Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule
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Die zwei maßgeblichen Punkte dieser Definition adressieren den Begriff der „Ausnutzung<br />
besonderer Hilflosigkeit“ im Rahmen der Anwendung von Zwang, unabhängig<br />
von der Einwilligung der Betroffenen. Beide Postulate dienen dem Schutz<br />
der Betroffenen. Das gr<strong>und</strong>legende Element, welches <strong>Menschen</strong>handel charakterisiert,<br />
ist der Vorsatz der Ausbeutung (sexuell oder wirtschaftlich) <strong>und</strong> nicht der<br />
Akt des Grenzübertritts. Die im Protokoll vorgesehenen Hilfsmaßnahmen für die<br />
Betroffene sind für die Staaten nicht immer bindend, jedoch haben viele Länder,<br />
insbesondere die Mitgliedsstaaten der EU, derartige Maßnahmen zum Schutz der<br />
Betroffenen geplant beziehungsweise implementiert.<br />
ELEMENTE, DIE NACH DEN DEFINITIONEN DES UN-PROTOKOLLS<br />
MENSCHENHANDEL CHARAKTERISIEREN<br />
• Aktionen von: Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder<br />
Empfang von Personen;<br />
• Mittels: Androhung oder Anwendung von Gewalt, Nötigung, Entführung,<br />
Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer<br />
Hilflosigkeit oder durch Gewährung von Zahlungen oder Vorteilen an eine<br />
Person, die Gewalt über eine andere Person hat;<br />
• Zum Zweck der: Ausbeutung, was mindestens die Ausnutzung der Prostitution<br />
anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit<br />
oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken <strong>und</strong><br />
die Entnahme von Körperorganen umfasst.<br />
Auszüge basierend auf: Büro der Vereinten Nationen für Drogen-<strong>und</strong> Verbrechensbekämpfung<br />
(Unodc), Trafficking in Persons.<br />
Das Protokoll gegen die Schleusung von Migranten, in Ergänzung des UN-Übereinkommens<br />
gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität begründet<br />
in seiner Definition des <strong>Menschen</strong>handels viele gr<strong>und</strong>sätzliche Unterscheidungsmerkmale<br />
gegenüber der Schlepperei von MigrantInnen. Nach Artikel 3<br />
dieses Protokolls:<br />
(a) bezeichnet der Ausdruck „Schleusung von Migranten” die Herbeiführung der<br />
illegalen Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörigkeit<br />
sie nicht besitzt oder in dem sie keine Berechtigung zum ständigen Aufenthalt hat,<br />
HANDBUCH FÜR LEHRKRÄFTE<br />
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