Doch wir wollen mal nicht schwarz malen. Denn vielleicht<br />

sind all diese Einzelfälle auch nur die Vorboten eines<br />

gedanklichen Umschwungs in der Gesellschaft. Und selbst<br />

wenn nicht, so verbessert doch jeder medizinische Fall das<br />

Ansehen von Cannabis rapide. Was für die einen gesund ist,<br />

kann so schlecht für die anderen doch gar nicht sein!<br />

Wer die Cannabis-Freigabe für medizinische Fälle pushen<br />

möchte, kann übrigens die Verfassungsklage der Arbeitsgemeinschaft<br />

Cannabis als Medizin unterstützen. Spenden an<br />

folgendes Konto sind herzlich willkommen: Sonderkonto<br />

"Verfassungsklage" der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als<br />

Medizin; Kontonummer 422 329 005 bei der Kölner Bank (BLZ<br />

371 600 87)<br />

Martin Schwarzbeck

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