smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2022
IMMOBILIEN Wie leben wir im Jahr 2040? Der Blick in die Zukunft PLANEN & BAUEN Glas - ein Bauelement moderner Architektur FINANZIERUNG Gestiegene Darlehenszinsen - lohnt sich ein Bausparvertrag? WOHNEN & LEBEN Die schönsten Pools für den eigenen Garten
IMMOBILIEN Wie leben wir im Jahr 2040? Der Blick in die Zukunft
PLANEN & BAUEN Glas - ein Bauelement moderner Architektur
FINANZIERUNG Gestiegene Darlehenszinsen - lohnt sich ein Bausparvertrag?
WOHNEN & LEBEN Die schönsten Pools für den eigenen Garten
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<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
NEUREGELUNG DER CO 2<br />
-KOSTEN<br />
ZWISCHEN VERMIETERN UND MIETERN<br />
ES GIBT NOCH VIEL KLÄRUNGSBEDARF<br />
Vermieter müssen sich ab 2023 am CO 2<br />
-Preis auf fossile<br />
Brennstoffe beteiligen – je nach Energiebilanz des Gebäudes<br />
in unterschiedlicher Höhe. Einen entsprechenden Gesetzentwurf<br />
hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Ampel-Koalition<br />
will Vermieter ab dem 1.1.2023 am CO 2<br />
-Preis auf fossile<br />
Brennstoffe wie Öl und Gas und damit an den Mehrkosten beim<br />
Heizen beteiligen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur<br />
Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz<br />
– CO 2<br />
KostAufG) vor, den das Bundeskabinett<br />
am 25.5.<strong>2022</strong> beschlossen hat.<br />
In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt mit der Heizkostenabrechnung<br />
zusammen. Auf Vermieter könnte hier weiterer<br />
Aufwand zukommen, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz<br />
und zum CO 2<br />
-Ausstoß machen müssen. Perspektivisch wollen<br />
die Koalitionäre prüfen lassen, ob das Modell auf Daten in den<br />
Energieausweisen umgestellt werden kann. Energieversorger<br />
sollen die Daten zum CO 2<br />
-Ausstoß künftig erheben und ausweisen<br />
müssen.<br />
GETEILTER CO 2<br />
-PREIS: WAS MIETER UND VERMIETER<br />
JETZT BEACHTEN MÜSSEN<br />
Bisher mussten Mieterinnen und Mieter den CO 2<br />
-Preis allein<br />
zahlen. Jetzt hat die Bundesregierung entschieden, dass sich<br />
Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen sollen – allerdings<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen. Geteilter Preis ist halber<br />
Preis – nach diesem Motto soll künftig bei der CO 2<br />
-Abgabe<br />
verfahren werden. Statt sie nur den Mieterinnen und Mietern<br />
aufzubürden, werden in Zukunft auch Vermieter und Vermieterinnen<br />
in die Pflicht genommen.<br />
€<br />
Mieter werden weiterhin den Großteil des staatlichen Preisaufschlags<br />
auf fossile Brennstoffe zahlen. Doch anders als bisher<br />
können auch Vermieter zur Kasse gebeten werden, und zwar<br />
dann, wenn sie ihr Haus nicht sanieren: Je nach Energiebilanz<br />
ihres Gebäudes, müssen die Vermieter mehr oder weniger zahlen.<br />
Die Aufteilung folgt einem 10-Stufen-Modell. Bei besonders<br />
schlechter Energiebilanz (mindestens 52 kg CO 2<br />
-Austoß<br />
pro Quadratmeter im Jahr) muss der Vermieter 90 Prozent und<br />
der Mieter zehn Prozent des CO 2<br />
-Preises zahlen. Ist das Haus<br />
energieeffizient, also zum Beispiel nach EH55-Standard gebaut,<br />
muss der Mieter weiterhin den gesamten Preis zahlen.<br />
Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen<br />
für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen<br />
sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO 2<br />
-Preis beteiligen.<br />
Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die<br />
einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch<br />
die Lage in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere<br />
Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.<br />
STUFENMODELL FÜR WOHNGEBÄUDE<br />
Der CO 2<br />
-Preis soll bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell<br />
zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden. Dieses<br />
basiert auf den CO 2<br />
-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Bei<br />
Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz – mit einem<br />
jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO 2<br />
pro<br />
Quadratmeter – sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter<br />
zehn Prozent der CO 2<br />
-Kosten tragen. Geplant sind zehn Stufen,<br />
in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis<br />
hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard<br />
EH55, bei dem ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht,<br />
die ein Standardhaus benötigt: Hier sollen die Mieter<br />
die Zusatzkosten weiterhin allein stemmen.<br />
Die Einordnung erfolgt über die Brennstoffrechnung, aus der<br />
sich der CO 2<br />
-Verbrauch für die gelieferte Brennstoffmenge ergibt.<br />
Das Problem an dieser Herangehensweise: Im Extremfall<br />
könnten Haushalte davon profitieren, wenn sie verschwenderisch<br />
mit Energie umgehen, weil ihr Haus dadurch auf einer<br />
Stufe einsortiert wird, die eine höhere Beteiligung des Vermieters<br />
vorsieht. Für Vermieter könnte es außerdem attraktiver<br />
sein, Einzelpersonen statt Familien einziehen zu lassen, weil die<br />
in der Regel weniger Energie verbrauchen. Perspektivisch will<br />
die Regierung prüfen, ob die Einstufung auf Basis von Energieausweisen<br />
erfolgen kann.<br />
Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß pro<br />
Quadratmeter würden Vermieter demnach 90 Prozent des<br />
CO 2<br />
-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß<br />
würden Mieter die Kosten allein zahlen. Bei Gebäuden, in denen<br />
niemand wohnt, sollen die Kosten zunächst hälftig aufgeteilt<br />
werden. Mittelfristig ist aber auch hier ein Stufenmodell<br />
geplant. Außerdem soll gelten: Wenn staatliche Vorgaben die<br />
Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich<br />
einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder<br />
sogar gar nicht am CO 2<br />
-Preis beteiligen. Die Hauseigentümergemeinschaft<br />
Haus & Grund dagegen warnt davor, den Vermietern<br />
zusätzliche Kosten aufzuerlegen, wodurch dann eventuell<br />
Geld für die energetische Sanierung fehle.<br />
BEI VERBRAUCHERSCHÜTZERN<br />
STÖSST DAS GESETZ AUF SCHARFE KRITIK.<br />
Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim<br />
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), warnt vor einer<br />
„erheblichen Schieflage“ zulasten der Mieter. Dabei seien diese<br />
aufgrund der Energiepreiskrise finanziell ohnehin stark unter<br />
Druck. „Die Bundesregierung muss deswegen mehr tun, um<br />
Druck aus dem Kessel zu nehmen und die Kosten fairer aufzuteilen“,<br />
sagte Engelke dem Handelsblatt. So sei nicht nachvollziehbar,<br />
warum Mieter in Gebäuden der energetisch schlechtesten<br />
Kategorie zehn Prozent des CO 2<br />
-Preises zahlen sollen,<br />
während Vermieter in Gebäuden der besten Kategorie keine<br />
Kosten mehr zu tragen hätten.<br />
Der VZBV fordert eine Lösung, mit der die Mieter insgesamt<br />
maximal die Hälfte der CO 2<br />
-Kosten tragen. „Dem wird das vom<br />
Bauministerium und vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene<br />
Stufenmodell zur Kostenaufteilung weder gerecht, noch ist<br />
es plausibel“, sagte Engelke. Es werde eher dazu führen, dass die<br />
Mehrheit der Mieter weiterhin den Großteil des CO 2<br />
-Preises<br />
bezahlen müsse, obwohl sie keinen Einfluss auf das Heizsystem<br />
oder den energetischen Standard ihrer Wohnung habe.<br />
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
begrüßte das Stufenmodell, fordert aber<br />
gleichzeitig, die CO 2<br />
-Abgabe für ein Jahr auszusetzen. „Der<br />
Sinn der CO 2<br />
-Abgabe ist eine Steuerungswirkung für den Verbraucher<br />
und den Vermieter. In Zeiten explodierender Energiekosten<br />
ist das jedoch überflüssig“, sagte GdW-Präsident Axel<br />
Gedaschko. Viele Menschen würden sich wegen der massiv gestiegenen<br />
Energiepreise vieles in ihrem Alltag nicht mehr leisten<br />
können – Vermieter stünden vor explodierenden Kosten für<br />
Unterhalt und Modernisierung der Häuser. „Der Grundgedanke<br />
der Abgabe und ihre Aufteilung nach Verursachung blieben<br />
aber richtig. Daher solle sie mittelfristig wieder aufgegriffen<br />
werden, wenn sich der Energiemarkt stabilisiert und somit die<br />
Kosten für die Menschen wieder planbar seien.“<br />
Ähnlich äußerte sich der Verband der Immobilienverwalter<br />
Deutschlands (VDIV). Aufgrund großen Informations- und<br />
Beratungsbedarfs sowie wegen der explodierenden Preise solle<br />
das Inkrafttreten des Gesetzes um ein, besser zwei Jahre verschoben<br />
werden. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien-<br />
und Wohnungsunternehmen lehnt eine Aufteilung des<br />
CO 2<br />
-Preises ab. Das Stufenmodell sei ein bürokratisches Monster<br />
mit allenfalls geringer Lenkungswirkung. Durch die Aufteilung<br />
der CO 2<br />
-Kosten sinke bei Mietern die Motivation, den<br />
eigenen Verbrauch zu drosseln, während Vermieter keinen Einfluss<br />
auf den Energieverbrauch durch das Verhalten der Mieter<br />
hätten, so der neue BFW-Präsident Dirk Salewski.<br />
MIETERBUND RECHNET MIT STEIGENDEN KOSTEN<br />
Die nötigen Daten zum Kohlendioxidausstoß sollen Mieter<br />
und Vermieter laut den Regierungsplänen über die Heizkostenabrechnung<br />
erfahren. Energieversorger sollen diese künftig<br />
erheben und ausweisen müssen. Der Mieterbund geht nach früheren<br />
Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten<br />
Wohnung durch die neue CO 2<br />
-Abgabe Mehrkosten<br />
von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl<br />
hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238<br />
Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es<br />
bei der Aufteilung.<br />
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten<br />
Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten<br />
Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr<br />
allein tragen. In einer ebenso großen Wohnung der am wenigsten<br />
effizienten Stufe (also mit besonders hohem Energieverbrauch)<br />
würden Mieter rund 16 Euro pro Jahr und Vermieter<br />
rund 140 Euro zahlen.<br />
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© Autor: Dietmar Kern<br />
Nutzer bestimmen über ihr Verhalten den Energieverbrauch<br />
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Illustration: VectorMine – stock.adobe.com<br />
Foto: NicoElNino – stock.adobe.com<br />
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