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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2022

IMMOBILIEN Wie leben wir im Jahr 2040? Der Blick in die Zukunft PLANEN & BAUEN Glas - ein Bauelement moderner Architektur FINANZIERUNG Gestiegene Darlehenszinsen - lohnt sich ein Bausparvertrag? WOHNEN & LEBEN Die schönsten Pools für den eigenen Garten

IMMOBILIEN Wie leben wir im Jahr 2040? Der Blick in die Zukunft
PLANEN & BAUEN Glas - ein Bauelement moderner Architektur
FINANZIERUNG Gestiegene Darlehenszinsen - lohnt sich ein Bausparvertrag?
WOHNEN & LEBEN Die schönsten Pools für den eigenen Garten

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<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

NEUREGELUNG DER CO 2<br />

-KOSTEN<br />

ZWISCHEN VERMIETERN UND MIETERN<br />

ES GIBT NOCH VIEL KLÄRUNGSBEDARF<br />

Vermieter müssen sich ab 2023 am CO 2<br />

-Preis auf fossile<br />

Brennstoffe beteiligen – je nach Energiebilanz des Gebäudes<br />

in unterschiedlicher Höhe. Einen entsprechenden Gesetzentwurf<br />

hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Ampel-Koalition<br />

will Vermieter ab dem 1.1.2023 am CO 2<br />

-Preis auf fossile<br />

Brennstoffe wie Öl und Gas und damit an den Mehrkosten beim<br />

Heizen beteiligen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz<br />

– CO 2<br />

KostAufG) vor, den das Bundeskabinett<br />

am 25.5.<strong>2022</strong> beschlossen hat.<br />

In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt mit der Heizkostenabrechnung<br />

zusammen. Auf Vermieter könnte hier weiterer<br />

Aufwand zukommen, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz<br />

und zum CO 2<br />

-Ausstoß machen müssen. Perspektivisch wollen<br />

die Koalitionäre prüfen lassen, ob das Modell auf Daten in den<br />

Energieausweisen umgestellt werden kann. Energieversorger<br />

sollen die Daten zum CO 2<br />

-Ausstoß künftig erheben und ausweisen<br />

müssen.<br />

GETEILTER CO 2<br />

-PREIS: WAS MIETER UND VERMIETER<br />

JETZT BEACHTEN MÜSSEN<br />

Bisher mussten Mieterinnen und Mieter den CO 2<br />

-Preis allein<br />

zahlen. Jetzt hat die Bundesregierung entschieden, dass sich<br />

Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen sollen – allerdings<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen. Geteilter Preis ist halber<br />

Preis – nach diesem Motto soll künftig bei der CO 2<br />

-Abgabe<br />

verfahren werden. Statt sie nur den Mieterinnen und Mietern<br />

aufzubürden, werden in Zukunft auch Vermieter und Vermieterinnen<br />

in die Pflicht genommen.<br />

€<br />

Mieter werden weiterhin den Großteil des staatlichen Preisaufschlags<br />

auf fossile Brennstoffe zahlen. Doch anders als bisher<br />

können auch Vermieter zur Kasse gebeten werden, und zwar<br />

dann, wenn sie ihr Haus nicht sanieren: Je nach Energiebilanz<br />

ihres Gebäudes, müssen die Vermieter mehr oder weniger zahlen.<br />

Die Aufteilung folgt einem 10-Stufen-Modell. Bei besonders<br />

schlechter Energiebilanz (mindestens 52 kg CO 2<br />

-Austoß<br />

pro Quadratmeter im Jahr) muss der Vermieter 90 Prozent und<br />

der Mieter zehn Prozent des CO 2<br />

-Preises zahlen. Ist das Haus<br />

energieeffizient, also zum Beispiel nach EH55-Standard gebaut,<br />

muss der Mieter weiterhin den gesamten Preis zahlen.<br />

Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen<br />

für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen<br />

sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO 2<br />

-Preis beteiligen.<br />

Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die<br />

einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch<br />

die Lage in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere<br />

Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.<br />

STUFENMODELL FÜR WOHNGEBÄUDE<br />

Der CO 2<br />

-Preis soll bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell<br />

zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden. Dieses<br />

basiert auf den CO 2<br />

-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Bei<br />

Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz – mit einem<br />

jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO 2<br />

pro<br />

Quadratmeter – sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter<br />

zehn Prozent der CO 2<br />

-Kosten tragen. Geplant sind zehn Stufen,<br />

in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis<br />

hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard<br />

EH55, bei dem ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht,<br />

die ein Standardhaus benötigt: Hier sollen die Mieter<br />

die Zusatzkosten weiterhin allein stemmen.<br />

Die Einordnung erfolgt über die Brennstoffrechnung, aus der<br />

sich der CO 2<br />

-Verbrauch für die gelieferte Brennstoffmenge ergibt.<br />

Das Problem an dieser Herangehensweise: Im Extremfall<br />

könnten Haushalte davon profitieren, wenn sie verschwenderisch<br />

mit Energie umgehen, weil ihr Haus dadurch auf einer<br />

Stufe einsortiert wird, die eine höhere Beteiligung des Vermieters<br />

vorsieht. Für Vermieter könnte es außerdem attraktiver<br />

sein, Einzelpersonen statt Familien einziehen zu lassen, weil die<br />

in der Regel weniger Energie verbrauchen. Perspektivisch will<br />

die Regierung prüfen, ob die Einstufung auf Basis von Energieausweisen<br />

erfolgen kann.<br />

Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß pro<br />

Quadratmeter würden Vermieter demnach 90 Prozent des<br />

CO 2<br />

-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß<br />

würden Mieter die Kosten allein zahlen. Bei Gebäuden, in denen<br />

niemand wohnt, sollen die Kosten zunächst hälftig aufgeteilt<br />

werden. Mittelfristig ist aber auch hier ein Stufenmodell<br />

geplant. Außerdem soll gelten: Wenn staatliche Vorgaben die<br />

Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich<br />

einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder<br />

sogar gar nicht am CO 2<br />

-Preis beteiligen. Die Hauseigentümergemeinschaft<br />

Haus & Grund dagegen warnt davor, den Vermietern<br />

zusätzliche Kosten aufzuerlegen, wodurch dann eventuell<br />

Geld für die energetische Sanierung fehle.<br />

BEI VERBRAUCHERSCHÜTZERN<br />

STÖSST DAS GESETZ AUF SCHARFE KRITIK.<br />

Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim<br />

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), warnt vor einer<br />

„erheblichen Schieflage“ zulasten der Mieter. Dabei seien diese<br />

aufgrund der Energiepreiskrise finanziell ohnehin stark unter<br />

Druck. „Die Bundesregierung muss deswegen mehr tun, um<br />

Druck aus dem Kessel zu nehmen und die Kosten fairer aufzuteilen“,<br />

sagte Engelke dem Handelsblatt. So sei nicht nachvollziehbar,<br />

warum Mieter in Gebäuden der energetisch schlechtesten<br />

Kategorie zehn Prozent des CO 2<br />

-Preises zahlen sollen,<br />

während Vermieter in Gebäuden der besten Kategorie keine<br />

Kosten mehr zu tragen hätten.<br />

Der VZBV fordert eine Lösung, mit der die Mieter insgesamt<br />

maximal die Hälfte der CO 2<br />

-Kosten tragen. „Dem wird das vom<br />

Bauministerium und vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene<br />

Stufenmodell zur Kostenaufteilung weder gerecht, noch ist<br />

es plausibel“, sagte Engelke. Es werde eher dazu führen, dass die<br />

Mehrheit der Mieter weiterhin den Großteil des CO 2<br />

-Preises<br />

bezahlen müsse, obwohl sie keinen Einfluss auf das Heizsystem<br />

oder den energetischen Standard ihrer Wohnung habe.<br />

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

begrüßte das Stufenmodell, fordert aber<br />

gleichzeitig, die CO 2<br />

-Abgabe für ein Jahr auszusetzen. „Der<br />

Sinn der CO 2<br />

-Abgabe ist eine Steuerungswirkung für den Verbraucher<br />

und den Vermieter. In Zeiten explodierender Energiekosten<br />

ist das jedoch überflüssig“, sagte GdW-Präsident Axel<br />

Gedaschko. Viele Menschen würden sich wegen der massiv gestiegenen<br />

Energiepreise vieles in ihrem Alltag nicht mehr leisten<br />

können – Vermieter stünden vor explodierenden Kosten für<br />

Unterhalt und Modernisierung der Häuser. „Der Grundgedanke<br />

der Abgabe und ihre Aufteilung nach Verursachung blieben<br />

aber richtig. Daher solle sie mittelfristig wieder aufgegriffen<br />

werden, wenn sich der Energiemarkt stabilisiert und somit die<br />

Kosten für die Menschen wieder planbar seien.“<br />

Ähnlich äußerte sich der Verband der Immobilienverwalter<br />

Deutschlands (VDIV). Aufgrund großen Informations- und<br />

Beratungsbedarfs sowie wegen der explodierenden Preise solle<br />

das Inkrafttreten des Gesetzes um ein, besser zwei Jahre verschoben<br />

werden. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien-<br />

und Wohnungsunternehmen lehnt eine Aufteilung des<br />

CO 2<br />

-Preises ab. Das Stufenmodell sei ein bürokratisches Monster<br />

mit allenfalls geringer Lenkungswirkung. Durch die Aufteilung<br />

der CO 2<br />

-Kosten sinke bei Mietern die Motivation, den<br />

eigenen Verbrauch zu drosseln, während Vermieter keinen Einfluss<br />

auf den Energieverbrauch durch das Verhalten der Mieter<br />

hätten, so der neue BFW-Präsident Dirk Salewski.<br />

MIETERBUND RECHNET MIT STEIGENDEN KOSTEN<br />

Die nötigen Daten zum Kohlendioxidausstoß sollen Mieter<br />

und Vermieter laut den Regierungsplänen über die Heizkostenabrechnung<br />

erfahren. Energieversorger sollen diese künftig<br />

erheben und ausweisen müssen. Der Mieterbund geht nach früheren<br />

Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten<br />

Wohnung durch die neue CO 2<br />

-Abgabe Mehrkosten<br />

von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl<br />

hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238<br />

Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es<br />

bei der Aufteilung.<br />

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten<br />

Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten<br />

Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr<br />

allein tragen. In einer ebenso großen Wohnung der am wenigsten<br />

effizienten Stufe (also mit besonders hohem Energieverbrauch)<br />

würden Mieter rund 16 Euro pro Jahr und Vermieter<br />

rund 140 Euro zahlen.<br />

<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

Nutzer bestimmen über ihr Verhalten den Energieverbrauch<br />

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Illustration: VectorMine – stock.adobe.com<br />

Foto: NicoElNino – stock.adobe.com<br />

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