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Unternehmen Österreich 01/2022

Das Magazin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich

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aus den bundesländern<br />

SZBG: Spendenaufruf:<br />

Gemeinsam für die Ukraine!<br />

Hilfe vor Ort. Dr. Martin Panosch, Honorarkonsul der<br />

Ukraine, das Salzburger Rote Kreuz und die Progress<br />

Werbung starteten eine Soforthilfe-Spendenaktion für<br />

die Ukraine. „Diese humanitäre Aktion unterstützen<br />

wir als Salzburger Wirtschaftsverband (SWV) gerne,<br />

indem wir im Rahmen unserer Möglichkeiten aufrufen,<br />

zu spenden. Einige Mitgliedsunternehmen haben<br />

bereits angekündigt, dafür zu sammeln. Darüber hinaus<br />

werden wir ukrainische Flüchtlinge zu Salzburger Kulturevents<br />

einladen, um für etwas Zerstreuung in dieser<br />

schlimmen Zeit zu sorgen“, so Peter Mörwald, Präsident<br />

des Salzburger Wirtschaftsverbands (SWV).<br />

Honorarkonsul Martin Panosch, Geschäftsführer Fred<br />

Kendlbacher von der Progress Werbung und der Landesrettungskommandant<br />

des Roten Kreuz Salzburg,<br />

Ing. Anton Holzer setzen Taten. „Ich glaube, uns allen<br />

fehlen die Worte in dieser unfassbaren Situation. Die<br />

Progress stellt all ihre digitalen Werbeträger in ganz<br />

Westösterreich für den Spendenaufruf zur Verfügung“,<br />

erklärt Fred Kendlbacher von der Progress Werbung.<br />

„Was jetzt zählt, ist Hilfe vor Ort“, ergänzt Martin<br />

Panosch. „Der Bedarf ist enorm. Frisches Trinkwasser,<br />

die lebensnotwendigsten Mittel und ein vertrauensvoller<br />

Partner, der das in die betroffenen Regionen bringt.<br />

Das <strong>Österreich</strong>ische Rote Kreuz ist dafür ein absolut<br />

verlässlicher Partner.“ Jetzt spenden und sofort helfen:<br />

Spendenkonto: Hilfe für Ukraine<br />

IBAN: AT11 2040 4005 0025 1363<br />

NÖ: Sonderbetreuungszeit auch für Selbstständige<br />

Herbert Kraus,<br />

der Vizepräsident<br />

des Sozialdemokratischen<br />

Wirtschaftsverbands<br />

(SWV)<br />

Niederösterreich<br />

und Bezirksvorsitzender<br />

des<br />

SWV Zwettl.<br />

Für UnternehmerInnen. Die soziale Absicherung<br />

für Selbstständige, die ihre Kinder in Quarantäne betreuen,<br />

muss es – wie für ArbeitnehmerInnen – eine<br />

Form von Entschädigung geben. „Wenn ein Kind<br />

aufgrund Corona in Quarantäne muss, wurde für<br />

ArbeitnehmerInnen ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit<br />

von bis zu drei Wochen geschaffen –<br />

bei Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.<br />

Für Selbstständige gibt es keine derartige Regelung“,<br />

erklärt Herbert Kraus, der Vizepräsident des Sozialdemokratischen<br />

Wirtschaftsverbands (SWV) Niederösterreich<br />

und Bezirksvorsitzender des SWV Zwettl.<br />

„Hier wird auf UnternehmerInnen komplett vergessen,<br />

und das muss sich ändern.“<br />

„Auch Eltern, die selbstständig erwerbstätig sind,<br />

müssen irgendeine Form von Entschädigung erhalten,<br />

wenn ihr Kind oder ihre Kinder behördlich abgesondert<br />

werden und sie wegen der Betreuung ihren Beruf<br />

nicht ausüben können. Hier ist die Regierung gefordert,<br />

selbstständigen Eltern gleiches Recht einzuräumen<br />

und die Möglichkeit zu schaffen, diese gleichberechtigt<br />

zu entschädigen“, fordert Kraus.<br />

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<strong>Unternehmen</strong> <strong>Österreich</strong> 1 | <strong>2022</strong>

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