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Jahres- und Wirkungsbericht 2021 von Irrsinnig Menschlich e.V.

In unserem Jahres- und Wirkungsbericht 2021 berichten wir über alle wesentlichen Aktivitäten von Irrsinnig Menschlich e.V. im Jahr 2021. Der Schwerpunkt liegt auf unseren Präventionsprogrammen »Verrückt? Na und! – Seelisch fit in der Schule«, »Psychisch fit studieren« und »Psychisch fit arbeiten« im Jahr 2021.

In unserem Jahres- und Wirkungsbericht 2021 berichten wir über alle wesentlichen Aktivitäten von Irrsinnig Menschlich e.V. im Jahr 2021. Der Schwerpunkt liegt auf unseren Präventionsprogrammen »Verrückt? Na und! – Seelisch fit in der Schule«, »Psychisch fit studieren« und »Psychisch fit arbeiten« im Jahr 2021.

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24 IRRSINNIG MENSCHLICH JAHRES- und WIRKUNGSBERICHT 2021 Setting Schule: »Psychisch fit lernen«

»Verrückt? Na und!« für eine nachhaltige und gesunde Bildung

»Verrückt? Na und!« ist ein Programm zur Prävention psychischer Krisen und zur Förderung der psychischen

Gesundheit in der Schule. Es unterstützt Schüler*innen in erster Linie dabei, auch in psychischen

Lebenskrisen den Weg zu einem gesunden Leben zu finden und zu gehen.

Mehrebenenansatz

»Verrückt? Na und!« bindet darüber hinaus auch die Klassenlehrkräfte, die Eltern und die Schulleitung mit

ein, verfolgt einen sogenannten »Mehrebenenansatz«. Dieser Mehrebenenansatz in der Schule ist eingebettet

in ein außerschulisches, regionales Netzwerk von Partnerorganisation aus dem Bereich der gemeinde-

und sozialpsychiatrischen Versorgung. Diese Partnerorganisationen sind vielfach anerkannte Träger

des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene. Über dieses regionale

Netzwerk kann »Verrückt? Na und!« die Zugänge zu Unterstützungs- und Versorgungsangeboten für

betroffene Schüler*innen schaffen und verbessern helfen.

Verbesserter Zugang zu Hilfe und Unterstützung

»Verrückt? Na und!« verbindet damit die individuelle Ebene der Schüler*innen mit der Klassenebene, der

Schulebene, den Familien und dem lokal-kommunalen Unterstützungssystem. Dadurch unterstützt das

Programm eine Verstetigung der Einbindung der einbezogenen Klassen und Schulen in das jeweilige lokalkommunale

Unterstützungs- und Versorgungssystem und ermöglicht so eine nachhaltige Verbesserung

des Zugangs zu inner- und außerschulischen Unterstützungsleistungen für betroffene Schüler*innen, auch

unabhängig von den durchgeführten Schultagen.

Teil des außerunterrichtlichen Lern- und Bildungsangebotes von Schulen

»Verrückt? Na und!« ist Teil des außerunterrichtlichen Lern- und Bildungsangebotes von Schulen. Der in

allen Bundesländern gesetzlich vorgegebene Rahmen für Schulen in Form des Erziehungs- und Bildungsauftrages

umfasst in der Umsetzung dieses Auftrages immer einen »Dreiklang« von unterrichtlichen und

außerunterrichtlichen Lern- und Bildungsangeboten, eingebettet in ein gestaltetes Schulleben. Die Angebote

dieses »Dreiklangs« basieren auf den schulprogrammatischen Vereinbarungen von Schulen und

sollen aufeinander bezogen sein.

»Verrückt? Na und!« ist deshalb – wie andere in die Schule integrierte Präventionsangebote – Teil dieses

auf Nachhaltigkeit ausgerichteten und gesetzlich basierten Rahmens für den Erziehungs- und Bildungsauftrag.

In einzelnen Bundesländern, wie z. B. in NRW, ist die Förderung der psychischen Gesundheit explizit

Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Dabei gehören Kooperationen mit schulexternen Partnern

ebenfalls zu den Rahmenvorgaben für die Schule.

»Verrückt? Na und!« zeichnet sich im Vergleich zu anderen Angeboten zur Förderung

der psychischen Gesundheit in Schulen durch zwei zentrale Merkmale aus:

1. Herzstück des Programmes ist die Mitwirkung von betroffenen Menschen, d. h. Menschen aus der

stigmatisierten Gruppe (strategischer Erfolgsfaktor in der Anti-Stigma-Arbeit).

2. »Verrückt? Na und!« schafft Zugang zu einem lokal-regionalen Unterstützungsnetzwerk und ist

selber eine Netzwerkorganisation aus dem Bereich der Gemeinde- und Sozialpsychiatrie.

Der für die Förderung durch Krankenkassen geforderte Nachhaltigkeitsnachweis basiert auf den landesgesetzlichen

Vorgaben für den Bildungs- und Erziehungsauftrag, den jeweiligen schulprogrammatischen

Vereinbarungen, einer Übersicht über das jeweilige »Verrückt? Na und!«-Netzwerk sowie der lokalkommunalen

Unterstützungsstruktur.

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