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Sommerabend in Balga - Stadtgemeinschaft Tilsit eV

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Kreis Heiligenbeil umfasste, 59½ Mark, 30 Gänse und 6 Hühner an das Haus <strong>Balga</strong>. Elf Krüge<br />

waren damals wüste, d.h. unbesetzt, sie hätten weitere 24 Mark 2 Schill<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>gebracht. Die<br />

Abgaben des Burgkruges berechnete man <strong>in</strong> jenem Jahre auf 70 Mark, „e<strong>in</strong> Jahr mehr, das<br />

andere weniger“. Diese Summe beweist e<strong>in</strong>deutig, wie e<strong>in</strong>träglich der <strong>Balga</strong>er Krug war;<br />

denn zu e<strong>in</strong>er Mark (damals nur Rechnungsmünze!) gehörten 729 silberne Pfennige.<br />

Da der <strong>Balga</strong>er Krug dem Ordens‐Kellermeister unmittelbar unterstand, besaß se<strong>in</strong> Krüger<br />

oder Kretschmer bevorzugte Rechte. Wenn es im Großen Z<strong>in</strong>sbuch des Deutschen Ordens<br />

vom Hause <strong>Balga</strong> im Jahre 1417 heißt, daß der Kellermeister „vom Schenkwerde“ e<strong>in</strong>e<br />

Summe zahlt, dann können wir daraus auf e<strong>in</strong>en Krug vor dem Schlosse schließen.<br />

Urkundlich erwähnt wird er im Jahre 1439. Als nämlich der <strong>Balga</strong>er Komtur und Vogt zu<br />

Natangen Jobst von Strupperg dem Hans Stolzenberg den Bau e<strong>in</strong>es Kruges <strong>in</strong> dem neu<br />

angelegten Dorfe Wolitta gestattete, erhielt dieser am 30. November 1430 e<strong>in</strong>e<br />

Verschreibung,<br />

In ihr heißt es: die Fischer von Frauenburg dürfen nirgends anders als <strong>in</strong> dem neuen Krug zu<br />

Wolitta und <strong>in</strong> dem <strong>Balga</strong>ischen Kruge Bier holen lassen. An der Haffküste lagen mehrere<br />

Gasthäuser; aber nur diese beiden erhielten das bevorzugte Recht. Sämtliche E<strong>in</strong>nahmen des<br />

Burgkruges flossen <strong>in</strong> die Kasse des Kellermeisters; se<strong>in</strong> Krüger war der Beauftragte der<br />

Ordensherren. Jedenfalls aus diesem Grunde wird der Burgkrug so selten <strong>in</strong> Urkunden der<br />

Ordenszeit genannt.<br />

Wir s<strong>in</strong>d nicht darüber unterrichtet, welche Rolle er <strong>in</strong> dem Dreizehnjährigen Kriege (1454‐<br />

66) gespielt hat; sicherlich ist er bei den zahlreichen und wechselvollen Kämpfen um die Burg<br />

<strong>Balga</strong> zerstört worden. Dasselbe Schicksal hat er im Reiterkriege der Jahre 1520/21 erlitten.<br />

Nach e<strong>in</strong>em Verzeichnis aus dem Jahre 1521 waren „die Mühlen zu <strong>Balga</strong> und Häuser<br />

verbrannt“, auch die umliegenden Ortschaften, Rensekrug, Pammern lagen <strong>in</strong> Schutt und<br />

Asche. Aus e<strong>in</strong>er Königsberger Chronik jener Tage erfahren wir, daß die Polen Mitte Mai<br />

1520 die Dörfer bei der Ordensburg <strong>Balga</strong> auspochten, die Leute töteten, das Vieh nach<br />

Heiligenbeil und Z<strong>in</strong>ten trieben, wo sie es für das Heer schlachteten. Das Vieh, das jung und<br />

mager war, durchstachen sie und ließen es liegen. Es war e<strong>in</strong>e böse Zeit auch für den<br />

Burgkrug <strong>in</strong> <strong>Balga</strong>.<br />

Anderthalb Jahrzehnte war er wüst, d.h. unbesetzt. Da das Amt <strong>Balga</strong> seit 1525 dem<br />

evangelischen Bischof des samländisch‐natangischen Kreises, Georg von Polenz, unterstand<br />

und se<strong>in</strong>e Abgaben <strong>in</strong> des Bischofs Tasche flossen, lag ihm viel daran, die wüsten Bauern‐<br />

und Krugstellen wieder zu besetzten und die Wunden des Krieges zu heilen. Mehrere<br />

Verschreibungen zeugen von se<strong>in</strong>en Bemühungen. Am 19. März 1536 verlieh er den lange<br />

wüst gelegenen, baufälligen Krug zu <strong>Balga</strong> dem Amtsschreiber Georg Tilo zu kölmischem<br />

Recht und scharwerksfrei. Dadurch kam der Burgkrug vor mehr als 474 Jahren (Stand 2010)<br />

<strong>in</strong> Privatbesitz. Er blieb auch ferner die e<strong>in</strong>zige Gaststätte <strong>in</strong> <strong>Balga</strong>. Ausdrücklich wird <strong>in</strong> der<br />

Verschreibung bemerkt: „es soll sonst ke<strong>in</strong> Krug vor dem Haus se<strong>in</strong>“. Tilo erhielt auch das<br />

Recht, Branntwe<strong>in</strong> zu brennen und zu schenken, die Hefe dazu sollte er aus dem Schlosse<br />

© Fördervere<strong>in</strong> Burg und Kirche <strong>Balga</strong> e.V. ‐ www.balga.de<br />

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