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Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule

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Die zwei maßgeblichen Punkte dieser Definition adressieren den Begriff der „Ausnutzung<br />

besonderer Hilflosigkeit“ im Rahmen der Anwendung von Zwang, unabhängig<br />

von der Einwilligung der Betroffenen. Beide Postulate dienen dem Schutz<br />

der Betroffenen. Das gr<strong>und</strong>legende Element, welches <strong>Menschen</strong>handel charakterisiert,<br />

ist der Vorsatz der Ausbeutung (sexuell oder wirtschaftlich) <strong>und</strong> nicht der<br />

Akt des Grenzübertritts. Die im Protokoll vorgesehenen Hilfsmaßnahmen für die<br />

Betroffene sind für die Staaten nicht immer bindend, jedoch haben viele Länder,<br />

insbesondere die Mitgliedsstaaten der EU, derartige Maßnahmen zum Schutz der<br />

Betroffenen geplant beziehungsweise implementiert.<br />

ELEMENTE, DIE NACH DEN DEFINITIONEN DES UN-PROTOKOLLS<br />

MENSCHENHANDEL CHARAKTERISIEREN<br />

• Aktionen von: Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder<br />

Empfang von Personen;<br />

• Mittels: Androhung oder Anwendung von Gewalt, Nötigung, Entführung,<br />

Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer<br />

Hilflosigkeit oder durch Gewährung von Zahlungen oder Vorteilen an eine<br />

Person, die Gewalt über eine andere Person hat;<br />

• Zum Zweck der: Ausbeutung, was mindestens die Ausnutzung der Prostitution<br />

anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit<br />

oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken <strong>und</strong><br />

die Entnahme von Körperorganen umfasst.<br />

Auszüge basierend auf: Büro der Vereinten Nationen für Drogen-<strong>und</strong> Verbrechensbekämpfung<br />

(Unodc), Trafficking in Persons.<br />

Das Protokoll gegen die Schleusung von Migranten, in Ergänzung des UN-Übereinkommens<br />

gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität begründet<br />

in seiner Definition des <strong>Menschen</strong>handels viele gr<strong>und</strong>sätzliche Unterscheidungsmerkmale<br />

gegenüber der Schlepperei von MigrantInnen. Nach Artikel 3<br />

dieses Protokolls:<br />

(a) bezeichnet der Ausdruck „Schleusung von Migranten” die Herbeiführung der<br />

illegalen Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörigkeit<br />

sie nicht besitzt oder in dem sie keine Berechtigung zum ständigen Aufenthalt hat,<br />

HANDBUCH FÜR LEHRKRÄFTE<br />

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