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12. Mai 2022 KOMMUNALES

n 5

„Herausragendes Engagement unterstützen“

Kultur- und Sportausschuss empfiehlt Ausnahmeregelung zur Vereinsförderrichtlinie, um der Wildtierauffangstation einen

Investitionszuschuss gewähren zu können. Abschließend entscheidet der Verwaltungsausschuss.

Von Kathrin Janout | Die

Wildtierauffangstation soll

jährlich mit 3000 Euro unterstützt

werden. Ein entsprechender

Antrag der Grünen-

Fraktion wurde jetzt im Kultur-

und Sportausschuss einstimmig

angenommen. „Die

Wildtierauffangstation ist

schon seit Jahren eine unerlässliche

Einrichtung in der

Gemeinde“, heißt es im Antrag.

Es werde eine Leistung

erbracht, die von besonderem

Wert für den Natur- und Artenschutz

sei. „Eine Grundfinanzierung

soll diese Leistung

erleichtern“, schreibt Grünen-

Ratsfrau Birgit Rowold.

Zusätzlich beriet der Ausschuss

über einen Antrag,

der vom Trägerverein der

Wildtierauffangstation direkt

eingegangen war. Darin bittet

der 1. Vorsitzende Albrecht

Finger um einen Betriebskostenzuschuss

in Höhe von rund

9000 Euro. Darüber hinaus

werde ein Investitionskostenzuschuss

in Höhe von 18.000

und der örtliche Bezug. „Die

Wildtierauffangstation hat jährlich

einen Zulauf von rund 2000

Tieren aus vollkommen überregionalem

Einzugsbereich.“ Von

Euro für die Einrichtung einer daher sei ein örtlicher Bezug

eigenständigen Futteraufzucht,

die Errichtung eines Zerwirkraums

und eines Gefrierhauses

benötigt, schreibt er. Zur

allenfalls in einem geringen

Umfang gegeben, so Sundermann.

Nach der Richtlinie könne

der Verwaltungsausschuss

Begründung führt er aus, dass eine Ausnahme gestatten: maximal

das Töten von Küken gesetzlich

verboten wurde und damit eine 8000 Euro jährlich für

Betriebskosten sowie einen Investitionskostenzuschuss

Futtergrundlage entfallen sei.

von

Geschäftsbereichsleiter Fritz maximal 20 Prozent. „Da dieser

Sundermann wies in der

örtliche Bezug nicht gege-

Ausschusssitzung darauf ben ist, hat die Verwaltung vorgeschlagen,

hin, dass hinsichtlich der

dass dem Antrag

Förderrichtlinie der Gemeinde nicht zugestimmt wird“, beendete

Sundermann seinen Vor-

zwei Kriterien erfüllt werden

müssten: Die Tätigkeit im Bereich

trag. Die Ausschussmitglieder

des Tierschutzes, die in folgten diesem Vorschlag nicht

diesem Fall gegeben wäre, und stimmten geschlossen da-

Die Wildtierauffangstation habe eine große überregionale Bedeutung, hieß es in der Ausschusssitzung

| Foto: Janout

für, den Antrag zur Diskussion

einer Ausnahmeregelung in

den Verwaltungsausschuss zu

geben. Dort solle über einen

Investitionskostenzuschuss abgestimmt

werden. „Wir möchten

das herausragende Engagement

unterstützen“, betonte

Horst Segebade (SPD). Die

Station habe eine große überregionale

Bedeutung. „Es ist

schwierig, in Bereichen des Natur-

und Umweltschutzes Gemeindegrenzen

zu ziehen.“ Die

Hilfe sei in diesem Fall überschaubar.

Hendrik Lehners (CDU) und

Carsten Hellms (FDP) taten sich

zunächst schwer mit dem Zurückgreifen

auf eine Ausnahmeregelung.

„Da überkommt

mich mein Drang nach Fairness“,

so Helms. Ihm sei es

wichtig, dass nicht Ratsleute

unter sich bewerten müssen,

wie wertvoll der Beitrag eines

Vereins für das Gemeindeleben

sei. „Dafür gibt es ja die Fördersatzung.“

Ausnahmeregelungen in einer

Richtlinie seien völlig normal,

um auffangen zu können,

woran man vorher nicht gedacht

habe, setzte Rüdiger Kramer

(SPD) dem entgegen. „Das

haben wir 2016 bewusst in die

Richtlinie aufgenommen.“ Und

auch Sabine Eyting (Grüne) war

der Ansicht, dass eine Ausnahmeregelung

in diesem Fall ein

gutes Mittel sei.

Im Herbst wolle man die Vereinsförderrichtlinie

aber evaluieren

und gegebenenfalls

anpassen, waren sich die Ausschussmitglieder

einig. n

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