15.06.2022 Aufrufe

SOLiNZ Juni 2022

Editorial SOLiNZ – Solidarisches Linz - das Online-Medium der Kommunalgruppe Linz der Solidarwerkstatt. Wir verstehen uns als Nachbarschaftszeitung in mehrfacher Hinsicht: Unser Schwerpunkt liegt auf Linz und seinen Nachbargemeinden; auch Nachbarschaftsthemen – was tut sich im Grätzel? – wollen wir ein großes Augenmerk schenken; und wir wollen gute Nachbarschaft fördern – im Sinne von Zusammenstehen und gemeinsam Handeln statt sich auseinander dividieren zu lassen. Wir wollen dazu ermutigen, solidarisch für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung, für Demokratie und Selbstbestimmung aktiv zu werden. Dabei ist es unser Anspruch, mehr als eine Zeitung zum Lesen sein, indem wir Text, Video und Audio miteinander verknüpfen. Wir sind von Parteien und Konzernen unabhängig. Aber wir sind abhängig davon, dass Menschen mithelfen, SOLiNZ zu gestalten und zu verbreiten. Wenn auch du dazu Lust hast, schau bei unseren 14-tägigen Kommunalgruppen-Treffen vorbei oder schick uns deine Ideen! Kontakt: office@solidarwerkstatt.at

Editorial

SOLiNZ – Solidarisches Linz - das Online-Medium der Kommunalgruppe Linz der Solidarwerkstatt. Wir verstehen uns als Nachbarschaftszeitung in mehrfacher Hinsicht: Unser Schwerpunkt liegt auf Linz und seinen Nachbargemeinden; auch Nachbarschaftsthemen – was tut sich im Grätzel? – wollen wir ein großes Augenmerk schenken; und wir wollen gute Nachbarschaft fördern – im Sinne von Zusammenstehen und gemeinsam Handeln statt sich auseinander dividieren zu lassen. Wir wollen dazu ermutigen, solidarisch für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung, für Demokratie und Selbstbestimmung aktiv zu werden. Dabei ist es unser Anspruch, mehr als eine Zeitung zum Lesen sein, indem wir Text, Video und Audio miteinander verknüpfen.
Wir sind von Parteien und Konzernen unabhängig. Aber wir sind abhängig davon, dass Menschen mithelfen, SOLiNZ zu gestalten und zu verbreiten. Wenn auch du dazu Lust hast, schau bei unseren 14-tägigen Kommunalgruppen-Treffen vorbei oder schick uns deine Ideen! Kontakt: office@solidarwerkstatt.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Soziales<br />

„Alles was Recht ist!“<br />

§<br />

von Armin Kraml<br />

Thema: Wie „komme“ ich in die Pension<br />

Am Ende eines langen (Arbeits)lebens gibt es in Österreich die Möglichkeit, in Pension zu gehen. In der Pensionsversicherung<br />

wird zwischen den sogenannten „Eigenpensionen“ welche aus den eigenen Versicherungsverhältnissen stammen und den<br />

„Hinterbliebenenpensionen“ unterschieden. In einem groben Überblick soll ein kleiner Einblick in die Arten der Pensionen gegeben<br />

werden. Sollten Detailfragen dazu auftauchen, so kann man hier ruhigen Gewissens an die gut informierten Betriebsrät:innen, der<br />

Arbeiterkammer/Fachgewerkschaften sowie an die zuständigen Pensionsversicherungsträger verwiesen werden.<br />

Dieser Artikel kann nur einen groben Überblick über die Thematik „Pension“ darstellen:<br />

28<br />

Welche Arten der Eigenpensionen gibt es ?<br />

• Alterspension<br />

• Korridorpension<br />

• Schwerarbeiterpension<br />

• Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer- Langzeitversichertenpension<br />

(auch „Hacklerregelung“ genannt)<br />

• Krankheitsbedingte Pensionen wie Berufsunfähigkeitspension<br />

(Angestellte)<br />

o<br />

o<br />

Invaliditätspension (Arbeiter:innen)<br />

Erwerbsunfähigkeitspension (Gewerbetreibende &<br />

Bauern/Bäuerinnen)<br />

Nachdem die „Arten“ der Eigenpensionen dargestellt worden<br />

sind, stellt sich nun die Frage, ab wann es einen Anspruch<br />

auf eine Pension denn überhaupt gibt. Und zwar besteht Anspruch<br />

auf eine Pension, wenn<br />

• der „Versicherungsfall“ eintritt bei Arbeitsunfähigkeit<br />

bzw. Erwerbsunfähigkeit<br />

o Alter<br />

o Tod und<br />

• Erfüllung der Mindestversicherungszeit und<br />

• Erfüllung von weiteren Anspruchsvoraussetzungen (soweit<br />

für Pensionsleistung vorgesehen)<br />

Zu guter Letzt stellt sich die Frage, ab wann die Möglichkeit<br />

besteht in die Alterspension zu gehen und wie viele Versicherungszeiten<br />

man dafür benötigt. Das Regelpensionsalter für<br />

Männer beträgt 65 Jahre. Bei Frauen, welche bis 1.12.1963<br />

geboren worden sind, ist das Regelpensionsalter 60 Jahre.<br />

Die Anhebung des Regelpensionsalters bei Frauen erfolgt in<br />

folgenden Stufen:<br />

ab 02.12.1963 bis 01.06.1964 mit 60,5 Jahre<br />

ab 02.06.1964 bis 01.12.1964 mit 61,0 Jahre<br />

ab 02.12.1964 bis 01.06.1965 mit 61,5 Jahre<br />

ab 02.06.1965 bis 01.12.1965 mit 62,0 Jahre<br />

ab 02.12.1965 bis 01.06.1966 mit 62,5 Jahre<br />

ab 02.06.1966 bis 01.12.1966 mit 63,0 Jahre<br />

ab 02.12.1966 bis 01.06.1967 mit 63,5 Jahre<br />

ab 02.06.1967 bis 01.12.1967 mit 64,0 Jahre<br />

ab 02.12.1967 bis 01.06.1968 mit 64,5 Jahre<br />

ab 02.06.1968 mit 65,0 Jahre<br />

Die Alterspension kann angetreten werden, wenn man zum<br />

Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) und<br />

davon mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) auf Basis<br />

von Erwerbstätigkeit erworben hat.<br />

Als Zeiten der Erwerbstätigkeit gelten auch:<br />

• Zeiten einer Selbstversicherung wegen Pflege eines nahen<br />

Angehörigen<br />

• Selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes<br />

• beitragsbegünstigten Weiterversicherung für pflegende<br />

Angehörige<br />

• Familienhospizkarenz<br />

• Zeiten des Bezuges von aliquotem Pflegekarenzgeld bei<br />

Pflegeteilzeit.<br />

Wie man sieht, ist das Thema Pension sehr umfangreich, und<br />

es konnte hier nur ein kleiner Einblick dazu gegeben werden.<br />

Gerne verweise ich hier auf die einzelnen Versicherungsträger<br />

sowie an die Arbeiterkammer für detaillierte Infos dazu.<br />

Zweierlei Maß<br />

Wird die durch Überstunden geleistete Arbeit nicht vergütet, geht den<br />

Arbeitnehmer:innen ein beträchtlicher Anteil ihres Lohns verloren.<br />

Im Jahr 2021 lag der Schaden, der durch diese Art von Lohnbetrug entstand,<br />

bei 1,03 Milliarden Euro. Der Schaden durch Eigentumskriminalität<br />

wie Einbruch oder Diebstahl betrug hingegen lediglich 383 Millionen Euro,<br />

jener durch Sozialbetrug 20 Millionen Euro. Die Schadenssumme durch die<br />

vorenthaltenen Lohn- und Gehaltszahlungen beträgt also das 50-Fache des<br />

Sozialbetrugs, und sie ist also mehr als doppelt so hoch, wie Eigentumsdelikte<br />

und Sozialbetrug zusammen.<br />

Während jedoch über gegen zu Unrecht bezogene Sozialleistungen vielfach<br />

in den Medien berichtet und gegen die Delikte mit einer eigenen Task<br />

Force der Bundesregierung vorgegangen wird, bleiben unbezahlte Überstunden<br />

in Österreich ungestraft. Die Verfallsfristen, um Überstunden einzufordern,<br />

sind außerdem sehr kurz: Teilweise können Arbeitnehmer:innen<br />

den Schaden schon nach wenigen Monate nicht mehr einklagen.<br />

(Quelle: www.momentum-institut.at)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!