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Unternehmen Österreich 01/2022

Das Magazin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich

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cover<br />

jeweiligen Vorschriften befolgt und eingehalten. Seitdem<br />

diese fast innerhalb von ein paar Tagen wechseln,<br />

fehlt der Überblick gänzlich. „Ich muss neben meiner<br />

Arbeit jeden Tag nachschauen, was gerade Sache ist“,<br />

erzählt ein Gastronom. „Zuerst der Lockdown und<br />

dann die Sperrstunden. Einmal gab es die 3-G-Pflicht,<br />

dann wieder 2-G plus inklusive Contacttracing und<br />

Maskenpflicht. Am 5. März wurde alles abgeschafft,<br />

am 24. März die Maskenpflicht wieder eingeführt.<br />

Ich habe keine Ahnung, was die Regierung uns demnächst<br />

vorschreibt.“<br />

Das Chaos geht weiter<br />

Schon die Geschichte der Coronavirus-Impfpflicht in<br />

<strong>Österreich</strong> war eine kurze: Seit Februar in Kraft getreten,<br />

wurde die Umsetzung einen Monat später schon<br />

wieder ausgesetzt. Vorerst gibt es weder die Pflicht,<br />

sich impfen zu lassen, noch Strafen bei Verstößen.<br />

Davor wurden allerdings alle UnternehmerInnen unter<br />

laufenden Kontrollen angehalten, mittels eigens<br />

bereitgestellter MitarbeiterInnen den Eintritt per vorgezeigtem<br />

Impfpass zu überprüfen.<br />

Um das Chaos perfekt zu machen, wurden am<br />

5. März bis auf wenige Ausnahmen alle bis dahin<br />

streng einzuhaltenden Beschränkungen aufgelassen.<br />

Was die Nachtgastronomie und Après-Ski-Bars freut,<br />

ist für andere Betriebe keine wirkliche Erleichterung.<br />

Waren früher Personal und Gäste durch strenge Eintrittsregeln<br />

einigermaßen geschützt, kann sich das<br />

jetzt durch den Wegfall schnell ins Gegenteil verkehren.<br />

Personelle Ausfälle werden weiter an der Tagesordnung<br />

bleiben.<br />

Wer kennt sich noch aus? Über Covid-<br />

Verordnungen den Überblick zu bewahren<br />

braucht Zeit und Geduld. Vor allem die neuen<br />

Regelungen machen zu Recht stutzig.<br />

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker in „Wien heute“, es<br />

komme „ganz sicher nicht infrage“, infizierte MitarbeiterInnen<br />

wieder arbeiten zu lassen. Gerade im Gesundheitsbereich<br />

eröffneten sich damit nicht zuletzt<br />

zahlreiche rechtliche Fragen: „Dabei geht es konkret<br />

um Haftungsfragen, sollten sich Patientinnen und<br />

Patienten infizieren. Das beginnt bei der Frage der<br />

Haftung des Arbeitgebers, der in der Verantwortung<br />

steht, geht weiter zur zivilrechtlichen Haftung und<br />

endet bei der strafrechtlichen Haftung.“<br />

•<br />

iStock by Getty Images (4),<br />

Nicht mehr nachvollziehbar<br />

Vor allem aber die spontan verkürzten Quarantäneregeln<br />

der Regierung sind nicht mehr nachvollziehbar.<br />

Seit 5. März besteht die Empfehlung der Regierung,<br />

dass sich Corona-Infizierte ohne Symptome ab<br />

dem fünften Tag ohne Test aus der Quarantäne entlassen<br />

können. Statt der Freitestung gibt es eine (real<br />

nicht überprüfbare) „Verkehrsbeschränkung“. Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen können sie auch ihrer<br />

Arbeit wieder nachgehen, sogar in Spitälern und Pflegeeinrichtungen.<br />

Den Bundesländern bleibt die Entscheidung,<br />

den bisherigen (längeren) Weg der Freitestung<br />

oder den neuen der Verkehrsbeschränkung<br />

zu gehen. Wien bleibt beim alten Modell. So meinte<br />

<strong>Unternehmen</strong> <strong>Österreich</strong> 1 | <strong>2022</strong><br />

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