Unternehmen Österreich 01/2022
Das Magazin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich
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aus den bundesländern<br />
SZBG: Spendenaufruf:<br />
Gemeinsam für die Ukraine!<br />
Hilfe vor Ort. Dr. Martin Panosch, Honorarkonsul der<br />
Ukraine, das Salzburger Rote Kreuz und die Progress<br />
Werbung starteten eine Soforthilfe-Spendenaktion für<br />
die Ukraine. „Diese humanitäre Aktion unterstützen<br />
wir als Salzburger Wirtschaftsverband (SWV) gerne,<br />
indem wir im Rahmen unserer Möglichkeiten aufrufen,<br />
zu spenden. Einige Mitgliedsunternehmen haben<br />
bereits angekündigt, dafür zu sammeln. Darüber hinaus<br />
werden wir ukrainische Flüchtlinge zu Salzburger Kulturevents<br />
einladen, um für etwas Zerstreuung in dieser<br />
schlimmen Zeit zu sorgen“, so Peter Mörwald, Präsident<br />
des Salzburger Wirtschaftsverbands (SWV).<br />
Honorarkonsul Martin Panosch, Geschäftsführer Fred<br />
Kendlbacher von der Progress Werbung und der Landesrettungskommandant<br />
des Roten Kreuz Salzburg,<br />
Ing. Anton Holzer setzen Taten. „Ich glaube, uns allen<br />
fehlen die Worte in dieser unfassbaren Situation. Die<br />
Progress stellt all ihre digitalen Werbeträger in ganz<br />
Westösterreich für den Spendenaufruf zur Verfügung“,<br />
erklärt Fred Kendlbacher von der Progress Werbung.<br />
„Was jetzt zählt, ist Hilfe vor Ort“, ergänzt Martin<br />
Panosch. „Der Bedarf ist enorm. Frisches Trinkwasser,<br />
die lebensnotwendigsten Mittel und ein vertrauensvoller<br />
Partner, der das in die betroffenen Regionen bringt.<br />
Das <strong>Österreich</strong>ische Rote Kreuz ist dafür ein absolut<br />
verlässlicher Partner.“ Jetzt spenden und sofort helfen:<br />
Spendenkonto: Hilfe für Ukraine<br />
IBAN: AT11 2040 4005 0025 1363<br />
NÖ: Sonderbetreuungszeit auch für Selbstständige<br />
Herbert Kraus,<br />
der Vizepräsident<br />
des Sozialdemokratischen<br />
Wirtschaftsverbands<br />
(SWV)<br />
Niederösterreich<br />
und Bezirksvorsitzender<br />
des<br />
SWV Zwettl.<br />
Für UnternehmerInnen. Die soziale Absicherung<br />
für Selbstständige, die ihre Kinder in Quarantäne betreuen,<br />
muss es – wie für ArbeitnehmerInnen – eine<br />
Form von Entschädigung geben. „Wenn ein Kind<br />
aufgrund Corona in Quarantäne muss, wurde für<br />
ArbeitnehmerInnen ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit<br />
von bis zu drei Wochen geschaffen –<br />
bei Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.<br />
Für Selbstständige gibt es keine derartige Regelung“,<br />
erklärt Herbert Kraus, der Vizepräsident des Sozialdemokratischen<br />
Wirtschaftsverbands (SWV) Niederösterreich<br />
und Bezirksvorsitzender des SWV Zwettl.<br />
„Hier wird auf UnternehmerInnen komplett vergessen,<br />
und das muss sich ändern.“<br />
„Auch Eltern, die selbstständig erwerbstätig sind,<br />
müssen irgendeine Form von Entschädigung erhalten,<br />
wenn ihr Kind oder ihre Kinder behördlich abgesondert<br />
werden und sie wegen der Betreuung ihren Beruf<br />
nicht ausüben können. Hier ist die Regierung gefordert,<br />
selbstständigen Eltern gleiches Recht einzuräumen<br />
und die Möglichkeit zu schaffen, diese gleichberechtigt<br />
zu entschädigen“, fordert Kraus.<br />
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<strong>Unternehmen</strong> <strong>Österreich</strong> 1 | <strong>2022</strong>